Örtliche Betriebsvorschrift der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Wilhelmshaven

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Transkript:

Örtliche Betriebsvorschrift der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Wilhelmshaven Gleisanschluss Rüstersieler Groden Stand: 31.03.2017 Bearbeitung: Eisenbahnbetriebsleiter (EBL) Ingmar Ricklefs 1

1 Inhaltsverzeichnis 2 Lage im Netz... 5 2.1 Grenze des Übergangs von der DB Netz... 5 3 Beschreibung der Bahnanlagen... 6 3.1 Bahnanlagen allgemein... 6 3.2 Nutzlängen der Gleise... 7 3.3 EOW-Anlage... 7 3.4 Gleistor... 8 3.5 Signale für Rangierbewegungen... 8 3.6 Rauchverbot auf den Bahnanlagen... 8 4 Ansprechpartner und Kontaktdaten im Bahnbetrieb... 9 4.1 Unfall- und Störungsmeldestelle... 9 4.2 Ansprechpartner, Anschriften, Telefonliste für den Bahnbetrieb... 10 5 Infrastrukturnutzungsvertrag... 11 6 Mitgeltende Unterlagen für den Bahnbetrieb... 11 6.1 Gesetze/Verordnungen... 11 6.2 VDV-Schriften... 11 6.3 NE-Vorschriften... 11 6.4 NPorts-Unterlagen/Bedienungsanweisungen... 12 6.5 Berufsgenossenschaft... 12 7 Besetzungszeiten des Stellwerkes... 13 8 Radsatzlast... 13 9 Strecken-, Ortskunde der Triebfahrzeugführer... 13 10 Hemmschuhe und Radvorleger... 13 11 Die Betriebsführung der NPorts - Niederlassung Wilhelmshaven - (Bahnbetrieb)... 14 11.1 Organisation:... 14 11.2 Verfügbare Geräte, Unterlagen etc. und deren Aufbewahrungsort:... 14 11.3 Sichern von Bahnübergängen... 14 12 Betrieblich insbesondere zu beachten... 15 2

12.1 Betrieb der Waggonbeladeanlage:... 15 12.2 Einsatz der Rangierrobots:... 15 13 Zugfahrten durchführen... 15 14 Rangierfahrten durchführen... 16 14.1 Einfahrten von Bf Ölweiche:... 16 14.2 Ausfahrten nach Bf Ölweiche:... 16 14.3 Umsetzfahrten und andere Rangierbewegungen:... 16 14.4 Funkfernsteuerung... 17 14.5 Heranfahren an Wagen... 17 14.6 Sicherung gegen unbeabsichtigtes Bewegen... 17 14.7 Sicherung gegen unbeabsichtigte Bewegung entfernen... 17 14.8 Rangierwege... 17 14.9 Fahrzeugbewegungen (Zu 51 FV-NE (1 b))... 18 14.10 Fahrzeuge (Zu 51 FV-NE (2))... 18 14.11 Rangierleitung (Zu 51 FV-NE (8))... 18 14.12 Rangierseite (Zu 51 FV-NE (12))... 18 14.13 Vor der Fahrt (Zu 52 FV-NE (1)) Verständigung durch Tf... 19 14.14 Besetzte Wagen (Zu 52 FV-NE (1) c)b))... 19 14.15 Zusätzliche Zustimmung des Disponenten... 19 14.16 Besetztes Gleis (Zu 53 FV-NE (2))... 19 14.17 Benutzung vom Ladegleis 3... 20 14.18 Besondere Gefahrstellen (Zu 53 FV-NE (3))... 20 14.19 Ausrüstung als Rangierer, Rangierbegleiter, Tf... 20 14.20 Störung (Ausfall) an (von) Fahrzeugen der EVU... 20 14.21 Abstoßen oder Ablaufen von Fahrzeugen... 21 14.22 Bei Rangierfahrten bremsen... 21 14.23 Abstellen und Sichern von Fahrzeugen... 21 14.24 Auf Festlegen von Fahrzeugen verzichten... 22 14.25 Schild am Ende der zugelassenen Rangierfahrt für Eisenbahnverkehrsunternehmen... 22 15 Verzeichnis der Anlagen... 22 15.1 Anlage 01 Übersichtsplan und Lagepläne... 22 15.2 Anlage 02 Bedienungsanweisung EOW-Anlage... 22 3

15.3 Anlage 03 Festlegen von Fahrzeugen... 22 4

2 Lage im Netz 2.1 Grenze des Übergangs von der DB Netz Bundesland: Niedersachsen Hauptbahn: Oldenburg-Wilhelmshaven (Nr. 1540) Industriestammgleis Nord (Nr. 1552) Zugmeldestelle: Fdl Stellwerk Sande Regelung der Zugfolge: Fdl Stellwerk Sande Regelung der Rangierfahrten: Fdl Stellwerk JWP auf dem Gleisanschluss von Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG Infrastrukturgrenze zwischen DB Netz AG und Niedersachsen Ports (NPorts) ist in Strecken-km 15,203 5

3 Beschreibung der Bahnanlagen 3.1 Bahnanlagen allgemein Der Gleisanschluss ist die Fortsetzung des Industriestammgleises Nord (Nr. 1552) und beginnt im Gleisbogen westlich vor der Weiche W01 (Hauptanschließer). Das Anschlussgleis verzweigt sich durch die elektrisch-ortsgestellten Weichen W01, W02, W03, W04 und W05 in die Gleise 1, 2, 4, 5 (alle Rangier- und Aufstellgleise), 6 (Abstellgleis) und 7 (Durchfahrts- und Umfahrungsgleis). Unmittelbar vor der Weiche W01 befindet sich ein elektrisches Gleistor, das zusammen mit der EOW-Anlage geschaltet ist. Im Gleis 7 befindet sich am geometrischen Weichenende des Abzweiges der W06 die Grenze des Gleisanschlusses von ehemals INEOS Chlor Atlantik GmbH (Nebenanschließer) und im Gleis 5 befindet sich 30 Meter vor dem Weichenanfang der Weiche W08 die Grenze des Gleisanschlusses von E.ON Kraftwerke GmbH (Nebenanschließer). Gleis 6 endet an der ortsgestellten Weiche W07 und bindet hier in Gleis 7 ein. Gleis 7 endet an der ortsgestellten Weiche W08 und bindet hier in Gleis 5 ein. Die Gleise 1 und 2 werden an der ortsgestellten Weiche W12 zu Gleis 3 (Ladegleis) zusammengeführt, das vor einem Bremsprellbock endet. In östlicher Lage zu Weiche W12 befindet sich über Gleis 3 eine Waggonbeladeanlage, weiterhin kreuzt das Gleis 3 eine Feuerwehrzufahrt. Gleis 4 verschwenkt auf Höhe der Weiche W09 in nordöstliche Richtung und bindet an der ortsgestellten Weiche W10 in Gleis 2 ein. In südöstlicher Lage zu der Verschwenkung von Gleis 4 beginnt in Gleis 5 an der ortsgestellten Weiche W09 das Gleis 8 und läuft parallel zu Gleis 4 ebenfalls in nordöstliche Richtung und bindet an der ortsgestellten Weiche W11 ebenfalls in Gleis 2 ein. Die Gleise liegen in einer Ebene (ohne Neigung). Bei den vorhandenen Gleisbögen sind die Mindestradien eingehalten. Aus den als Anlage 1 beigefügten Lageplänen sind die Lage und Nutzlängen der Gleise und die Lage der Weichen und der Gleistoranlage zu ersehen. 6

3.2 Nutzlängen der Gleise Gleis: Nutzlänge: Lage: 1 (Nutzung zwischen ca. 845 m siehe Anlage 1b + 1c Weichen 04 und 12) 2 (Nutzung zwischen ca. 740 m siehe Anlage 1b + 1c Weichen 04 und 10) 3 (Nutzung zwischen ca. 840 m siehe Anlage 1d Weiche 11 und Prellbock) 4 (Nutzung zwischen ca. 785 m siehe Anlage 1b + 1c Weichen 03 und 10) 5 (Nutzung zwischen ca. 650 m siehe Anlage 1b + 1c Weichen 02 und 10) 5 (Nutzung zwischen ca. 890 m siehe Anlage 1b + 1c Weichen 02 und 10) 6 (Nutzung zwischen ca. 385 m siehe Anlage 1b Weichen 05 und 07) 7 (Nutzung zwischen Weichen 05 und 08) ca. 760 m siehe Anlage 1b + 1c 3.3 EOW-Anlage Die Weichen W01 bis W05 im westlichen Kopf der Bahnanlage sind als elektrischortsgestellte Weichen ausgerüstet. Die Fahrwege in Einfahrrichtung werden mittels einer Fahrwegstelltafel vor der Weiche 01 eingestellt. Die Fahrwege in Ausfahrrichtung werden fahrzeugbedient über Achszähler/Schienenschalter (je ca. 6 m vor den Grenzzeichen der Weichen W01, W04 und W05) eingestellt. In die EOW-Anlage ist das elektrische Gleistor vor der Weiche W01 einbezogen. Die Bedienung der EOW-Anlage ist ausschließlich autorisierten Personen von NPorts Wilhelmshaven und unterwiesenen Mitarbeitern der EVU im Rahmen des Bahnbetriebs im Rüstersieler Groden erlaubt. 7

Die Einweisung in die Anlage erfolgt über den EBL von NPorts Wilhelmshaven. Ein Nachweis über die Einweisung kann von NPorts jederzeit verlangt werden. Störungen an der Anlage sind dem Disponenten NPorts umgehend zu melden. 3.4 Gleistor Das elektrische Gleistor wird bei Einfahrten über das Einstellen des Fahrweges an der Fahrwegstelltafel geöffnet. Die Fahrt darf erst beginnen, wenn das Tor die Endlage erreicht hat. Bei Ausfahrten in Richtung Infrastrukturgrenze aus den Gleisen 1 und 2 sowie 4 bis 7 wird das Tor durch Befahren der Achszähler (jeweils 6 m vor dem Grenzzeichen) angeschaltet. Die Fahrt darf erst durch das Tor fortgesetzt werden, wenn das Tor die Endlage erreicht hat. Der Öffnungsvorgang des Gleistores wird durch ein gelbes Blinklicht signalisiert (große Lampe). Die Endlage bei geöffnetem Tor wird durch ein gelbes Dauerlicht gekennzeichnet (kleine Lampe). Das Tor schließt nach Freifahren des EOW-Bereichs (Überfahren des jeweils letzten Achszählers mit der letzten Achse der Rabt). 3.5 Signale für Rangierbewegungen Im Bereich der Hafenbahn finden ausschließlich Rangierfahrten statt. Die Verständigung erfolgt hör- und sichtbar mit Rangiersignalen (Ra). Ortsfeste Formsignale sind nicht vorhanden. Wärterhaltscheiben (Sh2-Tafeln) werden zur Absicherung besonderer Gefahrenstellen (nichtbefahrbare bzw. gesperrte Gleise u. a.) vorgehalten. 3.6 Rauchverbot auf den Bahnanlagen Auf den Bahnanlagen darf - mit Ausnahme von extra ausgewiesenen Bereichen - nicht geraucht werden. Dies gilt sowohl für die Innen- wie auch für die Außenanlage. 8

4 Ansprechpartner und Kontaktdaten im Bahnbetrieb 4.1 Unfall- und Störungsmeldestelle Meldung an Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Wilhelmshaven, Fdl Stellwerk JadeWeserPort Tel.: 04421-80990 - 214 Störungen und Unregelmäßigkeiten an Gleisanlagen melden NPorts, Niederlassung Wilhelmshaven, Eisenbahnbetriebsleiter (EBL) 04421-4800 - 422 stellv. Eisenbahnbetriebsleiter 04421-80990 - 214 9

4.2 Ansprechpartner, Anschriften, Telefonliste für den Bahnbetrieb Mitarbeiter Eisenbahnbetriebsleiter (EBL) : Telefon 04421-4800 - 422 Ingmar Ricklefs Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Wilhelmshaven Neckarstraße 10 26382 Wilhelmshaven Stellv. Eisenbahnbetriebsleiter : 04421-80 990-214 Ingo Winsel (stellv. EBL) Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Wilhelmshaven Neckarstraße 10 26382 Wilhelmshaven Fdl Stellwerk JadeWeserPort 04421-80 990-214 Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Wilhelmshaven Notrufe: Polizei: 110 Feuer: 112 Bahnbetrieb: Fdl Stellwerk Sande: 04422-998 125 10

5 Infrastrukturnutzungsvertrag Das Befahren der Bahnanlagen von NPorts ohne gültigen Infrastrukturnutzungsvertrag ist nicht gestattet. 6 Mitgeltende Unterlagen für den Bahnbetrieb 6.1 Gesetze/Verordnungen Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), Niedersächsisches Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG), Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen (BOA) des Landes Niedersachsen, GGVSE und RID Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn StVR Straßenverkehrsrecht 6.2 VDV-Schriften VDV 714 Betriebsdiensttauglichkeit in Verkehrsunternehmen VDV 753 Fahrzeug-Führerschein-Richtlinie VDV 754 Befähigung über Anforderung von MA im Eisenbahnbetrieb VDV 755 Streckenkenntnis-Richtlinie, VDV 757 Bremsen im Betrieb bedienen VDV 885 Instandhaltungsleitfaden Bremsen/Druckbehälter für NE 6.3 NE-Vorschriften Fahrdienstvorschrift für NE Eisenbahnen (FV-NE) Betriebsunfallvorschrift NE (BUVO-NE) Sicherung der Bahnübergänge (BÜV-NE) Vorschrift für Bedienung von Signalanlagen NE (Sig-VB-NE) Vorschrift für Bremsen und Druckluftbehälter NE (VBD-NE) 11

6.4 NPorts-Unterlagen/Bedienungsanweisungen Nutzungsbedingungen (ABE) NPorts Bedienungsanweisung EOW-Anlage (siehe Anhang) 6.5 Berufsgenossenschaft BGV - Nummer: A 1 Unfallverhütungsvorschrift - Grundsätze der Prävention BGV - Nummer: A 8 Unfallverhütungsvorschrift - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz BGV - Nummer: D 30 Schienenbahnen BGV - Nummer: D 33 Arbeiten im Bereich von Gleisen 12

7 Besetzungszeiten des Stellwerkes Die Stellwerke Sande (DB-Netz) und JWP sind ständig besetzt. (7 Tage / 24 Std ) 8 Radsatzlast 22,5 t (Streckenklasse D). 9 Strecken-, Ortskunde der Triebfahrzeugführer Das Befahren der Bahnanlagen ist ausschließlich strecken- bzw. ortskundigen Triebfahrzeugführern gestattet. Die Strecken-, Ortskunde ist auch erfüllt, wenn ein streckenkundiger Lotse die Fahrt an der Spitze der Rangierabteilung begleitet. 10 Hemmschuhe und Radvorleger Hemmschuhe und Radvorleger sind vom Zugangsberechtigten mitzuführen. Nach dem Gebrauch sind sie sofort wieder vom Zugangsberechtigten zu entfernen. 13

11 Die Betriebsführung der NPorts - Niederlassung Wilhelmshaven - (Bahnbetrieb) 11.1 Organisation: Betriebsleitung: Eisenbahnbetriebsleiter (EBL), Stellvertreter EBL Betriebsdienst: Fdl Stellwerk JWP (siehe auch unter Punkt 1.1 Lage im Netz ) 11.2 Verfügbare Geräte, Unterlagen etc. und deren Aufbewahrungsort: Sh 2-Tafeln: werden in der Waggonbeladeanlage (WBA Rhenus Midgard Wilhelmshaven GmbH & Co. KG)aufbewahrt Ausrüstung für Bahnübergangsposten: ist vom Zugangsberechtigten mitzuführen. Verbandskasten: ist vorhanden in der Waggonbeladeanlage (WBA Rhenus Midgard Wilhelmshaven GmbH & Co. KG) 11.3 Sichern von Bahnübergängen Bahnübergänge sind zu sichern! Der Zugangsberechtigte führt eine rotleuchtende Handlampe wie auch eine weiß-rotweiße Signalfahne mit. 14

12 Betrieblich insbesondere zu beachten 12.1 Betrieb der Waggonbeladeanlage: Die Waggonbeladeanlage einschl. Außenbereich darf nur unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und der Nutzungsbedingungen der Firma Rhenus Midgard Wilhelmshaven GmbH & Co. KG und nur mit Genehmigung der/des Bediener(s) betreten werden. 12.2 Einsatz der Rangierrobots: Die Rangierrobots werden zum Verziehen und Rangieren von gekoppelten FAL-Wagen im Rahmen der Beladung eingesetzt. Die an der Übergabestelle bereitgestellten Leerzüge werden mit den Rangierrobots abgeholt, durch die Waggonbeladeanlage durchgezogen und beim Zurückdrücken beladen. Die Rangierrobots halten die Waggons unter Luft. Die Lokomotive kuppelt grundsätzlich bei Ankunft ab, macht Kopf und übernimmt den Zug wieder unter Luft nach Beladevorgang. Der Aufenthalt zwischen den Rangierrobots und Wagen bzw. der Aufenthalt in der Nähe der Rangierrobots ist ausschließlich den dafür unterwiesenen Mitarbeitern gestattet. 13 Zugfahrten durchführen Zugfahrten werden nicht durchgeführt. 15

14 Rangierfahrten durchführen 14.1 Einfahrten von Bf Ölweiche: Die Rangierfahrt beginnt am Ausfahrtsignal im Bf Ölweiche. Die maximal zulässige Rangiergeschwindigkeit beträgt 25 km/h bis zum Halt an der Fahrwegstelltafel. Im Bereich der Bahnanlagen von NPorts gilt eine maximale Rangiergeschwindigkeit von 10 km/h. Der Triebfahrzeugführer (Tf) meldet sich vor der Einfahrt beim Fdl im Stellwerk JWP über Mobiltelefon. Der Fdl im Stellwerk JWP erteilt die Erlaubnis zur Rangierfahrt und weist dem Tf das Zielgleis zu. Vor Einfahrt in die Gleise im Rüstersieler Groden hat der Tf an der Fahrwegstelltafel vor dem Gleistor anzuhalten. Dort stellt er den Fahrweg in das ihm zugewiesene Zielgleis ein und setzt danach die Fahrt fort.. Nachdem der Zug auf den Gleisen von Niedersachsen Ports angekommen ist, meldet sich der Tf wieder beim Fdl JWP, der die Meldung in eine Überwachungsliste einträgt. 14.2 Ausfahrten nach Bf Ölweiche: Vor Ausfahrt meldet sich der Tf beim Fdl JWP über Mobiltelefon. Der Fdl JWP ist vor der Ausfahrt vom TF des EVU über Zweck, Ziel und ggf. Besonderheiten des Zuges/der Fahrt zu verständigen. Der Fdl JWP erteilt dem Tf die Zustimmung zur Ausfahrt. 14.3 Umsetzfahrten und andere Rangierbewegungen: Alle Umsetzfahrten über die Weichen 01 bis 05 (EOW) sind durch das Gleistor hindurch bis zur Fahrwegstelltafel durchzuführen. Dabei ist der Umstellkreis der EOW- Anlage freizufahren. An der FT ist das Zielgleis (siehe Einfahrt) auszuwählen und der Fahrweg einzustellen. 16

Für alle Fahrten durch den EOW-Bereich ist vor Beginn die Zustimmung beim Fdl JWP einzuholen. Alle weiteren Rangierfahrten im Rüstersieler Groden, die nicht über den EOW-Bereich führen, erfolgen nach der FV NE auf Sicht. Alle übrigen Weichen sind ortsgestellt. Den Fahrweg stellt sich der Tf/Rl selbst ein. Die Spitze der Rabt ist bei jeder Rangierbewegung zu besetzen. 14.4 Funkfernsteuerung Rangierfahrten mit Funkfernsteuerung sind zugelassen. Ausnahmen regelt der EBL auf Anfrage. 14.5 Heranfahren an Wagen An einzelne Wagen oder Wagengruppen darf erst herangefahren werden, wenn festgestellt ist, dass diese festgelegt sind und keine Gefahren für Personen in bzw. an den Wagen bestehen. 14.6 Sicherung gegen unbeabsichtigtes Bewegen Einzelne Wagen und Wagengruppen sind mit Hemmschuhen oder Radvorlegern gegen unbeabsichtigtes Bewegen zu sichern, sofern die Dauer des Abstellens länger als eine Stunde beträgt. 14.7 Sicherung gegen unbeabsichtigte Bewegung entfernen Radvorleger oder Hemmschuhe dürfen erst entfernt, Handbremsen erst gelöst werden, wenn die Wagen mit dem Zugfahrzeug (Lok oder Zweiwegefahrzeug) gekuppelt und bremstechnisch verbunden sind. 14.8 Rangierwege Rangierwege gemäß den einschlägigen UVV sind vorhanden. 17

14.9 Fahrzeugbewegungen (Zu 51 FV-NE (1 b)) Es sind nur folgende Fahrzeugbewegungen zulässig: Wegfahren/Herkommen, Aufdrücken, Beidrücken. 14.10 Fahrzeuge (Zu 51 FV-NE (2)) Bei einer Rangierfahrt: fährt die Gruppe gekuppelter Fahrzeuge, bewegt durch eine Lokomotive oder fährt die Lokomotive, sind alle Wagen an der durchgehenden Druckluftbremse angeschlossen, ist der Einsatz von Fahrzeugen, die nicht die Bestimmungen des 3 FV-NE (18) erfüllen, durch den EBL zu genehmigen. 14.11 Rangierleitung (Zu 51 FV-NE (8)) Es rangiert der Triebfahrzeugführer (Tf), er darf Aufgaben auf einen Rangierbegleiter übertragen, außer, es handelt sich um Bedienungsaufgaben für den Funkbetrieb (siehe auch FV-NE 51). 14.12 Rangierseite (Zu 51 FV-NE (12)) Die Rangierseite ist rechts in Fahrtrichtung der gezogenen Rangierfahrt. 18

14.13 Vor der Fahrt (Zu 52 FV-NE (1)) Verständigung durch Tf Der Fdl im Stellwerk JWP wird über Ziel, Zweck, Weg und Besonderheiten (z.b. Lü- Sendung, außergewöhnliche Länge, Bewegen von Kleinwagen etc.) verständigt, bevor die Fahrt aufgenommen wird. 14.14 Besetzte Wagen (Zu 52 FV-NE (1) c)b)) Der Tf überzeugt sich vor dem Heranfahren an Güterwagen davon, dass die Wagen nicht mit Personen besetzt sind. 14.15 Zusätzliche Zustimmung des Disponenten Bevor Fahrzeuge bewegt werden, ist die Zustimmung des Fdl JWP einzuholen. Der Fdl JWP darf seine Zustimmung erst geben, wenn andere Rangierfahrten nicht behindert oder gefährdet werden und die Beteiligten verständigt sind. Der Fdl JWP gibt seine Zustimmung mündlich. Eine erneute Zustimmung ist erforderlich, bei Arbeitsbeginn, nach jeder Arbeitspause, nach jedem Personalwechsel auf der Lok, wenn der Umfang der vorhergehenden Zustimmung ausgeschöpft ist. 14.16 Besetztes Gleis (Zu 53 FV-NE (2)) Es ist stets davon auszugehen, dass das Gleis besetzt ist. 19

14.17 Benutzung vom Ladegleis 3 Das Ladegleis 3 darf ab dem Wartezeichen RA 11 (hinter der Weiche 12) nur mit Genehmigung des Lademeister Rhenus Midgard befahren werden. Der Beginn des Ladegleises 3 ist mit dem Ra 11 gekennzeichnet. (siehe Lageplan und vor Ort seitlich der Gleise) Alle Fahrzeugbewegungen auf dem Ladegleis 3 zum Zwecke der Beladung werden mit den Rangier-Robots durchgeführt. 14.18 Besondere Gefahrstellen (Zu 53 FV-NE (3)) Gleisanlagen, die für den Einsatz der Robots vorgesehen sind. 14.19 Ausrüstung als Rangierer, Rangierbegleiter, Tf Kopfschutz: Schutzhelme mit CE-Zeichen gekennzeichnet in einer auffälligen hellen Farbe. Rangiererkappen und Anstoßkappen sind nicht zugelassen. Schutzkleidung: nach DIN EN 471 in der Farbe fluoreszierendes Orange-Rot mit Reflexstreifen aus Reflexmaterial der Klasse 2. Es müssen Schutzhandschuhe benutzt werden. Geeignet können sowohl Faust- als auch Fingerhandschuhe sein. Sicherheitsschuhe: Beim Rangieren sind Sicherheitsschuhe zu benutzen. Arbeitskleidung und Ausrüstungsgegenstände, wie z. B. Lampe und Funksprechgerät sind eng am Körper anliegend zu tragen. 14.20 Störung (Ausfall) an (von) Fahrzeugen der EVU Wenn möglich, ist das schadhafte Fahrzeug im für Schadwagen vorgesehenen Gleis 6 abzustellen. Das EVU hat sich für die Abstellung mit dem Fdl JWP abzustimmen und ihm die voraussichtliche Dauer der Abstellung mitzuteilen. 20

14.21 Abstoßen oder Ablaufen von Fahrzeugen Das Abstoßen oder Ablaufen von Fahrzeugen ist nicht zugelassen. 14.22 Bei Rangierfahrten bremsen Bei Rangierfahrten sind die Wagen mit wirkender indirekter Bremse zu bewegen. 14.23 Abstellen und Sichern von Fahrzeugen Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur mit Zustimmung des Fdl JWP gestattet. Abweichend von der VDV 757 ist die Tabelle "Abstellen und Sichern von Fahrzeugen auf den Bahnanlagen von NPorts - Niederlassung Wilhelmshaven anzuwenden. (siehe Anlage 3) Begründung: Ab Windstärke 7 ist das Sichern bei Windlast erforderlich (siehe Anlage 2). Die Abstellung hat grenzzeichenfrei zu erfolgen. Für das Festlegen der Fahrzeuge ist der Triebfahrzeugführer verantwortlich. Abgestellte Fahrzeuge sind dem Fdl JWP zu melden. Der Tf ist für die Meldung zuständig. Notwendige Informationen: Anzahl und Art der abgestellten Fahrzeuge, Art der Sicherung (Bsp.: Hdbr. 1. Wg, Hdbr 10. Wg.), abstellendes EVU, Abstellbeginn (Tag, Uhrzeit) Abstellende (Tag, Uhrzeit) 21

14.24 Auf Festlegen von Fahrzeugen verzichten Das Abstellen von Fahrzeugen bei laufenden Rangierarbeiten zur Zugbildung oder nach dem Zuglauf erfordert keine Festlegung, wenn sichergestellt ist, dass die Bremswirkung der abgehängten Einheit bis zum nächsten Ankuppeln ausreicht. Grundsätzlich ist dies der Fall, wenn die Abstelldauer nicht mehr als eine Stunde beträgt. 14.25 Schild am Ende der zugelassenen Rangierfahrt für Eisenbahnverkehrsunternehmen Schild: Schild Ra 11 (Wartezeichen) 15 Verzeichnis der Anlagen 15.1 Anlage 01 Übersichtsplan und Lagepläne 15.2 Anlage 02 Bedienungsanweisung EOW-Anlage 15.3 Anlage 03 Festlegen von Fahrzeugen 22

Blatt 3 Ladegleis Steinkohlekraftwerk "ENGIE" Rüstersieler Groden DB-Strecke 1552 Gleise 1 2 4 5 6 7 Wagonbeladestation (WBA) Anschluss Kraftwerk UNIPER (ehem. E.ON) Infrastrukturgrenze DB - NPorts EOW-Bereich Blatt 2 Niedersachsen Ports Niederlassung Wilhelmshaven Anschluss INEOS Fahrwegstelltafel Blatt 1 Maßstab 1:6000 Hafen Wilhelmshaven Gleisanlage Rüstersieler Groden in Wilhelmshaven Übersichtsplan H/B = 297 / 420 (0.12m²) Allplan 2016

H/B = 297 / 955 (0.28m²) Allplan 2016 Legende Lagerfläche 5-7 Lagerfläche 4 Topografie Weichenbauformen Gleise RRB 6 Weiche Bauform Vorzugslage 01 EW 49-140-1:7-02 EW 60-190-1:9-03 EW 54-190-1:9-04 EW 54-190-1:9-05 EW 49-140-1:7-06 EW 49-140-1:7 rechts 07 EW 49-140-1:7-08 EW 54-190-1:9-09 EW 54-190-1:9-10 EW 54-190-1:9-11 EW 54-190-1:9-12 EW 54-190-1:9 - Nutzlänge Gleis 1 845 m Gleis 2 740 m Gleis 3 840 m Ladegleis Gleis 4 785 m Gleis 5 650 m (bis W09) Gleis 5/8 890 m (über W09) Gleis 6 385 m Gleis 7 760 m (über W06+W07) Rangierweg Index Datum Name Art der Änderung 0,0 BA Anschlussgrenze DB/NPorts km 15,203 (Str. 1552) Niedersachsen Ports Niederlassung Wilhelmshaven Zeichnung gefertigt Unterschrift 19.10.2016 r=200,00 0,1 BE 0,2+10,897 01 elektrisches Gleistor 0,2+39,058 0,2+42,714 02 05 Fahrwegstelltafel EOW Schalthaus BA 0,3+26,051 0,2+79,805 lb=35,450 BE 0,3 03 04 r=250 EOW- Umstellbereich BA r=250,000 lb=27,426 BE -18,659- -8,677- -4,987- -13,631- -19,108- -13,185- -181,329-0,4-383,076- -1,073- -92,826- -119,783- lg=96,356 4.5 4.5 4.5-141,227- -12,747- BA r=190,000 lb=20,899 r=350,000 0,5 0,5+6,913 BE BAlb=38,581 06 Anschlussgrenze INEOS BE Düker DN 300 PRC-VTK Gleis 1 Gleis 2 Gleis 4 Gleis 5 Gleis 6 Gleis 7 lg= 645,950 lg=163,217 lg=479,204-8,645- lg=281,693 4.5 BA r=300,000 lg=21,764 BA Privatstraße lb=32,151 r=140,000 lb=19,866 BE lg=10,121 r=300,000 BE BA -184,078-0,6 0,7 lb=32,049 07 0,7+14,164 Anschluss an Blatt 2 BE Zeichnung bearbeitet Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG Niederlassung Wilhelmshaven Wilhelmshaven, Hafenteil Objektteil Einzelheit Maßstab 1 : 1000 2016 2017 Hafen Wilhelmshaven Gleisanlage Rüstersieler Groden in Wilhelmshaven L A G E P L A N Zeichnungs-Nr. Blatt 1

228.000m² Lagerfläche 3 Lagerfläche 2 Baustellen - einrichtungs - fläche Legende Topografie Gleise Weichenbauformen Rangierweg Nutzlänge Gleis 1 845 m Gleis 2 740 m Gleis 3 840 m Ladegleis Gleis 4 785 m Gleis 5 650 m (bis W09) Gleis 5/8 890 m (über W09) Gleis 6 385 m Gleis 7 760 m (über W06+W07) Weiche Bauform Vorzugslage 01 EW 49-140-1:7-02 EW 60-190-1:9-03 EW 54-190-1:9-04 EW 54-190-1:9-05 EW 49-140-1:7-06 EW 49-140-1:7 rechts 07 EW 49-140-1:7-08 EW 54-190-1:9-09 EW 54-190-1:9-10 EW 54-190-1:9-11 EW 54-190-1:9-12 EW 54-190-1:9 - ABOVE 50m: r=21,5m ABOVE 100m: r=29m ABOVE 150m: r=35m GATE 2 lb=356,227 Index Datum Name Art der Änderung Ü 40 B ESCAPE ROUTE GATE 3 r=247,620 Niedersachsen Ports Niederlassung Wilhelmshaven Ü 40 D Ü 40 C Zeichnung gefertigt Unterschrift Gleisdreieck 20.058m² Anschluss an Blatt 3 Zeichnung bearbeitet 19.10.2016 2016 Anschluss an Blatt 2 4.5 8.8 4.5 Anschluss an Blatt 1 0,8-196,602- -402,046- -361,325- Gleis 1 Gleis 2 Gleis 4 Gleis 5 Gleis 7 0,9 0,9+5,252 BA 09 r=500,000 lb=55,643 BE 6.7 1,0 Gleis 8 4.5-181,660- -176,981- -132,325- -222,880- BAr=190,000 lb=20,979 10 1,1+20,986 08 1,1+36,358 30.00 BA BE 1,1-13,476- -33,763- -36,113- r=190,000 11 1,1+81,714 BA r=190,000 12 1,2+24,192 0,435 BW 3,410 BE-12,066- Gleis 3 Anschlussgrenze UNIPER (ehem. E.ON) Wagonbeladestation (WBA) Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG Niederlassung Wilhelmshaven Wilhelmshaven, Hafenteil Objektteil Einzelheit Maßstab 1 : 1000 2017 Hafen Wilhelmshaven Gleisanlage Rüstersieler Groden in Wilhelmshaven L A G E P L A N Zeichnungs-Nr. Blatt 2 H/B = 297 / 955 (0.28m²) Allplan 2016

Anschluss an Blatt 3 H/B = 297 / 955 (0.28m²) Allplan 2016 1 Legende Topografie Gleise Rangierweg GATE 3 ESCAPE ROUTE 228.000m² Erbbaurechtsfläche Electrabel 350t CRANE: LENGTH=24m WEIGHT=40t HEIGHT=33m 700t CRANE: LENGTH=32m WEIGHT=40t HEIGHT=35,5m Index Datum Name Art der Änderung Niedersachsen Ports Niederlassung Wilhelmshaven HEIGHT=33m r=247,620 350t CRANE: LENGTH=24m WEIGHT=40t Zeichnung gefertigt Unterschrift lb=356,227 19.10.2016 Zeichnung bearbeitet Gleisdreieck 20.058m² Anschluss an Blatt 2 Nutzlänge 840m Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG Niederlassung Wilhelmshaven Wilhelmshaven, 2016 2017 Hafen Wilhelmshaven Gleis 3 BE lg=499,773 Ladegleis Hafenteil Objektteil Einzelheit Gleisanlage Rüstersieler Groden in Wilhelmshaven L A G E P L A N Maßstab 1 : 1000 Zeichnungs-Nr. Blatt 3

Anlage 2 Nutzungsbedingungen Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG Niederlassung Wilhelmshaven Bahnanlagen im Rüstersieler Groden Bedienungsanweisung der EOW-Anlage Inhalt Seite 1 Ausstattung der EOW-Anlage... 2 2 Funktionsweise der EOW-Anlage... 2 3 Bedienung... 4 3.1 Rangierfahrten von der DB-Strecke in den Rüstersieler Groden (Einfahrten)... 4 3.2 Einfahrten... 4 3.3 Rangierfahrt fortsetzen bis ins Zielgleis.... 4 3.4 Rangierfahrten aus dem Rüstersieler Groden auf die DB-Strecke (Ausfahrten)... 4 3.5 Rangieren innerhalb des Rüstersieler Groden... 5 4 Störungen an der EOW-Anlage... 6 4.1 Fehlzählungen durch Eisenbahnfahrzeuge / Störungen durch mechanische Einwirkungen... 6 4.2 Aufgefahrene Weiche... 6 4.3 Gleistor öffnet nicht bzw. erreicht keine Endlage... 6 Aufgestellt: Heinrich / Ricklefs, Revision 0, 14.12.2016

Örtliche Betriebsvorschrift (ÖBV) Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG Betrieblicher Teil Niederlassung Wilhelmshaven EOW-Anlage Bahnanlagen im Rüstersieler Groden Bedienungsanweisung für die EOW-Anlage (elektrisch ortsgestellte Weichen) der Bahnanlagen im Rüstersieler Groden in Wilhelmshaven 1 Ausstattung der EOW-Anlage Vor dem Gleistor und der Weiche 01 befindet sich rechts neben dem Anschlussgleis die Fahrwegstelltafel (FT1) zum Einstellen der gewünschten Fahrwege in Richtung der Verladegleise. Zur EOW-Anlage gehören die Weichen 01, 02, 03, 04 und 05. Alle fünf Weichen sind mit einem Weichenlage- und Weichenordnungsmelder (WLM) versehen. Das elektrische Gleistor vor der Weiche 01 ist mit den angesteuerten Rangierstraßen gekoppelt und öffnet bei Einfahrt automatisch mit Einstellung des Fahrwegs. Abbildung 1 Fahrwegstelltafel, Einfahrt in den Rüstersieler Groden 2 Funktionsweise der EOW-Anlage Jede Weiche hat am Weichenantrieb einen Weichenlage- (WL) und Weichenordnungsmelder (WO), der dem Triebfahrzeugführer (Tf) die ordnungsgemäße Funktion und die Endlage der Weichenzungen anzeigt. Zeigt der WL links bzw. rechts vom WO Ruhelicht (siehe Abbildung 2 (10)) Aufgestellt: Revision: 0 Heinrich / Ricklefs Stand: 14.12.2016 Seite 2 von 6

Örtliche Betriebsvorschrift (ÖBV) Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG Betrieblicher Teil Niederlassung Wilhelmshaven EOW-Anlage Bahnanlagen im Rüstersieler Groden hat die Weiche Links- bzw. Rechtslage. Zeigt der WL über dem WO Ruhelicht, heißt das Geradeausfahrt. WL und WO müssen vor dem Befahren Ruhelicht zeigen. Ausnahme: Die Rangierfahrt befährt eine falsch liegende, stumpf befahrene Weiche mit weniger als 10 km/h. Mit dem Befahren des Schienenkontaktes läuft die EOW in die gewünschte Stellung, bevor die erste Achse die Weichenzunge erreicht hat. Wenn ein Fahrweg eingestellt ist oder wenn ein Achszählkreis als besetzt ausgewertet wird, zeigen die betreffenden WL blaues Licht. Abbildung 2 Weichenlagemelder (WLM) mit Lage- und Ordnungsmeldern (WL/WO), seitlicher Hilfstaste u Schlüsselschalter und Blauausleuchtung Das Gleistor öffnet automatisch bei Aktivierung der Fahrwegstellstafel (FT1). Erfolgt keine Einfahrt, schließt das Tor nach 3 Minuten. Bei der Ausfahrt wird das Tor durch Befahren der Achszähler geöffnet. Abbildung 3 Gleistor Aufgestellt: Revision: 0 Heinrich / Ricklefs Stand: 14.12.2016 Seite 3 von 6

Örtliche Betriebsvorschrift (ÖBV) Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG Betrieblicher Teil Niederlassung Wilhelmshaven EOW-Anlage Bahnanlagen im Rüstersieler Groden 3 Bedienung 3.1 Rangierfahrten von der DB-Strecke in den Rüstersieler Groden (Einfahrten) Bei der Annäherung (Fahrt vom Bf Sande über das Industriestammgleis Nord zum Bf Ölweiche) hat sich der Tf bei der Disposition im Stellwerk des JWP (Telefon: 04421 / 80 990-214) anzumelden. Der Disponent teilt dem Tf das zugewiesene Zielgleis nach telefonischer Abstimmung mit der Waggonbeladestation mit. Die Rangierfahrt vom Bf Ölweiche endet vor der Fahrwegstelltafel (FT1). Dort ist anzuhalten! Der Tf steigt von der Lok und tritt an die Fahrwegstelltafel (FT1). 3.2 Einfahrten o o Mit Schlüssel DB21 die Fahrwegstelltafel (FT1) am Startschalter einschalten. Gleistor wird geöffnet. Gewünschtes Gleis 1, 2, 4, 5, 6, 7 im Rüstersieler Groden durch Knopfdruck (Zieltaste) anwählen: Leuchtdiode (Zielmelder) zeigt weißes Ruhelicht, Alle anderen Sperrmelder zeigen rotes Ruhelicht, Weichensignale zeigen Ordnungsstellung und blaues Licht, Erfolgt keine Einfahrt, schließt das Tor nach 3 Minuten. 3.3 Rangierfahrt fortsetzen bis ins Zielgleis. Achtung: Die Rangierfahrt durch das Gleistor darf erst durchgeführt werden, wenn die optische Signalanlage des Gleistores ein Dauerlicht anzeigt. Während des Vorgangs der Gleistoröffnung ist von der optischen Signalanlage ein blinkendes Licht zu erkennen. Nach Befahren des Gleistores wird dieses zugbewirkt ausgeschaltet. An den Weichenlagemeldern wechselt das blaue Licht nach weiß, sobald die Rangierabteilung mit allen Achsen über den letzten Achszähler gefahren ist. 3.4 Rangierfahrten aus dem Rüstersieler Groden auf die DB-Strecke (Ausfahrten) Über die Ausfahrt aus dem Rüstersieler Groden wird der Disponent im Stellwerk JWP vor Fahrtbeginn über Handy informiert. Die Zustimmung für die Rangierfahrt (Ausfahrt) aus dem Rüstersieler Groden in Richtung Bf Ölweiche ist durch den Tf (EVU) beim Fdl Sande (DB) vor der Abfahrt einzuholen. Rangierfahrt beginnen. Falsch liegende stumpf befahrene Weichen laufen nach Überfahren der Achszähler automatisch um. Das Gleistor öffnet durch Überfahren der Achszähler. Aufgestellt: Revision: 0 Heinrich / Ricklefs Stand: 14.12.2016 Seite 4 von 6

Örtliche Betriebsvorschrift (ÖBV) Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG Betrieblicher Teil Niederlassung Wilhelmshaven EOW-Anlage Bahnanlagen im Rüstersieler Groden Achtung: Die Rangierfahrt durch das Gleistor darf erst durchgeführt werden, wenn die optische Signalanlage des Gleistores ein Dauerlicht anzeigt. Während des Vorgangs der Gleistoröffnung ist von der optischen Signalanlage ein blinkendes Licht zu erkennen. 3.5 Rangieren innerhalb des Rüstersieler Groden Beim Rangieren innerhalb des Terminals sind die Rangierfahrten bis hinter die Fahrwegstelltafel (FT1) zu führen. Das neue Ziel ist erneut über die Fahrwegstelltafel (FT1) einzustellen. Aufgestellt: Revision: 0 Heinrich / Ricklefs Stand: 14.12.2016 Seite 5 von 6

Örtliche Betriebsvorschrift (ÖBV) Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG Betrieblicher Teil Niederlassung Wilhelmshaven EOW-Anlage Bahnanlagen im Rüstersieler Groden 4 Störungen an der EOW-Anlage 4.1 Fehlzählungen durch Eisenbahnfahrzeuge / Störungen durch mechanische Einwirkungen Die Weiche - obwohl frei - läuft nicht um. Liegt keine erkennbare äußere mechanische Einwirkung an der gestörten Weiche vor, wird es sich um eine Störung der EOW-Anlage handeln und es können folgende Schritte zur Störungsbehebung vorgenommen werden: Alle Weichen können, wenn die Weichenzungen frei liegen, mit einem DB 21 -Schlüssel am Weichenlagemelder (WLM) umgestellt werden. Grundstellung herstellen, wenn die Weiche frei liegt. Den Schlüssel DB 21 in den Weichenlagemelder (WLM, siehe Abbildung 2) einführen und die Grundstellung herstellen. Achtung: Auf Fahrten im Anschluss achten. Die Weiche läuft bei Hilfsbedienungen in jedem Fall um, auch wenn sie besetzt ist. 4.2 Aufgefahrene Weiche Wurde eine Weiche aufgefahren, ist der Disponent im Stellwerk JWP zu verständigen und Weisungen von dort sind abzuwarten. 4.3 Gleistor öffnet nicht bzw. erreicht keine Endlage Einfahrten: Sollte nach dem Einstellen des Fahrwegs an der Stelltafel das Gleistor nicht öffnen, kann der Fahrweg nicht eingestellt werden und es erscheint kein weißes Ruhelicht am Zielgleis. Es ist der Disponent im Stellwerk JWP zu verständigen und Weisungen von dort sind abzuwarten. Ausfahrten: Wenn das Tor bei Ausfahrten nicht öffnet bzw. nicht die Endlage erreicht, ist sofort anzuhalten und der Disponent im Stellwerk JWP ist zu verständigen und Weisungen von dort sind abzuwarten. Aufgestellt: Revision: 0 Heinrich / Ricklefs Stand: 14.12.2016 Seite 6 von 6

Anlage 03: Abstellen und Sichern von Fahrzeugen auf den Bahnanlagen von Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG Niederlassung Wilhelmshaven Maßgebende Neigung: Eine Hand- oder Feststellbremse anziehen für je angefangene... Lfd. Nr. bis prom. im Verhätnis......t...Achsen 1 3 1:333 500 24 2 4 1:250 400 20 3 5 1:200 300 12 4 7,5 1:133 200 8 5 10 1:100 160 8 6 15 1:66 100 4 7 20 1:50 80 4 8 30 1:33 An jedem Fahrzeug ist eine Hand- 9 40 1:25 oder Feststellbremse anzuziehen. Ist auf einem Gefälle- oder Steigungsabschnitt die maßgebende Neigung nicht bekannt, ist von der größten maßgebenden Neigung auszugehen. Sichern bei Windlast: Lfd. Nr. 2, sonst Lfd. Nr. 1 Auftrag zum Sichern bei Windlast erfolgt durch den Fahrdienstleiter.