Preise gültig ab für die Netznutzung der Vereinigte Wertach-Elektrizitätswerke GmbH

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Transkript:

Preise gültig ab 01.01.2016 für die Netznutzung der Vereinigte Wertach-Elektrizitätswerke GmbH Preisblatt 1 Preisblatt 2 Preisblatt 3 Preisblatt 4 Preisblatt 5 Preisblatt 6 Preisblatt 7 Nutzung von Elektrizitätsnetzen durch Kunden ohne Leistungsmessung Nutzung von Elektrizitätsnetzen durch Kunden mit Leistungsmessung (Jahresleistungspreissystem) Nutzung von Elektrizitätsnetzen durch Kunden mit Leistungsmessung (Monatsleistungspreissystem) Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung Zusätzlicher Aufwand bei der Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung sowie Nutzung von VWEW - eigenen Betriebsmitteln, Blindarbeit Differenzmengen bei Verwendung von Standardlastprofilen und die Inanspruchnahme von Reservenetzkapazität Steuern, Abgaben und gesetzliche Zuschläge Falls der Netzbetreiber aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhöhte oder zusätzliche öffentliche Abgaben zu entrichten hat, die im Zusammenhang mit der Elektrizitätsversorgung in seinem Netz stehen, erhöhen sich die Preise entsprechend. Gleiches gilt, wenn dem Netzbetreiber durch Abnahmeverpflichtungen, Umlagen oder sonstige gesetzliche Maßnahmen direkt oder indirekt genau zu beziffernde zusätzliche finanzielle Belastungen bei Erzeugung, Bezug, Weiterleitung, Verteilung oder Abgabe von elektrischer Energie auferlegt werden. Die Preise werden entsprechend ermäßigt, falls die von dem Netzbetreiber zu zahlenden zusätzlichen öffentlichen Abgaben ermäßigt werden oder fortfallen. Stand Dezember 2015 Seite 1 von 11

Preisblatt 1 Preise für die Nutzung von Elektrizitätsnetzen durch Kunden ohne Leistungsmessung Netznutzung Die Preise beinhalten die Bereitstellung der Netzbetriebsmittel, die Systemdienstleistungen, die Energieverluste sowie die Entgelte für die vorgelagerten Netze. Für die Preisermittlung wird die gemessene Jahresarbeit des Kunden herangezogen. Kunden ohne Leistungsmessung Anschlussebene Grundpreis netto [ /Jahr] Arbeitspreis netto [ct/kwh] Niederspannung * 25,00 5,48 Unterbrechbare Verbrauchseinrichtung * - 2,00 *Bei kommunalen Anschlussnehmern verringern sich gem. 3 Abs.1 Nr.1 KAV die angegebenen Preise um den sogenannten Kommunalrabatt von 10%. Die zuvor aufgeführten Preise sind exklusive Umsatzsteuer ausgewiesen. Für den brutto-preis (Endkundenpreis) muss die aktuell gültige Umsatzsteuer hinzugezogen werden. Voraussetzung für die Abrechnung nach diesem Preisblatt ist die Anwendung der VDEW Standard- Lastprofile bei Kunden ohne registrierende Leistungsmessung und einem Jahresverbrauch kleiner 100.000 kwh. Stand Dezember 2015 Seite 2 von 11

Preisblatt 2 Preise für die Nutzung von Elektrizitätsnetzen durch Kunden mit Leistungsmessung (Jahresleistungspreissystem) Netznutzung Die Preise gelten für Ganzjahresverträge und beinhalten die Bereitstellung der Netzbetriebsmittel, die Systemdienstleistungen, die Energieverluste sowie die Entgelte für die vorgelagerten Netze. Als Bemessungsgrundlage für die Preisermittlung werden die gemessene Jahresarbeit und die gemessene 1/4h - Jahreshöchstleistung des Kunden herangezogen. Jahresleistungspreissystem Nettonetzentgelte nach Vollbenutzungsstunden 2500 [h/a] > 2500 [h/a] Entnahmeebene Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis [ /kw und Jahr] [ct/kwh] [ /kw und Jahr] [ct/kwh] Mittelspannung MSP 8,92 3,78 97,31 0,25 Umspannung MSP/NSP 9,90 4,19 103,88 0,43 Niederspannung NSP * 10,88 4,48 105,05 0,71 *Bei kommunalen Anschlussnehmern verringern sich gem. 3 Abs.1 Nr.1 KAV die angegebenen Preise um den sogenannten Kommunalrabatt von 10%. Stand Dezember 2015 Seite 3 von 11

Preisblatt 3 Preise für die Nutzung von Elektrizitätsnetzen durch Kunden mit Leistungsmessung (Monatsleistungssystem) Netznutzung Die Preise gelten für Letztverbraucher mit einer zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme und beinhalten die Bereitstellung der Netzbetriebsmittel, die Systemdienstleistungen, die Energieverluste sowie die Entgelte für die vorgelagerten Netze. Als Bemessungsgrundlage für die Preisermittlung werden die gemessene Monatsarbeit und die gemessene 1/4h - Monatshöchstleistung des Kunden herangezogen. Monatsleistungspreissystem Entnahmeebene Leistungspreis [ /kw und Monat] Arbeitspreis [ct/kwh] Mittelspannung MSP 16,22 0,25 Umspannung MSP/NSP 17,31 0,43 Niederspannung NSP * 17,51 0,71 *Bei kommunalen Anschlussnehmern verringern sich gem. 3 Abs.1 Nr.1 KAV die angegebenen Preise um den sogenannten Kommunalrabatt von 10%. Stand Dezember 2015 Seite 4 von 11

Preisblatt 4 Preise für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung Für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung der Energiemengen wird ein Preis je Zähleinrichtung berechnet, der sich nach deren Ausstattung richtet. Preise für Messeinrichtungen bei Kunden ohne Leistungsmessung* Messstellenbetrieb Messung Abrechnung [ /Jahr] [ /Jahr] [ /Jahr] Eintarifzähler 6,44 3,61 11,10 Zweitarifzähler ohne TSG 12,36 3,99 13,21 Tarifschaltgerät (TSG) 18,41 - - Prepayment-Zähler 12,36 3,99 13,21 Zweirichtungszähler 22,40 3,99 13,21 Messsystem gem. 21c EnWG 22,40 3,99 13,21 *Die dargestellten Preise für Messung und Abrechnung beinhalten alle Messungen und Abrechnungen innerhalb eines Jahres, die durch einen GPKE-Geschäftsprozess verursacht werden. Für jede weitere Messung bzw. Abrechnung, welche vom Netznutzer gewünscht wird, ist der ausgewiesene Betrag für die Messung bzw. Abrechnung jeweils erneut fällig. Preise für andere als die aufgeführten Zählertypen und Preise für die Abrechnung von Messkonzepten, die einen erhöhten Aufwand erfordern werden auf Anfrage bekanntgegeben. Preise für Messeinrichtungen bei Kunden mit Leistungsmessung** Messstellenbetrieb Messung Abrechnung [ /Jahr] [ /Jahr] [ /Jahr] Mittelspannung (Lastgangmessung) 411,00 149,40 227,76 Niederspannung (Lastgangmessung) 273,96 149,40 227,76 Elektronischer Maximumzähler 162,72 54,72 175,68 **Die dargestellten Preise für Messung und Abrechnung beinhalten zwölf Messungen und zwölf Abrechnungen pro Jahr. Für weitere Messungen bzw. Abrechnungen wird 1/12 (ein Zwölftel) des ausgewiesenen Betrages entsprechend der Anzahl der Messungen bzw. Abrechnungen jeweils erneut fällig. Die Kosten des für die Zählerfernauslesung erforderlichen Telefonanschlusses trägt der Kunde. Bei fehlendem Telefonanschluss kann je nach den örtlichen Gegebenheiten gegen Gebühr ein GSM Modem eingesetzt werden bzw. eine VWEW-eigene Leitung genutzt werden. Stand Dezember 2015 Seite 5 von 11

Preisblatt 5 Preise für Blindarbeit, zusätzlichen Aufwand für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung sowie Nutzung von VWEW-eigenen Betriebsmitteln Blindarbeit Übersteigt die gemessene induktive Blindarbeit 50 % der gemessenen Wirkarbeit (cos 0,9), wird der Mehrbezug der Blindarbeit mit 1,00 ct/kvarh verrechnet. Zusatzleistungen durch VWEW bei Messeinrichtungen Einrichtung [ /Jahr] Niederspannungswandler 36,84 Mittelspannungswandler 137,04 Messschrank 42,80 Messschrank mit Wandlerplatz 83,55 GSM Modem / VWEW-eigene Leitung 144,00 Technische Einrichtung zur Leistungsreduzierung gem. 6 EEG 18,41 Impulsweitergabe 18,41 Kann die Fernablesung technisch nicht realisiert werden oder in Folge einer Störung, die der Netzbetreiber nicht zu verantworten hat, nicht genutzt werden, fallen manuelle Ablesekosten in Höhe von 74,70 je Ablesung an. Betriebsmittel Nutzung von VWEW-eigenen Betriebsmitteln* [ /Monat] Mittelspannungskabel je Meter 0,68 Niederspannungskabel je Meter 0,60 20 kv Schalt-, Übergabe- oder Messfeld 51,43 Hausanschlusskasten bis 100 A 2,18 Hausanschlusskasten über 100 A 4,36 *Die Preise beinhalten keine Wartungskosten. Für die Nutzung von VWEW-eigenen Schalt-, Übergabe und Messzellen ist ein Betriebsführungsvertrag mit VWEW abzuschließen. Stand Dezember 2015 Seite 6 von 11

Preisblatt 5 (Fortsetzung) Nutzung von VWEW-eigenen Öltransformatoren* Trafo Größe [ /Monat] Trafo Größe [ /Monat] 100 kva 47,73 500 kva 71,73 160 kva 51,23 630 kva 82,05 200 kva 54,59 800 kva 92,37 250 kva 56,96 1000 kva 110,37 315 kva 60,14 1250 kva 122,83 400 kva 63,64 1600 kva 132,78 *Die Preise beinhalten Wartungskosten. Nicht aufgeführte Betriebsmittel sind ggfs. auf Anfrage erhältlich. Stand Dezember 2015 Seite 7 von 11

Preisblatt 6 Preise für Differenzmengen bei Verwendung von Standardlastprofilen und die Inanspruchnahme von Reservekapazität Differenzmengen Differenzmengen (Energiemengen) bei der Verwendung von Standardlastprofilen werden gemäß Strom- NZV einmal jährlich mit einem einheitlichen durchschnittlichen Börsenpreis (Baseload-Strom an der EEX) monatsscharf mit den Lieferanten abgerechnet. Inanspruchnahme von Reservenetzkapazität Benutzungsstunden 0 h 200 h 201 h 400 h 401 h 600 h Reduktionsfaktor 0,25 0,30 0,35 Entnahmeebene [ /kw und Jahr] [ /kw und Jahr] [ /kw und Jahr] Mittelspannungsnetz 29,73 35,68 41,62 Umspannung zur Niederspannung 35,35 42,42 49,49 Niederspannung 41,86 50,23 58,60 Die bestellte Reservenetzkapazität wird unabhängig von Ihrer Inanspruchnahme in Rechnung gestellt und kann jährlich angepasst werden. Beginn, voraussichtliche Dauer und Ende der Netzreservekapazitäts-Inanspruchnahme müssen bei revisionsbedingter Inanspruchnahme mindestens 2 Wochen im Voraus sowie bei störungsbedingter Inanspruchnahme unverzüglich nach Eintritt von Störungen an den Stromerzeugungsanlagen des Netzkunden dem Netzbetreiber gemeldet und auf Verlangen nachgewiesen werden. Stand Dezember 2015 Seite 8 von 11

Preisblatt 7 Steuern, Abgaben, Umlagen und gesetzliche Zuschläge Steuern, Abgaben, Umlagen und gesetzliche Zuschläge werden zu den Preisen der Netznutzung zusätzlich berechnet. Im folgenden Teil werden diese näher beschrieben. Die nachfolgend in Preisblatt 7 genannten Aufschläge bzw. Umlagen stellen unverbindliche Angaben dar. Die tatsächliche Höhe ist abhängig von den jeweils von den Übertragungsnetzbetreibern offiziell veröffentlichten Aufschlägen bzw. Umlagen. Die Rechtsgrundlage je Aufschlag und Umlage und weitere Ausführungen hierzu finden Sie im Internet auf der Seite der Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de. Offshore-Haftungsumlage nach 17 f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Umlage je Letztverbrauchergruppe [ct/kwh] Letztverbrauchergruppe A (Jahresverbrauch bis einschließlich 1.000.000 kwh) Verbrauch 1.000.000 kwh je Abnahmestelle 0,040 Letztverbrauchergruppe B (Jahresverbrauch über 1.000.000 kwh, sofern nicht Letztverbrauchergruppe C *) Verbrauch 1.000.000 kwh je Abnahmestelle 0,040 Verbrauch > 1.000.000 kwh je Abnahmestelle 0,027 Letztverbrauchergruppe C * (Jahresverbrauch über 1.000.000 kwh, stromintensives, produzierendes Gewerbe) Verbrauch 1.000.000 kwh je Abnahmestelle 0,040 Verbrauch > 1.000.000 kwh je Abnahmestelle 0,025 *Letztverbraucher dessen Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 % des Umsatzes überstiegen haben. Der Nachweis ist per Wirtschaftsprüfertestat zu belegen. Umlage für abschaltbare Lasten 18 Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) [ct/kwh] Verbrauchsunabhängig je Abnahmestelle 0,000 Da die entsprechende Verordnung zum Jahresende 2015 ausgelaufen ist und für den Zeitraum ab 1.1.2016 momentan keine neue Verordnung vorliegt, erfolgt bis auf weiteres keine Erhebung einer Umlage für abschaltbare Lasten. Stand Dezember 2015 Seite 9 von 11

Preisblatt 7 (Fortsetzung) Umlage nach 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Umlage je Letztverbrauchergruppe [ct/kwh] Letztverbrauchergruppe A (Jahresverbrauch bis einschließlich 1.000.000 kwh) Verbrauch 1.000.000 kwh je Abnahmestelle 0,378 Letztverbrauchergruppe B (Jahresverbrauch über 1.000.000 kwh, sofern nicht Letztverbrauchergruppe C*) Verbrauch 1.000.000 kwh je Abnahmestelle 0,378 Verbrauch > 1.000.000 kwh je Abnahmestelle 0,050 Letztverbrauchergruppe C * (Jahresverbrauch über 1.000.000 kwh, stromintensives, produzierendes Gewerbe) Verbrauch 1.000.000 kwh je Abnahmestelle 0,092 Verbrauch > 1.000.000 kwh je Abnahmestelle 0,025 *Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben. Der Nachweis ist per Wirtschaftsprüfertestat zu belegen. Stand Dezember 2015 Seite 10 von 11

Preisblatt 7 (Fortsetzung) Umlage nach 9 Abs. 7 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) Umlage je Letztverbrauchergruppe [ct/kwh] Letztverbrauchergruppe A (Jahresverbrauch bis einschließlich 1.000.000 kwh) Verbrauch 1.000.000 kwh je Abnahmestelle 0,445 Letztverbrauchergruppe B (Jahresverbrauch über 1.000.000 kwh, sofern nicht Letztverbrauchergruppe C*) Verbrauch 1.000.000 kwh je Abnahmestelle 0,445 Verbrauch > 1.000.000 kwh je Abnahmestelle 0,040 Letztverbrauchergruppe C * (Jahresverbrauch über 1.000.000 kwh, stromintensives, produzierendes Gewerbe) Verbrauch 1.000.000 kwh je Abnahmestelle 0,445 Verbrauch > 1.000.000 kwh je Abnahmestelle 0,030 *Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebunden Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind, und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben. Der Nachweis ist per Wirtschaftsprüfer zu belegen. Achtung: KWKG-Aufschläge vor dem Hintergrund der KWKG-Novelle 2016 Für den Aufschlag auf die Netzentgelte für das Jahr 2016 ist der von den Übertragungsnetzbetreibern am 26.10.2015 auf Grundlage der parlamentarischen Beratungen veröffentlichte indikative Wert maßgebend. 27 Abs. 2 findet hierbei Anwendung. Die Übertragungsnetzbetreiber gehen mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass das neue Gesetz ab 01.01.2016 Anwendung findet. Der vorgenannte KWK-Aufschlag basiert darauf. Weitere Erläuterungen finden Sie unter: www.netztransparenz.de. Konzessionsabgabe Für konzessionsabgabepflichtige Energiemengen erhöhen sich die arbeitsabhängigen Preise um die jeweils zutreffende Konzessionsabgabe lt. Konzessionsabgabenverordnung an die Gemeinde. Aktuelle Abgabesätze sind unter dem Stichwort Konzessionsabgabe unter folgendem Link auf unserer Internetseite http://www.vwew-energie.de/netzbetrieb/netznutzung/netzentgelte.html veröffentlicht. Stand Dezember 2015 Seite 11 von 11