Wir über uns www.ilb.de Die ILB wurde am 31. März 1992 als Investitionsbank gegründet. Am 1. Juli 1992 hat die Investitionsbank des Landes Brandenburg ihre Arbeit aufgenommen. Als Förderinstitut unterstützen wir das Land Brandenburg und andere öffentliche Träger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Bank ist im ILB-Gesetz vom Land Brandenburg mit einer verlässlichen Grundlage für ihre Geschäftstätigkeit ausgestattet worden und kann in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Europäischen Union staatliche Haftungsgarantien nutzen. Unser Leistungsangebot Unser Kerngeschäft ist die Förderung öffentlicher und privater Investitionsvorhaben in den Bereichen Wirtschaft, Infrastruktur und Wohnungsbau. In dem Bereich Wirtschaft unterstützen wir die gewerblichen Unternehmen, Existenzgründer und Freiberufler sowie die Agrar- und Medienunternehmen. In dem Bereich Infrastruktur finanzieren wir Infrastrukturprojekte von Kommunen, kommunalen Zweckverbänden, kommunalen Unternehmen sowie von sozialen, wissenschaftlichen, schulischen und kulturellen Einrichtungen. In dem Bereich Wohnungsbau fördern wir Vorhaben der kommunalen, genossenschaftlichen und privaten Wohnungswirtschaft sowie von Wohneigentum. Seit dem 1. Januar beraten und fördern wir auch die Themen Arbeit, Bildung und Sozialpartnerschaft. Wir unterstützen Ihr Projekt Als Förderbank des Landes Brandenburg setzen wir unsere Kompetenz und Erfahrung für Sie ein. Stellen Sie uns Ihr Projekt vor. Wir beraten Sie zu den Förderprogrammen und Finanzierungsinstrumenten, die zu Ihrem Vorhaben passen. Aus Mitteln des Landes, des Bundes, der EU und aus Eigenmitteln bieten wir Ihnen zinsgünstige Darlehen Zuschüsse Haftungsfreistellungen Bürgschaften Risiko- und Beteiligungskapital. Wir arbeiten mit den Sparkassen sowie den genossenschaftlichen und privaten Banken zusammen. Hierbei achten wir auf strenge Wettbewerbsneutralität. Wir sind Partner der Förderinstitute des Bundes und der Europäischen Investitionsbank.
Wir sind in Ihrer Nähe Die ILB-Kundenberater sind in allen Regionen Brandenburgs für Sie da. In Zusammenarbeit mit der ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH, den Kammern sowie den regionalen Institutionen der Wirtschaftsförderung beraten wir Sie zu Fragen der gewerblichen Förderung individuell und kostenfrei - überall im Land Brandenburg und selbstverständlich auch in Ihrer Nähe. Kundenberater Region Mitte Die Kundenberater in der Region Mitte betreuen die Landeshauptstadt Potsdam und die Landkreise Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming. An über 30 Standorten im Land Brandenburg beraten unsere Kundenberater Gewerbliche Unternehmen in Kooperation mit der ZunkunftsAgentur Brandenburg GmbH (ZAB), den Kammern sowie den regionalen Institutionen der Wirtschaftsförderung. Dietmar Koske Kommunikation/ Förderberatung Kundenberater Tel.: 0331 660-1729 Fax: 0331 660-61729 E-Mail Kontakt
Tilo Hönisch Kommunikation/ Förderberatung Kundenberater Tel.: 0331 660-1694 Fax: 0331 660-61694 E-Mail Kontakt Wirtschaft Wir unterstützen Vorhaben der Wirtschaft in Brandenburg mit einer breiten Palette bedarfsorientierter Förderprogramme und durch Eigenkapitalfinanzierung. Unsere Kundenberater beraten Sie individuell und kostenfrei zu allen Fragen der gewerblichen Förderung. Gemeinsam mit unseren Partnern bieten wir Ihnen regelmäßige Beratungstage in allen Regionen an über 30 Standorten in Brandenburg an. Förderung der gewerblichen Unternehmen Durch die gezielte Bereitstellung von Zuschüssen, zinsgünstigen Darlehen und Eigenkapitalfinanzierung fördert die ILB gewerbliche Unternehmen im Land Brandenburg. Förderung der Existenzgründer und Freiberufler Nach der Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit unterstützen wir Sie durch Kredite mit günstigen Konditionen zur Förderung von Investitionen und Betriebsmitteln im Land Brandenburg. Besuchen Sie unsere Webseiten für Existenzgründer! Förderung der Medien-Unternehmen Die Region Berlin-Brandenburg ist einer der bedeutendsten Standorte der Medienwirtschaft in Deutschland. Die ILB verwaltet treuhänderisch für die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH die Fördermaßnahmen des Filmförderfonds
der Länder Berlin und Brandenburg. Besuchen Sie unsere Film- und Medienwebseiten! Förderung der Agrar-Unternehmen Die ILB fördert landwirtschaftliche Betriebe im Land Brandenburg, damit sie ihre Wettbewerbsfähigkeit und den Umweltschutz verbessern, die Effizienz des Energieeinsatzes steigern und sich neue Einkommenskombinationen erschließen können. Kontakt Infotelefon Wirtschaft & Infrastruktur Tel.: 0331 660-2211 Fax: 0331 6606-1717 GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen Die ILB fördert mit dem Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft. Fördernehmer Unternehmen in Brandenburg Förderthemen Investitionen der gewerblichen Wirtschaft Förderart Zuschuss Fördergeber Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur - GRW- (GRW-G) - Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen - Kleine Richtlinie vom 26. Februar 2015 Mittelherkunft Bund, Land Brandenburg Ziel des Programms Das Ziel des Programms ist die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der brandenburgischen Wirtschaft zu stärken. Durch das Programm werden Arbeitsplätze im Land Brandenburg geschaffen und gesichert. Gefördert werden Investitionsvorhaben kleiner Unternehmen mit überregionalem Absatzmarkt.
Wer, was und wie wird gefördert Wer wird gefördert? Die ILB fördert mit dem Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen die gewerbliche Wirtschaft, einschließlich des Tourismusgewerbes, sofern sie den Primäreffekt erfüllen und nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind. Die Voraussetzung des Primäreffektes ist erfüllt, wenn mehr als 50 Prozent des Umsatzes in der Betriebsstätte regelmäßig überregional erbracht werden. Gefördert werden mit dem Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen: Existenzgründer Tourismusvorhaben Produktionsbetriebe Dienstleistungsbetriebe Handwerksbetriebe Was wird gefördert? Folgende Projekte werden im Rahmen des Programms gefördert: Errichtung von Betriebsstätten Erweiterung von Betriebsstätten Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte Diversifizierung einer Betriebsstätte (neue zusätzliche Produkte) grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer Betriebsstätte. Es werden nur Vorhaben mit förderfähigen Ausgaben von mindestens 60.000 EUR und höchstens 2,0 Millionen EUR gefördert. Touristische Vorhaben werden in den Bereichen Gesundheitstourismus in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten, Rad- und Wassertourismus sowie Vorhaben, die zur Entwicklung innovativer oder zur Ergänzung bereits vorhandener touristischer Produkte beitragen, gefördert. Wie wird gefördert? Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Dabei kann zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem lohnkostenbezogenen Zuschuss gewählt werden. Höchstfördersätze Die Förderung kann bis zu einem Höchstsatz von 35 Prozent erfolgen. In den Landkreisen Spree-Neiße, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Uckermark und Barnim sowie den kreisfreien Städten Frankfurt (Oder) und Cottbus kann ein Zuschlag von 5 Prozent gewährt werden.