- Afrikanische Schweinepest (ASP) - Aktuelles Seuchengeschehen Schutzmaßnahmen Bekämpfungsmaßnahmen

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Transkript:

- Afrikanische Schweinepest (ASP) - Aktuelles Seuchengeschehen Schutzmaßnahmen Bekämpfungsmaßnahmen Informationsveranstaltung des Bayerischen Bauernverbandes am 24. Juli 2017 in Deggendorf ASP_Info_BBV_DEG Folie: 1

Gliederung Bayerisches Staatsministerium für Informationen zur aktuellen Lage Steckbrief ASP Präventions-/Schutzmaßnahmen in Bayern bei Wildschweinen bei Hausschweinen Interventions-/Bekämpfungsmaßnahmen Ausbruch der ASP bei Wildschweinen Ausbruch der ASP bei Hausschweinen ASP_Info_BBV_DEG Folie: 2

ASP-Lage (Überblick zum Seuchengeschehen 2014-2017) Bayerisches Staatsministerium für Ausbrüche Haus Wild Estland 25 2200 Lettland 47 2183 Litauen 46 730 Polen 52 394 Tschechien 0 50 Ukraine 189 23 Quellen: FLI, ADNS, O.I.E. ASP_Info_BBV_DEG Folie: 3

Steckbrief ASP Empfängliche Arten Verbreitungsgebiet Erreger Widerstandsfähigkeit Übertragung Klinisches Bild Diagnostik Ähnliche Krankheitsbilder Bekämpfung Haus- und Wildschweine; keine Zoonose, für den Menschen ungefährlich Endemisch im südlichen Afrika (und auf Sardinien), seit 2007 auch in RUS, BLR, UKR, seit 2014 am Ostrand der EU Hochvirulentes DNA-Virus Hoch! Inaktivierung 56 /70min, säurebasierte Desinfektionsmittel wirksam, geringe Deaktivierung durch Fäulnis/UV-Strahlen. Lange Überlebenszeit Blut (> 4 Monate), Schlachtkörper (4-8, 7 Monate), Fleischerzeugnisse (140-400 Tage), mit Blut kontaminierter Erdboden (205 Tage) Tier/Tier; Tier/Vektor/Tier; Blut besitzt hohe Kontagiosität Nach ca. 4 Tagen hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Blutungen in der Haut und an den inneren Organen, Verendung nach 2-10 Tagen, nahezu 100% Mortalität Erregernachweis in der akuten Form molekularbiologisch mittels PCR (Serum/Blut/Organe), Antikörpernachweis aus Serum (am LGL und im Nationalen Referenzlabor FLI) Klinische Symptomatik unterscheidet sich nicht von KSP und anderen schweren Allgemeinerkrankungen Anzeigepflicht, staatliche Bekämpfung, Essentiell sind frühe Erkennung und schnelle Labordiagnose. Kein Impfstoff vorhanden. Impfverbot. ASP_Info_BBV_DEG Folie: 4

Rechtsgrundlagen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) Richtlinie 2002/60/EG des Rates besondere Vorschriften für die Bekämpfung der ASP (= EU-Basisrechtsakt zu ASP) Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV) Schweinepest-Monitoring-Verordnung (SchwPestMonV) Schweinepest-Verordnung Entwurf einer Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der ASP (DringlichkeitsV, ab dem 1.Fall in DE) Durchführungsbeschluss der KOM 2014/709/EU (EE, LV, LT, PL), bis 31.12.2018 Durchführungsbeschluss der KOM 2017/1162/EU (CZ), bis 30.09.2017 ASP_Info_BBV_DEG Folie: 5

Schutz- und Präventionsmaßnahmen in Bayern; ASP-Monitoring 2014: 612 Blutproben 18 gefallene oder auffällig erlegte Wildschweine 2015: 661 Blutproben 39 gefallene oder auffällig erlegte Wildschweine 2016: 618 Blutproben 16 gefallene oder auffällig erlegte Wildschweine 2017: Nach Inkrafttreten der Schweinepest-Monitoring-Verordnung Ende 2016 nur noch Untersuchung von klinisch auffällig erlegten und tot aufgefundenen Wildschweinen (keine Untersuchung mehr von Blutproben klinisch unauffällig erlegter Wildschweine wie bisher) Bisher: 16 gefallene oder auffällig erlegte Wildschweine Bisher keine positiven Ergebnisse, Überwachungsprogramm wird aktuell erweitert. ASP_Info_BBV_DEG Folie: 6

Maßnahmen bei Feststellung von ASP ausschließlich bei Wildschweinen Einrichtung eines gefährdeten Bezirkes für mindestens 12 Monate Festlegung einer Pufferzone Alle schweinehaltenden Betrieb unter behördlicher Aufsicht Tierverbringungen von und auf Betriebe nur mit behördlicher Genehmigung möglich Strikte Verhinderung von Kontakten WS-HS, auch indirekt/vektoriell Innergemeinschaftlicher Handel nicht möglich ASP_Info_BBV_DEG Folie: 7

Der gefährdete Bezirk (Festlegung risikobasiert, ca. 15 km Mindestradius), dort gilt: Jagdverbot mindestens 21 Tage Fallwildsuche / -meldung Probennahme Einrichtung von Sammelstellen zur unschädlichen Beseitigung von Kadavern Verbot der Freiland- und Auslaufhaltung von Hausschweinen Verbot der Verfütterung von Grünfutter Leinenpflicht für Hunde (Ausnahmen für jagdlich geführte Hunde möglich) ASP_Info_BBV_DEG Folie: 8

Die Pufferzone (zusätzlich ca. 15 km Radius), dort gilt: Reduktion der Wildscheinpopulation (< 90 %) durch geeignete Jagdmethoden (ggfs. mit Ausnahmegenehmigungen) Anordnung zu Bergung/Sammlung/Probennahme Kontrolle der Freiland- und Auslaufhaltungen (Biosicherheit) Verbot der Verfütterung von Grünfutter aus dem gefährdeten Bezirk Leinenpflicht für Hunde (Ausnahmen für jagdlich geführte Hunde möglich) ASP_Info_BBV_DEG Folie: 9

Maßnahmen bei Feststellung von ASP bei Hausschweinen Keulung aller Schweine in den Ausbruchsbetrieben Produkte und Materialien, die Virus enthalten könnten, sind zu vernichten/zu desinfizieren Sperrbezirk im Ausmaß von mindestens 3 km um die Ausbruchsbetriebe Beobachtungsgebiet im Ausmaß von (zusätzlich) 7 km um die Ausbruchsbetriebe Innerhalb dieser Zone sind alle Betriebe behördlich zu kontrollieren Transportverbot für Schweine Schlachtverbot für Schweine (40 Tage SB, 30 Tage BG), danach mit Ausnahmen/Behandlung/Kennzeichnung möglich Freitestung betroffener Betriebe in den Schutzzonen frühestens 45 Tage nach R+D in den Ausbruchsbetrieben Wiederbelegung von Ausbruchsbetrieben frühestens 40 Tage nach R+D ASP_Info_BBV_DEG Folie: 10

Handelsrestriktionen Durchführungsbeschluss der KOM ergänzt die unmittelbaren nationalen Maßnahmen (innerhalb MS, zwischen MS und zu Drittländern) Risikoeinstufung im Anhang zum Durchführungsbeschluss: Teil IV (ASP endemisch; ITA/Sardinien) Teil III (ASP bei HS und WS) Teil II (ASP bei WS) Teil I (Pufferzone um II und III) Je nach Risikoeinstufung erfolgen grundsätzliche Verbote (mit Ausnahmen) für Tiere / Erzeugnisse / Nebenprodukte ASP_Info_BBV_DEG Folie: 11

Ziele der Schutzmaßnahmen (Prävention) vor einem ASP-Ausbruch in Bayern Verhinderung der Einschleppung (Schadensvermeidung) durch Information und Kommunikation zu den Einschleppungswegen / Vektoren (Zielgruppe: Gesamtbevölkerung Tierhalter / Tierärzte / Handel / Transport) Früherkennung (Schadenserkennung) durch ein sensibles Frühwarnsystem aus Beobachtung/Meldung/Beprobung inkl. finanzieller Anreizschaffung bei WS (Zielgruppe: Jagdausübungsberechtigte). Geschätzte (FLI) Fallwildstrecke BY: 428; Anzustrebende Stichprobe: 214 (50%). Frühwarnsystem aus Beobachtung/Meldung/Beprobung bei HS (Tierhalter/Tierärzte) Verhinderung der Weiterverbreitung (Schadensverminderung) durch Biosicherheitsmaßnahmen bei WS (Reduktion mit allen jagdlichen Mitteln/Entsorgung über Sammelstellen; Zielgruppe Jagdausübungsberechtigte/Verwaltungsbehörden) und HS (Absicherung der Betriebe durch Anwendung geeigneter Biosicherheitsmaßnahmen; Zielgruppe: Tierhalter); Biosicherheit entlang der Verkehrswege (Straße/Bahn/Luft) ASP_Info_BBV_DEG Folie: 12

Information und Kommunikation DE (Beispiele) Bayerisches Staatsministerium für Quellen: www.bmel.bund.de www.fli.bund.de ASP_Info_BBV_DEG Folie: 13

Information und Kommunikation BY (Beispiele) Bayerisches Staatsministerium für Quellen: BBV, BJV, BTSK, TGD ASP_Info_BBV_DEG Folie: 14

Ziele der Bekämpfungsmaßnahmen (Intervention) bei einem ASP-Ausbruch in Bayern (WS/HS) Tilgung des Erregers schnellstmöglich und mit allen zur Verfügung stehenden Kräften und Mitteln Sofortige und nachhaltige Unterbrechung der Infektionskette Qualitativ und quantitativ belastbare Freitestung Aufhebung der Restriktionen erst nach abschließender Risikobewertung ASP_Info_BBV_DEG Folie: 15