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Transkript:

Seite 1 von 6 1 ALLGEMEINES Veranstaltungsbezogene Änderungen vorbehalten. Änderungen beiderseits, des Auftraggebers & des Ausführenden (BKA- Events), bedarf der Schriftform. Mündliche Absprachen sind nichtig. 1.1 BKA-Events zeichnet sich ausschließlich für den Teil der VA verantwortlich für den er Gebucht ist. Für etwaige nicht Einhaltung oder nicht zustande kommen von anderweitigen VA bezogenen Dienstleistungen etc. die vom VA direkt gebucht wurden, ist BKA-Events nicht haftbar zu machen. Ebenso wenn durch die Tätigkeit, oder ausbleiben der Tätigkeit von Dritt Firmen, die Dienstleistung von BKA-Events gestört, in Mitleidenschaft gezogen oder gar verhindert wird. 1.2 Haftung für etwaige Schäden die durch die Tätigkeit von BKA-Events zustande kommen oder durch nicht Einhaltung zugesicherter Leistungen sind durch die Betriebshaftpflicht und Betriebsrechtsschutz der BKA Event@ Catering Management GmbH abgesichert. 1.3 Bei Engpässen oder nicht zu beeinflussbaren Umständen, behält sich BKA-Events vor, VA über Kooperationspartner abzuwickeln die Regional, überregional sowohl auch International mit den Standarten von BKA-Events seit Jahren vertraut sind. Zu den zuvor vereinbarten Bedingungen und Konditionen wird Ihnen gleichwertiges Personal oder Equipment zur Verfügung gestellt. Hierbei ist BKA-Events in vollem Umfang Haftbar und es gelten deren AGB. 1.4 Über BKA-Events gebuchte Dienstleistungen anderer mitwirkender Kooperationsunternehmen bzw. Lieferanten, Locations, Hotels, Künstleragenturen etc. richten sich nach deren AGB, die Ihnen, falls für Ihre VA relevant, rechtzeitig mitgeteilt werden. 2 FINANZIELLES Auf- und Abbau, ebenso wie Eindecken, bzw. Dekorieren erfolgt durch unser Personal, Aufbauteam bzw. Kooperationspartner je nach Aufwand zum festen Stundensatz oder vereinbarter Pauschale. 2.1 GETRÄNKE (außer Fassware) liefern wir Ihnen immer auf Kommission, ohne Rücknahmegebühr. Sie zahlen also auch nur den tatsächlichen Verbrauch sowie den Anbruch. Der Anbruch wird in Absprache mit Ihnen auf ein Minimum begrenzt. 2.2 AUSNAHMEN Spezielle Jahrgänge oder Getränke die explizit von Ihnen erwünscht und für Sie Bestellt wurden (nach Absprache mit dem Lieferanten) 3 VORKASSE Wir behalten uns vor, eine angemessene á conto Zahlung, als Vorauszahlung zu verlangen. Darüber wird Ihnen, nach Auftragsbestätigung, eine Abschlagsrechnung gestellt. Zu Bezahlen per Überweisung 10 (Zehn) Werktage vor Veranstaltung. Bei nicht erfolgter á conto Zahlung, behalten wir uns vor, den Auftrag für nichtig zu erklären und ihn fristlos zu Kündigen. Bei einer Vorauszahlung ab 2.500 wird ihnen 2 % Skonto auf die á conto Zahlung gewährt. Bei Rechnungsstellung wird dieser Betrag (á conto Zahlung & Skonto) Gutgeschrieben. Alles weitere nach Absprache bzw. VA bezogen, bedarf allerdings der Schriftform.

Seite 2 von 6 3.1 STAFFELUNG der á conto Zahlung 50% ab einem Gesamtvolumen von 1.000 75% ab einem Gesamtvolumen von 5.000 Bei Neukunden behalten wir uns vor, grundsätzlich eine Vorauszahlung in Höhe von 50-75% zu verlangen. Alles weitere nach Absprache bzw. VA bezogen, bedarf allerdings der Schriftform. 3.2 ZAHLUNG Die Zahlung hat nach Rechnungsstellung und Prüfung, sofort und ohne Abzüge zu erfolgen. Maximale Zahlungsfrist beträgt 10 Werktage. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 4 PERSONAL BESTELLUNG Bedarf der Schriftform, beinhaltet: Einsatzdatum, Zeit (Anfang - Ende), Einsatzort, Ansprechpartner vor Ort inklusive Rufnummer, Dresscode, Anlass der VA bzw. Ablaufplan / Menü, Einsatzplanung, z. B. Buffetkräfte, abräumen, Weinservice, Menüservice (Rollservice oder Tischweise). Für unser Personal berechnen wir Ihnen einen festen Stundensatz. Je nach Aufwand und länge der Veranstaltung können Übernachtungskosten sowie Anfahrtspauschalen anfallen. 4.1 ARBEITSKLEIDUNG KLASSISCH > Hose / Hemd / Krawatte / Weste > schwarz / weiß / schwarz / schwarz KLASSISCH 2 > Hose / Hemd / Krawatte / Weste > schwarz / weiß / bordeaux / schwarz BKA-Events Standart > Hose/Hemd /Krawatte > schwarz/schwarz/bordeaux (OHNE WESTE) STANDART 2 > Hose / Hemd / Krawatte > schwarz / schwarz / schwarz STANDART 3 > Hose / Hemd / Weste > schwarz / weiß / schwarz (OHNE WESTE) (OHNE KRAWATTE) STANDART 4 > Hose / Hemd > schwarz / weiß STANDART 5 > Hose / Hemd > schwarz/schwarz (OHNE WESTE & OHNE KRAWATTE) (OHNE WESTE & OHNE KRAWATTE)

Seite 3 von 6 4.2 PERSONALKOSTEN werden nach der Stundenzahl berechnet, wie bestellt und bestätigt bei Überschreitung oder VA bezogener Unterschreitung der geplanten Arbeitszeit nach der tatsächlichen Stundenzahl Mindesteinsatz 4 Stunden / VA-Tag ohne Pause 4.3 SERVICEKRÄFTE (nachfolgend SK) sowie KÜCHENPERSONAL Eventleiter > auf Anfrage / Veranstaltungs-, und Arbeitsaufwandbedingt (Tagespauschalen möglich) Restaurantleiter (OK / Serviceleiter / Teamleiter). SK A+ > gelernte Fachkraft > HoFa- bzw. ReFa > entspricht Chef de Rang Qualität SK A > gelernte Fachkraft > HoFa- bzw. ReFa > entspricht Commi de Rang Qualität SK B > angelernte Fachkraft > mit Langjähriger Gastro-, bzw. Banketterfahrung SK C > angelernte Kräfte mit Serviceerfahrung (nur für Messen, Feste, Standverkauf etc.) Flairbartender; Bar Chef s (auch prominente Bar Chef s); Küchenleiter (auch Sterneköche); Köche; Küchenhilfe; Spülhilfe > Auf Anfrage (Tagespauschalen möglich) Preise auf Anfrage, können je nach Art und Umfang der Veranstaltung variieren. Detaillierte Preiszusagen, bei Auftragsanfrage mit Bekanntgabe des Arbeitsaufwandes nach Absprache bzw. VA abhängig, bedarf allerdings der Schriftform. 4.4 PERSONAL VERPFLEGUNG Mindestanforderung: Mineralwasser und Kaffee oder Tee Ab 5 Std. Einsatz ist von seitens des VA / Auftraggebers für kostenfreies MA-Essen zu sorgen, wofür pro MA ¼ bis 1/2 Std. Pause abgezogen wird; VA-Ablauf bedingt.

Seite 4 von 6 5 FAHRTKOSTEN / ZUSCHLÄGE Kilometer Angaben beziehen sich immer auf die Gesamt Strecke - An- und Abfahrt ab Baden-Baden 5.1 bis 50 Km KOSTENFREI Mindesteinsatz pro MA / 4 (vier) bezahlte Std. - ohne Pause- / pro VA Tag 5.1.1 (Zusatz zu 5.1) Mindesteinsatz an, unter 5.4.4 und 5.4.5 genannten Tagen, beläuft sich auf 6 (sechs) bezahlte Std. - ohne Pause- / pro VA Tag 5.2 bis 100 Km Fahrtkosten Pauschale von 0,30 / Km / Fahrzeug (á max. 5MA) Anfahrtszeit Pauschale > 1 Std. á 15 / MA Mindesteinsatz pro MA 6 (sechs) bezahlte Std. ohne Pause- / pro VA-Tag 5.3 ab 100-300 Km Fahrtkosten von 0,30 /Km/Fahrzeug (á max. 5MA) Anfahrtszeit Pauschale > bis 145 Km 1 Std. á 15 / MA >> ab 150-300 Km 2 Std. á 15 / MA an unter 5.4.2 / 5.4.3 / 5.4.4 / 5.4.5 / 5.4.6 genannten Tagen jeweils 10 Zuschlag auf die jeweilige Anfahrtspauschale Mindesteinsatz pro MA 8 (acht) bezahlte Std. ohne Pause- / pro VA-Tag Alles weitere nach Absprache bzw. Veranstaltungs abhängig, bedarf allerdings der Schriftform. 5.4 ZUSCHLÄGE (Veranstaltungsbedingt) 5.4.1 WERKTAGE ab 22:00Uhr > 20% ab 02:00Uhr > 50% 5.4.2 SAMSTAG; SONNTAG sowie GESETZLICHE FEIERTAGE ( 5.3 Beachten) ganztägig > 30% ab 02:00 Uhr > 60% 5.4.3 WEIHNACHTEN ( 5.3 Beachten) 24.12.-26.12. ganztägig 100% (bis max. 22:00 Uhr) 5.4.4 SILVESTER ( 5.1 und 5.3 Beachten) 125% ab 23:00 Uhr bis 05:00 > 150% 5.4.5 NEUJAHR ( 5.1 und 5.3 Beachten) 06:00 Uhr bis14:00 Uhr > 150% ab 14:00 Uhr bis 00:00 Uhr 100% 5.4.6 OSTERN ( 5.3 Beachten) Karfreitag, Ostersonntag & Ostermontag > ganztägig 100% Alles weitere nach Absprache bzw. Veranstaltungs abhängig, bedarf allerdings der Schriftform.

Seite 5 von 6 6 STORNIERUNG - ÄNDERUNGEN Die Stornierung eines erteilten Auftrages muss schriftlich erfolgen. Für den Zeitpunkt entscheidend ist der Zugang per Post, Fax oder e-mail. Stornierung / Änderung / Umbestellung sowie Dienstleistungen anderer mitwirkender Kooperationspartner bzw. Lieferanten, Locations, Hotels, Künstleragenturen etc. richten sich nach deren AGB, die Ihnen, falls für Ihre VA relevant, rechtzeitig mitgeteilt werden (siehe auch 1.4) Für die Stornierung / Änderung / Umbestellung beteiligen wir Sie folgendermaßen an den Kosten: 6.1 PERSONAL (Beachte auch 1.4) Stornierung / Änderung / Umbestellung bis zu 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung KOSTENFREI 9-6 Tage vor Beginn der VA > 20% des geschätzten Gesamtbetrages 5-2 Tage vor Beginn der VA 50% des geschätzten Gesamtbetrages 1 Tag vor Beginn der VA 80 % des geschätzten Gesamtbetrages weniger als 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung 100% des geschätzten Gesamtbetrages. 6.2 GESCHÄTZTER GESAMTBETRAG Setzt sich wie folgt zusammen. Anzahl der zu erwartenden Arbeitszeit des geplanten Personals, das für Ihre VA geplant und geblockt wurde. Wie bestellt und bestätigt. 6.3 CATERING Stornierung / Änderung / Umbestellung Gästeanzahl (bis 200 Pax) 48 Std. vor VA Beginn bei Abweichung unter 5 % Kostenfrei, bei Menü 2 % Kostenfrei Stornierung / Änderung / Umbestellung sowie Dienstleistungen anderer mitwirkender Kooperationspartner bzw. Lieferanten, Locations, Hotels, Künstleragenturen etc. richten sich nach deren AGB, die Ihnen, falls für Ihre VA relevant, rechtzeitig mitgeteilt werden (siehe auch 1.4) Alles weitere nach Absprache bzw. VA abhängig, bedarf allerdings der Schriftform.

Seite 6 von 6 7 LEIHWARE für Geliehene Maschinen und Equipment, das nicht durch Verschulden von Personal (oder Kooperationspartner) seitens BKA-Events zu Bruch geht, beschädigt wird oder abhandenkommt ist je nach Sachlage der VA, bzw. der Betreiber der Location Verantwortlich und wird entsprechend in Regress genommen. 8 HYGIENE & SICHERHEIT Nachfolgende Sicherheitsmaßnahmen sowohl auch gesetzliche Vorschriften müssen auch von seitens Dritter (Location Betreiber, Veranstalter, andere Dienstleister) gewährleistet sein und eingehalten werden: haccp - Hygieneschutzrichtlinien Gaststätten Brandschutz Verordnung Gaststätten Unfallverhütungsvorschriften Jugendschutz Verordnung Nichtraucherschutz Verordnung 9 Versicherung Kooperationspartner sowie selbstständige Mitarbeiter stehen in der Pflicht Ihre Haftpflichtpflicht Versicherung nachzuweisen. 10 GERICHTSSTAND Der Gerichtsstand für alle beteiligten Parteien ist das Amtsgericht Baden-Baden. Dieses Schreiben ist mit elektronischen Medien erstellt und mit selbigen versendet; somit auch ohne Unterschrift rechtskräftig. Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet. This e-mail may contain confidential and/or privileged information. If you are not the intended recipient (or have received this e-mail in error) please notify the sender immediately and destroy this e-mail. Any unauthorized copying, disclosure or distribution of the material in this e-mail is strictly forbidden.