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Transkript:

Winterthur, 11. März 2016 Sulzer AG Neuwiesenstrasse 15 CH-8401 Winterthur Schweiz www.sulzer.com/gv Einladung zur ordentlichen Generalversammlung Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre Wir freuen uns, Sie zur ordentlichen Generalversammlung einzuladen, die am Donnerstag, 7. April 2016, 10.00 Uhr (Türöffnung 9.00 Uhr), in den Eulachhallen, Wartstrasse 73, in Winterthur, stattfindet. Tagesordnung Begrüssung und Feststellungen zur Generalversammlung 1. Geschäftsbericht 2015 1.1 Lagebericht, Jahresrechnung und Konzernrechnung 2015, Berichte der Revisionsstelle Der Verwaltungsrat beantragt, den Lagebericht, die Jahresrechnung und die Konzernrechnung 2015 zu genehmigen. 1.2 Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2015 Der Verwaltungsrat beantragt, dem Vergütungsbericht 2015 gemäss Seiten 71 92 des Geschäftsberichts 2015 zuzustimmen (unverbindliche Konsultativabstimmung). 2. Verwendung des Bilanzgewinns Der Verwaltungsrat beantragt, den Gesamtsaldo von CHF 699 732 721, bestehend aus dem Ergebnis des Jahres 2015 von CHF 229 200 000, dem Gewinnvortrag von CHF 170 532 721 und der Zuweisung aus den freien Reserven von CHF 300 000 000, wie folgt zu verteilen: Ausschüttung als ordentliche Dividende CHF 119 263 127 Ausschüttung als Sonderdividende CHF 497 497 613 Vortrag auf neue Rechnung CHF 82 971 981 Bei der Annahme dieses Antrags beträgt die gesamte Bruttodividende (ordentliche und Sonderdividende; vor Abzug von 35% schweizerischer Verrechnungssteuer) CHF 18.10 pro Aktie, welche am 13. April 2016 zur Auszahlung gelangt (CHF 3.50 pro Aktie für die ordentliche Dividende und CHF 14.60 pro Aktie für die Sonderdividende). Sämtliche Aktien, welche von der Sulzer AG und ihren Tochtergesellschaften am Stichtag im Eigenbestand gehalten werden, sind nicht dividendenberechtigt. 3. Entlastung Der Verwaltungsrat beantragt, den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Konzern leitung für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4. Vergütung des Verwaltungsrats und der Konzernleitung 4.1 Vergütung des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des Gesamtbetrags für die Vergütung des Verwaltungsrats für die Amtsdauer von der ordentlichen Generalversammlung 2016 bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2017 in der Höhe von maximal CHF 2 802 000. Erläuterung: Weitere Angaben zu diesem Antrag finden Sie in der beiliegenden Zusammenfassung. Das Vergütungssystem von Sulzer ist zudem im Vergütungsbericht unter www.sulzer.com/gb15 beschrieben. 4.2 Vergütung der Konzernleitung Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des Gesamtbetrags für die Vergütung der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2017 in der Höhe von maximal CHF 20 810 000. Erläuterung: Weitere Angaben zu diesem Antrag finden Sie in der beiliegenden Zusammenfassung. Das Vergütungssystem von Sulzer ist zudem im Vergütungsbericht unter www.sulzer.com/gb15 beschrieben. 5. Wahl des Verwaltungsrats 5.1 Wiederwahl des Präsidenten des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat beantragt, Herrn Peter Löscher für eine einjährige Amtsdauer als Verwaltungsrat und Präsident des Verwaltungsrats wieder zu wählen. 5.2 Wiederwahlen Der Verwaltungsrat beantragt, die bisherigen Verwaltungsräte Matthias Bichsel, Thomas Glanzmann, Jill Lee, Marco Musetti und Gerhard Roiss je für eine einjährige Amtsdauer wieder zu wählen. Die Wahlen finden einzeln statt. Klaus Sturany stellt sich nicht zur Wiederwahl. 5.3 Zuwahl von zwei neuen Mitgliedern Der Verwaltungsrat beantragt, Herrn Axel Heitmann und Herrn Mikhail Lifshitz neu für eine einjährige Amtsdauer in den Verwaltungsrat zu wählen. Die Wahlen finden einzeln statt. Informationen zu den vorgeschlagenen Mitgliedern des Verwaltungsrats finden Sie unter www.sulzer.com/gv. 6. Wahl des Vergütungsausschusses 6.1 Wiederwahl von drei Mitgliedern in den Vergütungsausschuss Der Verwaltungsrat beantragt, die Verwaltungsräte Thomas Glanzmann, Jill Lee und Marco Musetti für eine einjährige Amtsdauer als Mitglieder des Vergütungs ausschusses wieder zu wählen. Die Wahlen finden einzeln statt. 7. Wiederwahl der Revisionsstelle Der Verwaltungsrat beantragt, KPMG AG, Zürich, als Revisionsstelle für eine einjährige Amtszeit wieder zu wählen. 8. Wiederwahl der unabhängigen Stimmrechtsvertreterin Der Verwaltungsrat beantragt, für eine einjährige Amtsdauer Proxy Voting Services GmbH, Zürich, als unabhängige Stimmrechtsvertreterin wieder zu wählen. Weitere Information finden Sie unter www.proxyvotingservices.ch. Verschiedenes Der Geschäftsbericht, inkl. Lagebericht, Jahresrechnung und Konzernrechnung 2015, der Vergütungsbericht sowie die Revisionsberichte für 2015 liegen zur Einsicht am Sitz der Gesellschaft in Winterthur auf und sind auch im Internet unter www.sulzer.com/gb15 einsehbar. In der Beilage erhalten Sie eine Kurzfassung des Geschäftsberichts.

An der Generalversammlung können die am 31. März 2016 im Aktienregister als stimmberechtigt eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre das Stimmrecht ausüben. Diese Eintragung zur Stimmberechtigung hat keinen Einfluss auf die Handelbarkeit der betreffenden Aktien. Bereits ausgestellte Zutrittskarten verlieren ihre Gültigkeit, wenn die betreffenden Aktien in der Zeit zwischen dem 31. März 2016 und dem Datum der Generalversammlung veräussert werden. Zutrittskarten werden auf Anmeldung hin zugestellt. Sie können sich mit beiliegendem Antwortformular per Post an Sulzer AG, Aktienregister, oder online anmelden. Aus zeitlichen Gründen nicht mehr zustellbare Zutrittskarten liegen an der Generalversammlung direkt am Informationsstand Aktienregister zum Abholen bereit. Vertretung / Vollmachtserteilung Aktionärinnen und Aktionäre, die an der Generalversammlung nicht teilnehmen, können sich vertreten lassen. Die Vollmacht zur Vertretung kann erteilt werden entweder an die unabhängige Stimmrechtsvertreterin Proxy Voting Services GmbH, Grossmünsterplatz 1, 8001 Zürich, Schweiz. Allfällige Weisungen zu den Abstimmungen sind auf dem Antwortformular anzubringen. Soweit Sie auf dem Antwortformular keine Optionen für Weisungen markieren, weisen Sie mit Unterzeichnung des Antwortformulars die unabhängige Stimmrechtsvertreterin an, gemäss den Anträgen des Verwaltungsrats zu stimmen. eine(n) andere(n) stimmberechtigte(n) Aktionär(in) der Sulzer AG. den gesetzlichen Vertreter der Aktionärin oder des Aktionärs. Der genaue Standort der Generalversammlung ist auf dem Orientierungsplan auf der letzten Seite dieser Einladung ersichtlich. Die Anzahl der Parkplätze bei den Eulachhallen ist beschränkt. Wir freuen uns, den teilnehmenden Aktionärinnen und Aktionären im Anschluss an die Generalversammlung einen Aperitif zu offerieren. Für Fragen, welche die Generalversammlung betreffen, wenden Sie sich bitte direkt an unser Aktienregister: Tel. +41 (0)52 262 20 82 / 42 08 oder E-Mail: Corp.Aktienregister@sulzer.com. Das Beschlussprotokoll der Generalversammlung liegt nach der Generalversammlung am Sitz der Gesellschaft auf und wird unter www.sulzer.com/gv veröffentlicht. Mit freundlichen Grüssen Im Namen des Verwaltungsrats der Sulzer AG Peter Löscher Präsident Beilagen: Antwortformular sowie Retourcouverts Erläuterungen zum Antwortformular Kurzfassung Geschäftsbericht 2015 Information zu den Abstimmungen über die Vergütung P.S. Eine Simultanübersetzung Deutsch Englisch und Englisch Deutsch steht zur Verfügung.

St. Gallen A1-Ausfahrt Wülflingen Schaffhauserstrasse Wülflingerstrasse ➋ Wartstr. ➊ Bahnhof ➋ Busstation Hinterwiesli Linie 2 Eulachhallen Zürcherstrasse ➊ Zürich/Bern Orientierungsplan Ab 09.00 Uhr Extrafahrten Stadtbus Winterthur zu den Eulachhallen, Abfahrt vor dem Bahnhof (Kante G). Nach der Generalversammlung ist für Rückfahrgelegenheit zum Bahnhof Winterthur gesorgt.

Informationen für Aktionäre zu den Abstimmungen über die Vergütung an der Generalversammlung 2016 Traktandum 4

Abstimmung 4.1 Bindende Abstimmung über die maximale Gesamtvergütung des Verwaltungsrats von der Generalversammlung 2016 bis zur Generalversammlung 2017 Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des Gesamtbetrags für die Vergütung des Verwaltungsrats für die Amtsdauer von der ordentlichen Generalversammlung 2016 bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2017 in der Höhe von maximal CHF 2 802 000. Erläuterung: Diese nach dem Inkrafttreten der VegüV durchzuführende bindende Abstimmung ermöglicht den Aktionären, direkt über den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung des Verwaltungsrats für die kommende Amtsperiode abzustimmen. Der vorgeschlagene Betrag erlaubt eine Gesamtvergütung des Verwaltungsrats für die Amtsperiode von der GV 2016 bis zur GV 2017 von maximal CHF 2 802 000. Damit ihre Unabhängigkeit garantiert wird, erhalten die Mitglieder des Verwaltungsrats von Sulzer ausschliesslich eine fixe Vergütung. Sie beziehen keine variable oder leistungsabhängige Vergütung und sind nicht berechtigt, an den Vorsorgeplänen von Sulzer teilzunehmen. Die Vergütung des Verwaltungsrats wird teilweise in bar und teilweise in Restricted Stock Units (RSU) ausgerichtet und ist im Folgenden zusammengefasst: Vergütung des Verwaltungsrats 1 in Tausend CHF Barbeträge Marktwert der RSU Mitglied des Verwaltungsrats 70 125 Präsident des Verwaltungsrats 2 420 250 Vize-Präsident des Verwaltungsrats 100 155 Zusätzliche Ausschussgelder: Präsident eines Ausschusses 40 Mitglied eines Ausschusses 25 1 Vergütung für die Amtsperiode von GV zur GV. 2 Der Verwaltungsratspräsident ist nicht berechtigt Ausschussgelder zu beziehen. Die folgende Tabelle illustriert die Zusammensetzung des vorgeschlagenen maximalen Betrags von CHF 2 802 000 für die Vergütung des Verwaltungsrats für die Amtsperiode von der GV 2016 bis zur GV 2017. Vergütung des Verwaltungsrats Genehmigt Vergütet Vorschlag 3 in Tausend CHF GV 2015 GV 2016 GV 2015 GV 2016 GV 2016 GV 2017 Barvergütung 1 1 125 1 080 1 340 Marktwert der Restricted Stock Units 905 905 (RSU) 1 155 Obligatorische 243 143 Sozialversicherungsbeiträge 180 Reservebetrag 2 127 0 127 Gesamtvergütung 2 400 2 128 2 802 1 Beinhaltet Basisvergütung und Ausschussgelder. 2 Entschädigung für ad hoc Ausschüsse und zusätzlichen erheblichen Aufwand. 3 Im Februar 2016 wurde ein zusätzliches Mitglied des Verwaltungsrates angekündigt. Die tatsächlich ausbezahlte Vergütung, einschliesslich der Aufteilung auf diese unverbindlichen Komponenten, wird in den Vergütungsberichten 2016 und 2017 offengelegt, die den Aktionären zur konsultativen Abstimmung vorgelegt werden. Weitere Informationen über die Vergütung des Verwaltungsrats sind dem Vergütungsbericht 2015 (www.sulzer.com/gb15) zu entnehmen.

Abstimmung 4.2 Bindende Abstimmung über die maximale Gesamtvergütung der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2017 Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des Gesamtbetrags für die Vergütung der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2017 in der Höhe von maximal CHF 20 810 000. Erläuterung: Diese nach dem Inkrafttreten der VegüV durchzuführende bindende Abstimmung ermöglicht den Aktionären, direkt über den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung der Konzernleitung für das kommende Geschäftsjahr abzustimmen. Der vorgeschlagene Betrag erlaubt eine Gesamtvergütung der Geschäftsleitung für das Jahr 2017 von maximal CHF 20 810 000. Die Vergütungspolitik von Sulzer basiert auf der Leistungsorientierung des Unternehmens sowie der starken Ausrichtung auf langfristigen Shareholder Value und nachhaltigem Wachstum. Deshalb setzt sich die Gesamtvergütung der Mitglieder der Konzernleitung aus einem fixen Basissalär und einer variablen Komponente zusammen. Die variable Komponente umfasst einen kurzfristigen leistungsabhängigen Bonus (in bar) und einen langfristigen erfolgsabhängigen Performance Share Unit (PSU) Plan. Dieses System soll zu überdurchschnittlicher Leistung motivieren und diese entsprechend anerkennen. Zusammensetzung der Vergütung der Konzernleitung Basissalär Richtet sich nach der Position und der Verantwortung, sowie nach dem persönlichen Profil (Erfahrung und Kompetenzen) des Mitarbeitenden Vorsorge und andere Nebenleistungen Dient der Absicherung von Mitarbeitenden und ihren Angehörigen im Alter und gegen Risiken wie Todesfall und Invalidität, gestützt auf die lokalen Gesetzgebung und Marktpraxis Bonus (bar) Honoriert Leistung und Erreichung geschäftlicher, finanzieller und persönlicher Ziele über einen einjährigen Zeitraum Performance Share Unit (PSU) Plan Honoriert Unternehmenserfolg über einen dreijährigen Zeitraum und fördert somit den langfristigen Shareholder Value. Verbindet die Vergütung mit der langfristigen Entwicklung der Sulzer Aktie Die folgende Tabelle zeigt zu Illustrationszwecken die Zusammensetzung des vorgeschlagenen maximalen Gesamtbetrags von CHF 20 810 000 für die Vergütung der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2017. Ferner zeigt die Tabelle die in den Geschäftsjahren 2014 und 2015 gewährte Vergütung sowie diejenige Vergütung, die unter den anwendbaren Vergütungsplänen bei Erreichung der maximalen Leistungsziele hätte ausgerichtet werden können. Jährliche Vergütung der Geschäftsleitung 2014 2014 2015 3 2015 2016 4 2017 4 in Tausend CHF Max Effektiv Max Effektiv Max Max Vorschlag Basissalär 3 139 3 139 3 142 3 349 3 702 3 913 Bonus in bar 4 056 2 752 4 264 1 841 5 012 5 262 Übrige 103 103 245 185 350 380 Marktwert der Restricted Stock Units (RSU) 1 800 1 800-2 923 - Höchstwert der Performance Share Units (PSU) 1 7 370 2 834 8 370 4 204 8 940 8 940 Pensions- und Sozialversicherungsbeiträge 2 2 220 1 809 2 175 1 781 2 294 2 315 Gesamtvergütung 18 688 12 437 18 196 14 283 20 298 20 810 1 2014 Effektiv und 2015 Effektiv: Stellt den vollen beizulegenden Zeitwert der zugeteilten Performance Share Units dar. 2 Arbeitgeberbeiträge. Sozialversicherungsbeiträge müssen aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen geleistet werden. Der für das Jahr 2017 ausgewiesene maximale Betrag deckt die zu leistenden (oder erwarteten) obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge auf dem Basissalär und Bonus, der übrigen Vergütung sowie der PSU ab (auf der Basis des Höchstwertes) und beinhaltet auch die Pensionsbeiträge. 3 Ohne die Vergütung des neuen CEO im Dezember und die entsprechende RSU Ersatzprämie. 4 Im Februar 2016 wurde ein zusätzliches Mitglied in die Konzernleitung ernannt. Die tatsächlich ausbezahlte Vergütung, einschliesslich der Aufteilung auf diese unverbindlichen Komponenten, wird im Vergütungsbericht 2017 offengelegt, der den Aktionären zur konsultativen Abstimmung vorgelegt wird. Weitere Informationen über die Vergütung der Konzernleitung sind dem Vergütungsbericht 2015 (www.sulzer.com/gb15) zu entnehmen.