First steps... Flyer for Foreign Students

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ORDNUNG ACCOUNTING AND MANAGEMENT FACHBEREICH WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN ÜBER DEN ZUGANG UND DIE ZULASSUNG FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG

Transkript:

First steps... Flyer for Foreign Students Admission, enrollment, legalization, translation and services by the National Union of Students at the University of Graz

Studienwahl Du hast dein Traumstudium gefunden? Und willst an der Karl- Franzens-Universität Graz studieren? Dann musst du nur noch herausfinden, ob dieses auch angeboten wird. Eine vollständige Liste findest du auf der Website der Uni: tiny.cc/studangebot Die österreichweite Übersicht über alle Studien findest du auf studienplattform.at. Zulassung zum Studium Um sich als ordentliche/r Studierende/r an der Universität Graz anmelden zu können, gibt es ein paar Voraussetzungen. 1.) Unterrichtssprache Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 (nach GERS) sind Voraussetzung, da die Unterrichtssprache an der Uni Graz Deutsch ist. Diese Deutschzertifikate auf dem Niveau C1 werden akzeptiert: ÖSD (Österreichisches Sprachdiplom) Goethe- Zertifikat DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) DSD (Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz) Der Nachweis des Sprachniveaus darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein. *Für die Erstanmeldung (Inskription) ist der Deutschnachweis nicht erforderlich. In diesem Fall wirst du als außerordentlicher Studierender an der Uni angemeldet und hast die Möglichkeit, den Vorstudienlehrgang (siehe VGU S. 3) zu besuchen.

2.) Ausgefüllter Antrag auf Erteilung eines Studienplatzes für internationale Studierende 3.) Für Bachelor- oder Diplomstudien: Nachweis über die allgemeine Hochschulreife. Für Masterstudien: Nachweis über das absolvierte Hochschulstudium (Verleihungsurkunde und Transcript of Records). Für Doktorat: Nachweis über die bereits zurückgelegten Hochschulstudien (Verleihungsurkunde und Transcript of Records) 4.) Nachweis über die tatsächliche Zulassung zum gewählten Studium an einer staatlich anerkannten Universität des Landes, in dem die Hochschulreife erlangt wurde. Achtung: Die tatsächliche Zulassung muss aktuell für das beantragte Semester sein und dem Bildungsniveau entsprechen! Personen mit einer EU- bzw. EWR- Staatsbürgerschaft oder einer Inländergleichstellung müssen diesen Nachweis aus dem Heimatland nicht erbringen! 5.) Kopie des Reisepass Fristen und Beschränkungen Wie viele Universitäten hat auch die Uni Graz gewisse Termine und Fristen, die für jedes Semester festgelegt werden. So ist zum Beispiel die allgemeine Zulassungsfrist für das Wintersemester 2015/16 von 6. Juli 5. September. Wann die Nachfrist, die lehrveranstaltungsfreie Zeit und Ferien sind erfährst du hier: tiny.cc/termine Achtung: Studierende aus Drittstaaten können sich nur innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist inskribieren!

Vorsicht bei Studien mit Beschränkungen! Auch hier gilt es, die Anmeldefristen einzuhalten, was sich als ausländischer Studierender oft als schwierig herausstellen kann. Wenn du beispielsweise Betriebswirtschaft im WS 2015/16 studieren möchtest, musst du dich vom 1. März 15. Mai 2015 registrieren. Dann kannst du den Aufnahmetest schreiben und mit ein bisschen Glück sehen wir uns im Herbst am Campus. Alle Informationen dazu und die aktuellen Termine findest du unter: studienzugang.uni-graz.at *Derzeit sind folgende Studienrichtungen beschränkt: Psychologie, Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Biologie, Molekularbiologie, Pharmazie, Lehramt. Beglaubigung Die Beglaubigung von all deinen Originaldokumenten ist notwendig, um deren Echtheit zu bestätigen. Es gibt drei Varianten: 1.) Befreiung der Beglaubigung Mit einigen Staaten hat Österreich ein bilaterales Beglaubigungsabkommen abgeschlossen, somit sind Dokumente aus diesen Staaten von jeglicher Beglaubigung befreit. Dazu zählen folgende Staaten: tiny.cc/befreiung 2.) Beglaubigung mit Apostille Dokumente aus Vertragsländern, die dem Haager Beglaubigungsabkommen beigetreten sind, brauchen lediglich eine Beglaubigung mittels Apostille durch die jeweilige innerstaatliche Behörde. Dazu zählen folgende Staaten: tiny.cc/apostille

3.) Volle diplomatische Beglaubigung Die Originaldokumente müssen nach Durchlaufen des innerstaatlichen Beglaubigungsweges im jeweiligen Staat zusätzlich durch eine österreichische Behörde beglaubigt werden. Das kann zum Beispiel durch die Botschaft oder das Konsulat im jeweiligen Land erfolgen. Dazu zählen folgende Staaten: tiny.cc/dipbeglaub Übersetzung Die Universität Graz akzeptiert Originaldokumente in Englisch und Deutsch. Sind deine Unterlagen in einer Fremdsprache ist immer eine Übersetzung notwendig. Achte auch hier auf die Beglaubigungsrichtlinien! Original volle dipl. Beglaubigung Apostille Befreiung Übersetzung volle dipl. Beglaubigung Apostille trotzdem (!) Apostille VGU Der Vorstudienlehrgang an der Universität Graz bietet vorbereitende Kurse für außerordentliche Studierende, die Ergänzungsprüfungen machen müssen. Darunter fällt der Deutschkurs sowie einzelne Fächer, die für dein Studium vorausgesetzt werden. Während du den VGU besuchst, hast du trotzdem Anspruch auf die Aufenthaltsbewilligung. In dieser Zeit musst du neben dem ÖH- Beitrag die Kursgebühren ( 300 im SS 2015/16) bezahlen. Du hast die Ergänzungsprüfungen geschafft? Dann musst du den Nachweis nur noch in die Studien- und Prüfungsabteilung der Uni bringen und du wirst als ordentlicher Studierender eingetragen.

ÖH-Beitrag Der ÖH-Beitrag beträgt derzeit 18,70 pro Semester. Durch die allgemeine Preissteigerung (Inflation) wird er immer wieder angepasst und kann sich daher bereits im nächsten Semester ändern. Alle Studierenden müssen diesen Beitrag einzahlen, um an der Universität gemeldet zu werden und auch weiterhin gemeldet zu bleiben. Mit der Einzahlung bist du automatisch Mitglied der Österreichischen HochschülerInnenschaft. Die ÖH besteht aus verschiedenen Studienvertretungen, Fakultätsvertretungen, Referaten und ist dein erster Ansprechpartner bei Fragen und Problemen. Studienbeitrag Österreichische StaatsbürgerInnen sowie Studierende aus EU-/ EWR-Ländern inklusive der Schweiz müssen erst Studiengebühren zahlen, wenn sie die Mindeststudienzeit ihres Studiums um zwei Semester überschritten haben. Nach der beitragsfreien Zeit sind 363,36 pro Semester einzuzahlen. In der Nachfrist erhöht sich dieser Betrag. Es gibt allerdings auch Ausnahmen bei Erwerbstätigkeit, Schwangerschaft, Krankheit etc. Mehr dazu findest du hier: tiny.cc/studbefreiung Studierende aus Nicht-EWR-Staaten müssen leider den doppelten Studienbeitrag leisten, das sind 726,72 pro Semester. *Ordentliche Studierende aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Serbien, Türkei, Ukraine und Weißrussland haben die Möglichkeit, bei ausreichendem Leistungsnachweis den bereits bezahlten Studienbeitrag für das jeweils vorangehende Semester refundiert zu bekommen.

Beratung und Unterstützung Wie bereits erwähnt ist die ÖH deine erste Ansprechperson, wenn du Fragen zu deinem Studium hast oder andere Probleme entstehen. Neben den Studienvertretungen (StVen), die dir bei Fragen direkt zu deinem Studium gerne helfen, ist das Referat für ausländische Studierende für dich da. Das Referat betreut alle ausländischen Studierenden zu Themen wie: Aufnahmevoraussetzungen, Förderungen, Stipendien, Arbeit, Versicherung etc. Wir haben regelmäßig Sprechstunden, zu denen du gerne kommen kannst. Auch außerhalb der Beratungszeit kannst du telefonisch oder via E-Mail einen Beratungstermin ausmachen. Unser Team ist multilingual und berät dich vielleicht sogar in deiner Muttersprache. Es werden auch Informationsveranstaltungen abgehalten und interessante Projekte geplant, die ausländische Kulturen näherbringen sollen. Heimweh und Lernstress sollen nicht im Vordergrund stehen, der Mensch braucht auch Zeit um abzuschalten und dafür sorgen wir. Neben dem sozialen Umfeld unterstützt dich die ÖH auch finanziell. Für ausländische Studierende, die den doppelten Studienbetrag zahlen müssen, diesen aber nicht von der Uni Graz rückerstattet bekommen, haben wir die ÖH Uni Graz in Kooperation mit der HTU Graz einen Fördertopf eingerichtet. Es gibt die Mensabeihilfe für ausländische Studierende. Mit Hilfe vom Land Steiermark können wir so Beihilfen vergeben. Die Anforderungen und den Antrag findest du auf unserer Homepage: foreignstudents.oehunigraz.at

Deine Checkliste Studium gewählt? Ist das Studium zugangsbeschränkt? Bin ich innerhalb der Anmeldefrist? Dann: Antrag auf Erteilung des Studienplatzes Nachweis der Hochschulereife Nachweis für die tatsächliche Zulassung (nur für Drittstaaten) Kopie des Reisepass Deutschnachweis auf C1- Niveau Beglaubigung erforderlich? Übersetzung notwendig? Auf zur Anmeldung! Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. Unsere Kontaktdaten HochschülerInnenschaft an der Karl-Franzens-Universität Graz Referat für ausländische Studierende Department for Foreign Students Schubertstraße 6a, 1. Stock 8010 Graz Tel: +43 316 380 29 62 WEB: foreignstudents.oehunigraz.at MAIL: foreignstudents@oehunigraz.at FB: facebook.com/auslref