Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erwachsenenbildung bei der Samariterbund Burgenland Rettung und Soziale Dienste gemeinnützige GmbH

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Transkript:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erwachsenenbildung bei der Samariterbund Burgenland Rettung und Soziale Dienste gemeinnützige GmbH

Seite 1 Inhalt 1 Geltungsbereich, Änderungen... 2 2 Zustandekommen des Vertrages... 2 3 Gegenstand des Vertrages, Gewährleistung... 3 4 Zahlungsbedingungen... 3 5 Rücktritt und Stornogebühren... 3 6 Ausschluss, Absage... 4 7 Schutz geistigen Eigentums... 4 8 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand... 4 Re Seite 1

Seite 2 1 Geltungsbereich, Änderungen (1) Für die Abhaltung von Kursen im Rahmen der Schulung bei der Samariterbund Burgenland Rettung und Soziale Dienste gemeinnützige GmbH (nachfolgend Kursanbieter ) gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Kursanmeldung durch die Kursteilnehmerin/den Kursteilnehmer. (2) Abweichende AGB s der Kursteilnehmerin/des Kursteilnehmers werden zurückgewiesen. (3) Beabsichtigt der Kursanbieter Änderungen der AGB s, so hat er die Neufassung der Kursteilnehmerin/dem Kursteilnehmer zuzusenden, dies mit dem nochmaligen ausdrücklichen Hinweis, dass diese geänderten AGB s von der Kursteilnehmerin/vom Kursteilnehmer akzeptiert werden, wenn sie/er nicht binnen sechs Wochen nach Erhalt der neuen AGB s schriftlich die rechtsverbindliche Erklärung abgibt, mit einer Abänderung des Vertrages durch Inkraftsetzen der neuen AGB s nicht einverstanden zu sein und daher das Vertragsverhältnis zu beenden. Widerspricht die Kursteilnehmerin/der Kursteilnehmer nicht innerhalb dieser sechswöchigen Frist ausdrücklich, werden diese neuen AGB s Vertragsinhalt. 2 Zustandekommen des Vertrages (1) Zwischen dem Kursanbieter und der Kursteilnehmerin/dem Kursteilnehmer wird ein Ausbildungsvertrag geschlossen. (2) Die Präsentation der Kurse durch den Kursanbieter im Internet stellt kein bindendes Angebot des Kursanbieters auf Abschluss des Ausbildungsvertrages dar. Die Kursteilnehmerin/der Kursteilnehmer wird dadurch lediglich dazu aufgefordert, durch das Ausfüllen des Anmeldeformulars eine Anmeldung für einen Kurs zu machen. (3) Durch ein Anmeldeformular stellt die Kursteilnehmerin/der Kursteilnehmer dem Kursanbieter wichtige Daten zur Erbringung der Kursleistung zur Verfügung und verpflichtet sich zum gewissenhaften Ausfüllen desselben. Vor Absendung des Anmeldeformulars muss die Kursteilnehmerin/der Kursteilnehmer die AGB s zur Kenntnis nehmen. (4) Schriftliche Anmeldungen (durch Post, E-Mail, FAX) werden längstens binnen 14 Tagen nach deren Eingang durch eine Bestätigungs-E-Mail des Kursanbieters bestätigt. Dadurch ist der Kursanbieter aber noch nicht gebunden, eine Kursleistung zu erbringen. (5) Der Kursanbieter nimmt die Anmeldung binnen längstens 14 Tagen durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung in einem persönlichen Gespräch oder durch die Erbringung der Kursleistung im genannten Zeitraum an. Dadurch kommt der Ausbildungsvertrag mit der Kursteilnehmerin/dem Kursteilnehmer zustande. Re Seite 2

Seite 3 3 Gegenstand des Vertrages, Gewährleistung (1) Aufgrund des Ausbildungsvertrages erbringt der Kursanbieter eine Kursleistung gegenüber der Kursteilnehmerin/dem Kursteilnehmer. (2) Unter Kursleistung ist die Abhaltung von Kursen durch beim Kursanbieter beschäftigte Vortragende einschließlich die Vorbereitung von Schulungsräumen, die allfällige Erstellung von Handouts und das Durchführen von Übungen und sonstigen Leistungen zu verstehen, die notwendig und zweckdienlich sein können, um die Zielsetzung des Kurses zu erreichen. (3) Der Kursanbieter leistet Gewähr für die Qualität der abgehaltenen Kurse. Insbesondere stellt er sicher, dass seine Vortragenden mit den erforderlichen Kenntnissen vertraut sind. (4) Für die Ausstellung einer (Teil-)Teilnahmebestätigung sind alle bzw. Teile der Unterrichtseinheiten eines Kurses zu besuchen. Ein Kurs umfasst die jeweils angeführte Anzahl an Unterrichtseinheiten, wobei diese in der Regel 50 Minuten umfassen und er besteht aus theoretischen und praktischen Teilen. Wird ein Kurs mit elearning Modulen angeboten, muss die Kursteilnehmerin/der Kursteilnehmer erklären, den elearning-teil ohne fremde Hilfe absolviert zu haben. (5) Nach Zahlung des Kursbeitrages und erfolgreicher Absolvierung des Kurses wird eine Kursbestätigung ausgestellt und der Kursteilnehmerin/dem Kursteilnehmer übergeben. Voraussetzung für die erfolgreiche Absolvierung ist die Erfüllung der Anwesenheitspflicht in allen Unterrichtseinheiten und bei elearning-kursen die Absolvierung des elearning-moduls. 4 Zahlungsbedingungen (1) Die Kurskosten sind bei Kursbeginn bei der/m Vortragenden bar zu entrichten. Ausgenommen sind Kurse die von Firmen per Rechnung bezahlt werden. Die Rechnungslegung wird grundsätzlich im Nachhinein durchgeführt. Die Zahlung der Kurskosten ist mit Rechnungslegung fällig. (2) Die Aufrechnung der Kurskosten mit Förderungen der Kursteilnehmerin/ des Kursteilnehmers gegen den Kursanbieter ist ausgeschlossen, sofern der Kursanbieter dem nicht ausdrücklich zustimmt. (3) Wird auf Wunsch der Kursteilnehmerin/des Kursteilnehmers ein Duplikat der Kursbestätigung ausgestellt, ist zusätzlich zu den Kurskosten eine Duplikatsgebühr (derzeit in der Höhe von EUR 10,00) zu entrichten. 5 Rücktritt und Stornogebühren (1) Die Kursteilnehmerin/der Kursteilnehmer hat das Recht vom Ausbildungsvertrag zurückzutreten. (2) Für den Fall eines verschuldeten und nicht im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erfolgten Rücktritts ist eine Stornogebühr zu zahlen: Diese beläuft sich im Fall eines Rücktritts zwischen dem 14. und 8. Tag auf 20%, zwischen 7. bis einschließlich 1. Tag vor Kursbeginn auf die Hälfte der Kurskosten und bei Rücktritt am Tag des Kursbeginns auf die gesamten Kurskosten. Re Seite 3

Seite 4 6 Ausschluss, Absage (1) Die Kursteilnehmerin/der Kursteilnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der bestehenden Kurs- und Hausordnungen und können aus bestimmten Gründen (wie z.b. bei Vertrauensunwürdigkeit insbesondere durch sittenwidriges Verhalten wie Alkohol- und Drogenkonsum) von einem Kurs ausgeschlossen werden. (2) Der Kursanbieter behält sich vor, einen Kurs aus organisatorischen Gründen (wie z.b. Krankheit des Vortragenden, zu geringe Teilnehmerzahl, höhere Gewalt) abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden dies falls zur Gänze rückerstattet. Bei allfälligen Verschiebungen zeitlicher oder räumlicher Natur (Abhaltung des Kurses zu einem anderen Termin oder an einem anderen Ort) ist Rücksicht auf die Zumutbarkeit der Änderung bei der Kursteilnehmerin/dem Kursteilnehmer zu nehmen. 7 Schutz geistigen Eigentums (1) Die Kursteilnehmerin/der Kursteilnehmer darf die Kursunterlagen (z.b. Handouts) nur für die eigene Nutzung und nur in der ausgeteilten Form, also mit Vermerk des Copyrights, verwenden. Alle Rechte an den Kursunterlagen bleiben beim Kursanbieter und sie dürfen von der Kursteilnehmerin/dem Kursteilnehmer weder reproduziert, gescannt, elektronisch gespeichert, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben genutzt werden. 8 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand (1) Auf die rechtlichen Beziehungen zwischen der Kursteilnehmerin/dem Kursteilnehmer und dem Kursanbieter ist das österreichische Recht anzuwenden. (2) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Bezirksgericht, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung der Kursteilnehmerin/des Kursteilnehmers liegt. Re Seite 4