Die wichtigsten Änderungen zur Novellierung der DIN ( )

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Transkript:

BETRIEBSWASSER, LÖSCHWASSER TRINKWASSER VERSORGUNG Die wichtigsten Änderungen zur Novellierung der DIN 14462 (01.04.2009) DIN 14462 Löschwassereinrichtungen Planung und Einbau von Wandhydrantenanlagen und Löschwasserleitungen Der Umgang mit Wandhydranten ist Bestandteil der Arbeit von Behörden, Sachverständigen, Fachplanern, Fachbetrieben im Rahmen des Brandschutzes und der Technischen Gebäudeausrüstung. Grundlage für die sichere Genehmigung, Planung, Ausführung und Abnahme sind hauptsächlich die Normen DIN 1988 und DIN 14462. Die Norm 14462 wurde jetzt überarbeitet veröffentlicht. Die kurzfristige Überarbeitung der Norm ist u. a. auf gravierende Praxismängel vorgefundener Anlagen zurückzuführen. In einer Großzahl der Bundesländer sind Löschwasseranlagen durch einen speziellen Sachverständigen abzunehmen. Um Abnahmeverweigerung auszuschließen, ist es für den Sachkundigen eine unabdingbare Notwendigkeit sich über die Inhalte der neuen Norm zu informieren. GEP INDUSTRIE-SYSTEME GMBH BRÜCKENSTRASSE 11 D - 08297 ZWÖNITZ T 03 77 54. 33 61.0 F 03 77 54. 33 61.10 WWW.GEP-H2O.DE INFO@GEP-H2O.DE

Aktuelle Information DIN 14462, die Norm für Installation, Betrieb und Wartung von Löschwasseranlagen, wurde überarbeitet und am 01.04.2009 neu veröffentlicht Zwönitz, 03. April 2009 Mit der Novellierung der DIN 14462, die im Allgemeinen als Löschwassernorm für Hydrantenanlagen bezeichnet wird, werden neue brandschutztechnische Anforderungen umgesetzt. Für TGA-Planer, Brandschutzsachverständige und Installateurbetriebe ergeben sich erweiterte grundlegende Rahmenbedingungen, die von der Bauausführung bis zur Anlagenabnahme zu berücksichtigen sind. Die nachfolgenden Ausführungen bieten einen Überblick über die wichtigsten Änderungen. Trinkwasserhygiene War es in der inzwischen ebenfalls überarbeiteten DIN 1988 (Ausgabe 2002) theoretisch noch möglich, Wandhydranten Typ F unter Ausnahmebedingungen direkt an das Trinkwassernetz anzubinden, gehört dies jetzt der Vergangenheit an. Mit der aktualisierten DIN 14462 wurde auch dieses letzte Schlupfloch normativ geschlossen. Wandhydranten Typ F sind nun ausschließlich über Nass-Trockenstationen* oder Trinkwasser-Trennstationen mit Freiem Auslauf anzuschließen, damit eine Gefährdung des Trinkwassers vermieden wird. Notstromversorgung Für Duckerhöhungsanlagen wird klargestellt, dass mindestens eine Wassereinspeisung durch die Feuerwehr die Aufrechterhaltung der Wasserversorgung sicherstellen muss. Trinkwasser-Trennstation Serie 300 Darüber hinaus gelten weitere Anforderungen der Brandschutzsachverständigen oder Landesbauordnungen, in denen z.b. eine Notstromversorgung für Hochhäuser zwingend vorgesehen ist. Trinkwasser Notüberlauf mit Siphon Freier Auslauf Zur Vollständigkeit sei nochmals bemerkt, dass nach den anerkannten Regeln der Technik aus trinkwasserhygienischen Gründen eine Einspeisung von Löschwasser durch die Feuerwehr in Systeme mit der älteren Technologie der Nass-Trockenstationen* unzulässig ist. Macht ein unzureichender Trinkwasserversorgungsdruck die Verwendung von Druckerhöhnungsanlagen vor Nass- Trockenstationen notwendig, sind diese an eine Notstromversorgung anzuschließen. Nass-Trockenstation Feuerwehr- Fremdwassereinspeisung Feuerwehr- Fremdwassereinspeisung /// GEP Industrie-Systeme GmbH /// www.gep-h 2 O.de /// Seite 2

Stromversorgung und Motorschutzschalter Wohl zur Sicherheit, gestützt durch abschlägige Erfahrungen aus Sachverständigen- Abnahmeprüfungen von Löschwasseranlagen, werden nochmals die Grundanforderungen aus VDE 0100 für den E- Anschluss aufgeführt. Für das Stromnetz von Löschwasseranlagen sollte bis hin VDE 0100 Abnahmeprüfung zur Niederspannungshauptverteilung eine E90 Stromversorgung ohne FI-Schutz und ohne Sicherung vorgesehen werden - eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Auch ausgelöste Motorschutzschalter dürfen nicht zum Abschalten der Pumpen führen. Ein Funktionieren der Pumpen zur Aufrechterhaltung der Löschwasserversorgung hat oberste Priorität. Sicherheitsventil Erkenntnisse aus dem Brandschutzforschungsbericht der Universität Karlsruhe und Universität Magdeburg bestätigten, dass sich bei einem Gebäudebrand das Wasser in den Leitungssystemen ausdehnt und dies zum Bersten des Löschwasserleitungssystems und zur Gefährdung von Personen führen kann. Expansionswasser ist gleich einer Warmwasserbereitung, z.b. über ein Sicherheitsventil, abzuführen. Für den Anwender gilt auch hier, es sind nur Bauteile zu verwenden, die von den Herstellern für einen Einsatz in Löschwassersystemen zugelassen sind. Allgemeine Sicherheitsventile aus der Trinkwasserversorgung können bedingt durch ihre Konstruktion weniger Anwendung finden. Leitungsablagerungen und Sedimenteinspülungen würden einem federbelasteten Tellerventil ein schnelles Ende bereiten. Zum Brandschutzforschungsbericht gelangt man über Fachbibliothek von GEP Industrie- Systeme unter www.gep-h2o.de. Notlaufleitung In jeder technischen Berufsausbildung und auch in Bedienungsanleitungen der Pumpenhersteller wird seit Jahrzehnten ausgeführt, dass Pumpen nicht gegen geschlossene Schieber arbeiten dürfen. Sie benötigen eine Mindestfördermenge zwischen 10 und 20 % des Nennvolumenstroms oder sind drehzahlabhängig zu betreiben, um eine dauerhafte und sichere Wasserversorgung zu gewährleisten. Bei einer Sprinkleranlage würde es kein Fachbetrieb in Betracht ziehen, das Förderaggregat ohne Bypass, der im Allgemeinen als Notlaufleitung bezeichnet wird, zu betreiben. Abnahmeprüfungen von Löschwasseranlagen durch unabhängige staatlich geprüfte Brandschutz-Sachverständige bringen bei Löschwasserversorgung für Hydranten alarmierende Ergebnisse zu Tage. In fast jeder zweiten Anlage sind Mindestfördermengen nicht berücksichtigt. Pumpen müssen sich z.b. bei der Versorgung eines Wandhydranten TYP F mit 0.2 bis 18 m³/h Wasser ohne Notlaufleitung oder Drehzahlregelung quälen. Freier Auslauf Ein klarer Verstoß gegen die a.r.d.t! Notlaufleitung Der zuständige Normenausschuss weist daher nochmals besonders darauf hin, dass eine sichere Wasserversorgung auch bei Unterschreitung der Mindestfördermenge erreicht werden muss. /// GEP Industrie-Systeme GmbH /// www.gep-h 2 O.de /// Seite 3 Löschwassertank

Maximal 8 bar Wie in der Hochhausrichtlinie bereits veröffentlicht, wurde die bisherige Fließdruckbegrenzung von max. 7 bar am Hydranten überarbeitet. Maximal 8 bar bei einem definierten Volumenstrom heißt jetzt die Forderung. Doch Vorsicht, der Einsatz von Druckminderern ist zu vermeiden. Es sind nur Bauteile zu verwenden, die für die Löschwasserversorgung geeignet sind. In Deutschland ist uns kein Hersteller bekannt, der seine Druckminderer für die Löschwasserversorgung freigibt. Zulassungen von Wiederverkäufern sollten daher kritisch geprüft und im Zweifelsfall sollte auf die Vorlage eines Prüfzeugnisses bestanden werden. Verständlich, wenn man bedenkt, dass das Löschwasser unter Umständen 364 Tage stagniert (abgelöst durch die jährliche Funktionsprüfung) und im Brandfall ein Funktionieren der Löschwasseranlage trotz Schwemmstoffe gewährleisten soll. Maximal 8 bar Ohne Druckminderer DIN 1988 In der Praxis, z. B beim Einsatz in Hochhäusern, hat sich eine Lösung mit Pumpen- Drehzahlregelung durchgesetzt, die auch bei einer Steigleitung vollkommen auf Druckminderer verzichtet. bar Grenztaster Die kleinen Schalter, die beim Öffnen der Hydrantentür oder des Schlauchanschlussventils einen Alarm auslösen, werden in der Normenwelt als Grenztaster bezeichnet. Werden diese für den Pumpenbetrieb benötigt, sind sie auf einen etwaigen Kurzschluss oder einen Kabelbruch dauerhaft zu überwachen. Schlauchanschlussventil mit Grenztaster /// GEP Industrie-Systeme GmbH /// www.gep-h 2 O.de /// Seite 4

Entwässerung Eine Entwässerung aller relevanten Bauteile hat nach den a.r.d.t. zu erfolgen. Dies bedeutet z.b. für Trinkwasser-Trennstationen mit Freiem Auslauf, dass der Vorlagebehälter sicher bei Ausfall der Trinkwassernachspeisearmatur entwässern muss, ohne in kürzester Zeit den Keller zu fluten. Oberhalb der Straßenoberkante ist eine Entwässerung in die Freifläche bedenkenlos möglich. Erfolgt eine Anbindung an ein ausreichend großes Kanalsystem, ist dies über einen Siphon zu realisieren. Im Keller ist der Notüberlauf eines Zwischenbehälters an eine Hebeanlage anzubinden. Innerhalb des Gebäudes ist diese nach DIN 1986 redundant auszuführen. Für Bauherren die diesen hohen finanziellen Aufwand scheuen, besteht die Möglichkeit die großen Wassermengen ebenfalls über die Trennstation abzuleiten. Diese Technologie wird als Pumpennotentwässerung bezeichnet und ermöglicht den Verzicht auf eine kostenintensive Hebeanlage. GOK Übergang in das öffentliche Kanalnetz oder Anbindung an Hebeanlage Trinkwasserfeinfilter Vervollständigend sei erwähnt, dass nach der DIN 1988-600 nur noch Partikelfilter mit einer Korngröße >1 mm in die Trinkwasserleitung von Löschwasseranlagen montiert werden dürfen. Das bedeutet die Verwendung spezieller und geeigneter Anlagentechnik. Ein Herstellerzertifikat für Löschwasseranlagen bringt auch hier Sicherheit. FIL > 1 mm Empfehlung Die DVGW- und DEKRA-geprüfte TrinkwasserTrennstation von GEP IndustrieSysteme schließt bereits Sicherheitsventil, Mindestmengenförderung, Verzicht auf Druckminderer, spezielle Schaltschrankanforderungen ein auf eine bauseitige Umsetzung kann daher verzichtet werden. *Nass-Trockenstationen werden normativ als fernbetätigte Füllund Entleerstationen bezeichnet GEP Industrie-Systeme GmbH Fachbereich: Betriebs- und Löschwasseranlagen; Autor: Enrico Götsch /// GEP Industrie-Systeme GmbH /// www.gep-h 2 O.de /// Seite 5