Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde Asbest gemäß TRGS 519 Anlage

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Transkript:

Asbestsanierung Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde Asbest gemäß TRGS 519 Anlage 3 22.-26.01.2018 12.-16.03.2018 16.-20.04.2018 18.-22.06.2018 Lehrgang nach TRGS 519, Anl. 4C 21.-23.02.2018 04.-06.07.2018 Sachkundeerhalt TRGS 519, Anl. 3 09.06.2018 Abbruch- und Rückbauarbeiten nach ATV DIN 18459 und VDI E 6210 sowie Baustellen-Abfallmanagement 25.04.2018 ASI-Arbeiten an Künstlichen Mineralfasern nach TRGS 521 26.04.2018 www.hdt.de/asbestsanierung FB040/35629E

Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde gemäß TRGS 519 Anlage 3 für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten von Asbest Teilnehmerkreis Bauleiter, Vor- und Facharbeiter von Asbestsanierungsunternehmen, Gewerbeaufsichts- und Bauämter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Architekten, Planer und Fachingenieure, Deponiebetreiber, Entsorgungsfachbetriebe. Inhalt Eigenschaften und Gesundheitsgefahren Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit Asbest Persönliche Schutzausrüstung Personelle Anforderungen Sicherheitstechnische Maßnahmen Baustelleneinrichtung Unterdruckhaltung Asbestentfernung Abfallaufnahme Abfallentsorgung, Verfahrensschritte Bewertung von Asbest in Gebäuden Abschlussarbeiten, Erfolgskontrolle, Freigabe Leitung Volker Schubert B.Sc., Baustoberatungszentrum Rheinland, Referent(en) Dipl.- Chem. Sven Bünger, Baustoberatungszentrum Rheinland, Dipl.-Geoökol. Olaf Dünger, Tauw GmbH, Moers Dipl.-Ing. Dirk Wiedemann, Hamburg Uhrzeiten 22.01.2018, 09:00 Uhr 26.01.2018, 12:00 Uhr

Hinweise Die Teilnehmerzahl ist auf 20 begrenzt. Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung. Als zusätzliche Arbeitsunterlagen werden ausgegeben: Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (BG-Vorschriften) BGV A1, C22; Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (BG-Regeln) BGR 190; Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (BG-Informationen) BGI 664, 665, 693; Gefahrsto- Verordnung mit Anhängen; Asbest-Information über Abbruch, Sanierung und Instandhaltungsarbeiten der Berufsgenossenschaften Bau. Seit 1.10.1992 muss jeder, der Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten als Aufsichtsführender durchführt, die gesetzlich geforderte Sachkunde in einem TRGS-519-Lehrgang erworben haben. Mehr Programminfos finden Sie unter: www.hdt-essen.de/asbestsanierung. Achtung! Die einmal erworbene TRGS 519 Sachkunde hat seit der Neuregelung der TRGS 519 in 2014 eine Gültigkeit von 6 Jahren. Personen, die die Sachkunde vor dem 01.07.2010 erworben haben, mussten eine 1-tägige Aktualisierungsschulung bis spätestens 30.06.2016 machen. Wer diese Frist versäumt hat, ist nicht mehr im Besitz einer gültigen Sachkunde und muss die Sachkunde komplett neu in einem 4,5-tägigen Kurs erwerben. Mehr Info: www.hdt-essen.de/asbestsanierung Termin/Teilnahmegebühr/Ort HDT-Mitglieder: 1890,00 Nichtmitglieder: 1990,00 mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken Kurztitel: Asbest-Sanierung/TRGS 519 22.01.2018 26.01.2018 Veranst.-Nr.: E-H040-01-124-8 12.03.2018 16.03.2018 Veranst.-Nr.: E-H040-03-522-8 16.04.2018 20.04.2018 Veranst.-Nr.: E-H040-04-262-8 18.06.2018 22.06.2018 Veranst.-Nr.: E-H040-06-352-8

Lehrgang nach TRGS 519, Anl. 4C incl. Anl. 4A Tätigkeiten an Asbestzementprodukten und Anl. 4B Arbeiten geringen Umfangs mit schwach gebundenen Asbestprodukten Zielsetzung Der hier angebotene Lehrgang (Anl. 4C,TRGS 519) vereinigt die Lehrgänge 4A und 4B zur Sachkunde 4C und qualifiziert den Teilnehmer nach bestandener Prüfung als Sachkundigen nach TRGS 519 Anl. 4C für sechs Jahre. Hiermit kann der Sachkundige somit alle in 4A und 4B genannten Tätigkeiten ausführen. Innerhalb der 6 Jahre nach Abschluss dieses Lehrgangs kann durch einen 1-tägigen Fortbildungslehrgang die Gültigkeit der Sachkunde um weitere 6 Jahre verlängert werden. Wer die Sachkunde nach Anl.4 vor dem 30.06.2010 gemacht hat und die gesetzte Frist 30.06.2016 für die 1-tägige Fortbildung verpasst hat, muss die komplette Sachkunde an 2,5 Tagen neu machen. Auch wer einen Lehrgang nach alt Anl. 5 für Arbeiten geringen Umfangs gemacht hat, ist nicht mehr im Besitz einer gültigen Sachkunde und muss die neue umfangreichere Ausbildung nach Anl. 4 nachweisen. Inhalt Asbestzementprodukte - Eigenschaften, Gesundheitsgefahren Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest und Asbestzement Personelle Anforderungen Vorbereitende Maßnahmen Sicherheitstechnische Maßnahmen - Baustelleneinrichtung Sicherheitstechnische Maßnahmen - Arbeitsgeräte Verwendung von Asbest Sicherheitstechnische Maßnahmen - Abbrucharbeiten Abschottung, Einkammerschleusen, Unterdruckhaltung für Arbeiten geringen Umfangs Sicherheitstechnische Maßnahmen - Instandhaltungsarbeiten Sicherheitstechnische Maßnahmen - Besondere Maßnahmen bei Asbestzement in Räumen Sicherheitstechnische Maßnahmen - Abschließende Arbeiten Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen Abfallbehandlung für Arbeiten geringen Umfangs Prüfungsvorbereitung - Beantwortung oener Fragen Theoretische Prüfung Prüfungsvorsitz: Bezirksregierung Düsseldorf, Außenstelle Mönchengladbach Zeugnisausgabe

Zum Thema Asbest wurde nach derzeitigem Erkenntnisstand in über 3600 verschiedenen Bauprodukten eingesetzt. Seit mehr als 20 Jahren muss jeder, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Produkten als Aufsichtsführender durchführt, die gesetzlich geforderte Sachkunde in einem TRGS 519-Lehrgang erworben haben. Die Gefahrstoverordnung fordert beim Umgang mit Bauprodukten, in denen Asbest enthalten ist, die Einhaltung staatl. Arbeitsschutzvorschriften. Bei Tätigkeiten an Asbestzement-Produkten u.a. im Bereich von Dächern oder Fassaden ist der Nachweis der besonderen Sachkunde (Anl. 4A, TRGS 519) erforderlich. Auch für Tätigkeiten an schwach gebundenen Produkten wie z.b. Promasbestplatten, Asbestpappen u.ä., bei denen die Bedingungen des geringen Umfangs gem. TRGS 519 Pkt. 2.10 gegeben sind, ist der Nachweis der besonderen Sachkunde (Anl. 4B, TRGS 519 ) erforderlich. Leitung Volker Schubert B.Sc., Baustoberatungszentrum Rheinland, Dipl.-Chem. Sven Bünger, Baustoberatungszentrum Rheinland, Uhrzeiten 21.02.2018, 09:00 Uhr 23.02.2018, 10:30 Uhr Termin/Teilnahmegebühr/Ort HDT-Mitglieder: 790,00 Nichtmitglieder: 850,00 mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken Kurztitel: Asbest Anl. 4C (incl. 4A und 4B) 21.02.2018 23.02.2018 Veranst.-Nr.: E-H040-02-338-8 04.07.2018 06.07.2018 Veranst.-Nr.: E-H040-07-062-8

Pflicht-Fortbildung zum Sachkundeerhalt Asbest TRGS 519, Anl. 3 Zielsetzung Bauen Sie vor: nach neuen Regeln verliert die vor 1. Juli 2010 erworbene Sachkunde ihre Gültigkeit bis 30. Juni 2016. Sachkundenachweise haben neu eine Gültigkeit von 6 Jahren. Aktualisieren Sie die einmal erworbene Sachkunde nach den neu geltenden Regelungen. Hierzu müssen die in diesem Fortbildungslehrgang für Sachkundige aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sein. Nach Abschluss des Lehrgangs erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung, die Ihre Sachkunde um 6 Jahre verlängert. Beachten Sie unbedingt: Jede Asbestbaustelle braucht einen permanent anwesenden Sachkundigen während der Asbestsanierungsarbeiten. Hierfür benötigen Ihre Mitarbeiter eine gültige Sachkunde. Teilnehmerkreis Sachkundige gemäß TRGS 519, Anl. 3, die eine Aktualisierung Ihrer Sachkunde benötigen Zum Thema Nach derzeitigem Wissensstand wurde Asbest in über 3600 verschiedenen Bauprodukten eingesetzt. Asbest zählt zu den besonders gefährlichen krebserzeugenden Stoen, so bleiben Asbest und Arbeiten zur Asbestsanierung unverändert aktuell. Bisher galt, dass eine einmal erworbene Sachkunde unbefristet gültig war. Seit der Novellierung der TRGS 519 im Jahr 2014 ist jedoch eine Befristung der erforderlichen Sachkundenachweise eingeführt worden. Seit mehr als 20 Jahren muss jeder, der Abbruch-, Sanierungsoder Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Produkten als Aufsichtführender durchführt, die gesetzlich geforderte Sachkunde in einem TRGS 519-Lehrgang erworben haben. Die neue Befristung der Gültigkeit betrit die seit dem 20.03.2014 neu erworbenen, genau so wie alle in der Vergangenheit erworbenen Sachkundenachweise, die Befristung wurde auf sechs Jahre

festgelegt. Wer vor dem 01.07.2010 seine Sachkunde erworben und bis zum 30.06.2016 keine 1-tägige Fortbildung absolviert hat, ist nicht mehr im Besitz einer gültigen Sachkunde. Wer diese Frist verpasst hat, muss die Sachkunde komplett neu in einem 4,5- tägigen Kurs erwerben. Finden Sie alle Termine unter www.hdtessen.de/asbestsanierung. Nach der aktuellen TRGS 519, die im GMBL vom 20.03.2014 erschienen ist, gilt: Wird während der noch laufenden Geltungsdauer einer Sachkunde eine Fortbildung besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Enddatum der besuchten SachkundigenFortbildung. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist durch eine erfolgreiche Teilnahme an dieser Fortbildung möglich, ohne dass ein zeitintensiver Neuerwerb der Sachkunde inkl. behördlicher Prüfung erforderlich ist. Leitung Volker Schubert B.Sc., Baustoberatungszentrum Rheinland, Referent(en) Dipl.-Chem. Sven Bünger, Baustoberatungszentrum Rheinland, Uhrzeiten 07.06.2018, 09:00 Uhr 17:00 Uhr Hinweise Teilnahmevoraussetzung: Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist der früher erworbene Sachkundenachweis in Kopie einzureichen. Die Teilnehmerzahl ist auf max. 20 Teilnehmer beschränkt. Termin/Teilnahmegebühr/Ort HDT-Mitglieder: 490,00 Nichtmitglieder: 560,00 mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken Kurztitel: Sachkundeerhalt TRGS 519 Anl. 3 07.06.2018 Veranst.-Nr.: E-H040-06-353-8

Abbruch- und Rückbauarbeiten nach ATV DIN 18459 und VDI E 6210 sowie Baustellen-Abfallmanagement in praxisgerechter Darstellung Zielsetzung Im Fachseminar erhalten Sie unverzichtbares Fach- und Sachwissen zu aktuellen Leistungen, Leistungsbeschreibungen, Ausführungen sowie zur Abrechnung nach ATV DIN 18459 der VOB auf Basis von Regeln der Technik. Zudem wird der Abbruch von baulichen und technischen Anlagen nach VDI 6210 ausführlich und praxisgerecht dargestellt. Abschließend wird das Abfallmanagement auf Baustellen bezüglich Anwendung und Begrien, Zulassung und Anzeige, Entsorgungspflichten und Entsorgungsfachbetrieb thematisiert. Teilnehmerkreis Planer, Ingenieure, Abbruchunternehmen, Bauwerkseignern und Bauleiter Inhalt Abbruch- und Rückbauarbeiten nach ATV DIN 18459 Leistungen des Abbruchs- und Rückbaus von Bauwerken, Leistungsbeschreibungen, Geltungsbereiche, Stoe und Bauteile, Ausführungen, Nebenleistungen und Besondere Leistungen sowie Abrechnung Abbruch von baulichen und technischen Anlagen nach VDI 6210 Grundlagen, Rahmenbedingungen für Abbruchleistungen, Anforderungen und Aufgaben der Beteiligten zu Abbruchleistungen, Vorbereitungen zu Abbruchausführungen Abbruch von baulichen und technischen Anlagen nach VDI 6210, Fortsetzung Ausführungen von Abbruchleistungen, Abnahmen von Abbrucharbeiten, Abrechnungen von Abbrucharbeiten, Dokumentationen zu Abbrucharbeiten Abfallmanagement auf der Baustelle Anwendung und Begrie vom Abfallmanagement, Zulassung und Anzeige, Entsorgungspflichten, Entsorgungsfachbetrieb Abschlussdiskussion mit den Teilnehmern

Zum Thema Im Lebenszyklus von Bauwerken wurden die Lebenszyklusphasen Abbruch und Rückbau bisher von Planern, Abbruchunternehmen und Bauwerkseignern technisch, wirtschaftlich und umweltbezogen zu wenig betrachtet. Aufbauend auf notwendigem Leistungsbeschreibungswissen nach VOB und der Abrechnung von Abbruch- und Rückbauarbeiten werden wichtige Grundlagen Rahmenbedingungen, Anforderungen, Vorbereitungen, Ausführungen, Abnahmen und Dokumentationen präsentiert. Leitung Prof. Dr.-Ing. Martin Pfeier, Hochschule Hannover Uhrzeiten 25.04.2018, 09:00 Uhr 17:00 Uhr Termin/Teilnahmegebühr/Ort HDT-Mitglieder: 650,00 Nichtmitglieder: 690,00 mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken Kurztitel: ATV DIN 18459 - VDI E 6210 25.04.2018 Veranst.-Nr.: E-H040-04-260-8

Fachkundelehrgang ASI-Arbeiten an Künstlichen Mineralfasern nach TRGS 521 Zielsetzung Sie erfahren die notwendigen Kenntnisse, um Maßnahmen gemäß TRGS 521 umzusetzen und gefahrlos mit künstlichen Mineralfasern umzugehen. Ein Zertifikat bescheinigt Ihnen die erworbene Fachkunde. Teilnehmerkreis Planer, Bauleiter, Bautechniker, Poliere, Meister in der Bau- und Anlagensanierung insbesondere Dämm- und Isoliertechnik Inhalt Herstellung, Einteilung und Eigenschaften von KMF Gesundheitsgefahren von Mineralfaserstäuben Vorschriften und Regelungen zum Umgang mit künstlichen Mineralfasern und deren Produkten Einstufung und Bewertung der Gefahren Sicherheitstechnische und organisatorische Schutzmaßnahmen, Schutzstufen Sanierungsmethoden Abfallbehandlung und -entsorgung Zum Thema Künstliche Mineralfasern sind Mineralwollen, die vor 1996 hergestellt und verbaut wurden. Diese stehen unter dem Verdacht, krebserzeugende Faserstäube freizusetzen, was allerdings nur durch Einzelnachweis entkräftet werden kann. ASI-Arbeiten dürfen nur von Unternehmen durchgeführt werden, die über fachkundige Mitarbeiter verfügen. Aufgrund der gefährlichen Eigenschaften gelten besondere Arbeitsschutz-Anforderungen für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an KMF, zusätzlich müssen umfangreiche gesetzliche Regelungen beachtet werden.

Leitung Volker Schubert B.Sc., Baustoberatungszentrum Rheinland, Uhrzeiten 26.04.2018, 09:00 Uhr 17:00 Uhr Termin/Teilnahmegebühr/Ort HDT-Mitglieder: 530,00 Nichtmitglieder: 590,00 mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken Kurztitel: KMF nach TRGS 521 26.04.2018 Veranst.-Nr.: E-H040-04-263-8

Anmeldung und Veranstaltungsservice Veranstaltungen Anmeldung online Anmeldung per E-Mail Anmeldung per Fax Anmeldeformular Download Anmeldung per Post Umbuchung, Rechnungsänderung Hotelbuchung DB-Ticket-Buchung Weitere Fragen Allgemeines Fachliches oder ein neues Thema anbieten zu Unterlagen in MyHDT zur Adresskorrektur AGB Zahlungsweise Umbuchung/ Stornierung Umsatzsteuer Wir erwarten Essen finden Sie unter www.hdt-essen.de bzw. www.hdt-essen.de/themen_und_seminare Bei online-buchung finden Sie vorausgefüllte Formulare, Hotel- und DB-Ticket-Buchungsmöglichkeit sind in den Anmeldevorgang integriert. anmeldung@hdt-essen.de Eva Gorter & 0201/1803-211 Monica Martins & 0201/1803-212 www.hdt-essen.de/anmeldung.pdf Haus der Technik e.v., 45117 Essen umbuchung@hdt-essen.de Kostenloser Hotelbuchungsservice für alle Veranstaltungsorte. www.hdt-essen.de/hotel hotel@hdtessen.de DB-Ticket-Reservierung Sonderpreis 129.- 2. Kl. bundesweit www.hdt-essen.de/bahn bahn@hdtessen.de Nuri Grohnert & 0201/1803-322 -276 beantworten Ihnen gern Katrin Klein & 0201/1803-1 -269 Andrea Wiese & 0201/1803-1 -346 information@hdt-essen.de Dipl.-Ing. Brigitte Doleschel b.doleschel@hdt-essen.de Fehmi Inci & 0201/1803-370 -369 f.inci@hdt-essen.de Thomas Pavelka & 0201/1803-253 -263 adressen@hdt-essen.de finden Sie unter www.hdt-essen.de/agb per Überweisung oder per Kreditkarte (VISA, MASTERCARD, AMEX und Diners Club) Bei Umbuchung oder Stornierung einer Anmeldung kann das HDT eine Gebühr von 50,- erheben. Diese Gebühr entfällt für HDT-Mitglieder. Für alle Anmeldungen, die nicht schriftlich bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn zurückgezogen werden, muss die Teilnahmegebühr voll berechnet werden. Teilnahmegebühren des HDT e.v. sind gem. F4 Nr. 22 UStG umsatzsteuerfrei Sie in Hollestr. 1, 45127 Essen -280-280 HDT-Newsletter unter www.hdt-essen.de/newsletter