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Mit freundlicher Unterstützung der: 28. und 29. Oktober 2017 Stadthalle Erding Präsentiert von: www.immobilienmesse-erding.de

Wer sind wir? Ein seit über 18 Jahren in der Veranstaltungs-Branche tätiges Full-Service-Unternehmen mit einem Erfahrungsschatz aus über 70 durchgeführten Messen und Events. Im Laufe der Jahre haben wir uns mit Erfolg auf regionale Leistungsschauen und Fachthemenmessen spezialisiert. Der Trend bewegt sich eindeutig hin zu themengebundenen Messen/Ausstellungen oder Leistungsschauen mit stark regionaler Ausrichtung. Für Teilnehmer, bzw. Aussteller bedeutet dies: minimierte Streuverluste, schonender Einsatz von Budget und personellen Ressourcen bei maximalem Nutzen/Ergebnis. Profitieren auch Sie von unserer Erfahrung und der stetig wachsenden Bedeutung ideenreicher Fachmessen. Nutzen Sie das Medium Messe als kosten- und zeitsparende Ergänzung für Ihr Marketing. Stellen Sie Ihr Leistungsspektrum in einem professionellen Umfeld vor und erreichen Sie in kürzester Zeit ein großes Publikum. Unser Experten-Team bietet Ihnen ein individuell auf die Veranstaltung zugeschnittenes Konzept von der Ausarbeitung und Ausführung der umfassenden Werbemaßnahmen bis hin zur Standausstattung alles aus einer Hand. Mehr zu Ihrer regionalen Fachmesse finden Sie in den nachfolgenden Seiten. Bei Fragen rund um die Messe und Ihre Teilnahme stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Ihr Messe-Serviceteam von Detlef Garthen Messeservice 2

Ausstellungsthemen Immobilienwirtschaft Kauf, Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Privat- und Gewerbeeigentum Immobilienmakler, Vertriebsgesellschaften Architekten, Fachplaner, Projektentwickler Bauträger Finanzierer, Versicherer Fertighaus-, Massivhaushersteller Haus-, Wohnungsverwaltung Kommunale Wohnungsgesellschaften Wohnungsgenossenschaft, -verwaltung Stadt, Amt, Behörde Immobilienvermittlung Grundstücke Bauland Ein- und Mehrfamilienhäuser Wohnungen Miethäuser Kapitalanlage Hausbau/Neubau Fertighäuser Massivhäuser Niedrigenergiehäuser Passivhäuser Holzhäuser Gewerbeimmobilien Büro-/Praxisflächen Ladenflächen Hallen Immobilien als Kapitalanlagen Ferienimmobilien Wohnungsbau Seniorenanlagen Renditeobjekte, Erbpachtgebäude

Ausstellungsthemen Sanieren & Renovieren Was braucht es um die Immobilie Bezugs- und/oder Verkaufsfähig zu machen? Ökologische Baustoffe Renovieren und Sanieren Intelligente Haustechnik Energiespartechnik Solarthermie, Photovoltaik Energieberatung Finanzierung & Versicherung Kreditgewerbe Bausparkassen Finanz- und Kreditinstitut Bauförderung, Baufinanzierung Förderprogramme / Fördermittelberatung Versicherung Rechts- und Steuerberatung...und vieles mehr

Daten zur Messe Veranstaltungsort Stadthalle Erding Alois-Schiessl-Platz 1 D-855 Erding Aussteller- und Besucherparkplätze Die kostenpflichtige, städtische Tiefgarage (P1) mit direktem Zugang zur Stadthalle (Einfahrt Gießereistrasse), bietet ausreichende Parkplätze. Die Stadthalle Erding erreichen Sie in zwei Gehminuten vom Stadtzentrum Erding, bzw. in zehn Gehminuten vom S-Bahnhof Erding (S2). Es werden keine gesonderten Ausstellerparkplätze ausgewiesen. Eintritt Die Messe ist eintrittsfrei. Aufbauzeiten Freitag 27. Oktober 2017 08.00 bis 19.00 Uhr Öffnungszeiten für Besucher Samstag 28. Oktober 2017 10.00 bis 18.00 Uhr Sonntag 29. Oktober 2017 10.00 bis 18.00 Uhr (Besuchereinlass generell bis 17.00 Uhr!) Abbauzeiten Sonntag 29. Oktober 2017 18.00 bis 20.00 Uhr Montag 0. Oktober 2017 08.00 bis 11.00 Uhr Standausstattung und Messeservice Die von Ihnen gebuchte Standfläche verfügt über Rück- und Seitenwände (je nach Standart). Diese weißen Begrenzungswände sind 2,50 m hoch und in einem 1 m Raster gesetzt. Der Bodenbelag der Halle ist Parkett, bzw. Granitsein im Foyer. Wir empfehlen die Nutzung eines Teppichbodens (B1 Brandschutzquallität). Strompreise 20 V/10A 2 kw (inkl. Verbrauch) 97,00 (zzgl. MwSt.) Ein Stromanschluss kann optional gebucht werden. Weitere Stromgrößen auf Anfrage. 5

Daten zur Messe Medienpauschale/Nebenkostenpauschale Die obligatorische Pauschale von 19,00 (zzgl. MwSt.) beinhaltet u.a. folgende Leistungen: Außenwerbung der Messe Ausstellernennung vor Ort (RollUps/Plotts) Ausstellernennung im Besucherflyer mit Firma und Geschäftsfeld Messehandout vor Ort Müllentsorgung Plakataushang Umfeldt Stadthalle 20 DIN A1 Plakate vor und in der Stadthalle, Rathaus, Vorverkaufsstellen, Geschäftsstelle Presse Litfaßsäulen in Erding 12 DIN A1 Plakate 11 Tage Anschlagsdauer Geschäftsplakatierung 70 DIN A Plakate z.b. in Banken, Gemeinden, Firmen... und öffentliche Plakatanschlagtafeln 60 DIN A1 Plakate an allg. Anschlagtafeln im Stadtgebiet um Umkreis ca. 20 km Großflächen sechs Großflächen an den Einfahrtstrassen Stadtgebiet Erding Strassenplakatierung: 50 Plakate im Umkreis bis ca. 0 50 km aktive Pressearbeit mit Einbindung der sozialen Netzwerke Ansprechpartner Ried 10 8777 Sulzberg Telefon: +9 876 976790 Mobil: +9 171 7828982 Fax: +9 876 976792 www.messeservice-garthen.de www.immobilienmesse-erding.de 6

Messeplan Standflächenpreise/m 2 Der Mietpreis von 99,00 (zzgl. MwSt.) gilt für die Standfläche pro qm. Bodenbeschaffenheit Großer und kleiner Saal: Foyer: Parkett Granitsteinplatten Notausgang G 5 G 2 G G G 1 G 16 G 1 6 G 12 G 1 6 G 6 6 B 1 G 7 G 8 G 11 2,5 F 20 F 21 G 10 G 9a G 9 F 22 F 2 F 2 F 25 2 2 2 F 26 F 27 Vortragsraum Notausgang R 51 5 R 5 R 55 R 5 Kleiner Saal Notausgang 7

Faxantwort Faxnummer +9 876 976792 Ausstellerangaben Ihre Bestellangaben Firma Stand-Nr./Standtyp Straß Standmaße PLZ/Ort Ansprechpartner (Vor- und Zuname) Telefon/Fax Preis Mit der Zusendung der Standbestätigung stellt der Veranstalter 50 % der Standmiete in Rechnung (Verrechnung sieben Monate vor Messebeginn). Diese Rechnung ist innerhalb zehn Tagen zu zahlen. Die restlichen 50 % sind acht Wochen vor Messebeginn zu zahlen. Bei Zulassungen von Anmeldungen, die innerhalb acht Wochen vor Messebeginn erfolgen, wird die Zahlung der gesamten Miete sofort fällig. E-Mail/Internet Unteraussteller (es wird eine Mitausstellergebühr von 150,00 (zzgl. MwSt.) erhoben) Firma Straße PLZ/Ort Was wird ausgestellt worüber informiert? Standausstattung und Messeservice Die von Ihnen gebuchte Standfläche verfügt über Rück- und Seitenwände (je nach Standart). Diese weißen Begrenzungswände sind 2,50 m hoch und in einem 1 m Raster gesetzt. Der Bodenbelag der Halle ist Parkett, bzw. Granitsein im Foyer. Wir empfehlen die Nutzung eines Teppichbodens (B1 Brandschutzquallität). Eine Liste mit buchbaren Mietmobiliar und evtl. Standausstattung erhalten Sie ca. 8 Wochen vor der Veranstaltung. Strompreise 20 V / 10A 2 kw (inkl. Verbrauch) 97,00 (zzgl. MwSt.) Falls am Stand Geräte vorgeführt werden, müssen diese genau beschrieben werden. Die Zulassung der Vorführung bleibt vorbehalten. Wenn der Platz nicht ausreicht, bitte gesondertes blatt beifügen. Rechnung an (bitte nur angeben, falls abweichend von der Empfängeranschrift) Ein Stromanschluss kann optional gebucht werden. Weitere Stromgrößen auf Anfrage Medienpauschale Die obligatorische Pauschale von 129,00 (zzgl. MwSt.) beinhaltet u.a. folgende Leistungen: Außenwerbung der Messe Ausstellernennung vor Ort (RollUps/Plotts) Ausstellernennung im Besucherflyer mit Firma und Geschäftsfeld Messehandout vor Ort Müllentsorgung Die vorliegende Anmeldung gilt laut Ausstellungsbedingungen nicht als Zulassung. Gerichtsstand ist Sitz des Veranstalters. Die vorliegende An mel dung und die Teilnahmerichtlinien (siehe www.garthen@messeservice-garthen.de) werden anerkannt: Ort/Datum Firmenstempel Firmenstempel/Unterschrift 8

Faxantwort Faxnummer +9 876 976792 Vortragsforum Ich halte einen kostenlosen Vortrag Ich halte keinen kostenlosen Vortrag Vortragsthema Angemeldete Firma/Insitut Firma Straß Untertitel PLZ/Ort Telefon/Fax E-Mail Referent/in Name Vorname Vortragstag Wunschtag Dauer des Vortrags (max. 5 Minuten) Technische Ausstattung im Vortragsraum: Ela-Anlage (Lautsprecheranlage) mit Mikrofon. Von uns gestellt: Beamer (Laptop bitte selbst mitbringen) Den genauen Vortragsbeginn teilen wir Ihnen rechtzeitig mit. Ist es dem Referenten nicht möglich den Vortrag zu halten, hat er selbstständig für Ersatz zu sorgen. Die vorliegende Anmeldung gilt laut Ausstellungsbedingungen nicht als Zulassung. Gerichtsstand ist Sitz des Veranstalters. Die vorliegende An mel dung und die Teilnahmerichtlinien (siehe www.garthen@messeservice-garthen.de) werden anerkannt: Ort/Datum Firmenstempel Firmenstempel/Unterschrift 9

Ausstellungsbedingungen 1 Wirtschaftlicher Träger und Durchführung: Detlef Garthen Messeservice, Ried 10, D-8777 Sulzberg (nachfolgend AL genannt). 2 Öffnungszeiten und Ausstellungsort (siehe Anmeldeformular/Exposé). Standzuweisungen erfolgen durch die AL. Das Eingangsdatum der Anmeldung ist für die Einteilung maßgebend. Anmeldungen werden erst nach erfolgter schriftlicher Bestätigung oder mit Eingang der Rechnung beim Aussteller gültig. Die AL ist berechtigt, vor und während der Ausstellung einzelne Artikel auszuschließen. Es bleibt der AL unbenommen, Stände oder Werbeflächen aus organisatorischen Gründen oder des Gesamtbildes wegen auf einen anderen Platz zu verlegen. Eine Wertminderung oder ein Mietnachlass können dadurch nicht geltend gemacht werden. Über die Zulassung der Aussteller sowie des Handverkaufs entscheidet die AL. Die erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn andere Voraussetzungen vorliegen. Zum Zwecke der automatischen Bearbeitung der Anmeldung werden die Angaben gespeichert und ggf. zum Zwecke der Vertragsvollziehung an Dritte weitergegeben. Es dürfen nur die auf der Anmeldung schriftlich vermerkten Gegenstände ausgestellt werden. 5 Die AL ist berechtigt Anmeldungen zurückzuweisen. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden. 6 Der Aussteller ist verpflichtet den Stand während der Dauer der Ausstellung mit den angemeldeten Waren zu belegen und mit sachkundigem Personal besetzt zu halten. 7 Die Reinigung der Stände obliegt den Ausstellern und muss täglich nach Ausstellungsschluss vorgenommen und eine halbe Stunde nach Ausstellungsschluss beendet sein. 8 Den Ausstellern wird in den Hallen die Bodenfläche ohne Standausstattung vermietet. Jeder angefangene m² wird auf die volle Quadratmeterzahl aufgerundet. Mängel der Mietgegenstände hat der Aussteller unverzüglich bei Aufbau anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Der Veranstalter ist berechtigt, Änderungen bezüglich der Standgestaltung zu verlangen. Dies gilt auch für Belästigungen durch Geruch, Geräusch oder andere Mängel. Eventuelle Beschädigungen an der Standausstattung gehen zu Lasten der betreffenden Standinhaber. 9 Der Termin für den Bezug der Stände bzw. die Standgestaltung richtet sich nach den Angaben in den technischen Unterlagen. Stände, die nicht termingerecht bezogen werden, werden auf Kosten des Ausstellers dekoriert oder darüber anderweitig verfügt. Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. Alle für den Aufbau verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar sein. Das Aufstellen von Ausstellungsgütern über normale Standhöhe (2,50 m) muss der AL vor Aufbau bekannt gegeben werden. 10 Mit dem Abbau bzw. Auszug aus den Ständen kann nach Ausstellungsschluss begonnen werden. Die Arbeiten müssen innerhalb der in den Technischen Unterlagen angegebenen Fristen beendet sein. Die Standfläche einschließlich angemieteter Standausstattung ist in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Vorzeitiges Abbauen oder teilweises Räumen des Standes ist nicht statthaft und kann mit einer Vertragsstrafe von mind. 50 % der Standmiete gehandet werden. Bei Nichteinhaltung der Räumungsfrist hat der Aussteller die Kosten für den Abtransport und die Lagerung zu tragen. Für Schäden oder Entwendungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung, es sei denn sie beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen. 11 Der Aussteller verpflichtet sich, bei Rücktritt bis sechs Wochen vor der Ausstellung 50 % der Standmiete und bei Rücktritt nach diesem Termin die volle Standmiete zu zahlen. Wenn der Stand nicht bezogen wird, ist die Standmiete in voller Höhe zu entrichten auch dann, wenn die AL den Stand anderweitig vergibt. Dem Aussteller bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die AL verrechnet in diesem Fall die Miete mit Ständen für öffentliche Institutionen. Firmen, die ihren angemieteten Stand nicht belegen, sind außerdem dazu verpflichtet, den Stand in einen ausstellungsmäßigen Zustand zu versetzen. Andernfalls ist der Veranstalter berechtigt, den Stand auf Kosten des Ausstellers zu dekorieren. Der Aussteller kann einen Ersatzaussteller benennen, dieser kann jedoch ohne Angabe von Gründen vom Veranstalter abgelehnt werden. Ein Rücktrittsantrag hat auf jeden Fall per Einschreiben zu erfolgen. 12 Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen und daraus entstehenden Kosten steht der AL an dem eingebrachten Ausstellungsgut das Vermieter-Pfandrecht zu. Die AL haftet nicht für unverschuldete Beschädigungen und Verluste und kann nach schriftlicher Ankündigung das Pfandgut freihändig verkaufen. Es wird dabei vorausgesetzt, dass alle vom Aussteller eingebrachten Gegenstände unbeschränktes Eigentum des Ausstellers sind oder seiner unbeschränkten Verfügungsgewalt unterliegen. Das Pfandrecht wird auch auf die Waren der Vertragsfirmen des Ausstellers übertragen. 1 Der Aussteller ist dafür verantwortlich, dass die für seine und für die Tätigkeit seiner Beauftragten auf dem Stand oder Gelände erforderlichen Genehmigungen vorhanden sind und die geltenden gewerberechtlichen, wettbewerbsrechtlichen hier besonders Preisauszeichnung und Firmenbeschilderung (Mindestgröße DIN-A), gesundheitspolizeilichen, feuerpolizeilichen und polizeilichen Vorschriften eingehalten werden. Hierzu zählt auch die Beachtung der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften. Eventuelle, von Behörden geforderte Steuern und Abgaben, sind vom Aussteller zu entrichten. 1 Für Beschädigung oder Verlust des Ausstellungsgutes durch Diebstahl, Brand, Sturm, Wasser und in anderen Fällen höherer Gewalt, haftet die AL nicht. Hier wird jedem Aussteller empfohlen, eine solche Versicherung selbst auf eigene Kosten abzuschließen. 15 Das Recht zum Verkauf von Speisen und Getränken, Erfrischungen und Genussmittel jeder Art, steht nur den Ausstellungsgaststätten bzw. den Verkäufern zu, die hierzu von der AL ermächtigt sind. 16 Die Rechnung ist gleichzeitig die Standbestätigung. Mieten sind sofort nach Rechnungserhalt zahlbar. Die AL kann bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen nach vorangegangener Mahnung über den bestätigten Stand anderweitig verfügen. 17 Der Aussteller ist ohne Genehmigung nicht berechtigt, seine Standfläche ganz oder teilweise Dritten zu überlassen, sie zu tauschen oder Aufträge für nicht gemeldete Firmen anzunehmen. Mieten mehrere Aussteller gemeinsam einen Stand, so haftet jeder von ihnen als Gesamtschuldner. 18 Jeder Aussteller erhält für die Dauer der Ausstellung für sich und das erforderliche Bedienungspersonal Ausstellerausweise, die in Verbindung mit dem amtlichen Personalausweis zum Betreten des Ausstellungsgeländes berechtigen. Ausweise werden nur in der Ausstellungsleitung vor dem Aufbau ausgehändigt. 19 Ist eine geregelte Durchführung der Ausstellung nicht möglich, ist die AL berechtigt, die Ausstellung abzusagen oder die Ausstellungsdauer zu verkürzen, ohne dass der Aussteller hieraus Schadensersatzansprüche herleiten kann, es sei denn, der AL oder ihren Erfüllungsgehilfen ist ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorwerfbar. Muss die Ausstellung aus Gründen der höheren Gewalt oder aufgrund von der AL nicht zu vertretener behördlicher Anordnung abgesagt, geschlossen, zeitlich verlegt oder die Ausstellungsdauer verkürzt werden, so sind die Standmiete sowie alle vom Aussteller zu tragende Kosten in voller Höhe zu bezahlen und Schadensersatzansprüche des Aussteller ausgeschlossen. Bei zeitlicher Verlegung können Aussteller, die den Nachweis einer Terminüberschneidung mit bereits festgelegten Ausstellungen führen, aus dem Vertrag bei Zahlung von 25 % entlassen werden. Nach Bekanntgabe der Verlegung muss der Antrag innerhalb von drei Wochen per Einschreiben eingebracht werden. 20 Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Dies gilt auch für die Auf- und Abbauzeiten. Sonderwachen sind nur mit Genehmigung des Veranstalters zulässig. 21 Die allgemeine Beleuchtung geht zu Lasten der AL. Wünsche der ausstellenden Firmen nach weiteren Beleuchtungs- und Sonderanschlüssen für eigene Rechnung können nur bei rechtzeitiger Anmeldung berücksichtigt werden. Die Berechnung dieser Anschlüsse nebst anteiliger Kosten der hierfür erforderlichen Ringleitung erfolgt durch den Vertragsinstallateur. Die durch einen Sachverständigen errechneten Kosten für Licht- und Kraftstromverbrauch werden den Ausstellern vor Beendigung der Ausstellung berechnet. Das Gleiche gilt für evtl. erforderliche Wasseranschlüsse. Die gewünschten Anschlüsse sind spätestens vier Wochen vorher anzumelden. 22 Fotografische Fremdaufnahmen und Zeichnungen für gewerbliche Zwecke können nur durch die AL gestattet werden. Die Prospektverteilung außerhalb des Ausstellungsstandes bedarf der Genehmigung. 2 Die Benutzung von Rundfunk- und Phono- Geräten sowie Lautsprecherdurchsagen und das Musizieren auf den Ständen ist nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Bei Genehmigung ist der Aussteller verpflichtet, die GEMA zu verständigen. 2 Die tägliche Warenlieferung muss spätestens 0 Minuten vor Ausstellungsbeginn beendet sein. Spätere Anlieferungen sind nicht zulässig. 25 Aussteller und Mitarbeiter dürfen den Ausstellungsbereich erst eine Stunde vor Beginn der Ausstellung betreten und müssen die Ausstellung spätestens eine Stunde nach Schluss verlassen haben. Übernachtung im Gelände ist nicht gestattet. 26 Die Standgrenzen sind einzuhalten und die Standausstattung ist so aufzustellen, dass die Gänge auf keinen Fall blockiert werden. 27 Die Entsorgung der durch Besucher verursachten Abfälle erfolgt durch die AL. Für die Entsorgung der im Rahmen der Auf- und Abbau entstehenden Abfälle (z.b. Transportverpackungen) ist der Aussteller selbst verantwortlich. Sollte der Aussteller nach Räumung der Standfläche Abfall und sonstige Gegenstände zurückgelassen haben, ist die AL berechtigt, diesen bzw. diese auf Kosten des Ausstellers zu beseitigen und vernichten zu lassen. 28 Mit Unterzeichnung der Anmeldung akzeptiert der Aussteller und seine Beauftragten die Ausstellungsbedingungen, die behördlichen Vorschriften sowie die Hausordnung. Die AL übt auf dem Ausstellungsgelände und den Ständen das Haus-, Platz- und das Mietpfandrecht aus und ist berechtigt, bei Verstößen einzuschreiten. Kosten dieser Maßnahmen trägt der Aussteller. Mündliche Abmachungen müssen, um Gültigkeit zu erlangen, schriftlich von der AL bestätigt werden. 29 Die technischen Unterlagen sind Bestandteil der Ausstellungsbedingungen. 0 Sollte eine Bestimmung dieser Ausstellungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Ausstellungsbedingungen nicht. Die Parteien verpflichten sich in einem derartigen Fall, eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung im Sinne der Ausstellungsbedingungen soweit wie möglich entspricht, dasselbe gilt für etwaige Lücken in den Ausstellungsbedingungen. 1 Die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen die AL beträgt ein Jahr, es sei denn, dass die AL die Ansprüche grob fahrlässig oder vorsätzlich begründet hat oder die Ansprüche einer gesetzlichen Verjährungsfrist von mehr als drei Jahren unterliegen. 2 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Aussteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Der Aussteller kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Kempten. Dies gilt auch für den Fall, dass Ansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden, und wenn der Mieter Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Stand: Oktober 2016 10