Thema: Wohnen Wohnsitz an-/ummelden, finanzielle Hilfen



Ähnliche Dokumente
Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit

Wohngeld für Studierende als Mieterin/Mieter oder als Eigentümerin/Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum in Düsseldorf

Studieren- Erklärungen und Tipps

LEISTUNGEN FÜR SCHWANGERE

Sozialleistungen und Hilfen nach der Geburt

Bildung und Teilhabe. Allgemeine Informationen

Oskar-Karl-Forster-Stipendium Förderungskreis: Begabte und bedürftige Studentinnen und Studenten an bayerischen Hochschulen

Übersicht Anspruchsberechtigung Zuschlag nach 22 Abs. 7 SGB II

Wohngeld in Düsseldorf. Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele

Kurzleitfaden für Schüler

Das Bildungsund Teilhabe- Paket

Information für Auszubildende, Studierende und Schüler:

BAföG Geförderte nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

werde was Staatliche Stipendien und Darlehen

Merkblatt zu syrischen Staatsangehörigen, die sich zum Studium in Deutschland aufhalten

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

- Hinweis: Dieses Formular kann elektronisch ausgefüllt werden - Referat: SOZIALES. Antrag auf Zuschuss aus dem Sozialfonds

BAföG, Bildungskredite und Nothilfen: Informationen für internationale Studierende

Übersicht: Auszubildende 1 und Leistungsansprüche nach dem SGB II (Stand März 2014)

Betriebsrente - das müssen Sie wissen

Finanzierung eines Auslandsstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Ausweise und Ermäßigungen

Erläuterungen zum Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache

Anmeldung boniup Portal bei bestehendem BackOffice

1. Einschreibekosten. 2. Anreise

Finanzierung eines Auslandsstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

VIP-Programm. Herzlich Willkommen!

Elternzeit Was ist das?


Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Bildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Netzwerk Campuseltern: Studieren mit Kindern in Hildesheim

Dein Sprung in die Zukunft. Ausbildung und duales Studium bei Airbus. Anleitung zur Online-Bewerbung

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen

Noch Fragen? Möchten Sie die über Sie für das Kindergeld gespeicherten Daten einsehen oder verbessern?

PFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS P-KONTO

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland

Erfahrungsbericht für BayBIDS-Stipendiaten

Erfahrungsbericht für BayBIDS-Stipendiaten

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Herzlich Willkommen zum Einführungsvortrag Studienfinanzierung

Arbeiten Sie gerne für die Ablage?

Handbuch zur Anlage von Turnieren auf der NÖEV-Homepage

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG

Formular zur Vorbereitung einer Scheidung

Meldewesen. An, Ab- und Ummeldung

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu.

EBENER-ZWEIRADSPORT GMBH

Merkblatt Wohnungswechsel

51379 Leverkusen Uhr bis Uhr. Informationen zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines

Anleitung zur Lehrgangsanmeldung - 1

2. Name und Adresse der Ehefrau: Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau dort gemeldet ist oder nicht.

MERKBLATT BAFÖG-MK. Dieses Merkblatt soll helfen, den Antrag auf BAföG-Leistungen vollständig auszufüllen.

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

Willy Müller Förderstiftung

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

"Ich habe als Vereinsverantwortlicher eine erhalten - was mache ich, um Torwurf.de für meinen Verein einzusetzen?"

Notwendige Dokumente

Kinderarmut. 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt

Eine Initiative der Agenturen für Arbeit und Jobcenter. Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer. Erstausbildung junger Erwachsener

Deine Meinung ist wichtig. Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung

Anleitung Online-Buchungsportal (flow>k)

Inhalt: Ihre persönliche Sedcard... 1 Login... 1 Passwort vergessen... 2 Profildaten bearbeiten... 3

Vorstand Sozialpolitik. Der Weg in den Ruhestand. Abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren in Rente.

Scheidungsfragebogen

Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim

Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren

Löse einen kostenlosen Messepass!

Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas. Das Bildungspaket. Mitmachen möglich machen

Ich ziehe um! Teil 3: Wem muss ich Bescheid sagen? Ein Heft in Leichter Sprache

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht

Anleitung für Vermieter

Herzlich Willkommen zum Einführungsvortrag Studienfinanzierung

finanzierung wie finanziere ich mein studium? Mein Studium. MainSWerk. Vom Stipendium bis zum Studienkredit

schüler online Die zentrale Anmeldung im Internet

Manuskript zur Präsentation Finanzierung Ausbildung in Teilzeitform

Informationen zur Förderung Ihres Fernstudiums

Alle Möglichkeiten ausschöpfen. Für Berater und Lehrer. Studienfinanzierung

Aufruf der Buchungssystems über die Homepage des TC-Bamberg

Fachhochschule Fulda. Bedienungsanleitung für QISPOS (Prüfungsanmeldung, Notenspiegel und Bescheinigungen)

boniup das BackOffice Einstiegsmöglichkeiten: Was be.findet sich im BackOffice? oder

Checkliste Bewerbung für einen Ausbildungsplatz

SaarpfalzCard. An alle. Unternehmer, Dienstleister und Firmen, die sich für eine Zusammenarbeit mit der SaarpfalzCard interessieren. 17.

Heute Praktikant/-in und morgen vielleicht schon Auszubildende/r. Informationen für Jugendliche. Mit Praktika Weitblick zeigen

Stoffwechselkur - Anmelden und Aufgeben der Bestellung

Arbeits- und Sozialberatungs- Gesellschaft e.v.. Leistungsberechtigung im SGB II von Schülern, Studenten und Auszubildenden

Elektronische Unterstützung der Antragsstellung in Erasmus+

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen

Klicken Sie auf Extras / Serienbriefe mit Word. Im Fenster Serienbriefe können Sie nun auswählen, an wen Sie den Serienbrief schicken möchten.

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Du hast hier die Möglichkeit Adressen zu erfassen, Lieferscheine & Rechnungen zu drucken und Deine Artikel zu verwalten.

Merkblatt Wohnungswechsel

Budget Lehrerinformation

Besser leben in Sachsen

Studieren ja, aber wie finanzieren? - Möglichkeiten der Studienfinanzierung

Scheidungsformular. 1. Personendaten. 1.1 Welcher Ehepartner stellt den Scheidungsantrag?

Transkript:

INFO KOMPAKT Thema: Wohnen Wohnsitz an-/ummelden, finanzielle Hilfen www.jugendserver-hamburg.de Jugendinformationszentrum Hamburg, Dammtorwall 1, 20354 Hamburg, Telefon: 040.42823-4801 Wohnsitz an/-ummelden... Seite 2 Finanzielle Hilfen. Seite 3 Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Seite 3 BAföG für Schüler/innen und Studierende Seite 4 Lawaetz-Stiftung Seite 6 Wohngeld Seite 6 Arbeitslosengeld II/Sozialgeld Seite 8 Liebe junge Mieterin, lieber junge Mieter, der Mietvertrag ist unter Dach und Fach, der Umzug vollbracht. Die Möbel sind gestellt und das Geschirr ist im Schrank verstaut. Jetzt steht noch einmal Formularkram an, denn du musst deinen Wohnsitz anbzw. ummelden. Außerdem ist nun ist die monatliche Miete fällig. Wenn du schon arbeitest, dein eigenes Einkommen hast oder deine Eltern zahlen dann ist das kein Thema. Wenn du aber studierst, in der Ausbildung bist, die Miete von deinem Geld nicht zahlen kannst oder arbeitslos bist, gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen, nach denen dir finanzielle Unterstützung zusteht. Wir haben hier einige finanzielle Hilfen und deren Voraussetzungen aufgeführt. Du musst nicht zu allen Ämtern und Behörden persönlich gehen. Manche Anträge kannst du auch per Post schicken oder online abwickeln. Trotzdem solltest du dich vorher genau informieren (im Internet oder telefonisch), welche Unterlagen du mitschicken musst. Wenn du die Anträge persönlich stellen möchtest (oder musst), solltest du alle Unterlagen dabei haben. Der Vorteil ist, dass spezielle Fragen gleich beantwortet werden können. Für die oft langen Wartezeiten brauchst du allerdings Sitzfleisch und Geduld. Viel Glück und Erfolg. Diese Aufstellung ist ein Service des Jugendinformationszentrums JIZ. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: März 2013/S. 1

WOHNSITZ AN-/UMMELDEN Wenn du umgezogen bist (von außerhalb nach Hamburg bzw. innerhalb Hamburgs), hast du 1 Woche Zeit, um deinen neuen Wohnsitz anzumelden bzw. dich umzumelden. Das gilt sowohl für eine eigene Wohnung, als auch für ein Zimmer in einer WG oder einem Wohnheim. Dafür musst du persönlich bei einem der Hamburger Kundenzentren erscheinen. Die Standorte und Öffnungszeiten erfährst du im Internet unter www.hamburg.de/behoerdenfinder und telefonisch bei der HAMBURG-SERVICE-Hotline: 040/428 28-0. Die Meldefrist von 1 Woche gilt ab dem Umzugsdatum bzw. ab der ersten Nacht, die du in deiner neuen Wohnung verbracht hast. Bei längerer Überschreitung der Frist musst du mit einem Bußgeld rechnen. Wenn du das Umzugsdatum nicht genau zu bestimmen vermagst, zum Beispiel weil du kleckerweise umziehst oder noch zwischen zwei Wohnungen pendelst, kannst du dich telefonisch bei einem Kundenzentrum oder der Hamburg-Service-Hotline informieren. Für die An-/Ummeldung benötigst du folgende Unterlagen*: - Personalausweis / Reisepass - Anmeldeformular - ausgefüllt (auch Name und Adresse des Vermieters) und unterschrieben - wenn du Kinder hast: Kinderausweis oder Geburtsurkunde - wenn du verheiratet bist oder es warst: Heiratsurkunde / Scheidungsurteil - 10,- für die Meldegebühr - (für die KFZ-Ummeldung: bitte erfrage im Internet oder telefonisch die benötigten Unterlagen) *Stand März 2013; bring dich ggf. im Internet oder telefonisch auf den neuesten Stand. Wenn du noch nicht volljährig bist und von zuhause ausziehst, musst du dich ebenfalls meldegesetzlich erfassen lassen. Es hängt allerdings von deiner persönlichen Lebenssituation ab, wie du gemeldet wirst. Ob mit alleinigem Wohnsitz oder mit Hauptwohnsitz bei deinen Eltern und Nebenwohnsitz an deinem Aufenthaltsort; ob deine Eltern oder ein anderer gesetzlicher Vertreter mit dir vorstellig werden müssen; welche Unterlagen du zusätzlich zu den oben aufgeführten vorlegen musst all dies kannst du telefonisch ebenfalls bei der Hamburg-Service-Hotline erfragen, bevor du zum Kundenzentrum gehst. Denke auch daran, deine neue Adresse weiterzugeben, zum Beispiel an deinen Arbeitgeber, an deine Krankenkasse, an deine Bank/Sparkasse, an deinen Telefonanbieter, an die Vereine, in denen du Mitglied bist usw. Diese Aufstellung ist ein Service des Jugendinformationszentrums JIZ. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: März 2013/S. 2

FINANZIELLE HILFEN BAB Berufsausbildungsbeihilfe Förderungsfähig sind betriebliche Berufsausbildungen in einem anerkannten Ausbildungsberuf und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen. Für die Ausbildung muss ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen worden sein. BAB wird nur für die erste Ausbildung geleistet. Gefördert werden in der Regel deutsche, unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Antragstellerinnen und Antragsteller. Solltest du eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, frage bitte bei deiner Beratungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit nach, ob du die besonderen Voraussetzungen erfüllst. Als Auszubildende bzw. Auszubildender erhältst du BAB, - wenn du während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen kannst, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. - wenn du älter als 18 Jahre bist oder verheiratet bist (oder verheiratet warst), in einer Lebenspartnerschaft verbunden bist oder mindestens ein Kind hast. Hier spielt die Entfernung zu deinem Elternhaus keine Rolle. - wenn dir die erforderlichen Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts, für die Fahrkosten und die sonstigen Aufwendungen nicht anderweitig zur Verfügung stehen. Beratung und Antrag: BAB wird nur auf Antrag geleistet. Den Antrag stellst du bei der Geschäftstelle der Agentur für Arbeit, in dem Bezirk, in dem du wohnst. Den für dich zuständigen Standort (je nach Postleitzahl: Mitte, Altona, Eimsbüttel, Bergedorf, Harburg, Nord oder Wandsbek) erfährst du - im Internet unter www.arbeitsagentur.de/hamburg - telefonisch über die Hotline der Agentur für Arbeit Hamburg: Tel. 01801 / 555111* (*Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min; Stand März 2013). Infos zum BAB bekommst du auch über folgende Internetseiten: www.einstieg.com > Ausbildung www.arbeitsagentur.de > Bürgerinnen & Bürger > Finanzielle Hilfen > Berufsausbildung http://babrechner.arbeitsagentur.de www.azubi-azubine.de Diese Aufstellung ist ein Service des Jugendinformationszentrums JIZ. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: März 2013/S. 3

Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Wenn du eine schulische Ausbildung machst und nicht genug Geld verdienst, um deine Lebenshaltungskosten zu decken, kannst du BAföG beantragen. Die Förderung ist abhängig von deinem Einkommen und Vermögen und/oder dem Einkommen deiner Eltern bzw. deiner/deines Ehepartnerin/Ehepartners. Die Höhe des monatlichen Betrages richtet sich nach der Art der Ausbildungsstätte und der Unterbringung. Als schulische Ausbildungsstätten gelten sowohl allgemein bildende Schulen, spezielle Berufsfachschulen als auch Universitäten und andere Hochschulen. Es wird daher zwischen BAföG für Schüler/innen und BAföG für Studierende unterschieden. Detaillierte Information findest du auch im Internet unter: www.das-neue-bafoeg.de BAföG für Schülerinnen und Schüler in Hamburg: Vollförderung für Schülerinnen und Schüler, das heißt der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Das gilt ab Klasse 10 für den Besuch einer weiterführenden Schule (wie Haupt-, Real- und Gesamtschule, Gymnasium) oder einer Berufsfachschule. Eine Voraussetzung ist, dass du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst. Du kannst aber verheiratet sein und/oder mit Kindern zusammen leben, Hauptsache du führst deinen eigenen Haushalt. Auch der Besuch einer Berufsfach-, Fachoder Fachoberschulklasse ebenso von Abendschulen und Kollegs kann mit BAföG gefördert werden. Für die Beantragung wendest du dich in Hamburg an das Bezirksamt Hamburg-Mitte. Auf der Internetseite findest du auch eine Liste mit allen förderungsanerkannten Ausbildungsstätten in Hamburg. Bezirksamt Hamburg-Mitte BAföG für Auszubildende und Schüler/innen Kurt-Schumacher-Allee 4 > 20097 Hamburg Tel. 040/428 54-4604 > Fax 040/42854-2975 bafoeg@hamburg-mitte.hamburg.de > www.hamburg.de/mitte/bafoeg Öffnungszeiten: Mo & Do 8.30-16 Uhr; telefonische Erreichbarkeit: Mo-Fr 9-15 Uhr Diese Aufstellung ist ein Service des Jugendinformationszentrums JIZ. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: März 2013/S. 4

BAföG für Studentinnen und Studenten in Hamburg: Förderung für Studierende an einer Hochschule. Die Förderung ist eine Mischung aus Zuschuss und zinslosem Darlehen. Die eine Hälfte des Geldes musst du nicht zurückzahlen. Die andere Hälfte wird von dir zurückgefordert; die erste Rate ist fünf Jahre nach Ende der Bezugsdauer fällig. Den BAföG-Antrag stellst du in der Regel beim Studentenwerk der Hochschule, an der du eingeschrieben bist. Für die verschiedenen Hamburger Hochschulen ist das Studierendenwerk Hamburg zuständig. Studierendenwerk Hamburg Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) Grindelallee 9 > 20146 Hamburg Tel. 040/41 902-0 > Fax 040/ 41 902-6126 bafoeg@studierendenwerk-hamburg.de www.studierendenwerk-hamburg.de Für Beratung über weitere Finanzierungsarten (z. B. Stipendien, Studiendarlehen) befindet sich im Erdgeschoss das Beratungszentrum Studienfinanzierung (BeST): Tel. 040/41 902-102, -105 > best@studierendenwerk-hamburg.de >> Die jeweiligen Öffnungszeiten findest du auf der Internetseite. BAföG-Bratungen: AStA der Universität Hamburg BAföG-Beratung Von-Melle-Park 5 > 20146 Hamburg Tel. 040/45 02 04-0 (keine telefonische Beratung) E-Mail über Kontaktformular unter www.asta-uhh.de Beratung bei Fragen zum Anspruch auf BAföG und bei Schwierigkeiten mit dem BAföG-Amt. Info- und Beratungszentrum - AStA HAW-Hamburg (Hochschule für angewandte Wissenschaften) BAföG-Beratung Lübeckertordamm 2-4 > 20099 Hamburg Tel. 040/ 28 46 456-70 (allgemein), -71 (BAföG-Beratung) > Fax 040/28 46 456-90 bafög-beratung@asta.haw-hamburg.de > www.asta.haw-hamburg.de Beratung bei Fragen zum BAföG und bei Schwierigkeiten mit dem BAföG-Amt. >> Die Öffnungszeiten für die BAföG-Beratungen können sich häufig ändern. Die aktuellen Öffnungs- und Sprechzeiten erfährst du auf den jeweiligen Internetseiten. Diese Aufstellung ist ein Service des Jugendinformationszentrums JIZ. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: März 2013/S. 5

Verstärkte Förderung Jugendlicher in Berufsausbildung durch die Johann Daniel Lawaetz-Stiftung Auszubildende können unter bestimmten Voraussetzungen von der Laweatz-Stiftung gefördert werden: - Du hast im Grunde Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder absolvierst eine vollqualifizierende Berufsausbildung (mit BAföG-Anspruch). - Du hast bereits vor Beginn deiner Ausbildung deinen eigenen Haushalt geführt und hast grundsätzlich keinen Unterhaltsanspruch gegenüber deinen Eltern. - Der potenzielle Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist höher als alle während der Berufsausbildung bezogenen anzurechnenden Leistungen (z.b. Ausbildungsentgelt, BAB, Kindergeld). Vereinfacht bedeutet das, dass du zum Leben mehr Geld brauchst, als dir mit deinem Verdienst, Kindergeld und Zuschüssen zur Verfügung steht. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch, die Bewilligung ist von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln der Stadt Hamburg abhängig. Die monatliche Förderung beträgt höchstens 160,- und muss nicht zurückgezahlt werden. Johann Daniel Lawaetz-Stiftung Jugendliche in Berufsausbildung (JiB) Neumühlen 16-20 > 22763 Hamburg Tel. 040/39 99 36-0/-71 > Fax 040/39 99 36-90 Personenbezogene E-Mail-Adresse zu finden unter www.lawaetz.de Telefonische Sprechstunden: Di 11.30-13.30 Uhr, Fr 14.30-16.30 Uhr Wenn du an weiteren Informationen interessiert bist, kannst du im Internet auf der Seite der Lawaetzstiftung die Richtlinie, den aktuellen Bericht und den Antrag herunterladen. Wohngeld Wohngeld soll Mietern (und Inhabern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, wenn sie diese selbst bewohnen) helfen, die Wohnkosten zu tragen. Es ist ein staatlicher Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, der aber nicht die gesamten Wohnkosten abdeckt. Ob und wie viel Wohngeld du bekommst, hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, die in einer Wohnung wohnen, von deren (Gesamt-)Einkommen und von der zuschussfähigen monatlichen Miethöhe. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass du ein eigenes Einkommen hast, wenngleich ein niedriges, mit dem du einen Teil deines Lebensunterhaltes und der Wohnkosten selbst bestreiten kannst. Auch Wohngemeinschaften können Wohngeld erhalten. Welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen, kannst du bei eurer zuständigen Wohngeldstelle erfragen. Wohngeld gibt es nicht automatisch. Voraussetzung dafür ist ein Antrag, den du in Hamburg in den Wohngeldstellen der Bezirksämter stellen musst. Diese Aufstellung ist ein Service des Jugendinformationszentrums JIZ. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: März 2013/S. 6

Im Internet unter www.hamburg.de/wohngeld - kannst du die für dich zuständige Wohngeldstelle ermitteln (oder telefonisch bei der Service-Nr. der Hamburger Behörden: 040/428 28-0) - ausführliche Infos zum Wohngeld erhalten, - den Antrag für Wohngeld herunterladen, - mit dem Online-Wohngeldrechner prüfen, ob du Wohngeld berechtigt sein könntest. Der Antrag für Wohngeld muss schriftlich eingereicht werden. Das Datum der Antragstellung ist entscheidend für den Beginn der Bewilligung. Du kannst ihn per Post schicken oder auch persönlich abgeben. Wenn du dich erst einmal persönlich beraten lassen möchtest, vereinbare einen Termin mit dem/der für dich zuständigen Sachbearbeiter/in. Mietervereine beraten ihre Mitglieder ebenfalls zu Wohngeldfragen. Immer erforderliche Unterlagen: - im Original und unterschrieben: ausgefüllter Antrag auf Wohngeld. - als Fotokopie: Personaldokumente (Personalausweis, Reisepass bzw. Aufenthaltsbescheinigung - mit Meldebestätigung), Mietvertrag, letzte Mietänderung, aktuelle Mietquittung (Kontoauszug oder Zahlbeleg), Kaltwasserabrechnung, Einkommensnachweise. Bei einem persönlichen Beratungstermin nimmst du die Originalunterlagen mit. - Eventuell musst du weitere Unterlagen vorlegen. Das hängt vom Einzelfall ab und wird dir dann mitgeteilt. Wenn du bereits Leistungen beziehst, in die Zuschüsse für Unterkunft eingerechnet sind, erhältst du kein Wohngeld. Das betrifft den Bezug von Arbeitslosengeld II sowie von anderen Formen der Grundsicherung. Als Student/in bzw. Berufsauszubildende/r hast du keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn dir grundsätzlich BAföG-Leistungen bzw. BAB zustehen, weil auch hier Kosten für die Unterkunft berücksichtigt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen (zum Beispiel bei verheirateten Studierenden/Auszubildenden, Studierenden/Auszubildenden mit Kind oder bei Studiengängen/ Ausbildungen, die nicht BAföG/BAB-anerkannt ist. Die Faktoren der Bewilligung sind auf den Einzelfall bezogen und zu komplex, um sie hier aufführen zu können. Auf der Internetseite www.hamburg.de/wohngeld ist ein PDF-Infoblatt speziell für Studierende und Auszubildende eingestellt. Vielleicht findest du dort bereits eine Antwort auf deine Fragen. Ansonsten hab keine Scheu, dich von der für dich zuständigen Wohngeldstelle beraten zu lassen. Das gilt auch für Studierende bzw. Auszubildende, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Die Zahlung von Wohngeld kann sich eventuell auf den Aufenthaltsstatus auswirken. Erkundige dich deshalb unbedingt vor der Beantragung bei der für dich zuständigen Ausländerdienststelle. Diese Aufstellung ist ein Service des Jugendinformationszentrums JIZ. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: März 2013/S. 7

Grundsicherung (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) Du hast eine eigene Wohnung oder ein WG-Zimmer, aber keine Arbeit. Du machst keine Ausbildung und studierst nicht, bekommst also auch keine der entsprechenden Förderungen. Selbst wenn du Wohngeld erhalten würdest, würde das Geld hinten und vorne nicht ausreichen. Bei deinen Eltern kannst oder willst du nicht mehr wohnen. Deine finanzielle Lage ist also ziemlich prekär. In dieser schwierigen Situation kannst du bei der Agentur für Arbeit einen Antrag für Grundsicherung stellen. Du erhältst dann entweder Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld. Welche Art der Grundsicherung du erhältst, hängt von deinem Alter, deiner Lebens- und Wohnsituation sowie von deiner Erwerbsfähigkeit ab. Unter www.arbeitsagentur.de > Arbeitslosigkeit > Grundsicherung kannst du dir einen Überblick über die Voraussetzungen und die verschiedenen Betragsabstufungen verschaffen. Dort stehen auch die Antragsformulare als Download bereit. Den ausgefüllten Antrag gibst du in dem für dich zuständigen Jobcenter der Agentur für Arbeit ab. Auf der Internetseite sind in der Rubrik > Partner vor Ort die Standorte aller Geschäftsstellen - nach Bundesländern sortiert - aufgelistet. Wenn du weitere Fragen hast, wende dich an das Service-Telefon für alle Hamburger Jobcenter: 040/24 85-19 99. Bereitet dir das Ausfüllen der Formulare Schwierigkeiten oder hast du Probleme mit dem Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit, dann wende dich ohne Scheu an die Arbeitslosen-Telefonhilfe. Dort kannst du alle deine Fragen und Anliegen loswerden und wirst kostenlos, sehr hilfsbereit und kompetent beraten. Wenn die telefonische Beratung nicht ausreicht, ist auch eine persönliche Beratung vor Ort möglich. Alle Gespräche sind vertraulich und auf Wunsch auch anonym. Beratungszentrum Arbeitslosen-Telefonhilfe Humboldtstraße 58 (Humboldt-Campus) 22083 Hamburg Tel. 0800-111 0 444 (kostenlos, wenn du von Hamburg aus anrufst) Tel. 040-22 75 74 73 (wenn du aus den anderen Bundesländern anrufst) E-Mail über Kontaktformular unter www.arbeitslosen-telefonhilfe.de Sprechzeiten: Mo, Di, Mi 9-21 Uhr > Do, Fr 9-17.30 Uhr Diese Aufstellung ist ein Service des Jugendinformationszentrums JIZ. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: März 2013/S. 8