eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Tostedt unter Name des Vereins

Ähnliche Dokumente
Satzung für den Förderverein Rautalschule (e.v.)

Satzung des Energie Forum Aachen e.v. vom

Satzung des Vereins COME TOGETHER g. e. V.

Satzung. Des Vereins. "Faschingsumzug Münchsmünster e.v."

S A T Z U N G Schulverein Wilhelm-Gymnasium e.v., Hamburg in der Fassung vom 12. November 2009

Freundeskreis Horns Erben e.v.

Satzung des Vereins BoSprint - Bochumer Sprach und Integrationsmittlung e.v.

Satzung. Förderverein Plan haben e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. Förderverein Plan haben e.v.

Verein Ein langer Weg e. V.

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

Satzung des Trägervereins Unser Freibad am See Wetter(Ruhr) e.v.

SATZUNG. des Vereins. Förderverein der Stiftung Zivilhospital Altenzentrum Oppenheim

S A T Z U N G. Den Kauf von Schulbüchern und sonstigen Lehrmitteln;

Allgemeine Bestimmungen

DEUTSCHER SPORTLEHRERVERBAND (DSLV) e.v. LANDESVERBAND THÜRINGEN SATZUNG

Sportverein SV 07 Häselrieth. Satzung. l Sitz des Vereins. Geschäftsjahr. 2 Ziele. Zweck. Aufgaben und Grundsätze des Vereins

Freundeskreis Weißrussland e.v.

Satzung. des Vereins. Freunde und Förderer des. katholischen Kindergartens. St. Josef Hockenheim

2 ZWECK 3 GEMEINNÜTZIGKEIT

1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Augsburger Tafel e.v. und ist in das Vereinsregister des AG Augsburg unter VR 2152 eingetragen.

RENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen

Vereinssatzung. 1 Name, Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Die KMU-Akademie e.v.. Er ist im Vereinsregister eingetragen. VR im AG Düsseldorf.

Technisches Hilfswerk Helfervereinigung Ergolding. Helferverein. Satzung. Artikel 1. Sitz und Verbandszugehörigkeit

S ATZ U N G. 2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. gemeinnutzige Zwecke im Sinne des Abschnitts ~SteuerbegUnstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Satzung für den Verein Deutsche Gesellschaft für Mechatronik e.v.

Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule

Satzung der Kita-Zwergnase e.v.

8. Organe des Vereins Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

Satzung. Bundesverband der Fach- und Betriebswirte. in der Immobilienwirtschaft e.v.

Satzung von SWAN Deutschland e.v.

Förderverein der mobilen Pflegestationen, Senioren- und Familienhilfe Butzbach Träger der Butzbacher Tafel e.v.

Satzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v.

Satzung des Vereins. Begabtenförderung am Deutschhaus-Gymnasium Würzburg e.v.

Satzung des M.R.C.03 Kerpen e.v.

Satzung des TTTC Stand: Oktober 2014

Satzung der Japanischen Schule Köln

Satzung des Fördervereins der

Verein Brasilianischer Kulturen Stuttgart e.v.

Vereinssatzung. 1 Name und Sitz

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Förderverein der Musterschule e.v. Satzung

Satzung des Vereins. Medien-Club München e.v.

Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates

Satzung des Bürgerverein Burg/Dithmarschen e.v.

des Reit- und Fahrvereins Isernhagen und Umgegend e.v.

SATZUNG FÖRDERVEREIN BUNDESDEUTSCHER HILFSDIENSTE E.V. Satzung vom Seite 1 von 6

SATZUNG. der Anderen Baustelle Ulm e.v. Einrichtung der Jugendberufshilfe. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr S Zweck des Vereins S.

Satzung. des MÜNCHNER UNTERNEHMENSSTEUERFORUM e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

S a t z u n g. Name des Vereins. 1. Der Verein führt den Namen: Niederrheinische Berg- und Wanderfreunde.

Satzung des Haaner Tennis-Club e.v.

Satzung der Römergarde Köln-Weiden e.v.

Freundeskreis Heppenheim - Le Chesnay e.v. Les Amis du Jumelage

Rock Days e.v. Satzung des Vereins Rock Days e.v.

Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP)

Satzung (Stand ) Hamburger Institut für Mediation e. V.

!!!!! Satzung. 1 Name und Sitz

Johannes Grande-Schule für Heilerziehungspflege. Straubing. 1 Name, Rechtsform, Sitz. Förderverein für die Johannes Grande-Schule in Straubing

Rentner-Gewerkschaft Deutschland RGD (e.v.) Geänderte Satzung in der Fassung vom

VEREINSSATZUNG HERZEN FÜR EINE NEUE WELT E.V. 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND DAUER

Vereinssatzung. I. Allgemeines. Stand: 27. September 2011

Satzung. Staatliche Berufsschule I Aschaffenburg Förderverein e.v.

Satzung des FöNiK e.v. München

S A T Z U N G des Vereins Stadtplanungsforum Stuttgart (e.v.)

S A T Z U N G Software Campus Alumni e.v. (SWCA e.v.)

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Satzung des Nachbarschaftsheim Wuppertal e.v.

SATZUNG. des 1. Hailerer Karnevalvereins Die Heilichköppchen e.v.

Satzung. 1 Name, Eintragung, Sitz und Geschäftsjahr

Satzung Dünenfüchse Bonn-Tannenbusch. Präambel

1 Name und Sitz. 2 Zweck des Vereins

Männernetzwerk Dresden e.v.

Satzung. des Katholischen Studentenwerks Saarbrücken e.v.

3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts Steuerbegünstigte

Verein der Freunde und Förderer der Lernwerft Kiel

BAG Bau Holz Farbe / Satzung

Satzung. des. BRCA-Netzwerk - Hilfe bei familiärem Brust- und Eierstockkrebs e.v.

Vereinssatzung KUNST & CO

Freunde der Schule am Walde Hamburg-Wohldorf e.v. Satzung des Vereins Freunde der Schule am Walde, Hamburg-Wohldorf e.v.

Satzung des Vereins. Evangelische Schule Berlin-Friedrichshain e. V.

b) Eheleute sowie deren Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (Familienmitgliedschaft)

Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung

Satzung des Kanu-Club Erkner e.v.

1. Der Verein führt den Namen Harmonika-Freunde Rottenburg e.v.

Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins. Förderverein Löschzug Kalkar

Satzung des Heimatvereins Hohensaaten e.v.

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung gültig ab Name und Sitz

Vereinssatzung. A. Allgemeines. 1. Name und Sitz. 2. Zweck des Vereins

Satzung des Vereins förderverein-barnim-gymnasium-bernau e.v.

Satzung des "Förderverein des Lise-Meitner-Gymnasium Remseck am Neckar e. V. Förderverein des Lise-Meitner-Gymnasium Remseck am Neckar e. V.

Satzung der Turngemeinde Schömberg 1884 e.v.

Satzung für Kulturzentrum Hof Alte Filzfabrik e.v.

Lehrhaus für Psychologie und Spiritualität e. V.

Satzung. 1. Der Verein führt den Namen "Kinder Afrikas e.v." - im Folgenden "Verein" genannt.

FÖRDERVEREIN BEGEGNUNGEN 2005 Internationaler Jugendaustausch und Jugendförderung e.v.

1. Der Verein führt den Namen freundeskreis-jazz e.v. und ist in das Vereinsregister eingetragen. 2. Der Sitz des Vereins ist Illingen.

Verein KulturManagement an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg e. V.

Satzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v.

Satzung des Fördervereins der Staatlichen Realschule Gauting

Satzung Our Bridge Oldenburg

I N S O L V E N Z B E R A T U N G B A Y E R N

Transkript:

eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Tostedt unter VR 1. Der Verein trägt den Namen 1 Name des Vereins Fußball Förderverein FRISCH AUF von 2009 e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Cuxhaven eingetragen und führt den Zusatz e.v. 2. Sitz des Vereins ist in Stotel 2 Zweck des Vereins 1. Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung des TSV Stotel e.v. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung ( 58 Nr. 1 AO), und zwar durch Die Erhebung von Beiträgen und Umlagen Die Beschaffung von Mitteln und Spenden (bei Wettkämpfen, Veranstaltungen, Messen und durch direkte Ansprache von Firmen und Personen) Die Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit und Werbung aller Art für den Verein. Die Förderung kann durch zweckgebundene Weitergabe von Mitteln an den TSV Stotel e.v., aber auch dadurch erfolgen, dass der Verein unmittelbar selbst die Kosten für Sportausrüstung, Wettkämpfe, Trainingslager sowie sonstige sportliche Aktivitäten übernimmt und trägt. 2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3. Die Organe des Vereins ( 5) üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. 4. Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. 5. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 6. Der Verein wahrt parteipolitische Neutralität. Er räumt den Angehörigen aller Völker und Rassen gleiche Rechte ein und vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz 3 Mitgliedschaft 1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche juristische Person werden, die sich mit den Zielen des Vereins einverstanden erklärt. Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist eine schriftliche Beitrittserklärung an den Vorstand zu richten. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. 2. Eine Ablehnung des Aufnahmeantrags bedarf keiner Begründung. Sie ist endgültig. 3. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss oder Austritt. 4. Der Austritt muss schriftlich mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalenderjahres dem Vorstand erklärt werden. 5. Ein Mitglied kann nach vorheriger Anhörung vom Vorstand durch Mehrheitsbeschluss aus dem Förderverein ausgeschlossen werden. wegen schwerwiegender Vernachlässigung satzungsgemäßer Pflichten, insbesondere bei Zahlungsrückständen von einem Jahresbeitrag nach Fälligkeit. wegen schweren Verstoßes gegen die Interessen des Fördervereins wegen unehrenhafter Handlungen. 4 Beiträge 1. Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Beitrages sowie dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt. Durch die Mitgliederversammlung können auch sonstige

Leistungen wie Umlagen oder Arbeitseinsätze beschlossen werden, die von den Mitgliedern zu erbringen sind. 2. Die Mitgliedsbeiträge werden durch Abbuchung o. Dauerauftrag entrichtet. 3. Weitergehende Zahlungen und Zuschüsse (Spenden) sind möglich. 5 Organe des Vereins Die Organe des Vereins sind Mitgliederversammlung Vorstand 6 Mitgliederversammlung 1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, sie hat insbesondere folgende Aufgaben: Die Jahresberichte entgegenzunehmen und zu beraten, Entlastung des Vorstands, (im Wahljahr) den Vorstand zu wählen, über die Satzung, Änderungen der Satzung sowie die Auflösung des Vereins zu bestimmen, Die Kassenprüfer zu wählen, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenem Gremium angehören und nicht Angestellte des Vereins sein dürfen. 2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins nach Bedarf, mindestens aber einmal im Geschäftsjahr, nach Möglichkeit im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres, einberufen. Die Einladung erfolgt 30 Tage vorher schriftlich durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorläufig festgesetzten Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsadresse. 3. Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Punkte zu umfassen: Bericht des Vorstands, Bericht des Kassenprüfers, Entlastung des Vorstands, Wahl von zwei Kassenprüfer / innen, sofern sie ansteht

Festsetzung der Beiträge / Umlagen für das laufende Geschäftsjahr bzw. zur Verabschiedung von Beitragsordnungen, Beschlussfassung über vorliegende Anträge 4. Anträge von Mitgliedern zur Ergänzung der Tagesordnung sind mindestens vierzehn Tage vor der Versammlung schriftlich dem Vorstand einzureichen. 7 Stimmrecht / Beschlussfähigkeit 1. Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 16. Lebensjahrs eine Stimme, die nur persönlich ausgeübt werden darf. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen. 2. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. 3. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht. Bei Stimmgleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt. 4. Abstimmungen in der Mitgliederversammlung sind nur dann schriftlich und geheim durchzuführen, wenn dies auf Verlangen der Mehrheit der an der Beschlussfassung teilnehmenden Mitglieder ausdrücklich verlangt wird. 5. Für Satzungsänderungen und Beschlüsse zur Auflösung des Vereins sowie bei Zweckänderung des Vereins ist eine Dreiviertel Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. 6. Satzungsänderungen werden allen Mitgliedern schriftlich mitgeteilt. 8 Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen, die Mitglieder des Fördervereins sein müssen. 2. Der Vorstand und Positionen setzen sich zusammen aus: Vertretungsberechtigter Vorstand gem. 26 BGB sind der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende und der/die Kassenwart/in. Je zwei von Ihnen sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Vorstand im Sinne der Satzung sind der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die Kassenwart/in, sowie bis zu 3 Beisitzer. 3. Die Vorstandsmitglieder üben ihr Amt ehrenamtlich aus.

4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt; dabei ist zu beachten, dass der/die Vorsitzende, der/die Kassenwart/in und der/die 1. Beisitzer/in in ungeraden Jahren, der/die stellvertretende Vorsitzende sowie der/die 2.und 3. Beisitzer/in in geraden Jahren gewählt werden. 5. Dem Vorstand obliegen die laufende Geschäftsführung, die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die Verwaltung des Vereinsvermögens. 6. Die Vorstandschaft beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind oder einer Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren zustimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. 7. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner/ihrer Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt ein kommissarisches Vorstandsmitglied zu berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt. 9 Kassenprüfer 1. Die Mitgliederversammlung wählt für die Amtszeit von 2 Jahren zwei Kassenprüfer. 2. Vorstandsmitglieder können keine Kassenprüfer sein. 3. Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu überprüfen sowie mindestens einmal jährlich den Kassenbestand des abgelaufenen Kalenderjahres festzustellen. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand getätigten Ausgaben. Die Kassenprüfer haben die Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Kassenprüfung zu unterrichten. 10 Vereinsauflösung 1. Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, die unter Angabe dieses Tagesordnungspunktes einberufen wurde. Die Versammlung ist nur beschlussfähig, wenn mindestens 3/4 der Mitglieder anwesend ist. 2. Für den Auflösungsbeschluss ist eine Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder erforderlich. Bei Beschlussunfähigkeit ist innerhalb von vier Wochen eine erneute Mitgliederversammlung einzuberufen, in der ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder eine 3/4-Mehrheit für den Auflösungsbeschluss genügt.

3. Die Liquidation erfolgt durch die zum Zeitpunkt der Auflösung amtierenden Vorstandsmitglieder. 4. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes gemäß 2 dieser Satzung fällt das Vermögen des Vereins, soweit es bestehende Verbindlichkeiten übersteigt, an den unter 2 genannten Sportverein, der es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des Sports im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat. 5. Sollte der Sportverein zu diesem Zeitpunkt nicht als gemeinnützig anerkannt sein, fällt das Vermögen an den KSB PM e.v., der es ebenfalls unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des Sports im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat. 11 Inkrafttreten Die vorstehende Satzung wurde auf der Gründungsversammlung am 30. Juni 2009 beschlossen und tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Stotel, den 30. Juni 2009 Wir, die Gründungsmitglieder, erklären, den Förderverein im Sinne dieser Satzung zu gründen! lfd.nr. Name Vorname Unterschrift 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50