3. Workshop - 7. November 2016 im Haus 3

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Transkript:

3. Workshop - 7. November 2016 im Haus 3 FOTOPROTOKOLL Ziele: Es sollen mögliche Organisationsformen vorgestellt und darüber beraten werden; am Ende soll es ein Zwischenergebnis geben, an dem anhand klarer Arbeitsaufträge weiter gearbeitet werden kann, um dann in einem nächsten Schritt zu einer Entscheidung kommen zu können

Agenda: Vorstellung der 4 Modelle: Um die Modelle daraufhin prüfen zu können, ob sie sich für die Arbeit des "neunen Stadtteilgremiums Altona" gut eignen, hat die Vorbereitungsgruppe die wichtigsten Kriterien zusammengestellt: - Leichte Beteiligung / offene Struktur - Verbindlichkeit / Kontinuität sichern - Arbeitsfähig - etwas schaffen und bewirken können - machbarer Aufwand - "öffentlicher Status" - ernst genommen werden - Realisierbarkeit (finden wir die Menschen, die die nötigen Aufgaben / Positionen übernehmen?) - Verankerung im Stadtteil - was passt zu uns in Altona

1. Modell: Eingetragener Verein Es sind e.v. zu unterscheiden, die als gemeinnützig anerkannt und solche, die es nicht sind / nicht beantragt haben. Das Finanzamt entscheidet aufgrund der Satzung, aber auch nach drei Jahren Praxis und Verwendung der Gelder, ob ein Verein die Gemeinnützigkeit erhält. Vorteil: Beantragung öffentlicher Gelder ist fast immer an die Gemeinnützigkeit gebunden. Außerdem spart man Steuern (Körperschaftssteuer). Mindestens 7 Personen sind zur Gründung erforderlich. Es braucht eine Satzung und einen Vorstand, der für den Vorstand nach außen handelt, aber auch haftet. Jedes Vorstandsmitglied haftet persönlich und ggf. vollständig. Gegen solche Risiken kann man Versicherungen abschließen. Es müssen einmal pro Jahr eine Mitgliederversammlung sowie satzungsgemäße Vorstandswahlen abgehalten werden. Die Protokolle müssen ans Amtsgericht (Vereinsregister) weitergeleitet werden. Ein Verein benötigt eine gewisse (zeitlich begrenzbare) Verbindlichkeit einzelner, die Verantwortung übernehmen. Wer einen Verein gründet, übernimmt einige (überschaubare) Pflichten. Ein Verein kann Anträge auf Unterstützung bei Stiftungen, Behörden und NGO stellen, aber auch private Spenden einnehmen und Sponsorenverträge abschließen. Vor der Gründung sollte man sich bzgl. der Vereinszwecke beraten lassen. Diese sollen natürlich die Ziele der Vereinsgründung widerspiegeln. Wenn man die Gemeinnützigkeit anstrebt, müssen die Ziele als solche in der AO 7 (?) (Abgabenordnung) des Finanzamts anerkannt sein. Hier ist zwischen gemeinnützigen (förderungswürdigen) und mildtätigen Zielen (besonders förderungswürdigen) zu unterscheiden. Außerdem hat der Gesetzgeber einige Formulierungen für eine Satzung vorgeschrieben, die enthalten sein müssen. Große Teile der Satzung kann ein Verein aber auch nach eigenen Vorstellungen gestalten. Oberstes Gremium eines Vereins ist die Mitgliederversammlung. Der Vorstand vertritt den Verein nach außen. Der Vorstand kann einen oder mehrere Vertreter benennen (z.b. Geschäftsführer), die vorübergehend oder dauerhaft die Tagesgeschäfte organisieren. Bei Auflösung eines Vereins wird das vorhandene Vermögen in der Regel einem gemeinnützigen Zweck oder einem anderen gemeinnützigen Verein übertragen.

2. Modell: Nicht eingetragener Verein

3. Modell: Genossenschaft Vorteile und Nachteile einer Organisation als Genossenschaft

4. Modell: "Andockmodell":

Erste Einschätzung und Meinungsbildung im Austausch zu dritt, dann durch eine Aufstellung im Raum in vier Feldern Die Mehrheit der Teilnehmenden bewegte sich bei der Aufstellung im Bereich des Andock-Modells und des eingetragenen Vereins. Zweite Aufstellung zur Frage: Was wird meiner Meinung nach unser Ergebnis werden? Worauf werden wir uns möglicherweise einigen? Im Austausch traten dann einige Argumente aus den Kriterien besonders hervor, so zum Beispiel das der Machbarkeit oder das eines nahtlosen Übergangs; Es wurden aber auch Fragen deutlich, die vor einer weiteren Entscheidungsfindung geklärt werden müssten;

Fragen, die in der Diskussion wichtig waren: ERGEBNIS des Workshops: Die Workshop-Gruppe beauftragt eine Arbeitsgruppe, die am Anfang benannten Kriterien sowie die Ziele und Aufgaben mit den vorgestellten Organisationsformen abzugleichen; Aus dieser Vorarbeit sollte ein möglichst konkreter Vorschlag entwickelt werden, um in einem nächsten Workshop (im Februar 2017) darüber beraten und gegebenenfalls entscheiden zu können; Die Arbeitsgruppe wird darüber hinaus gebeten, eine Zeitschiene für das Jahr 2017 zu entwerfen, in der auch Antragsfristen o.ä. berücksichtigt werden;

AG-Mitglieder: E. Fülling A. Höpker O. Clemens R. Schröder