Maßnahmekonzept. für den Vorbereitungslehrgang zur Umschulungsprüfung im Dienstleistungsbereich mit IHK-Abschluss

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Transkript:

Seite 1 von 8 Maßnahmekonzept für den Vorbereitungslehrgang zur Umschulungsprüfung im Dienstleistungsbereich mit IHK-Abschluss Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft (IHK) Intensivlehrgang

Seite 2 von 8 Inhaltsverzeichnis 1 Zielsetzung der Bildungsmaßnahme... 3 1.1 Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Prüfung sind:... 3 1.2 Teilnehmerkapazität... 4 2 Ausbildungsanforderungen... 4 3 Ausbildungsaufbau... 5 3.1 Kernqualifikation... 5 4 Zusatzqualifikationen... 8 5 Anlage... 8 6 Kontaktdaten... 8

Seite 3 von 8 1 Zielsetzung der Bildungsmaßnahme Die Umschulungsprüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) ist als Weiterbildungsqualifizierung für Personen gedacht, die schon über mehrere Jahre im Sicherheitsgewerbe arbeiten und sich nun für den Werkschutzbereich qualifizieren möchten. Der Abschluss ersetzt die IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft. Der theoretische Schulungsblock soll die grundlegenden Inhalte vermitteln, die es dem Teilnehmer ermöglichen, das Gelernte in Kontext des betrieblichen Geschehens zu stellen. Konkret beabsichtigen wir die Teilnehmer/innen in der 8-wöchigen Umschulung wie folgt auszubilden: In Kooperation mit ausgewählten Praktikumsbetrieben erfolgt die Ausbildung in folgenden Schritten: 6 Wochen Vollzeitausbildung bei der MSM Ausbildungs- GmbH & Co. KG zur Erlangung der berufsbefähigenden personalen und fachlichen Qualifikationen (Kernqualifikation) und als Vorbereitung auf die Prüfung vor der jeweils zuständigen IHK. 2 Wochen betriebliche Einarbeitungsphase in die neu zugänglichen Bereiche der Sicherheitsdienstleistungen bei einem ausgewählten Praktikumsbetrieb zur Erlangung der betriebspraktischen Erfahrung und Kenntnisse. 1.1 Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Prüfung sind: Mindestalter von 24 Jahren mit Erfolg abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung in der Sicherheitswirtschaft oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheits-wirtschaft abgeleistet sein müssen die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt (ist im Lehrgang integriert) Keine gravierenden körperlichen oder gesundheitlichen Einschränkungen

Seite 4 von 8 Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Muttersprache oder ähnlich gute Kenntnisse) Einwandfreier Leumund (eintragsfreies polizeiliches Führungszeugnis) 1.2 Teilnehmerkapazität Die maximale Teilnehmerkapazität je Klasse beträgt 24 Personen 2 Ausbildungsanforderungen Aus den Rahmenlehrplänen und der Auswertung von Stellenanzeigen sowie aus Rückmeldungen von befragten Praktikumsgebern und unserem Kooperationspartner ist bei diesem Beruf zu erkennen, dass ausgeprägte Fähigkeiten in den nachstehenden personalen und sozialen Kompetenzen neben der Fachlichkeit verlangt werden, so z.b.: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit Teamfähigkeit Integrationsfähigkeit Flexibilität Berufliche Mobilität Die aufgeführten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenzen gerichtet. Diese wird hier verstanden als die Bereitschaft und Fähigkeit des Einzelnen, sich in gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht, durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Personalkompetenz und Sozialkompetenz. Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens, Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen.

Seite 5 von 8 Personalkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in Familie, Beruf und öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen und fortzuentwickeln. Sie umfasst personale Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein. Zur ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte. Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Beziehungen zu leben und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen, zu verstehen sowie sich mit anderen rational und verantwortungsbewusst auseinander zu setzen und zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidarität. Methoden- und Lernkompetenz erwachsen aus einer ausgewogenen Entwicklung dieser drei Dimensionen. Kompetenz bezeichnet den Lernerfolg in Bezug auf den einzelnen Lernenden und seine Befähigung zu eigenverantwortlichem Handeln in privaten, beruflichen und gesellschaftlichen Situationen. 3 Ausbildungsaufbau 3.1 Kernqualifikation Modul Inhalt Zeitangaben in Unterrichtsstunden Modul 0 Integrationsphase und Auseinandersetzung mit den Anforderungen des Berufs und mit dem Methoden Ausbildungsgang 10 UE Modul 1 Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln Rechtskunde 1. Unterscheiden zwischen öffentlichem und privatem Recht, insbesondere in Abgrenzung zu hoheitlichen Aufgaben 80 UE

Seite 6 von 8 Modul Inhalt Zeitangaben in Unterrichtsstunden 2. Berücksichtigen der Rechtsgrundlagen für die Aufgabenerfüllung sowie für die persönlich wahrzunehmenden und übertragenen Rechte in der Sicherheitswirtschaft 3. Erkennen von Verstößen gegen das Strafrecht sowie Ableiten von Maßnahmen 4. Beachten grundlegender Bestimmungen des Datenschutz-, Umweltschutz-, Betriebsverfassungs-, Arbeits- und Waffenrechts sowie Ableiten von Maßnahmen bei Verstößen Dienstkunde 1. Berücksichtigen der Grundsätze der Aufgabenwahrnehmung in Tätigkeitsfeldern der Sicherheitswirtschaft 2. Berücksichtigen der Grundsätze der Aufgabenwahrnehmung und des Handelns in besonderen Situationen und am Ereignis- /Tatort 3. Anwenden der Grundsätze der Eigensicherung 4. Erstellen von Meldungen und Berichten Modul 2 Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen 1. Anwenden der Grundsätze des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes 2. Kontrollieren und Überwachen von Einrichtungen des Brandschutzes sowie der Einhaltung von Brandschutzvorschriften 3. Durchführen von Alarmierungsaufgaben und Mitwirken bei Räumungen, Evakuierungen sowie anderen Maßnahmen der Gefahrenabwehr Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz 1. Sicherheitsgerechtes Verhalten sowie Mitwirken im Arbeitsund Gesundheitsschutz 2. Mitwirken beim Umweltschutz 3. Anwenden von Grundkenntnissen über Gefahrenklassen und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Güter Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik 1. Nutzen technischer Einsatzmittel und Überwachen baulicher, mechanischer und elektronischer Schutz- und Sicherheitseinrichtungen 56 UE

Seite 7 von 8 Modul Inhalt Zeitangaben in Unterrichtsstunden 2. Nutzen von Kommunikations-, Informations- und Dokumentationsmitteln 3. Einsetzen von Löschmitteln und Feuerlöschgeräten 4. Kennen der Funktionen von Feuerlöschanlagen Modul 3 Modul 4 Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln Situationsbeurteilung und Bewältigung 1. Kennen der Grundlagen des menschlichen Verhaltens 2. Erkennen der Wirkung der eigenen Person 3. Erfassen der Einwirkungsmöglichkeiten auf das Verhalten Anderer und Ableiten geeigneter Verhaltensmuster 4. Anwenden von Techniken zur Konfliktvorbeugung und Deeskalation Kommunikation 1. Kennen der Möglichkeiten der Kommunikation 2. Auswählen geeigneter Kommunikationsformen und -mittel 3. situationsbezogen kommunizieren Kunden- und Serviceorientierung 1. Kennen der Anforderungen an einen qualitätsorientierten Sicherheitsservice 2. Berücksichtigen der Zusammenhänge von Sicherheits- und Serviceverhalten Zusammenarbeit 1. Kennen der Grundlagen der Zusammenarbeit in Teams und mit anderen Kräften 2. Bewältigen von gemeinsamen Aufgaben durch Kommunikation und Kooperation Zusatzqualifikationen Erste Hilfe-Lehrgang Qualifizierung als betrieblicher Ersthelfer Einleitung von lebensrettenden Sofortmaßnahmen Stabilisierung von Verletzten Etc. 64 UE 30 UE

Seite 8 von 8 Modul Inhalt Zeitangaben in Unterrichtsstunden Modul 5 Betriebliche Einarbeitungsphase 80 UE Erlangung der praktischen Kenntnisse, die für die spätere Ausübung wichtig und nötig sind. Die Praktikumsphase wird bei einem ausgewählten Betrieb der Sicherheitswirtschaft durchgeführt. Gesamtlehrgangsdauer 320 UE inkl. betriebliche Einarbeitungsphase 4 Zusatzqualifikationen Erste Hilfe-Lehrgang 5 Anlage Maßnahmenkalender 6 Kontaktdaten MSM Ausbildungs- GmbH & Co. KG Sommerfelder Straße 71 04316 Leipzig / OT Mölkau Schulleiter: A. Haußig