ius in Basel - Hinweise für Studierende

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Transkript:

ius in Basel - Hinweise für Studierende Inhaltsverzeichnis A. DAS STUDIUM...6 B. DER STUDIENAUFBAU...8 C. HINWEISE ZUM STUDIUM...9

6 A. Das Studium Die Rechtswissenschaft wird nicht von dem betrieben, der mittels eines gesegneten Gedächtnisses das positive Recht oder die allgemeinen Regeln des Gesetzes meistert, sondern eher von einem, der mit scharfem Urteil die Fälle betrachtet und die letzten Sachverhalte oder Umstände der Tatsachen zuerkennt, die Billigkeit oder eine Ausnahme von der allgemeinen Regel verdienen. (Giambattista Vico, De antiquissima, Kap. II) Liebe Studienanfängerinnen und Studienanfänger Das Studium an der Juristischen Fakultät der Universität Basel vermittelt Ihnen eine umfassende und fundierte Ausbildung auf hohem Niveau. Durch die generalistische Ausrichtung des Studiums sollen Sie optimal auf die vielfältigen beruflichen Möglichkeiten nach dem Studienabschluss vorbereitet werden. Im ersten Studienjahr werden Sie im Rahmen eines strukturierten Lehrgangs in die Hauptfächer Privatrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht eingeführt. Das Einführungsjahr wird mit einer schriftlichen Vorprüfung in diesen drei Kernfächern der Rechtswissenschaft abgeschlossen. Die anschliessende Studienzeit ist durch Freiheit gekennzeichnet. Das bedeutet, dass Sie das Studium bis zur Lizentiatsprüfung nach Ihren eigenen Vorstellungen und Präferenzen gestalten können. Die Fakultät stellt Ihnen dabei ein umfassendes Fächerangebot zur Auswahl. Vorgeschrieben werden Ihnen nur der Besuch von zwei Seminaren und die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung an einer anderen Fakultät der Universität Basel.

7 Im Rahmen des Mobilitätsstudiums besteht zudem auch die Möglichkeit, Fächer an einer anderen Juristischen Fakultät in der Schweiz oder im Ausland zu absolvieren. Anlässlich des Lizentiatsexamens werden Sie vertieft und vernetzt über die drei Hauptfächer und über weitere Pflichtwahl- und freie Wahlfächer geprüft. Dabei können Sie wählen, ob Sie die Prüfung in einem oder verteilt auf zwei Semester absolvieren wollen. Dieses Studienkonzept beruht auf der Überlegung, dass es kein juristisches Studium gibt, das einen kompletten Überblick über die verschiedenen Aspekte des Rechts und der Rechtswissenschaft zu geben vermag. Der Studienerfolg kann und darf daher auch nicht daran gemessen werden, wie viel auswendig gelerntes Wissen Sie während des Studiums anhäufen konnten. Im Vordergrund steht vielmehr die Aneignung einer wissenschaftlich fundierten juristischen Methode, damit Sie die stetig wachsende und sich dauernd wandelnde Rechtsmaterie im späteren Berufsleben erfolgreich bewältigen können. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen guten Start in die kommende Studienzeit. Prof. Dr. Felix Hafner, Delegierter für Studienfachfragen

8 B. Der Studienaufbau Schematische Übersicht über das Juristische Studium (Die angegebenen Paragraphen beziehen sich auf die Studien- und Prüfungsordnung vom 5. November 1998) Einführungsstudium 1. + 2. Semester Hauptstudium 3. - 8. Semester Die Einführungsstufe umfasst die Fächer: Obligationenrecht Allgemeiner Teil Strafrecht Allgemeiner Teil Schweizerisches Staatsrecht Die Vorprüfung umfasst 3 schriftliche Prüfungen in den obengenannten Fächern ( 5-10). Das Lizentiatsstudium umfasst die Fächer: Privatrecht Öffentliches Recht Strafrecht Rechtsgeschichte Zivilprozessrecht und Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ( 12) Vier weitere Fächer können gewählt werden, und zwar je eines aus den drei Gruppen der Pflichtwahlfächer ( 13): Grundlagenfächer Wirtschaftsrecht internationales Recht und Rechtsvergleichung und eines aus der Gruppe der Freien Wahlfächer ( 14) Während dem Studium - vor der Lizentiatsprüfung - sind zwei Seminararbeiten zu verfassen und als Vorbereitung auf diese eine Proseminararbeit. Die Lizentiatsprüfung umfasst insgesamt 11 schriftliche bzw. mündliche Prüfungen in den obengenannten Fächern.

C. Hinweise zum Studium Diese Anleitung soll den Studierenden die Studienplanung erleichtern. Nach Abschluss des ersten Jahres kann das Studium weitgehend frei gestaltet werden. So ist insbesondere die Dauer bis zum Abschluss nicht festgelegt. Eine Studiendauer von weniger als 8 Semestern erscheint allerdings nicht als realistisch. Wer das Studium in dieser kurzen Zeit erfolgreich abschliessen möchte, muss dies sorgfältig planen, insbesondere mit Bezug auf die Wahl der Fächer. Die vorliegende Anleitung soll diese Planung erleichtern. Wichtig erscheint zudem, dass sich die Studierenden auch in der vorlesungsfreien Zeit mit ihrem Studium auseinandersetzen. So können etwa der Stoff des letzten Semesters nachbearbeitet oder schriftliche Arbeiten verfasst werden. Der Studiendelegierte (Prof. Dr. Felix Hafner) kann dazu um weitere Hilfe angegangen werden. Studienaufbau In der Anleitung für den Studienaufbau finden Sie die für die Vorprüfung sowie für die Lizentiatsprüfung wesentlichen Fächer bzw. Lehrveranstaltungen. Sie gibt auch Empfehlungen, in welchem Semester die jeweiligen Veranstaltungen besucht werden sollten. Die für die Prüfungen in den Hauptfächern obligatorischen Fächer werden als Pflichtstoff bezeichnet. Die Stundenbelastung wird in den zwei letzten Semestern reduziert, damit die Studierenden Zeit für die Prüfungsvorbereitung haben und etwa die Klausurenkurse und Repetitorien besuchen können. Die Lizentiatsprüfung kann in einem Block oder in zwei Teilen absolviert werden.

Planung und Angebot der Lehrveranstaltungen Die Dozierenden sind bestrebt, das Lehrangebot so zu planen und zu gestalten, dass das Studium in acht Semestern tatsächlich absolviert werden kann. Die Fakultät achtet darauf, die Pflichtfächer in den einzelnen Semestern ohne zeitliche Überschneidung anzubieten. Angebotszyklus Pflichtveranstaltungen werden im Zwei-, Drei- oder mindestens im Viersemesterzyklus angeboten. Pflichtwahlfächer werden im Zwei-, Drei- oder mindestens im Viersemesterzyklus angeboten. Im Zwei- oder mindestens im Dreisemesterzyklus werden jene Fächer angeboten, für deren Belegung breite Vorkenntnisse aus den Pflichtfächern erwünscht sind. Mindestens im Viersemesterzyklus werden jene Fächer angeboten, für deren Belegung breite Vorkenntnisse entbehrlich sind. Freie Wahlfächer werden nach Möglichkeit mindestens im Viersemesterzyklus angeboten. Es besteht kein Anspruch darauf, dass stets alle freien Wahlfächer angeboten werden. Turnus der einzelnen Fächer Die Fakultät gibt im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis und auf der Homepage unserer Fakultät den Turnus der einzelnen Fächer an. Sie veröffentlicht diese Angaben, damit die Studierenden die Belegung der Fächer planen können. Die Liste hat orientierenden Charakter. Änderungen des künftigen Lehrangebots aus triftigen Gründen bleiben vorbehalten.

Fächerarten Das Studienprogramm umfasst gemäss Studien- und Prüfungsordnung ( 12-15) Pflichtfächer, Pflichtwahlfächer, freie Wahlfächer, freie Fächer und ausserfakultäre Fächer. Im übrigen werden periodisch Veranstaltungen angeboten, welche die Studierenden in die Benützung der Bibliothek und der elektronischen juristischen Datenbanken einführen und die korrekte Vorgehensweise beim Verfassen von Proseminar- und Seminararbeiten vermitteln sollen. Pflichtfächer ( 8 und 12 StuPO) Die Pflichtfächer müssen von allen Studierenden bearbeitet werden. Sie gehören zum obligatorischen Prüfungsstoff. Die Angaben der Semester haben den Charakter einer Empfehlung. Falls die Veranstaltungen nicht in dem jeweiligen Semester besucht werden können, sollte dies sobald als möglich nachgeholt werden. In den ersten zwei Semestern vor der Vorprüfung: Staatsrecht I + II (und die zugehörigen Tutorate) Strafrecht Allgemeiner Teil I + II (und die zugehörigen Tutorate) Obligationenrecht Allgemeiner Teil I + II (und die zugehörigen Tutorate) In den Semestern 3.-8. nach der Vorprüfung: Die Pflichtfächer sind: Verwaltungsrecht (3./4. Sem.) Strafrecht Besonderer Teil (3./4. Sem.) Obligationenrecht Besonderer Teil (3./4. Sem.) Gesellschaftsrecht (5./6. Sem.) Personenrecht (3./4. Sem.) Familienrecht (5./6. Sem.) Erbrecht (3./4. Sem.) Sachenrecht (inkl. Immobiliarsachenrecht) (3./4. Sem.) Rechtsgeschichte (3./4. Sem.) Zivilprozessrecht sowie Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (5./6. Sem.)

Es sollten ebenfalls die Anfängerübungen (3./4. Sem.) und die Fortgeschrittenenübungen (5./6. Sem.) in allen drei Hauptfächern je einmal besucht werden. Im 7./8. Semester sollten die Kolloquien und Repetitorien besucht werden und ab dem 6. Semester die Klausurenkurse. Pflichtwahlfächer ( 13 StuPO) Es muss je ein Fach aus den folgenden Fächergruppen gewählt werden: Grundlagenfächer: Rechtsphilosophie, Juristische Methodenlehre, Rechtsetzungslehre, Recht der Geschlechterbeziehungen (1 bis 3 Stunden) Internationales Recht und Rechtsvergleichung: Rechtsvergleichung im Privatrecht, Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht, Völkerrecht, Europarecht, Rechtsvergleichung im öffentlichen Recht (3 bis 5 Stunden) Wirtschaftsrecht: Wettbewerbsrecht, Unternehmenssteuerrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Nationales und internationales Wirtschaftsstrafrecht (3 bis 4 Stunden). Freie Wahlfächer ( 14 StuPO) Es muss ein Fach aus der folgenden Liste oder ein zusätzliches Fach aus der Liste der Pflichtwahlfächer bearbeitet werden (2 bis 4 Stunden): Ausgewählte Bereiche der Allgemeinen Staatslehre, Verfassungsgeschichte, Kantonales Staats- und Verwaltungsrecht, Kirchenrecht, Umweltschutzrecht, Raumplanungsrecht, Sozialversicherungsrecht, Ausgewählte Bereiche des Besonderen Verwaltungsrechts, Internationale Organisationen, Rechtsgeschichte, Familienrecht in interdisziplinären Bezügen, Handelsrecht, Wertpapierrecht, Privatversicherungsrecht, Bankrecht, Immaterialgüterrecht, Recht der direkten Steuern, Kriminologie mit Jugendstrafrecht und Strafvollzug, Rechtspflege im öffentlichen Recht, Strafprozessrecht, Ausgewählte Bereiche der Ökonomie. Die Liste kann von der Fakultät geändert und ergänzt werden.

Freie Fächer Freie Fächer sind Lehrveranstaltungen, in denen keine Prüfungen abgelegt werden können. Sie bereichern aber das Lehrangebot. Es gibt dazu keine Liste. Für das jeweilige Angebot ist das allgemeine oder das Kommentierte Vorlesungsverzeichnis zu konsultieren. Ausserfakultäres Wahlfach ( 15 lit. d StuPO) Alle Studierenden bearbeiten zum Zwecke der Sensibilisierung für interdisziplinäre Fragen ein ausserfakultäres Wahlfach. Ein mittels Testat nachgewiesener Besuch der Fächer ist Voraussetzung für die Zulassung zur Lizentiatsprüfung. Die Fakultät schliesst mit anderen Fakultäten entsprechende Vereinbarungen ab und gibt den Studierenden Empfehlungen bezüglich der Fächer ab. Angestrebt werden insbesondere Vereinbarungen für folgende Fächer: Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Mensch Gesellschaft Umwelt (MGU), Philosophie, Psychologie, Soziologie, Geschichte. Bearbeitung der Pflichtwahlfächer, freien Wahlfächer und ausse r- fakultären Wahlfächer Die Fakultät empfiehlt den Studierenden, die Pflichtwahlfächer, freien Wahlfächer und ausserfakultären Wahlfächer ab den nachstehend angegebenen Semestern zu bearbeiten:

Ab dem dritten Semester (nach bestandener Vorprüfung): Pflichtwahlfächer: Rechtsphilosophie, Juristische Methodenlehre, Völkerrecht, Europarecht Freie Wahlfächer: Ausgewählte Bereiche der Allgemeinen Staatslehre, Verfassungsgeschichte, Kirchenrecht, Rechtsgeschichte, Recht der direkten Steuern, Ausgewählte Bereiche der Ökonomie Ausserfakultäres Wahlfach Ab dem vierten Semester: Pflichtwahlfächer: Rechtsetzungslehre, Rechtsvergleichung im öffentlichen Recht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht, oder nationales und internationales Wirtschaftsstrafrecht Freie Wahlfächer: Kantonales Staats - und Verwaltungsrecht, Umweltschutzrecht, Raumplanungsrecht, Privatversicherungsrecht, Bankrecht, Sozialversicherungsrecht, Internationale Organisationen, Familienrecht in interdisziplinären Bezügen, Kriminologie mit Jugendstrafrecht und Strafvollzug, Rechtspflege im öffentlichen Recht, Strafprozessrecht Ab dem fünften Semester: Pflichtwahlfächer: Recht der Geschlechterbeziehungen, Rechtsvergleichung im Privatrecht, Internationales Privat- und Zivilprozessrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Unternehmenssteuerrecht

Freie Wahlfächer: Ausgewählte Bereiche des Besonderen Verwaltungsrechts, Handelsrecht, Wertpapierrecht, Immaterialgüterrecht Mobilität Die Fakultät empfiehlt einen Mobilitätsaufenthalt im fünften oder sechsten Semester, nach Möglichkeit an einer fremdsprachigen Rechtsfakultät. Für weitere Informationen konsultieren Sie das jeweils aktuelle Kommentierte Vorlesungsverzeichnis oder die Homepage unserer Fakultät. Sie finden Listen mit den anerkannten Fächern auf unserer Homepage oder im Schaukasten des Prüfungssekretariats im ersten Stock im Hauptgebäude an der Maiengasse. Ausserfakultäres Wahlfach Die Fakultätsversammlung hat am 6. Februar 2003 beschlossen, die Handhabung der Regelungen betreffend das Ausserfakultäre Wahlfach in Ziff. 2. 3. 3. der Ausführungsbestimmungen zur Studien- und Prüfungsordnung der Juristischen Fakultät vom 3. Dezember 1998 zu vereinfachen. Der Nachweis über eine genügende Leistung im ausserfakultären Wahlfach wird mittels einer Bestätigung des jeweiligen Dozierenden im Testatbuch erbracht. Das Ablegen von spezifischen Leistungsüberprüfungen im Rahmen des ausserfakultären Wahlfachs wurde durch diese Änderung fakultativ. Die Studierenden können sich freiwillig zu Prüfungen im Rahmen der ausserfakultären Wahlfächer an den anderen Fakultäten melden. Der als Zulassungsvoraussetzung zum Lizentiat geltende Leistungsnachweis wird durch die Bestätigung mittels eines Testats im Testatbuch erbracht.

Seminar- und Proseminararbeiten Die Studierenden sollen zunächst eine Proseminararbeit und danach zwei Seminararbeiten verfassen. Dadurch sollen die Arbeitsmethodik und Schreibfertigkeiten der Studierenden gefördert und das Verfassen Juristischer Texte geübt werden. Die beiden Seminararbeiten sollten zu Themen aus verschiedenen Rechtsgebieten verfasst werden. Die Proseminararbeit sollte vor den beiden Seminararbeiten zur Einübung der grundlegenden technischen Fertigkeiten verfasst werden. Es wird empfohlen, die Proseminararbeit im 3./4. Semester zu verfassen und die beiden Seminararbeiten im 4./5./6. Semester. Kreditpunkte Die Kreditpunkte haben für Hauptfachstudierende gemäss dem Fakultätsbeschluss vom 6. Februar 2003 in Bezug auf die juristischen Fächer und Veranstaltungen keine Bedeutung mehr. Sie sind lediglich auf auswärtige Mobilitätsstudierende und Studierende anderer Fakultäten anwendbar. Die Reglemente finden Sie auf der Homepage unserer Fakultät unter der Rubrik Studium.