Dipl.-Chem. U. Rädel Sachsen-Anhalt Folie 1
Richtlinie 98/83/EG des Rates über die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch vom 3.11.1998 TrinkwV 2001 Verordnung über die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch vom 21.05.2001 in Kraft getreten am 1.1.2003 Derzeit Novellierung der Trinkwasserverordnung und der EG-TWRL Folie 2
Welche Regelungen haben wir in Deutschland? Umweltgesetzgebung Gesetze, Verordnungen (EG-TWRL, IfSG, TrinkwV 2001, Biozid-RL, RL über UQN) Multibarrieresystem, WSP, TSM Technische Regeln (DVGW, VDI, DIN, EN, ISO) Empfehlungen zur Überwachung (UBA, TWK, DVGW) Folie 3
TrinkwV 2001 Im Trinkwasser dürfen keine Mikroorganismen oder chemischen Stoffe vorhanden sein, die eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen. Beschreibung gesundheitlicher, ästhetischer und technischer Qualitätskriterien 9 TrinkwV 2001 mit konkreten Regelungen zum Vorgehen bei Nichteinhaltung Folie 4
Neue Anforderungen an die Wasserhygiene Erweiterter Geltungsbereich der gesetzlichen Bestimmungen in der Trinkwasserversorgung Einbindung der Trinkwasser-Installation, Stelle der Einhaltung, deutlich höhere Verantwortung für Betreiber interner Netze Zunahme von Risikogruppen altersbedingt, auch im häuslichen Bereich Neue wasserbedingte Gefährdungspotentiale Indikatorsystem greift nicht mehr konsequent bei allen Krankheitserregern Erkenntnisse über neue Schadstoffe Erkenntnisse über technologische Prozesse und mögliche Nebenreaktionen bei der Trinkwasser-Aufbereitung und Desinfektion, auch in der Trinkwasser-Installation Folie 5
Neue Anforderungen an die Wasserhygiene neue Konzepte zur Überwachung der Wasserqualität erforderlich Qualitätssicherung Abschätzung möglicher Gefahren und Erkennen von Risikopunkten im Versorgungssystem durch Gefährdungsanalyse (WSP, TSM, ) Risikomanagement bei Nichteinhaltung der Grenzwerte und Anforderungen abgestimmtes Vorgehen und intensive Zusammenarbeit unverzichtbar zwischen Einrichtung, Gesundheitsamt und Labor Folie 6
TrinkwV 2001 - Allgemeine Anforderungen Grundsatz: Trinkwasser muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik bei Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung Einhaltung der Grenzwerte und Anforderungen Abgabeverbot bei Nichteinhaltung Trinkwasser darf keine chemischen Inhaltsstoffe in gesundheitsgefährdenden Konzentrationen enthalten (Minimierungsgebot) Trinkwasser soll nicht korrosiv wirken Folie 7
TrinkwV 2001 - Mikrobiologische Grenzwerte und Anforderungen (Indikatorsystem)!Achtung seit 2003 neue Verfahren! Parameter E. Coli Enterokokken Coliforme Bakterien Koloniezahl 22 C Koloniezahl 36 C Clostridium perfringens Pseudomonas aeruginosa Legionellen Grenzwert/Anforderung 0/100 ml 0/100 ml 0/100 ml 100/ ml bzw. ohne anormale Veränderg. 100/ ml bzw. ohne anormale Veränderg. 0/100 ml n. n. n. n. Folie 8
Ausblick Novelle der TrinkwV Einteilung der Wasserversorgungsanlagen in Kat. a) bis f), Grenze der öffentlichen TWV 10 m 3 /Tag a) zentrale WVA > 10 m 3 /Tag, > 50 EW b) dezentrale WVA mit gewerblicher/öffentlicher Nutzung < 10 m 3 /Tag, < 50 EW c) dezentrale WVA für Eigennutzung < 10 m 3 /Tag d) mobile Wasserversorgungsanlagen, z. B. an Bord von Land- und Wasserfahrzeugen e) ständige Wasserverteilung = Trinkwasser-Installation zur Abgabe des Trinkwassers aus Anlagen nach a) oder b) f) zeitweise Wasserverteilung zeitweilig betriebene oder angeschlossene Anlage Folie 9
Ausblick Novelle der TrinkwV Mikrobiologische Anforderungen Neuformulierung 5 (1) Im Trinkwasser dürfen Krankheitserreger im Sinne des 2 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes, die durch Wasser übertragen werden können, nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen. 5 (4) Konzentrationen von Mikroorganismen, die das Trinkwasser verunreinigen oder seine Beschaffenheit nachteilig beeinflussen können, sollen so niedrig gehalten werden, wie dies nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik mit vertretbarem Aufwand unter Berücksichtigung von Einzelfällen möglich ist. Folie 10
Quelle: http://www.who.int/water_sanitation_health/dwq/gdw7rev1and2.pdf Durch Wasser übertragbare Krankheitserreger mit Bedeutung für Trinkwasserverteilungssysteme Folie 11
Ausblick Novelle der TrinkwV Mikrobiologische Anforderungen Einführung des technischen Maßnahmewertes: Teil II: Spezielle Anforderungen an Trinkwasser in Anlagen der Trinkwasser-Installation: Parameter Legionella spec. Technischer Maßnahmewert 100/100 ml Technischer Maßnahmenwert ist kein Grenzwert!, sondern ein Wert, bei dessen Erreichen oder Überschreitung eine von der Trinkwasser-Installation ausgehende vermeidbare Gesundheitsgefährdung zu besorgen ist und Maßnahmen zur hygienisch-technischen Überprüfung der Trinkwasser-Installation im Sinne einer Gefährdungsanalyse eingeleitet werden Folie 12
Ausblick Novelle der TrinkwV 9 Maßnahmen bei Erreichen oder Überschreiten des technischen Maßnahmewertes: 1. Gesundheitsamt Anweisung des Unternehmers - zur unverzüglichen Durchführung einer Ortsbesichtigung (spätestens innerhalb von 30 Tagen), - zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse, - zur Überprüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und - zur Dokumentation der Ortsbesichtigung 2. Überprüfung durch Gesundheitsamt, ob und wie Maßnahmen ergriffen wurden, ggf. Anordnung Folie 13
Grundprinzipien der Risikoregulierung Risikoabschätzung, um Risiken zu erkennen, um epidemiologische Bedeutung des Risikos und des tatsächlichen Gefährdungspotentials zu charakterisieren, als Voraussetzung für Risikomanagement Quelle: Exner, Pleischl, Engelhardt: Zur Entwicklung und Begründung von Maßnahmewerten für Legionellen in Hausinstallations-Systemen in Deutschland; Umweltmed Forsch Prax 14 (4) 2009, S. 207ff. Ziel: Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Risikobeherrschung bzw. minimierung Folie 14
Einordnung des technischen Maßnahmewertes in internationale Bewertungen Quelle: Exner, Pleischl, Engelhardt: Zur Entwicklung und Begründung von Maßnahmewerten für Legionellen in Hausinstallations- Systemen in Deutschland; Umweltmed Forsch Prax 14 (4) 2009, S. 207ff. Folie 15
Einordnung des technischen Maßnahmewertes in technisches Regelwerk in Deutschland DVGW W 551: MW als noch akzeptierbarer Level bereits seit vielen Jahren verankert VDI 6023, Abschn. 6 Instandhaltung: Festlegung von Instandhaltungsklassen unter Beachtung der Gefährdungsmöglichkeiten MW kein gesundheitsbasierter, sondern technikbasierter Wert Formale Bewertung einer MW-Überschreitung zu einfache Betrachtungsweise! Bei Einhaltung der aardt bei Planung, Bau, Betrieb, Instandhaltung der Anlagen ist MW sicher einzuhalten Folie 16
Quelle: Exner, Pleischl, Engelhardt: Zur Entwicklung und Begründung von Maßnahmewerten für Legionellen in Hausinstallations-Systemen in Deutschland; Umweltmed Forsch Prax 14 (4) 2009, S. 207ff. Folie 17
Ausblick Novelle der TrinkwV 14 (3) - Pflichten des Unternehmers bei vorhandener Großanlage zur Trinkwassererwärmung : Untersuchungspflicht auf Legionellen an mehreren repräsentativen Probenahmestellen Untersuchung erforderlich bei Vorhandensein von Duschen oder anderen Einrichtungen zur Vernebelung des Trinkwassers Umfang und Häufigkeit der Untersuchungen nach Anlage 4 Teil II Buchstabe b Sicherstellung geeigneter Probenahmestellen durch Unternehmer Probenahme entsprechend allgemein anerkannten Regeln der Technik Folie 20
Ausblick Novelle der TrinkwV Stelle der Einhaltung u. a. Klarstellung zum Verantwortungsbereich bei Geräten, die an die Trinkwasser-Installation angeschlossenen sind 8 Nr. 2: Grenz-, Richtwerte und Anforderungen gelten bei Trinkwasser in einem an die Trinkwasser-Installation angeschlossenen Gerät, das entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht Teil der Trinkwasser-Installation ist, an der nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik notwendigen Sicherungseinrichtung Folie 21
Ausblick Novelle der TrinkwV 16: Anzeigepflichten des Unternehmers Unverzügliche Anzeige beim Gesundheitsamt bei Überschreitung/ Nichteinhaltung der Grenzwerte/Anforderungen bei Erreichung/Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes bei Feststellungen von Veränderungen der Trinkwasserqualität unverzügliche Durchführung von Untersuchungen zur Ursachenklärung und Sofortmaßnahmen zur Abhilfe bei Erkenntnissen der Beeinflussung der Trinkwasserqualität durch die Trinkwasser-Installation Durchführung von Untersuchungen zur Ursachenklärung Einleitung notwendiger Maßnahmen unverzügliche Information des Gesundheitsamtes. Informationspflicht gegenüber den Verbrauchern Folie 22
Ausblick Novelle der TrinkwV 17: Anforderungen an Verteilung von Trinkwasser (1) Verbot der Verwendung von Werkstoffen oder Materialien in der Trinkwasser-Verteilung, die in Kontakt mit Wasser Stoffe in solchen Konzentrationen abgeben, die höher sind als nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unvermeidbar, den Gesundheitsschutz der Verbraucher mindern oder den Geruch oder den Geschmack des Wassers verändern Die Anforderungen gelten als erfüllt, wenn bei Planung, Bau und Betrieb der Anlagen mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden, z. B. durch Einsatz zertifizierter Verfahren und Produkte. (2) Verbot der Verbindung von Trinkwasser abgebenden Anlagen mit Wasser führenden Apparaten, in denen sich Wasser befindet oder fortgeleitet wird, das nicht für den menschlichen Gebrauch im Sinne des 3 Nummer 1 bestimmt ist, ohne eine den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechende Sicherungseinrichtung Folie 23
Quelle: gwf-wasser/abwasser 2 (2010) S. 190 ff. Folie 24
Risikomanagement: Definition von Versorgungszielen, Definition prozessspezifischer Zielwerte und Funktionsprüfungen im Normalfall und bei besonderen Situationen planvoller Umgang mit vorhandenen Risiken Quelle: gwf-wasser/abwasser 2 (2010) S. 190 ff. Folie 25
Quelle: gwf-wasser/abwasser 2 (2010) S. 190 ff. Folie 26
Quelle: gwf-wasser/abwasser 12 (2009) S. 1012 ff. Folie 27
Pseudomonas aeruginosa in Trinkwassersystemen Besiedelung von nährstoffhaltigen Unterlagen, z. B. Werkstoffe aus Kunststoffen (Abgabe von Weichmachern), Eintrag von Verarbeitungshilfsstoffen bei Bauarbeiten, Einsatz von aliphatischen Kohlenwasserstoffen als Schmier- und Gleitmittel in Armaturen Fähigkeit zum Abbau verschiedener natürlich vorkommender und künstlich hergestellter Substanzen Vermehrung von Ps.aerug. auf diesen Unterlagen und Abschwemmung in Wasserphase Spülmaßnahmen meist nur temporär erfolgreich Ursachenklärung wichtig Folie 28
Zusammenfassung Enges Zusammenwirken von Einrichtung, Labor und Gesundheitsamt Nur eine partnerschaftliche Zusammenarbeit ermöglicht eine sinnvolle Überwachung und ein abgestimmtes Vorgehen bei Problemen und Beanstandungen der Wasserqualität und garantiert die Einleitung situationsangepasster Maßnahmen zur Risikominimierung. Folie 29
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Sachsen-Anhalt Wallonerberg 2-3, 39104 Magdeburg Dipl.-Chem. Dezernat Umwelt- und Wasserhygiene Tel. 0391-5377-180 Folie 30 Fax 0391-5377-185 uta.raedel@lav.ms.sachsen-anhalt.de