AHV-Statistik 2015 STATISTIKEN ZUR SOZIALEN SICHERHEIT

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Transkript:

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen Jahresbericht AHV-Statistik 2015 Im Rahmen von: STATISTIKEN ZUR SOZIALEN SICHERHEIT Erscheinungsdatum: Bereich: Oktober AHV Die Finanzierung der AHV basiert auf dem Umlageverfahren, das heisst, die jährlichen Einnahmen sollten die jährlichen Ausgaben decken. Das war 2015 beim Umlageergebnis der AHV nicht der Fall. Die Ausgaben von 41,7 Milliarden überstiegen die Einnahmen von 41,2 Milliarden um 579 Millionen Franken. Mit 30 Milliarden stammt der grösste Teil der Einnahmen aus den Beiträgen der Versicherten. Der Bund als zweitwichtigste Finanzierungsquelle steuerte 8,2 Milliarden Franken bei. Über das Mehrwertsteuerprozent zugunsten der AHV wurden Einnahmen von 2,3 Milliarden Franken erzielt. Im Dezember 2015 erhielten 2 239 800 Personen eine Alters- und 177 700 eine Hinterlassenenrente. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Zahl der Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten um 43 400 Personen, d.h. um 2,0 % zugenommen. Davon wurden 17 500 AHV-Renten an Versicherte im Ausland entrichtet. Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben Finanzielle Situation der AHV Die nachfolgende Grafik zeigt die finanzielle Entwicklung der AHV seit Einführung der 10. AHV- Revision. G1 Entwicklung der Situation der AHV, 1997 2015 (in Mrd. Franken) 50 40 30 20 10 Ausgaben Einnahmen Kapital Betriebsergebnis 0 1997 2000 2003 2006 2009 2012 2015-10 1/8

Finanzhaushalt Die AHV schloss das Rechnungsjahr 2015, nach einem Überschuss von 1,7 Mrd. Fr. im Vorjahr, mit einem negativen Betriebsergebnis von rund -0,6 Milliarden Franken ab. Darin eingerechnet ist das erheblich reduzierte Anlageergebnis, welches den laufenden Kapitalertrag und die Kapitalwertänderungen umfasst. Dieses ist von 2 Milliarden Franken 2014 auf 20 Millionen Franken 2015 zurückgegangen, eine Reduktion von 99 %. Das gesamte AHV-Kapital belief sich Ende 2015 auf 44,2 Milliarden Franken, was immer noch 106 % einer Jahresausgabe entspricht, jedoch gegenüber 2014 um 4 Prozentpunkte gefallen ist. Das Umlageergebnis ohne laufenden Kapitalertrag und ohne Börsengewinne hat sich 2015 von -320 Millionen Franken auf -579 Millionen Franken weiter verschlechtert. Damit lag aus Versicherungsperspektive, d. h. ohne Berücksichtigung des Anlageergebnisses, nach 2014 zum zweiten Mal in Folge ein negatives Resultat vor. T1 AHV-Einnahmen und Ausgaben 2015, Stand AHV-Fonds am Jahresende In Mio. Franken Anteil in % Veränderung 2014 2015 Total Versicherungseinnahmen 41 156 100,0% 1,5% davon Versichertenbeiträge 30 415 73,9% 1,6% Bund 8 159 19,8% 2,1% Mehrwertsteuer 1 2 306 5,6% -0,7% Steuern Spielbanken 272 0,7% -4,8% Total Ausgaben 41 735 100,0% 2,1% davon Renten netto (minus Rückerstattungen) 40 750 97,6% 2,2% Hilflosenentschädigung 559 1,3% 1,7% Individuelle Massnahmen 77 0,2% 5,4% Beiträge an Institutionen und Organisationen 85 0,2% -25,5% Umlageergebnis (ohne Anlageergebnis) - 579-80,9% Anlageergebnis, inkl. Zinsen auf IV-Forderung 20-99,0% Betriebsergebnis - 558-132,7% In Mio. Franken In % der Ausgaben Veränderung 2014 2015 Stand des Kapitalkontos der AHV 44 229 106,0% -1,2% Verteilung nach Rentenart Rentenbezügerinnen und -bezüger, Rentensummen Die AHV deckt grundsätzlich die gesamte Bevölkerung ab. Sie zahlt allen Personen, die das Rentenalter erreicht haben bzw. den Hinterlassenen einer versicherten Person eine Rente aus, die sich nach der Dauer und der Höhe der einbezahlten Beiträge richtet. Da praktisch die gesamte Wohnbevölkerung im Alter zwischen 20 und 64 bzw. 65 Jahren der Beitragspflicht unterliegt, sind nur ausländische Staatsangehörige, die erst nach dem Erreichen des Pensionsalters in die Schweiz kommen, nicht durch die AHV gedeckt. Die beiden folgenden Grafiken zeigen die Verteilung der Rentenbezügerinnen und -bezüger nach Art der ausgerichteten Rente sowie nach Wohnsitz (Schweiz oder Ausland). G2 AHV-Rentnerinnen und -Rentner, Bestand im Dezember 2014 und 2015 3 000 000 Total 2 500 000 2 000 000 1 500 000 1 000 000 500 000 Schweiz Ausland Hinterlassenenrenten Zusatzrenten Altersrenten 0 2014 2015 2014 2015 2014 2015 1 83% der Einnahmen aus dem AHV-MWSt-Prozent. 2/8

G3 Summe der monatlichen AHV-Renten (in Mio. Franken), im Dezember 2014 und 2015 4 000 3 500 3 000 2 500 2 000 1 500 1 000 500 0 Total Schweiz Ausland 2014 2015 2014 2015 2014 2015 Hinterlassenenrenten Zusatzrenten Altersrenten Die obenstehende Grafik macht deutlich, dass mit 91% die meisten der von der AHV ausbezahlten Renten und Rentenbeträge auf Altersrenten entfallen. Im Vergleich zwischen G2 und G3 ist weiter ersichtlich, dass relativ gesehen die Zahl der AHV- Rentnerinnen und -Rentner im Ausland höher ist (Anteil 32 %) als deren Anteil an der ausbezahlten Rentensumme (13 %). Dies ist darauf zurückzuführen, dass Personen in dieser Gruppe oft nur eine kurze Beitragsperiode aufweisen, woraus ein vergleichsweise geringer Rentenanspruch resultiert. Männer und Frauen in der Altersversicherung Rentenbeiträge und Rentenbezug nach Geschlecht Mit der folgenden Grafik wird die Verteilung der beitragszahlenden und der rentenbeziehenden Personen nach Geschlecht dargelegt. Aus Darstellungsgründen wurden die Zusatzrenten der entsprechenden leistungsauslösenden Hauptrente zugeteilt. G4 Beitragszahlende (2013), Altersrentenbeziehende, Einkommenssumme und AHV-Rentensumme nach Geschlecht (Dezember 2015) Beitragszahlende Altersrenten-Beziehende Männer Summe der Einkommen Frauen Summe der Altersrenten 0% 25% 50% 75% 100% Der Vergleich zeichnet die Ergebnisse der unterschiedlichen Erwerbsverläufe von Frauen und Männern nach und spiegelt die höhere Lebenserwartung von Frauen wider. So ist der Anteil der beitragszahlenden Männer höher als der Anteil der Frauen, was auf die geringere Partizipation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt zurück zu führen ist. Dagegen liegt der Anteil der Altersrenten beziehenden Männer nur bei 46%, da mehr Frauen aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung auch länger Rente beziehen. Entsprechend der hohen Erwerbsbeteiligung und Einkommen wird die Summe der AHV-Einkommen zu 67 % von Männern und (nur) zu 33 % von Frauen aufgebracht. Schliesslich ist noch der Anteil der Frauen an der Summe der Altersrenten zu erwähnen: Er liegt bei 56%. Dies liegt zur Hauptsache daran, dass die Frauen durchschnittlich länger leben als Männer und dadurch gegebenenfalls einen Verwitwetenzuschlag zu ihrer Altersrente erhalten. Bei der Interpretation dieser Ergebnisse sind die verschiedenen Anwendungsvoraussetzungen der AHV zu berücksichtigen, die die Berechnung der individuellen Leistungen beeinflussen. 3/8

Verteilung nach Zivilstand Rentenhöhe nach Geschlecht und Zivilstand Grafik 5 und 6 zeigen die Verteilung der Höhe der Altersrenten in der Schweiz nach Geschlecht und Zivilstand. In der Gruppe der Verheirateten sind nur diejenigen berücksichtigt, deren Ehegattin oder Ehegatte (noch) keine Rente erhält. Dabei sind deutliche Unterschiede zu erkennen. G5 100% 80% 60% 40% 20% Rentenhöhe nach Zivilstand: Männer, deren Ehefrau keine Rente bezieht (in %, Dezember 2015) 2350 und mehr 1801-2349 1176-1800 1175 und weniger 0% ledig verheiratet verwitwet geschieden getrennt Quelle: T8.1 im Tabellenteil der AHV-Statistik 2015 G6 100% Rentenhöhe nach Zivilstand: Frauen, deren Ehemann keine Rente bezieht (in %, Dezember 2015 80% 60% 40% 20% 2350 und mehr 1801-2349 1176-1800 1175 und weniger 0% ledig verheiratet verwitwet geschieden getrennt Quelle: T8.2 im Tabellenteil der AHV-Statistik 2015 Bei ledigen Personen (Personen, bei denen zur Rentenberechnung nur die eigenen, allenfalls durch Gutschriften erhöhten Einkommen berücksichtigt werden) sind die Rentenhöhen für Frauen und Männer ungefähr gleich verteilt, wobei die Durchschnittsrente der Frauen etwas höher ist als diejenige der Männer. Bei verheirateten Personen hingegen sind bezüglich der Rentenhöhe erhebliche geschlechtsspezifische Unterschiede festzustellen. So ist die Durchschnittsrente der Frauen insgesamt deutlich tiefer als jene der Männer: 21,3% der Frauen erhalten nur eine Minimalrente oder weniger gegenüber 6,8% der Männer. Dies liegt darin begründet, dass in der Grafik nur verheiratete Personen abgebildet sind, deren Ehegattin oder Ehegatte noch keine Rente bezieht. Das ausgleichende - Splitting wird erst vorgenommen, wenn beide Ehepartner altersrentenberechtigt sind. Ausschlaggebend für die Höhe der Rente der Frau sind daher die Einkommen, für die die Frau allein Beiträge bezahlt hat. Wird zudem berücksichtigt, dass die Berufskarriere bei Frauen oft unregelmässig verläuft (Familienpflichten), ergibt dies ein massgebendes Einkommen zur Rentenberechnung, das in der Regel tiefer ist als jenes der Männer, und dies trotz der individuellen Anrechnung der Erziehungsgutschriften. Ein beträchtlicher Teil der verheirateten Frauen erhält eine Rente, die niedriger ist als eine volle Minimalrente. Dies ist auf einen höheren Anteil von Ausländerinnen in dieser Gruppe zurückzuführen, die aufgrund einer geringeren Zahl von Beitragsjahren häufig nur eine Teilrente beziehen. 4/8

Unter in der Schweiz wohnhaften, verheirateten Paaren, bei denen beide Ehepartner eine Altersrente beziehen sieht die Verteilung der Rentensumme wie folgt aus: 57 % erhalten die plafonierte Maximalrente von 3525 Franken (ohne Rentenaufschub). Diese Personen haben in der Regel während der gesamten Beitragszeit von 44 Jahren Beiträge entrichtet. Weisen die Ehepartner unvollständige Beitragszeiten auf, kann die Ehepaarrente allerdings auch auf einer tieferen Stufe plafoniert werden. Diese Regelung betraf 2015 328 800 Paare, bzw. 87,8% aller Ehepaare mit plafonierter Rente. Die während der Ehejahre erzielten Gutschriften und Erwerbseinkommen werden gesplittet, sobald beide Ehepartner rentenberechtigt sind. Nach dem Splitting tragen Ehefrau und Ehemann praktisch gleich viel zum Totalbetrag der Rente des Ehepaares bei. Der Männeranteil ist mit 1708 Franken nur leicht höher als der Frauenanteil von 1666 Franken. Ausländer/innen in der AHV Rentenbeiträge und Leistungen nach Nationalität Beim Vergleich zwischen ausländischen und schweizerischen Staatsangehörigen muss die gesamte AHV-Finanzierung berücksichtigt werden. Der Anteil der Einnahmen, die nicht nach Nationalität ausgewiesen werden können, entspricht rund einem Viertel aller Einnahmen (Fondszinsen, Beiträge der öffentlichen Hand und MWST). Im Bereich der Leistungen macht der nicht zuweisbare Teil hingegen nur einen geringen Prozentsatz aus (v. a. Beiträge an Institutionen und Organisationen). Werden ausschliesslich die Beträge betrachtet, deren Herkunft und Bestimmungsort nach Nationalität bekannt sind, so ist der von der ausländischen Bevölkerung erbrachte Anteil an der Finanzierung der AHV zurzeit höher als ihr Anteil an den Renten (Grafik 7). In den Jahren 2003 bis 2013 ist der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer, an die Leistungen ausgerichtet werden, gestiegen. Er wird sich auch in Zukunft weiter erhöhen, je mehr ausländische Arbeitskräfte aufgrund ihrer Erwerbstätigkeit oder ihres Wohnsitzes in der Schweiz sowie aufgrund der geleisteten Beitragszahlungen einen Leistungsanspruch erwerben. G7 Verteilung der Leistungen und Beiträge nach Nationalität, in der Schweiz und im Ausland, 2003 und 2013 (aktuellstes Jahr mit verfügbaren Daten zur Finanzierung) Geldleistungen Beiträge 2013 2003 2013 2003 0% 20% 40% 60% 80% 100% AusländerInnen SchweizerInnen 5/8

Dynamik der Altersrenten sowie der Witwen- und Witwerrenten Dynamik der Rentenbestände 2015 entstanden 127 200 neue Ansprüche auf Altersrenten (inkl. Übertritte aus anderen Renten), 87 200 in der Schweiz und 40 000 im Ausland. Dies entspricht 5,8 % der gesamten Rentenzahl zu Jahresbeginn. Insgesamt 14 200 dieser Neurentnerinnen und Neurentner (11,2 %) hatten zuvor eine IV-Rente und 4000 (3,1 %) eine Witwen- oder Witwerrente bezogen. T2 Dynamik der AHV-Renten zwischen Dezember 2014 und Dezember 2015 Altersrenten Witwen-/Witwerrenten Schweiz Ausland Schweiz Ausland Bestand im Dezember 2014 1492 700 703 700 50 200 87 800 Erloschene Renten -59 200-24 600-4 400-2 000 davon Ende des Anspruchs -59 200-24 600-900 -1 500 Übergang HV -> AV - - -3 500-500 Neue Renten 87 200 40 000 4 500 6 900 davon erstmalige Rentner 72 700 36 300 Übergang IV -> AV 11 000 3 200 Übergang HV -> AV 3 500 500 Wohnort CH -> Ausland -3 600 3 600-200 200 Wohnort Ausland -> CH 1 300-1 300 100-100 Bestand im Dezember 2015 1 518 600 721 200 50 200 92 900 AV: Altersrente AHV; HV: Hinterlassenenrente AHV; IV: Invalidenrente IV Grafik 8 zeigt die wichtigsten Zu- und Abgänge der Alters- und der Invalidenversicherung sowie der Hinterlassenenversicherungen (Witwen- und Witwerrenten) nach Wohnsitz. Im rechten Teil der Grafik werden die Zu- und Abgänge bei den Altersrenten, im linken Teil der Grafik bei den Hinterlassenenrenten nachgezeichnet. Zudem werden die Rentenbestände im Inland und Ausland unterschieden. G8 Dynamik der Bezügerinnen und Bezüger von AV-, HV- und IV-Renten nach Wohnsitz IV Tod des Partners oder Risiko Alter 4 500 6 900 72 700 11 000 3 200 36 300 HV AHV AV 100 Witwen-/ Witwen-/ Witwerrenten Witwerrenten Schweiz Ausland 50 200 92 900 200 3 500 500 1'300 Altersrente Altersrente Schweiz Ausland 1 518 600 721 200 3 600 4 400 2 000 59 200 24 600 Ende des Anspruchs oder Tod 6/8

Ende 2015 wurden in der Schweiz 1 518 600 Altersrenten ausbezahlt, das sind 25 700 Renten mehr als im Vorjahr. Diese Bestandsänderung um 25 700 Renten kommt gemäss Flussdiagramm folgendermassen zustande: Zunahmen um 88 500 Renten, davon sind: 72 700 Altersrenten in der Schweiz durch Pensionierungen neu entstanden, 11 000 Altersrenten durch die Umwandlung von IV-Renten und 3500 Altersrenten durch Umwandlung von Hinterlassenenrenten entstanden. Zudem stieg der Inlandbestand durch Rückkehr von 1300 AHV-Rentnern aus dem Ausland. Abnahmen um 62 800 Renten, davon sind: 59 200 Altersrenten durch den Tod des Versicherten weggefallen. Zudem sank der Inlandbestand durch die Auswanderung von 3600 AHV-Rentnern ins Ausland. Per Saldo ergab sich 2015 eine Zunahme des Altersrentenbestandes in der Schweiz um 25 700 Renten, im Ausland um 17 700 Renten. Insgesamt wurden in der Schweiz 71 % der Bestandszunahme (88 500) durch Abgänge (62 800) kompensiert. Jede sechste zusätzliche Altersrente in der Schweiz entsteht bei Erreichen des Rentenalters durch Umwandlung einer Invaliden- oder Hinterlassenenrente in eine normale Altersrente. Vorbezug: Langzeitperspektive Vorbezug Die Möglichkeit, die AHV-Rente vorzubeziehen, wurde ab 1997 schrittweise eingeführt, allerdings für Männer und Frauen zu unterschiedlichen Bedingungen. Männer können ihre Altersrente seit 1997 um 1 Jahr, seit 2001 um 2 Jahre vorbeziehen. Der versicherungstechnische Kürzungssatz entspricht 6,8 % pro Vorbezugsjahr. Für Frauen ist der Vorbezug um 1 Jahr erst seit 2001 möglich, jener um 2 Jahre seit 2004. Damit wurde der Vorbezug gleichzeitig mit der Erhöhung des Rentenalters der Frauen von 62 auf 64 Jahre eingeführt. Um die Effekte der Erhöhung des Rentenalters abzuschwächen, wurde für die Vorbezüge von Frauen vorübergehend ein vorteilhafterer Kürzungssatz von 3,4 % pro Jahr angewandt. Diese Übergangsbestimmung endete mit der im Jahr 1948 geborenen Generation von Frauen, die 2012 das 64. Altersjahr vollendet hat. Für die nachfolgenden Generationen gilt der normale versicherungstechnische Kürzungssatz von 6,8 %. Grafik 9 zeigt die Entwicklung der allgemeinen Vorbezugsquote nach Geschlecht, seit Einführung der Massnahme. Bei den Männern ist eine leicht steigende Tendenz der Vorbezugsquote zu beobachten. Bei den Frauen war die Vorbezugsquote z.b. 2004 und 2009 unter den Bedingungen mit vorteilhaftem Kürzungssatz sehr hoch. Seither halten sich die AHV-Vorbezugsquoten der Frauen und der Männer in etwa die Waage. G9 Vorbezug nach Geschlecht in den Jahren 2004, 2009 und 2013 30% 25% 20% Vorbezug Männer 15% 10% Vorbezug Frauen 5% 0% 2004 2009 2013 Die Möglichkeit des Rentenaufschubs wird hingegen kaum wahrgenommen. Obwohl eine Zunahme zu verzeichnen ist, nutzt nur rund ein Prozent jedes Jahrgangs diese Option. 7/8

Datengrundlagen: Zentrales Rentenregister der AHV/IV Methodische Hinweise: Aus methodischen Gründen beziehen sich die Zahl der Rentenbezügerinnen und -bezüger sowie jene der jeweiligen Rentenbeträge in der Regel auf die Werte des Monats Dezember. Zurzeit wird die Möglichkeit geprüft, die Werte des ganzen Jahres zu verwenden, auch wenn die von Dezember zu Dezember beobachtete Verteilung eine gute Schätzung für das ganze Jahr darstellt. Für eine grobe Schätzung der Jahreswerte kann auf zwölf Monate hochgerechnet werden. In den Tabellen können die Totale von den Zeilen- resp. Spaltensummen abweichen, da alle Zahlen gerundet sind. Informationen auf Internet: Detaillierte Ergebnisse (Tabellenband): www.ahv.bsv.admin.ch Zahlen und Fakten: www.bsv.admin.ch Impressum: Herausgeber: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) Übersetzungen: Sprachdienste BSV, verfügbar auf Deutsch und Französisch. Auskunft: Bundesamt für Sozialversicherungen, Geschäftsfeld MASS, Jacques Méry, Tel. 058 462 91 88, jacques.mery@bsv.admin.ch 8/8