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Transkript:

Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Bauingenieurwesen an der Fachhochschule Kaiserslautern vom 16.01.2013 Auf Grund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und des 86 Abs. 2 Nr. 3 des Hochschulgesetzes (HochSchG) in der Fassung vom 19. November 2010 (GVBl. S.463), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2011 (GVBl. S. 455), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Bauen und Gestalten der Fachhochschule Kaiserslautern am 13.6.2012 die folgende Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Bauingenieurwesen an der Fachhochschule Kaiserslautern beschlossen. Diese Prüfungsordnung hat der Präsident mit Schreiben vom 02.01.2013 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht. I N H A L T 1 Geltungsbereich der Fachprüfungsordnung 2 Akademischer Grad 3 Regelstudienzeit, Studienaufbau und Umfang des Lehrangebots 4 Prüfungsausschuss 5 Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren 6 Arten der Prüfungs- und Studienleistungen, Fristen 7 Schriftliche Prüfungen 8 Projektarbeiten 9 Bachelorarbeit 10 Kolloquium über die Bachelorarbeit 11 Bewertung der Prüfungs- und Studienleistungen 12 Umfang der Bachelorprüfung 13 Inkrafttreten Anlage 1 zur Bachelor-Fachprüfungsordnung: Studienplan

1 Geltungsbereich der Fachprüfungsordnung Diese Fachprüfungsordnung gilt im Zusammenhang mit der Allgemeinen Bachelorprüfungsordnung (ABPO) der FH Kaiserslautern und regelt die dort unter 1 Abs. 2 genannten fachbezogenen Voraussetzungen für die Teilnahme an den Prüfungen sowie die Prüfungsanforderungen. Ferner ergänzt und konkretisiert sie die Regelungen der ABPO. Die ABPO enthält insbesondere Bestimmungen zu folgenden Aspekten: Zweck der Bachelorprüfung ( 2 ABPO) Prüfungsausschuss ( 3 ABPO) Prüfungen, Prüfende und Beisitzende, Betreuende der Bachelorarbeit ( 4 ABPO) Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren ( 5 ABPO) Arten der Prüfungen, Fristen ( 6 ABPO) Mündliche Prüfungen ( 7 ABPO), Schriftliche Prüfungen ( 8 ABPO) Projektarbeiten ( 9 ABPO) Praktische Studienphase ( 10 ABPO) Bachelorarbeit und Kolloquium ( 11 und 12 ABPO ) Bewertung von Prüfungen ( 13 ABPO) Prüfungsverfahren ( 14-16) Anrechnung von Studienzeiten, Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen ( 17 ABPO) Umfang der Bachelorprüfung ( 18 ABPO) Bildung der Gesamtnote, Zeugnis ( 19 ABPO) 2 Akademischer Grad Aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung wird der akademische Grad "Bachelor of Engineering" (abgekürzt: "B. Eng.") verliehen.

3 Regelstudienzeit, Studienaufbau und Umfang des Lehrangebots (1) Die Studienzeit, in der das Studium in der Regel abgeschlossen werden kann (Regelstudienzeit), beträgt sieben Semester. Darin ist eine praktische Studienphase gemäß Absatz 4 enthalten. Innerhalb der Regelstudienzeit kann die Bachelorprüfung abgelegt werden. Insgesamt ist dem Studium eine Arbeitsbelastung entsprechend 210 ECTS-Punkte (European Credit Transfer System) zugeordnet. (2) Das Lehrangebot erstreckt sich über sieben Semester. Der zeitliche Umfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlbereich ist in Anlage 1 dargestellt. (3) Vor Beginn der Vorlesungen des 1. Semesters werden ein Mathematikvorkurs und ein Seminar Lerntechnik angeboten. Im 1. und 2. Semester werden Mathematikübungen angeboten. Vorgenannte Lehrveranstaltungen sind nicht mit ECTS-Punkten belegt. Die Teilnahme daran ist freiwillig und wird den Studierenden empfohlen. (4) Innerhalb der Regelstudienzeit ist eine praktische Studienphase mit Ingenieurtätigkeit enthalten. Sie umfasst einschließlich der begleitenden Lehrveranstaltungen einen Zeitraum von 8 Wochen. Die Praxisphase kann durch entsprechende Zeiten an einer ausländischen Hochschule, ein Auslandssemester oder in Ausnahmefällen durch gleichwertige Praxisprojekte ersetzt werden. Die Praxisphase stellt eine Studienleistung dar. Einzelheiten regelt die Praxissemesterordnung. (5) Studierende müssen eine einschlägige praktische Vorbildung von 8 Wochen Dauer nachweisen (Vorpraktikum). Einzelheiten regelt die Vorpraktikumsordnung. 4 Prüfungsausschuss des Studiengangs Bauingenieurwesen Dem Prüfungsausschuss gehören an: 1. 4 Professorinnen oder Professoren, 2. ein studentisches Mitglied und 3. ein Mitglied aus den Gruppen gem. 37 Abs. 2 Nr. 3 und 4 HochSchG. 5 Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren (1) Ergänzend zu 5 der ABPO ist die Zulassung zu versagen, wenn Studierende an einer Hochschule in Deutschland im Studiengang Bauingenieurwesen die Bachelorprüfung endgültig nicht bestanden haben oder sich in einem Prüfungsverfahren befinden oder wegen der Anrechnung von Fehlversuchen nach 16 ABPO keine Möglichkeit mehr haben, die zum Bestehen der Bachelorprüfung erforderlichen Leistungsnachweise zu erbringen. (2) Mit der ersten Anmeldung zu einer Prüfung haben die Studierenden eine Erklärung abzugeben, dass Ausschlussgründe nach Absatz 1 nicht vorliegen. (3) Ist es nicht möglich, die Unterlagen in der vorgeschriebenen Weise zu erbringen, entscheidet der Prüfungsausschuss über alternative Möglichkeiten. (4) Zur Bachelorarbeit kann nur zugelassen werden, wer mindestens 170 ECTS- Punkte erreicht und die nach 3 Absatz 4 und 5 vorgeschriebenen Praxiszeiten absolviert hat.

6 Arten der Prüfungs- und Studienleistungen, Fristen (1) Prüfungsleistungen werden in Form von Klausuren, Kolloquien, Hausarbeiten, praktische Übungen, oder Gruppenarbeiten erbracht. (2) Studienleistungen werden in Form von Kolloquien, Hausarbeiten, praktischen Übungen, Gruppenarbeiten oder Präsentationen erbracht. Studienleistungen können Voraussetzung für Prüfungsleitungen sein (s. Anlage1) (3) Studierende haben sich für Prüfungsleistungen nach Absatz 1 und Studienleistungen nach Absatz 2 spätestens im übernächsten Semester nach dem Semester, in dem die Vorlesungen des jeweiligen Moduls gem. Anlage 1 vorgesehen waren, anzumelden. Ansonsten gilt der erste Prüfungsversuch als nicht bestanden. 7 Schriftliche Prüfungen Die Bearbeitungszeit für Hausarbeiten beträgt i.d.r. nicht mehr als 8 Wochen. 8 Projektarbeiten Die Bearbeitungszeit für Projektarbeiten beträgt i.d.r. 7 Wochen. 9 Bachelorarbeit Die Bachelorarbeit kann auch als Gruppenarbeit zugelassen werden. Die Bearbeitungszeit beträgt 8 Wochen. Sie beginnt mit der Ausgabe des Themas. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss auf begründeten Antrag die Bearbeitungszeit ausnahmsweise um bis zu 4 Wochen verlängern. 10 Kolloquium über die Bachelorarbeit Die Dauer des Kolloquiums beträgt i.d.r. 30 Minuten. 11 Bewertung der Prüfungen (1) Prüfungsleistungen in Pflichtfächern sind mit Noten zu bewerten. Prüfungsleistungen in Wahlpflichtfächern sind bis zum Erreichen von 33 ECTS-Punkten ebenfalls mit Noten zu bewerten. Werden darüber hinaus weitere Prüfungsleistungen in Wahlpflichtfächern erbracht, können diese auch mit "bestanden" bzw. "nicht bestanden" bewertet werden. Diese Leistungen fließen dann nicht in die Gesamtnote ein. (2) Studienleistungen können auch mit "bestanden" bzw. "nicht bestanden" bewertet werden.

12 Umfang der Bachelorprüfung Die zu erbringenden Prüfungen und die Modularisierung sind in der Anlage 1 festgelegt. Die Gesamtnote der Bachelorprüfung ergibt sich aus den mit den ECTS- Punkten gewichteten Einzelnoten der Prüfungsleistungen und der Bachelorarbeit. 13 Inkrafttreten Die Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz in Kraft. Kaiserslautern, den 16.01.2013 Prof. Dipl.-Ing. Gregor Rutrecht Dekan des Fachbereichs Bauen und Gestalten der Fachhochschule Kaiserslautern

Anlage 1 zur Bachelorprüfungsordnung Studiengang Bauingenieurwesen Modul- Code Modul-Art Modulbezeichnung Lehrveranstaltung Kürzel Semester Prüfungsleistung Studienleistung Stand 23.11.12 Art Dauer ECTS Art Benotet ECTS VL 1) B1.100 WF Mathematik Vorkurs Mathematik Vorkurs MathV B1 B1.101 WF Mathematik Übung Mathematik Übung1 MathÜ1 B1 Mathematik Übung2 MathÜ2 B2 B1.102 WF Lerntechnik Lerntechnik Ltec B1 B1.103 PF Mathematik Mathematik 1 Math1 B1 Mathematik 2 Math2 B2 Klausur 180 12 B1.104 PF Technische Mechanik I Technische Mechanik 1 TM1 Tragwerksplanung Twpl B1 Klausur 180 7 B1.105 PF CAD CAD CAD B1 Übung nein 5 nein B1.106 PF Bauphysik/Bauchemie Bauphysik Bphy Bauchemie Bche B1 Klausur 180 5 B1.107 PF Bodenmechanik I Bodenmechanik 1 Bodm1 B1 Klausur 90 5 Übung (Labor) nein nein B2.200 PF Technische Mechanik II Technische Mechanik 2 TM2 B2 Klausur 90 5 B2.201 PF BWL/Rechtslehre BWL BWL Rechtslehre Rech B2 Klausur 120 5 Brandschutz Brand B2.202 PF Werkstofftechnik Baustoffkunde 1 (Beton) Bstk1 B2 Klausur 180 7 Übung (Labor) nein nein Baustoffkunde 2 (Stahl, Holz) Bstk2 B2.203 PF Baukonstruktion Baukonstruktion Bauko Klausur 90 6 B2 Technisches Darstellen TD Übung nein nein B2.204 PF Ingenieurgeodäsie Ingenieurgeodäsie Ingg B2 Klausur 90 2 Übung (Koll.) nein nein B3.300 PF Statik Statik 1 Stat1 B3 Statik 2 Stat2 B4 Klausur 180 6 Übung (Koll.) ja 2 nein B3.301 PF Baubetrieb I Baubetrieb 1 Bbet1 B3 Baubetrieb 2 Bbet2 B4 Klausur 90 7 Übung nein nein B3.302 PF Hydromechanik Hydromechanik Hydm B3 Klausur 90 5 Übung (Labor) nein nein B3.303 PF Siedlungswasserwirtschaft I Wasserversorgung WaVe B3 Klausur 90 5 B3.304 PF Baurecht Baurecht Brch B3 Klausur 120 6 B3.305 PF Fertigungstechnik/Arbeitssicherheit Fertigungstechnik Fert Arbeitssicherheit Arbs B3 Klausur 120 5 B4.400 PF Wasserbau I Wasserbau 1 Wbau1 B4 Klausur 90 5 B4.401 PF Bodenmechanik II Bodenmechanik 2 Bodm2 B4 Klausur 90 5 B4.402 PF Massivbau Massivbau 1 Mbau1 B4 Übung nein nein Klausur 150 10 Massivbau 2 Mbau2 B5 Übung (Labor) nein nein B4.403 PF Straßenverkehrswesen Straßenverkehrswesen StrV B4 Klausur 90 4 Studienarbeit ja 2 nein B4.404 PF Technisches Englisch Technisches Englisch TE B4 Klausur 90 4 B4.405 WF Praktische Tragwerksplanung Praktische Tragwerksplanung PrTp B4 B5.500 PF Schienenverkehrswesen Schienenverkehrswesen SchiV B5 Klausur 60 3 B5.501 PF Stahlbau Stahlbau Stbau B5 Klausur 90 5 Übung nein nein B5.502 PF Holzbau Holzbau Hzbau B5 Klausur 90 5 Übung nein nein B5.503 PF Siedlungswasserwirtschaft II Abwasserentsorgung AbwE B5 Klausur 90 3 B5.504 PF Wissenschaftliches Arbeiten/ Wissenschaftliches Arbeiten WiAr Studienarbeit 3 B5 Präsentationstechnik Rhetorik und Präsentationstechnik Präs Übung (Präsent.) nein 2 nein B5.505 WPF Wasserbau II Bauwerks- und Grundwasserhydraulik BGwH Hochwasserschutz HWS B5 Klausur 120 6 B5.506 WPF Abfallwirtschaft Abfallwirtschaft Abfw B5 Klausur 60 3 B5.507 WPF Spannbeton/Brückenbau Spannbeton Spab Brückenbau Brba B5 Klausur 150 6 B5.508 WPF EDV-Kalkulation/Management EDV-Kalkulation Ekal Übung (am PC) nein 2 nein B5 Management Mana Klausur 60 4 B5.509 WPF Konstruktionselemente/Fertigteilbau Konstruktionselemente Kone B5 Fertigteilbau Ferba B6 Übung 6 B5.510 WPF Baugeschichte/Freihandzeichnen Baugeschichte Bges B5 Übung nein 3 nein Freihandzeichnen Frhz B6 Übung nein 3 nein B6.600 WPF Verkehrslogistik Verkehrslogistik VLog B6 Klausur 60 3 B6.601 WPF Siedlungswasserwirtschaft III Abwasserreinigung Abwr Wasserversorgung Abwasserleitung WaAb B6 Klausur 120 6 B6.602 WPF Angewandte Hochbaustatik Angewandte Hochbaustatik AHbs B6 Übung 3 B6.603 WPF Baudynamik Baudynamik Bdyn B6 Übung 3 B6.604 WPF Baubetrieb II Baubetrieb-Seminar BbeS Referat 3 B6 Schalung und Rüstung ScRü Übung ja 3 nein B6.605 WPF Gründungen und Baugruben Gründungen und Baugruben GuB B6 Klausur 90 6 B6.606 WPF Baubetrieb III Qualitätssicherung QS Technischer Brandschutz TBrs B6 Klausur 120 6 B6.607 WPF Projekt 1 Infrastruktur Proj1 B6 Gruppenarbeit 12 B6.608 WPF Projekt 2 Konstruktiv Proj2 B6 Gruppenarbeit 12 B6.609 PF Exkursion Exk B1-B6 Exkursion nein 3 nein B7.700 PF Praxisphase Prax B7 Praktikum+Präsent. nein 13 nein B7.701 PF Bachelorarbeit Baat schriftlich 12 B7 BaatK Kolloquium 3 1) Vorleistung, d.h.: Studienleistung ist Voraussetzung für Teilnahme an der Prüfungsleistung Summe: 210 ECTS