STUDIEN-INFO. Informationen zur Zugangsprüfung. Studienberatung

Ähnliche Dokumente
V e r k ü n d u n g s b l a t t der Hochschule Hamm-Lippstadt Amtliche Mitteilungen

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 39. Jahrgang 8. April 2011 Nr. 6

221 Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom

FH Bielefeld - Verkündungsblatt Seite

Bewerbungsantrag für in der beruflichen Bildung Qualifizierte Studium ohne Abitur

vom (Amtliche Bekanntmachung 04/2012) Inhaltsübersicht

lische Evange der beruflichen der Heilpädagogik, Hochschulen Hochschulzugang Bildung Prüfungsordnung fachlichen und (1) Durch die oder beruflichenn

Ordnung für die Durchführung der Zugangsprüfung für beruflich qualifizierte Bewerber. - Zugangsprüfungsordnung -

An einer Zugangsprüfung kann teilnehmen, wer eine der beiden folgenden Voraussetzungen

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE MITTEILUNGEN

vom 2. Juni 2010 Inhaltsübersicht

Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung) Vom 8.

Gesetz und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2010 Nr.9 Seite 155 bis 164

Ordnung der HRW über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsordnung)

AMTLICHE MITTEILUNGEN

1 Anwendungsbereich. 2 Zulassung zur Hochschuleignungsprüfung

Zugangsprüfung für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber. Zentrale Studienberatung. Technology Arts Sciences TH Köln

Gültigkeit ab WiSe 2014/15 ZULASSUNGSORDNUNG

Mitteilungsblatt / Bulletin

Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie

ORDNUNG. über die Zugangsprüfung zum Erwerb der Studienberechtigung

Merkblatt zur Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung nach der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung BerufsHZVO

Studierendensekretariat

Z U L A S S U N G S O R D N U N G. für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions

2 Zulassungsvoraussetzungen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber. 3 Bewerbung um Teilnahme am Zulassungsverfahren (Zulassungsantrag)

ORDNUNG BILDUNG, ERZIEHUNG UND UNTERRICHT ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELORSTUDIENGANG

ORDNUNG GERMANISTIK FACHBEREICH SPRACH- UND LITERATURWISSENSCHAFT ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG

20/07. Amtliches Mitteilungsblatt. 16. April Seite

in der Fassung der Zweiten Änderungsordnung vom 29. April 2014

Nichtamtliche Lesefassung

Amtliche Bekanntmachungen

^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå séêâωåçìåöëää~íí OPK=g~ÜêÖ~åÖI=kêK=MOI==MQK=cÉÄêì~ê=OMMO

Die häufigsten Fragen zum Hochschulzugang beruflich Qualifizierter

an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) und an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) vom

Im Rahmen dieser Ordnung wird für Personen stets die männliche Fassung gewählt. Sie gilt gleichermaßen für weibliche Personen.

Diese Zulassungsordnung regelt die Zulassung zum Studium im Fernstudiengang Öffentliche Verwaltung.

Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte an der Universität Paderborn (Berufsbildungshochschulzugangsordnung)

Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 11.

Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft

der Universität Hohenheim für den konsekutiven Master-Studiengang Nachwachsende Rohstoffe und Bioenergie

Merkblatt. über die Externenprüfung zum Erwerb des. Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 oder 10

Aus dem Beruf ins Studium Informationen für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber Zugangsprüfung bei fachfremdem Studium

AMTLICHE MITTEILUNGEN

(3) Auf der Grundlage dieser Ordnung können für einzelne Studiengänge weitere Regelungen getroffen werden.

Allgemeine Hinweise zur Antragstellung Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung nach 11 Abs. 3 BerlHG

Informationen und Bewerbungsvordruck für den Hochschulzugang ohne (Fach-) Hochschulreife für in der beruflichen Bildung Qualifizierte

Satzung über den Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige der Technischen Universität München

Eignungsprüfung für beruflich qualifizierte Personen gemäß 35 Abs. 1 HochSchG (RLP)

HZbPrüfVO (Titel, Fassung, Einleitung) - Landesrecht Niedersachsen

2) Die Zulassungsordnung regelt den Zugang von Hochschulwechslern zu den konsekutiven Master-Studiengängen der Kunsthochschule Berlin-Weißensee.

BILDUNG UND ERZIEHUNG IM KINDESALTER

Antrag auf Zugang zum Studienprogramm MINT-Lehramt PLUS im Elitenetzwerk Bayern (ENB)

Ordnungen der Cusanus Hochschule 5. Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule. Datum: 2. Juni 2015

AMTLICHE MITTEILUNGEN

LEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Grundschule) Zentrale Studienberatung

STUDIEN-INFO. Medizinische Informatik Master of Science. In Kooperation mit der Universität Duisburg-Essen

ORDNUNG LITERATUR UND KULTUR IN EUROPA FACHBEREICH SPRACH- UND LITERATURWISSENSCHAFT ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR

Amtsblatt der Westfälischen Hochschule

Vom Beruf in die Hochschule: Fragen und Antworten zum Hochschulzugang beruflich Qualifizierter (Studieren ohne Hochschulreife)

Z U L A S S U N G S O R D N U N G

Ordnung über das Auswahlverfahren. Universität Göttingen. 1 Anwendungsbereich

Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 355. Sitzung des Senats am verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich!

Amtliche Bekanntmachungen

ORDNUNG INFORMATIK FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Genehmigt in der Sitzung des Präsidiums vom und vom

vom 16. November 2009 (Amtsblatt der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm 2009 lfd. Nr. 46)

Ordnung über den Zugang und die Zulassung für den konsekutiven Online- Masterstudiengang Medieninformatik

STEP 03 * * BEWERBUNGSVERFAHREN

% der in der Klausur zu erreichenden Punkte Punktwert

Informationen zur Prüfung Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik

1. Angaben zur Person (die erhobenen Daten werden ausschließlich für Verwaltungsaufgaben der ASH erfasst)

Senat. Bewerbungs- und Zulassungsordnung für die Master-Studiengänge und Master-Studienprogramme an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Space Engineering I und Space Engineering II an der Universität Bremen Vom 16.

Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Technikpädagogik

MASTER-STUDIENGANG JUGEND IN THEORIE UND PRAXIS DER SOZIALEN ARBEIT FACHBEREICH ANGEWANDTE SOZIALWISSENSCHAFTEN

Auswahlsatzung. Innenarchitektur. Hochschule für Technik Stuttgart Bachelor Studiengang Innenarchitektur.

2. Wo finden die Prüfungen für Nichtschülerinnen und Nichtschüler statt?

Ordnung. für die Akademische Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (OAZ) der Hochschule für Musik Würzburg. Vom 18.

Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Soziale Arbeit und Gesundheit im Kontext sozialer Kohäsion

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 16/2014 vom 15. April 2014

2 Studienfachliche Beratung

Fachbezogene Berechtigung. beruflich qualifizierter Personen. zum Universitätsstudium INFORMATIONEN. Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

Prüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Fachhochschule Frankfurt am Main

1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen

Bewerbung und Zulassung B.Sc. Sportwissenschaft

Vom Zweck der Zugangsprüfung

Prüfungsordnung zur Feststellung 1 der besonderen Eignung Geltungsbereich für den Bachelor-Studiengang Industrial Design am Fachbereich

Informationslogistik

ORDNUNG ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT SCHWERPUNKT: ERZIEHUNG UND BILDUNG IN FACHBEREICH ERZIEHUNGS- UND KULTURWISSENSCHAFTEN

41/3. 1 Zweck der Eignungsfeststellungsprüfung

Ordnung der Universität zu Köln für die Durchführung von Einstufungsprüfungen vom

Transkript:

STUDIEN-INFO Informationen zur Zugangsprüfung Studienberatung studienberatung@fh-dortmund.de www.fh-dortmund.de

1. Zweck der Zugangsprüfung Die bestandene Zugangsprüfung ersetzt für den gewählten Studiengang die formale Qualifikation und berechtigt zur Aufnahme des Studiums im ersten Fachsemester dieses Studiengangs. Mit bestandener Zugangsprüfung wird nicht die Zulassung zum Studium festgestellt. Hierfür ist ein gesonderter Zulassungsantrag zu stellen. Bewerberinnen und Bewerber mit einer Aufstiegsfortbildung sowie Fachtreue können zum Selbsttest eine Zugangsprüfung ablegen. 2. Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Zugangsprüfung eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung und eine danach erfolgende mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit auch in einem der Ausbildung fachlich nicht entsprechenden Beruf; für Stipendiaten des Aufstiegsstipendienprogramms des Bundes sind zwei Jahre ausreichend. Gleichgestellt sind die hauptverantwortliche und selbständige Führung eines Familienhaushalts und die Erziehung eines minderjährigen Kindes im Sinne des 25 Abs. 5 BAföG oder die Pflege eines Angehörigen (nachzuweisen durch Geburtsurkunde und Meldebescheinigung des Kindes bzw. Bescheid der Pflegeversicherung). Die mindestens hälftige Teilzeitbeschäftigung oder Übernahme der Tätigkeiten wie Haushaltsführung und Kindererziehung sind als berufliche Tätigkeiten anzurechnen. Als berufliche Tätigkeit werden außerdem angerechnet: der freiwillige Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz der Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz das freiwillige soziale oder ökologische Jahr die Tätigkeit als Entwicklungshelfer/in im Sinne des Entwicklungshelfergesetzes der Abschluss einer weiteren Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung oder eine mindestens hälftige Teilzeitbeschäftigung (ca. 20 Stunden/Woche) STUDIEN-INFO INFORMATIONEN ZUR ZUGANGSPRÜFUNG STAND: 30.08.17 SEITE 2

3. Bewerbungsfristen und Zugangsprüfungstermine Der Antrag für die Zulassung zur Zugangsprüfung muss jeweils bis zum 01. April für das folgende Wintersemester und jeweils bis zum 01. Oktober für das folgende Sommersemester bei der Fachhochschule Dortmund schriftlich eingehen. Die schriftlichen Teilprüfungen finden jeweils im Mai bzw. November statt. 4. Antrag auf Zulassung Bewerberinnen und Bewerber müssen im Antrag den angestrebten Studiengang angeben. Der Antrag auf Teilnahme an einer Zugangsprüfung ist schriftlich über das Studienbüro zu richten. Dem Antrag sind beizufügen: ein tabellarischer Lebenslauf, der beglaubigte Nachweis einer abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung beglaubigte Kopien der an die Berufsausbildung anschließenden mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit bzw. der hauptverantwortlichen und selbstständigen Führung eines Familienhaushalts und die Erziehung eines minderjährigen Kindes im Sinne des 25 Abs. 5 BAföG oder die Pflege eines Angehörigen (nachzuweisen durch Geburtsurkunde und Meldebescheinigung des Kindes bzw. Bescheid der Pflegeversicherung) vorzulegen. Als berufliche Tätigkeit werden außerdem angerechnet: der freiwillige Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz der Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz das freiwillige soziale oder ökologische Jahr die Tätigkeit als Entwicklungshelfer/in im Sinne des Entwicklungshelfergesetzes der Abschluss einer weiteren Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung oder eine mindestens hälftige Teilzeitbeschäftigung (ca. 20 Stunden/Woche) 5. Hinweise zum Zulassungsverfahren Die Abnahme der Prüfung geschieht nach Maßgabe der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber zum Studium an der Fachhochschule Dortmund vom 07.10.2016 unter Verantwortung des Prüfungsausschusses des angestrebten Studiengangs. Mit dem Bescheid über die Zulassung wird auch das Prüfungsdatum und der Prüfungsort mitgeteilt. STUDIEN-INFO INFORMATIONEN ZUR ZUGANGSPRÜFUNG STAND: 30.08.17 SEITE 3

6. Prüfungsinhalte der Zugangsprüfung und Wiederholung Die Zugangsprüfung dient der Feststellung, ob die fachlichen und methodischen Voraussetzungen zum Studium eines bestimmten Studiengangs vorliegen. Im Rahmen eines zentralen schriftlichen Testverfahrens der nordrhein-westfälischen Fachhochschulen werden die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch geprüft. Diese Teilprüfungen werden schriftlich unter Aufsicht und mit zugelassenen Hilfsmitteln geführt. Die Prüfung für die Bereiche Deutsch und Englisch umfassen jeweils 90 Minuten, für den Bereich Mathematik 60 Minuten (Basismodul). Der Prüfungsteil im Bereich Mathematik kann allerdings um vertiefende Fragen ergänzt werden (Zusatzmodul). In diesem Fall verlängert sich seine Dauer um 30 Minuten. Ob das Mathematikzusatzmodul geprüft wird, entscheidet der Prüfungsausschuss des angestrebten Studiengangs an der Fachhochschule Dortmund. Der Prüfungsteil zur Überprüfung der allgemeinen Kompetenzen im Bereich Englisch kann auch durch das erfolgreiche Bestehen eines Sprachtests auf dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen werden. Der Nachweis darf jedoch nicht älter als zwei Jahre sein. Prüfungsinhalte der einzelnen Teilprüfungen, die zugelassenen Hilfsmittel, das Prüfungsdatum sowie der Prüfungsort sind auf den Internetseiten der Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen e. V. unter www.fh-nrw.de veröffentlicht. Dort und auf www.fh-dortmund.de/studierenohnehochschulreife sind auch Musterprüfungen für die schriftlichen Teilprüfungen sowie Dateien zum Hörverstehen für die Teilprüfung Englisch eingestellt. Nach erfolgreichem Bestehen aller schriftlichen Prüfungsteile ist noch eine mündliche Prüfung zu absolvieren. Die mündliche Prüfung wird an der Fachhochschule Dortmund vor zwei Prüfenden abgelegt. In dieser Prüfung soll nachgewiesen werden, dass der Prüfling über das notwendige studienfachbezogene Wissen verfügt sowie nachvollziehbar und reflektiert für den angestrebten Studiengang motiviert ist. Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt mindestens 30 und höchstens 45 Minuten. Über die bestandene Zugangsprüfung wird ein Zeugnis erstellt, über die nicht bestandene Zugangsprüfung wird ein Bescheid erteilt. Die Zugangsprüfung ist nur bestanden, wenn alle Teilleistungen mindestens mit ausreichend (4,0) bewertet wurden. Die Durchschnittsnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel aller Einzelnoten, errechnet auf eine Dezimalstelle. Nicht bestandene Zugangsprüfungen können wiederholt werden. Waren Prüfungsteile bestanden, so sind sie auf Antrag des Prüflings auf eine Wiederholungsprüfung anzurechnen. Die Anrechnung ist nur möglich, wenn die Wiederholungsprüfung spätestens ein Jahr nach dem ersten Prüfungsversuch angetreten wird. STUDIEN-INFO INFORMATIONEN ZUR ZUGANGSPRÜFUNG STAND: 30.08.17 SEITE 4

7. Zulassung zum Studium Die bestandene Zugangsprüfung ersetzt bei sonstigen beruflich Qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern ( 4 BBHZG der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte) für den gewählten Studiengang die formale Qualifikation und berechtigt zur Aufnahme des Studiums im ersten Fachsemester des angestrebten Studiengangs an der Fachhochschule Dortmund. Der Antrag auf Zulassung zum Studium kann zum nächstmöglichen Semester innerhalb der vorgegebenen Fristen für den entsprechenden Studiengang gestellt werden. In Studiengängen, die einen Nachweis einer studiengangbezogenen besonderen Vorbildung, praktischer Tätigkeiten, einer künstlerischen oder sonstigen Eignung verlangen, muss diese im Rahmen der dafür von den betreffenden Fachbereichen vorgesehenen Verfahren erbracht werden. Bei einer Studienplatzbewerbung um einen Studienplatz im 1. Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Studiengangs gelten die Regelungen der Vergabeverordnung NRW. Für die Absolventinnen und Absolventen der Zugangsprüfung gibt es in diesem Verfahren keine besondere Quote, überwiegendes Kriterium bei der Vergabe ist die in der Zugangsprüfung erreichte Durchschnittnote. Es kann daher sein, dass die Durchschnittsnote nicht ausreicht, um zum beantragten Semester eine Zulassung zum Studium zu erhalten. In zulassungsfreien Studiengängen ist nach bestandener Zugangsprüfung zum nächsten Einschreibungszeitraum eine Einschreibung möglich. Weitere Informationen zur Zugangsprüfung für in der beruflichen Bildung Qualifizierte erhalten Sie über das Studienbüro. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Leibeling Sonnenstraße 96 Raum A 027 44139 Dortmund +49 (0231) 9112-510 Fax: (0231) 9112-273 E-Mail: leibeling@fh-dortmund.de Sprechzeiten nach Vereinbarung. Haben Sie noch weitere Fragen zum fachspezifischen Aufbau, Inhalt und genauen Ablauf des Studiums, so wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studienfachberatung. Eine genaue Auflistung der Ansprechpartner entnehmen Sie bitte unserer Homepage unter: http://www.fh-dortmund.de/de/studi/berat/studfachberat.php Die Ordnung für den Zugang von beruflich Qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern zum Studium an der Fachhochschule Dortmund vom 07.10.2016 ist auf der Internetseite www.fh-dortmund.de/studierenohnehochschulreife zu finden. STUDIEN-INFO INFORMATIONEN ZUR ZUGANGSPRÜFUNG STAND: 30.08.17 SEITE 5

8. INFORMATIONEN UND BERATUNG Für allgemeine Fragen zum Thema Studienwahl, Zugangsvoraussetzungen, Studienfinanzierung etc. Studienberatung & Career Service Dezernat III Studierendenservice & Internationales Sprechzeiten: Die jeweiligen Sprechzeiten sowie -ausfälle und Termine und alle AnsprechpartnerInnen finden Sie unter: www.fh-dortmund.de/studienberatung_sprechzeiten Standorte: Die persönlichen Beratungen finden an den Standorten: Emil-Figge-Straße und Sonnenstraße statt. E-Mail: Für E-Mail-Anfragen nutzen Sie bitte die folgende Adresse: studienberatung@fh-dortmund.de STUDIEN-INFO INFORMATIONEN ZUR ZUGANGSPRÜFUNG STAND: 30.08.17 SEITE 6