STUDIEN-INFO Informationen zur Zugangsprüfung Studienberatung studienberatung@fh-dortmund.de www.fh-dortmund.de
1. Zweck der Zugangsprüfung Die bestandene Zugangsprüfung ersetzt für den gewählten Studiengang die formale Qualifikation und berechtigt zur Aufnahme des Studiums im ersten Fachsemester dieses Studiengangs. Mit bestandener Zugangsprüfung wird nicht die Zulassung zum Studium festgestellt. Hierfür ist ein gesonderter Zulassungsantrag zu stellen. Bewerberinnen und Bewerber mit einer Aufstiegsfortbildung sowie Fachtreue können zum Selbsttest eine Zugangsprüfung ablegen. 2. Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Zugangsprüfung eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung und eine danach erfolgende mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit auch in einem der Ausbildung fachlich nicht entsprechenden Beruf; für Stipendiaten des Aufstiegsstipendienprogramms des Bundes sind zwei Jahre ausreichend. Gleichgestellt sind die hauptverantwortliche und selbständige Führung eines Familienhaushalts und die Erziehung eines minderjährigen Kindes im Sinne des 25 Abs. 5 BAföG oder die Pflege eines Angehörigen (nachzuweisen durch Geburtsurkunde und Meldebescheinigung des Kindes bzw. Bescheid der Pflegeversicherung). Die mindestens hälftige Teilzeitbeschäftigung oder Übernahme der Tätigkeiten wie Haushaltsführung und Kindererziehung sind als berufliche Tätigkeiten anzurechnen. Als berufliche Tätigkeit werden außerdem angerechnet: der freiwillige Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz der Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz das freiwillige soziale oder ökologische Jahr die Tätigkeit als Entwicklungshelfer/in im Sinne des Entwicklungshelfergesetzes der Abschluss einer weiteren Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung oder eine mindestens hälftige Teilzeitbeschäftigung (ca. 20 Stunden/Woche) STUDIEN-INFO INFORMATIONEN ZUR ZUGANGSPRÜFUNG STAND: 30.08.17 SEITE 2
3. Bewerbungsfristen und Zugangsprüfungstermine Der Antrag für die Zulassung zur Zugangsprüfung muss jeweils bis zum 01. April für das folgende Wintersemester und jeweils bis zum 01. Oktober für das folgende Sommersemester bei der Fachhochschule Dortmund schriftlich eingehen. Die schriftlichen Teilprüfungen finden jeweils im Mai bzw. November statt. 4. Antrag auf Zulassung Bewerberinnen und Bewerber müssen im Antrag den angestrebten Studiengang angeben. Der Antrag auf Teilnahme an einer Zugangsprüfung ist schriftlich über das Studienbüro zu richten. Dem Antrag sind beizufügen: ein tabellarischer Lebenslauf, der beglaubigte Nachweis einer abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung beglaubigte Kopien der an die Berufsausbildung anschließenden mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit bzw. der hauptverantwortlichen und selbstständigen Führung eines Familienhaushalts und die Erziehung eines minderjährigen Kindes im Sinne des 25 Abs. 5 BAföG oder die Pflege eines Angehörigen (nachzuweisen durch Geburtsurkunde und Meldebescheinigung des Kindes bzw. Bescheid der Pflegeversicherung) vorzulegen. Als berufliche Tätigkeit werden außerdem angerechnet: der freiwillige Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz der Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz das freiwillige soziale oder ökologische Jahr die Tätigkeit als Entwicklungshelfer/in im Sinne des Entwicklungshelfergesetzes der Abschluss einer weiteren Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung oder eine mindestens hälftige Teilzeitbeschäftigung (ca. 20 Stunden/Woche) 5. Hinweise zum Zulassungsverfahren Die Abnahme der Prüfung geschieht nach Maßgabe der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber zum Studium an der Fachhochschule Dortmund vom 07.10.2016 unter Verantwortung des Prüfungsausschusses des angestrebten Studiengangs. Mit dem Bescheid über die Zulassung wird auch das Prüfungsdatum und der Prüfungsort mitgeteilt. STUDIEN-INFO INFORMATIONEN ZUR ZUGANGSPRÜFUNG STAND: 30.08.17 SEITE 3
6. Prüfungsinhalte der Zugangsprüfung und Wiederholung Die Zugangsprüfung dient der Feststellung, ob die fachlichen und methodischen Voraussetzungen zum Studium eines bestimmten Studiengangs vorliegen. Im Rahmen eines zentralen schriftlichen Testverfahrens der nordrhein-westfälischen Fachhochschulen werden die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch geprüft. Diese Teilprüfungen werden schriftlich unter Aufsicht und mit zugelassenen Hilfsmitteln geführt. Die Prüfung für die Bereiche Deutsch und Englisch umfassen jeweils 90 Minuten, für den Bereich Mathematik 60 Minuten (Basismodul). Der Prüfungsteil im Bereich Mathematik kann allerdings um vertiefende Fragen ergänzt werden (Zusatzmodul). In diesem Fall verlängert sich seine Dauer um 30 Minuten. Ob das Mathematikzusatzmodul geprüft wird, entscheidet der Prüfungsausschuss des angestrebten Studiengangs an der Fachhochschule Dortmund. Der Prüfungsteil zur Überprüfung der allgemeinen Kompetenzen im Bereich Englisch kann auch durch das erfolgreiche Bestehen eines Sprachtests auf dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen werden. Der Nachweis darf jedoch nicht älter als zwei Jahre sein. Prüfungsinhalte der einzelnen Teilprüfungen, die zugelassenen Hilfsmittel, das Prüfungsdatum sowie der Prüfungsort sind auf den Internetseiten der Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen e. V. unter www.fh-nrw.de veröffentlicht. Dort und auf www.fh-dortmund.de/studierenohnehochschulreife sind auch Musterprüfungen für die schriftlichen Teilprüfungen sowie Dateien zum Hörverstehen für die Teilprüfung Englisch eingestellt. Nach erfolgreichem Bestehen aller schriftlichen Prüfungsteile ist noch eine mündliche Prüfung zu absolvieren. Die mündliche Prüfung wird an der Fachhochschule Dortmund vor zwei Prüfenden abgelegt. In dieser Prüfung soll nachgewiesen werden, dass der Prüfling über das notwendige studienfachbezogene Wissen verfügt sowie nachvollziehbar und reflektiert für den angestrebten Studiengang motiviert ist. Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt mindestens 30 und höchstens 45 Minuten. Über die bestandene Zugangsprüfung wird ein Zeugnis erstellt, über die nicht bestandene Zugangsprüfung wird ein Bescheid erteilt. Die Zugangsprüfung ist nur bestanden, wenn alle Teilleistungen mindestens mit ausreichend (4,0) bewertet wurden. Die Durchschnittsnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel aller Einzelnoten, errechnet auf eine Dezimalstelle. Nicht bestandene Zugangsprüfungen können wiederholt werden. Waren Prüfungsteile bestanden, so sind sie auf Antrag des Prüflings auf eine Wiederholungsprüfung anzurechnen. Die Anrechnung ist nur möglich, wenn die Wiederholungsprüfung spätestens ein Jahr nach dem ersten Prüfungsversuch angetreten wird. STUDIEN-INFO INFORMATIONEN ZUR ZUGANGSPRÜFUNG STAND: 30.08.17 SEITE 4
7. Zulassung zum Studium Die bestandene Zugangsprüfung ersetzt bei sonstigen beruflich Qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern ( 4 BBHZG der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte) für den gewählten Studiengang die formale Qualifikation und berechtigt zur Aufnahme des Studiums im ersten Fachsemester des angestrebten Studiengangs an der Fachhochschule Dortmund. Der Antrag auf Zulassung zum Studium kann zum nächstmöglichen Semester innerhalb der vorgegebenen Fristen für den entsprechenden Studiengang gestellt werden. In Studiengängen, die einen Nachweis einer studiengangbezogenen besonderen Vorbildung, praktischer Tätigkeiten, einer künstlerischen oder sonstigen Eignung verlangen, muss diese im Rahmen der dafür von den betreffenden Fachbereichen vorgesehenen Verfahren erbracht werden. Bei einer Studienplatzbewerbung um einen Studienplatz im 1. Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Studiengangs gelten die Regelungen der Vergabeverordnung NRW. Für die Absolventinnen und Absolventen der Zugangsprüfung gibt es in diesem Verfahren keine besondere Quote, überwiegendes Kriterium bei der Vergabe ist die in der Zugangsprüfung erreichte Durchschnittnote. Es kann daher sein, dass die Durchschnittsnote nicht ausreicht, um zum beantragten Semester eine Zulassung zum Studium zu erhalten. In zulassungsfreien Studiengängen ist nach bestandener Zugangsprüfung zum nächsten Einschreibungszeitraum eine Einschreibung möglich. Weitere Informationen zur Zugangsprüfung für in der beruflichen Bildung Qualifizierte erhalten Sie über das Studienbüro. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Leibeling Sonnenstraße 96 Raum A 027 44139 Dortmund +49 (0231) 9112-510 Fax: (0231) 9112-273 E-Mail: leibeling@fh-dortmund.de Sprechzeiten nach Vereinbarung. Haben Sie noch weitere Fragen zum fachspezifischen Aufbau, Inhalt und genauen Ablauf des Studiums, so wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studienfachberatung. Eine genaue Auflistung der Ansprechpartner entnehmen Sie bitte unserer Homepage unter: http://www.fh-dortmund.de/de/studi/berat/studfachberat.php Die Ordnung für den Zugang von beruflich Qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern zum Studium an der Fachhochschule Dortmund vom 07.10.2016 ist auf der Internetseite www.fh-dortmund.de/studierenohnehochschulreife zu finden. STUDIEN-INFO INFORMATIONEN ZUR ZUGANGSPRÜFUNG STAND: 30.08.17 SEITE 5
8. INFORMATIONEN UND BERATUNG Für allgemeine Fragen zum Thema Studienwahl, Zugangsvoraussetzungen, Studienfinanzierung etc. Studienberatung & Career Service Dezernat III Studierendenservice & Internationales Sprechzeiten: Die jeweiligen Sprechzeiten sowie -ausfälle und Termine und alle AnsprechpartnerInnen finden Sie unter: www.fh-dortmund.de/studienberatung_sprechzeiten Standorte: Die persönlichen Beratungen finden an den Standorten: Emil-Figge-Straße und Sonnenstraße statt. E-Mail: Für E-Mail-Anfragen nutzen Sie bitte die folgende Adresse: studienberatung@fh-dortmund.de STUDIEN-INFO INFORMATIONEN ZUR ZUGANGSPRÜFUNG STAND: 30.08.17 SEITE 6