Handlungsfelder und Schlüsselkompetenzen für das Leitungshandeln in eigenverantwortlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen



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Transkript:

Handlungsfelder Schlüsselkompetenzen für das Leitungshandeln in eigenverantwortlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen Seite 1 von 10

Gliederung Einleitung 1. Pädagogische Führung Schulmanagement als zentrale Leitkategorien 2. Handlungsfelder der Schulleitung 2.1. Gestaltung Qualitätsentwicklung 2.2. Personalmanagement 2.3. Schulinterne Kommunikation Kooperation 2.4. Schulexterne Kommunikation Kooperation 2.5. Recht Verwaltung 3. Schlüsselkompetenzen für das Leitungshandeln in Schule 3.1. Leitungskompetenzen 3.2. Fachkompetenzen 3.2.1. Pädagogische Kompetenzen 3.2.2. Rechtliche Kompetenzen Seite 2 von 10

Einleitung Im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) ist die Verantwortung der Schulen für die Qualität Weiterentwicklung von Unterricht schulischer Arbeit festgeschrieben. Mit der Erweiterung der Gestaltungsmöglichkeiten der Festlegung klarer Verantwortlichkeiten sollen die Ergebnisse schulischer Arbeit, insbesondere die Qualität des Unterrichts, nachhaltig verbessert werden. Eigenverantwortlich arbeitende Schulen entwickeln unter ihren Bedingungen Perspektiven eigene Profile. Dies betrifft den effizienten Einsatz der Ressourcen ebenso wie die gezielte Professionalisierung des schulischen Personals die Förderung der Berufszufriedenheit. Dabei überprüfen sie kontinuierlich die Wirksamkeit ihres Handelns legen Rechenschaft über die Ergebnisse ihrer Arbeit ab. Schulen unterstützen aktiv die Umsetzung von Reformen im Bildungssystem verstehen sich zunehmend auch als kommunaler Kooperationspartner damit als wichtiger Struktur- Kulturfaktor in der Region. Dabei kommt den Schulleiterinnen Schulleitern, die durch die Schulkonferenz auf Zeit gewählt werden, eine Schlüsselrolle zu. Ihre Leitungsaufgabe wird ausgebaut. So werden Schulleiterinnen Schulleitern zusätzliche Funktionen als Dienstvorgesetzte der an der Schule beschäftigten Lehrerinnen Lehrer der sonstigen im Landesdienst stehenden pädagogischen sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen Mitarbeiter übertragen, sie erhalten erweiterte Befugnisse, wie z. B. Personalentscheidungen dienstliche Beurteilungen. Personalführung Personalentwicklung werden damit zu zentralen Aufgaben. Die Entwicklung der eigenverantwortlichen Schule verändert das traditionelle Aufgabenfeld Rollenverständnis von Schulleiterinnen Schulleitern sowohl quantitativ als auch qualitativ. Sie agieren nicht mehr als Primus inter Pares, sondern konzentrieren sich auf die Wahrnehmung pädagogischer Führungsaufgaben mit dem Ziel der Verbesserung der Unterrichtsqualität. Dazu bedarf es einer veränderten Kultur an Schulen. Pädagogische Führung im Sinne des gestaltenden Führungs- Leitungshandelns in der lernenden Organisation Schule wird ergänzt durch Management im Sinne des professionellen Lösens von Problemen. Professionelles Leitungshandeln profitiert dabei von Erfahrungen aus anderen Verwendungszusammenhängen ( 61 Abs. 1 Satz 3 SchulG). Für ihre erweiterten Organisations-, Beratungs- Kontrollaufgaben benötigen Schulleiterinnen Schulleiter vielfältige Kompetenzen. Sie müssen in der Lage sein, die Schulentwicklung durch ein umfassendes Organisations-, Personal- Qualitätsmanagement voranzutreiben. Sie können diese Führungsaufgabe nur wahrnehmen, wenn sie dabei eng mit den anderen Mitgliedern der Schulleitung ( 60 Abs. 1 SchulG) kooperieren. Deshalb beschreiben die Handlungsfelder Schlüsselkompetenzen die pädagogische Führung das Management als gemeinsame Aufgaben für alle Mitglieder der Schulleitung. Seite 3 von 10

1. Pädagogische Führung Schulmanagement als zentrale Leitkategorien umfassende Rollenbeschreibung für Schulleitung Das Leitbild einer modernen professionellen Schulleitung umfasst die pädagogische Führung das Management von Schule. Durch diese Leitkategorien werden die Handlungsfelder Schlüsselkompetenzen konzeptionell zusammengeführt. Pädagogische Führung kennzeichnet den kreativ-gestalterischen Aspekt der Leitungstätigkeit. Gute Führung bindet alle in der Schule arbeitenden Menschen, d. h. Lehrkräfte, pädagogische sozialpädagogische Mitarbeiterinnen Mitarbeiter Verwaltungspersonal, gezielt in den Arbeitsprozess ein fördert den Teamgeist. Alle sollen befähigt werden, die für die Umgestaltung Weiterentwicklung der Schule erforderlichen Schritte einzuleiten konsequent voranzutreiben; die Qualitätsentwicklung von Unterricht ist dabei insbesondere zu befördern. Sie sollen mental emotional für eine gemeinsame Zukunftsvorstellung von Schule gewonnen werden. Dazu gehört auch die, mit Widerständen umzugehen bzw. sie antizipierend aufzugreifen. Die zu pädagogischer Führung baut auf grlegenden persönlichen charakterlichen Eigenschaften auf. Schulmanagement beschreibt den planerischen, analytischen kommunikativen Aspekt des Leitungshandelns. Gutes Management ist auf die optimale Gestaltung von Prozessabläufen in der Schule ausgerichtet. Das komplexe System Schule soll zielgerichtet ganzheitlich in einem Prozess dauerhafter Entwicklung zu besserer Leistung geführt werden. Dabei geht es im Kern um das Schaffen von Rahmenbedingungen, innerhalb derer die Akteure eigenverantwortlich selbstorganisiert handeln können. Schulmanagement umfasst alle Tätigkeiten Vorgänge, die zur Erfüllung dieser Aufgabe erforderlich sind, z.b. die systematisch vorzugehen, auftretende Probleme rational zu lösen Entwicklungsprozesse zu optimieren. Management Pädagogische Führung müssen sich ergänzen. Um beide Elemente miteinander zu verbinden, sind sowohl Schlüsselkompetenzen als auch grlegende Kenntnisse en zur Wahrnehmung einer Leitungsrolle notwendig. 2. Handlungsfelder der Schulleitung Handlungsfelder beschreiben die wesentlichen Aufgaben- Tätigkeitsbereiche der Schulleitung. 2.1. Gestaltung Qualitätsentwicklung Schulleitung steuert den schulischen Entwicklungsprozess als Ganzes. Sie initiiert zielorientiert Veränderungsprozesse in der Lernenden Organisation Schule. Dabei orientiert sie sich an einem gemeinsam entwickelten Qualitätsverständnis von Schule Unterricht auf der Grlage des Qualitätstableaus NRW. Sie unterstützt, auch durch vorbildlichen eigenen Unterricht, diesen auf Kontinuität angelegten Entwicklungsprozess systematisch, sorgt für Teamentwicklung, gewährleistet qualitätsorientierte Unterrichtsentwicklung unter Einbezug externer Unterstützung baut eine Evaluationskultur in der Schule auf. 2.2. Personalmanagement Seite 4 von 10

Schulleitung ist verantwortlich für das systembezogene Personalmanagement an der Schule. Das umfasst die gezielte Personalauswahl, den adäquaten Personaleinsatz zur Entwicklung Sicherstellung des Unterrichts, die sichere Personalführung in der Schule eine an den Entwicklungszielen der Schule ausgerichtete Personalentwicklung u. a. durch Aus-, Fort- Weiterbildungsplanung. Schulleitung bringt dem schulischen Personal Wertschätzung entgegen geht sensibel mit Stärken Schwächen der Mitarbeiterinnen Mitarbeiter um. Schulleitung richtet ihre Entscheidungen in allen Handlungsfeldern geschlechtersensibel gleichstellungsorientiert aus. Sie bezieht bei ihren Entscheidungen die Belange von Schwerbehinderten mit ein. Sie setzt die Belange Vorschriften des Arbeits- Gesheitsschutzes um initiiert schafft entsprechende Strukturen Prozesse zur Verbesserung der Sicherheit Gesheit aller schulischen Akteure. 2.3. Schulinterne Kommunikation Kooperation Schulleitung kooperiert konstruktiv mit den schulischen Mitwirkungsgremien Gruppen wie Eltern, Schülern Fördervereinen auf der Grlage gemeinsamer Verantwortung für die Qualitätsentwicklung der Schule. Sie organisiert die schulische Arbeit in Teamstrukturen, fördert bereits bestehende Kooperationen die Bildung neuer Teams mit klar definierten Aufgaben baut den Teamentwicklungsprozess kontinuierlich aus. Sie initiiert kontraktiert Formen des Co-Managements in der Schule. Sie nutzt das Mittel der Zielvereinbarung, baut ein effizientes Controlling auf legt Rechenschaft ab. Dies erfordert zielgerichtetes Denken Handeln der Schulleitung auf kommunikativer Ebene. 2.4. Schulexterne Kommunikation Kooperation Schulleitung steuert die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern Einrichtungen zur besseren Ausgestaltung des Bildungs- Erziehungsauftrags durch gezielte Netzwerkbildung. Mit dem Aufbau der Pflege solcher Partnerschaften trägt sie zur Öffnung Gestaltung von Schule bei hilft Schülerinnen Schülern, die Lebenswirklichkeit besser zu verstehen. Schulleitung arbeitet vertrauensvoll mit dem Schulträger der Schulverwaltung im Rahmen systematischer Planungsprozesse zusammen. Sie setzt die Ergebnisse der Qualitätsanalyse in Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht, den Kompetenzteams anderen Einrichtungen der staatlichen Lehrerfortbildung um. Sie pflegt die enge Zusammenarbeit mit den Schulen Bildungseinrichtungen in der Region, insbesondere mit solchen, von denen Schülerinnen Schüler aufgenommen bzw. an die Schülerinnen Schüler abgegeben werden, mit Hochschulen Studienseminaren vor Ort. Im Rahmen einer staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft ist sie mit kommunalen, regionalen überregionalen Unterstützungseinrichtungen eng vernetzt. Sie initiiert fördert die Zusammenarbeit den Austausch mit kommunalen Bildungspartnern, Einrichtungen der Jugendhilfe, der Kirchen anderen Partnern. Im Zusammenhang mit der beruflichen bzw. berufsvorbereitenden Aus- Weiterbildung baut Schulleitung gemeinsam mit dem Koordinator für Berufs- Studienwahlorientierung dem Kollegium zur Gestaltung des Übergangs Schule - Beruf mit Partnern aus der Wirtschaft dauerhafte Netzwerke auf. Schulleitung betreibt eine zielorientierte Presse- Öffentlichkeitsarbeit zur Darstellung der schulischen Arbeit. 2.5. Recht Verwaltung Seite 5 von 10

Schulleitung ist verantwortlich für eine die Qualitätsentwicklung der Schule unterstützende Verwaltung Organisation der Schule. Sie plant, organisiert verwaltet den laufenden Schulbetrieb unter Berücksichtigung sachlicher Erfordernisse verfügbarer Ressourcen. Sie entscheidet über die effiziente Bewirtschaftung der Finanz-, Personal-, Sach- Zeitressourcen im Rahmen der Budgets legt darüber Rechenschaft ab. Schulleitung trifft rechtssichere Entscheidungen in schul-, dienst-, personal- haushaltsrechtlichen Angelegenheiten. 3. Schlüsselkompetenzen Schlüsselkompetenzen beinhalten sowohl berufsbezogene Kenntnisse als auch bestimmte en zur Wahrnehmung einer Leitungsrolle. Ein erfolgreiches Leitungshandeln setzt auf der fierten Basis dieser Kenntnisse folgende en voraus. 3.1. Leitungskompetenzen 3.1.1. Rollenklärung Steuerung sich mit den Erfolgsfaktoren von Führung in der Schule auseinanderzusetzen, ein professionelles Rollenbewusstsein als Leiterin oder Leiter einer Schule Vorgesetzte oder Vorgesetzter der dort beschäftigten Lehrkräfte der sonstigen im Landesdienst stehenden pädagogischen sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen Mitarbeiter zu entwickeln dieses zu reflektieren, die eigene Schulleitungsrolle gegenüber der Rolle von Arbeitspartnern in der Schule abzugrenzen, schulische Entwicklungsprozesse auf der Grlage von Zielvereinbarungen vorhandenen Ressourcen zu steuern. 3.1.2. Innovation Zukunftsvorstellungen für die Gestaltung von Schule zu entwickeln, interne externe Veränderungen von Schule bewusst wahrzunehmen daraus Handlungs- Entwicklungspotenziale für die eigene Schule abzuleiten, aktuelles Wissen zur Schulentwicklung für die Gestaltung von Veränderungsprozessen in der Schule einzusetzen, mögliche Risiken von Veränderungsprozessen in der Schule zu kalkulieren bei der Umsetzung zu berücksichtigen. 3.1.3. Kommunikation Entscheidung Seite 6 von 10

in unterschiedlichen Kommunikationssituationen als Schulleitung Rollenklarheit herzustellen, Lehrkräfte, schulisches Personal, Eltern sowie Schülerinnen Schüler durch Überzeugung zu dauerhafter Mitarbeit besonderem Engagement für den Entwicklungsprozess der Schule zu bewegen, außerschulische Partner aus der Wirtschaft, z. B. Senior-Experten, zu gewinnen in das Gesamtkonzept der Schule einzubinden, unterschiedliche Ansichten Perspektiven von Lehrern, Eltern Schülern zu akzeptieren für die Erfüllung der gemeinsamen schulischen Aufgaben nutzbar zu machen, Entscheidungsprozesse in der Schule, insbesondere Entscheidungen der Schulleitung, transparent zu machen, zu den Entscheidungen als Schulleitung zu stehen bzw. diese zu revidieren, wenn neue Informationen dies erfordern, mit der Schulaufsicht, dem Schulträger den Mitwirkungsgremien zusammenzuarbeiten, Schule nach außen angemessen zu repräsentieren. 3.1.4. Planung Organisation die Aufgaben der Schulleitung unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen in angemessener Zeit sachgerecht zu lösen dabei klare Prioritäten zu setzen, Verantwortlichkeiten in der Schule eindeutig abzustecken Rechenschaft darüber einzufordern, komplexe Arbeitsabläufe in der Schule zu überblicken diese effektiv zu organisieren, den Arbeitsprozess der Schulleitung zu strukturieren ggf. Aufgaben auch mit Hilfe von Zielvereinbarungen - zu delegieren. 3.2. Fachkompetenzen 3.2.1. Pädagogische Kompetenzen 3.2.1.1. Implementation einer innovativen Lehr- Lernkultur selbst verantwortetes Lernen als ein Leitprinzip des Lernens in der Schule zu verankern, die daraus abzuleitenden Kriterien guten Unterrichts zur Basis eines qualitätsorientierten Unterrichtsentwicklungskonzepts zu machen, bestehende Teams zu institutionalisieren die Bildung neuer zu initiieren gemeinsam mit allen an Schule Beteiligten pädagogische Zielsetzungen zu definieren, Seite 7 von 10

Zielvereinbarungen darüber zu treffen zu kontrollieren, dabei externe Beratungs- Fortbildungskompetenz zu nutzen. 3.2.1.2. Umsetzung von Lernorganisation das schulinterne Curriculum an dem Ziel individueller Förderung von Schülerinnen Schülern auszurichten, die erforderlichen Diagnosekompetenz der Lehrkräfte des pädagogischen Personals der Schule systematisch weiterzuentwickeln, für die systematische Weiterentwicklung der Methoden- Medienkompetenzen der Lehrkräfte des pädagogischen Personals der Schule Sorge zu tragen die Lernbedingungen in der Schule durch entsprechende schulorganisatorische Entscheidungen (z.b. Bildung von Lerngruppen, Gestaltung der Stentafel, Rhythmisierung des Tagesablaufes, Raumgestaltung Raumnutzung) zu unterstützen zu verbessern. 3.2.1.3 Beratung Beurteilung Teams Lehrkräfte pädagogisch zu beraten, Personalentwicklungsprozesse zu steuern, Personalentwicklung systematisch durchzuführen, Personalpflege kontinuierlich zu praktizieren, Beurteilungsprozesse zu planen, die Unterrichts- Erziehungsarbeit in der Schule auf der Grlage festgelegter oder vereinbarter fachlicher pädagogischer Ziele Kriterien zu beurteilen, Netzwerke zu bilden. 3.2.1.4. Evaluation Prozesse schulinterner Evaluation zu initiieren zu begleiten, Ergebnisse der Evaluation schulischer Entwicklungsprozesse des Unterrichts, insbesondere Lernstandserhebungen, Vergleichsarbeiten die Ergebnisse der Qualitätsanalyse, systematisch auszuwerten, die mit der Schulaufsicht zu schließenden Zielvereinbarungen gemeinsam mit allen an der Schule Beteiligten vorzubereiten umzusetzen, Auswertungsergebnisse für die Verbesserung der Unterrichtsqualität in der Schule nutzbar zu machen. 3.2.2. Rechtliche Kompetenzen Seite 8 von 10

3.2.2.1. Schulrecht schulrechtliche Rahmenvorgaben situationsbezogen zu interpretieren rechtssicher umzusetzen, schulrechtlich definierte Gestaltungs- Entscheidungsspielräume verantwortungsbewusst rechtssicher auszufüllen. 3.2.2.2. Dienstrecht übertragene Aufgaben als Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter rechtssicher wahrzunehmen, die Beteiligungsrechte der Mitwirkungsgremien sowie die personalvertretungsrechtlichen Befugnisse des Lehrerrats das Beteiligungsverfahren zu beachten, rechtzeitig fachliche Beratung Unterstützung einzuholen. 3.2.2.3. Haushaltsrecht die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorgaben des Landes des Schulträgers eigenverantwortlich rechtssicher zu bewirtschaften. 3.2.2.4. Gleichstellung den gleichstellungsrechtlichen Auftrag unter Berücksichtigung der gleichstellungsrechtlichen Vorgaben, der Beteiligungsrechte der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen, des Frauenförderplans des Mutterschutzrechtes als Teil der Führungsverantwortung von Schulleitung umzusetzen, die gleichstellungsrelevanten Aspekte Daten in allen Handlungsfeldern von Schulleitung zu berücksichtigen. 3.2.2.5. Arbeitsschutz Gesheitsförderung die Verpflichtung zum Arbeitsschutz, zur Unfallverhütung zur Gesheitsförderung entsprechend der einschlägigen Regelungen des Schulrechts des Arbeitsschutzrechts sowie den Vorschriften der Unfallverhütungsträger umzusetzen, auf den Grlagen schulrelevanter Gesheitsschutzdaten systemische, personale thematische Maßnahmen des Arbeitsschutzes der Gesheitsförderung zu initiieren zu begleiten dabei die Angebote externer Partner Anbieter zu nutzen. Seite 9 von 10

Gestaltung Qualitätsentwicklung Veränderungsmanagement Handlungsfelder Schulleitung Personalmanagement Personalauswahl schulinterne Kommunikation Kooperation Kommunikation mit schulischen Gremien / Gruppen Schulexterne Kommunikation Kooperation Schulträger Schulverwaltung Recht Verwaltung Schulrecht Qualitätsmanagement Personaleinsatz Organisation von Teamstrukturen Schulaufsicht Qualitätsanalyse Dienstrecht / Personalrecht Systematische Unterrichtsentwicklung Personalentwicklung Co-Management Abgebende / aufnehmende Schulen Haushaltsrecht Teamentwicklung Personalführung Controlling Kommunale regionale Unterstützungseinrichtungen Verwaltungsmanagement Evaluationskultur Gleichstellung Rechenschaftslegung Wirtschaft / Verbände Ressourcenmanagement Gesheitsförderung Kirchen Seite 10 von 10