Sportpolitisches Konzept des Kantons Luzern Alte Version aus dem Jahr 2002
Neues sportpolitisches Konzept des Kantons Luzern Das Sportförderungsgesetz des Kantons Luzern vom 9. Dezember 2013 verlangt den Erlass eines sportpolitischen Konzepts durch den Regierungsrat. Dieses Konzept soll künftig die Grundlage für die kantonale Sportförderung bilden. Es definiert die aktuellen Ziele und die wichtigsten Massnahmen der Sportförderung des Kantons Luzern.
Neues sportpolitisches Konzept des Kantons Luzern Handlungsfelder 1. Sport im Kinder- und Jugendalter 2. Breitensport 3. Leistungssport 4. Sportentwicklung 5. Sicherheit, Integration und Prävention
Neues sportpolitisches Konzept des Kantons Luzern Sportvereinsentwicklung Die Luzerner Sportorganisationen verfügen über effektive und effiziente Strukturen. Sie entwickeln sich weiter und ihre ehrenamtlichen Funktionäre können sich im Bereich Sportmanagement aus- und weiterbilden lassen.
Neues sportpolitisches Konzept des Kantons Luzern Massnahme Die Dienststelle Gesundheit und Sport erteilt der IG Sport Luzern den Auftrag, Workshops und Weiterbildungen für Sportvereinsfunktionäre durchzuführen. Zudem ist die IG Sport Luzern auch für die Qualitätssicherung im Vereinssport zuständig.
Neues sportpolitisches Konzept des Kantons Luzern Qualitätssicherung Die Qualität der Organisationsstrukturen in den Vereinen und Verbänden des Kantons Luzern soll nachhaltig gesichert werden. Dort wo Verbesserungen notwendig sind, sollen sie mit geeigneten Massnahmen und ohne übermässigen personellen sowie finanziellen Aufwand vorgenommen werden können.
Die Qualitätssicherung im Vereinswesen beruht auf 5 wichtigen Aspekten
Neues sportpolitisches Konzept des Kantons Luzern Umsetzung Vereine, die Anstrengungen zugunsten des fairen und sicheren Sport unternehmen und den integrativen Aspekt des Sports berücksichtigen, sollen speziell begünstigt werden. Die begünstigten Sportorganisationen sollen ihre Anstrengungen in diesen Bereichen belegen und werden dafür honoriert. Mittels regelmässigen Kontrollen durch die dafür beauftragte IG Sport Luzern soll sichergestellt werden, dass die Qualität nachhaltig gesichert bleibt.
Neues sportpolitisches Konzept des Kantons Luzern Angebote Die IG Sport Luzern bietet den interessierten Sportorganisationen ab 2017 Kurse und Workshops an, damit die Strukturen in den vorgängig erwähnten Bereichen errichtet, verbessert oder nachhaltig gesichert werden können. Diese Kurse und Workshops werden den Mitgliedern der IG Sport Luzern kostenlos angeboten. Nicht-Mitglieder bezahlen eine Aufwand-Entschädigung. Es können auch externe Kurse und Weiterbildungen besucht werden, um die Anforderungen zu erfüllen.
Neues sportpolitisches Konzept des Kantons Luzern Finanzierung Die Finanzierung der kantonalen Sportförderung gemäss dem neuen sportpolitischen Konzept mit der integrierten Qualitätssicherung und einem Anreizsystem wird wie bisher durch die Lotterie-Gelder erfolgen. Aktuell stehen im Kanton Luzern pro Jahr rund 3,76 Mio. Franken für die Sportförderung zur Verfügung. Für Projekte von kantonaler Bedeutung werden zusätzliche Beiträge aus Lotteriezusatzerträgen ausgerichtet. Die Verteilung der Fördergelder erfolgt gemäss den Vorgaben des Kantons und des entsprechenden Departements.
Neues sportpolitisches Konzept des Kantons Luzern Zeitplan I Das neue sportpolitische Konzept sollte im Frühling 2017 vom Regierungsrat verabschiedet werden. Ab 2017 werden die rund 1200 Luzerner Sportorganisationen von der IG Sport Luzern angeschrieben und erhalten Gelegenheit, ihre Vorkehrungen und Anstrengungen in den Bereichen Administration, Prävention, Integration und Ausbildung zu belegen. Parallel dazu werden durch die IG Sport Luzern Workshops und Kurse angeboten zur Verbesserung und Nachhaltigkeit der Qualität.
Neues sportpolitisches Konzept des Kantons Luzern Zeitplan II Mit unregelmässigen Kontrollen wird von der IG Sport Luzern geprüft, ob die Angaben der Sportorganisationen den Tatsachen entsprechen und den Qualitätsvorgaben nachgelebt wird. Diese Übergangsphase läuft bis Ende 2020. Dann sollen alle Sportorganisationen, die Anspruch auf Fördergelder erheben, im Besitz eines Labels sein. Das Label weist aus, in welchen Bereichen die Sportorganisationen besondere Anstrengungen vornehmen. Daraus ergeben sich verschiedene Qualitätsstufen.