Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen Online Handel



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Transkript:

Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen Online Handel Werkswagen I. Vertragsabschluss/Widerrufsrecht/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers 1. Das Internetangebot der AUDI AG zur Online-Bestellung von Gebrauchtfahrzeugen richtet sich ausschließlich an Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. 2. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn die AUDI AG nach Prüfung die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen durch Absenden der Kaufunterlagen bestätigt oder spätestens mit Ausführung der Lieferung. Die AUDI AG ist verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn sie die Bestellung nicht annimmt. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis zehn Tage gebunden. 3. Diese Verkaufsbedingungen berühren ein etwaig bestehendes Widerrufsrecht des Käufers nicht. Hierüber erhält der Käufer eine gesonderte Belehrung im Anhang zu diesen Geschäftsbedingungen, die ergänzend und vorrangig zu diesen Verkaufsbedingungen gilt. Der Käufer informiert die AUDI AG umgehend, wenn er eine solche Belehrung nicht spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs erhalten hat. 4. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der AUDI AG. II. Preisangaben/Zahlung 1. Soweit keine anderweitige Regelung besteht, gelten Preise ab Standort des Kaufgegenstandes, Nebenleistungen und vereinbarungsgemäß für den Käufer verauslagte Kosten gehen zu Lasten des Käufers. 2. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind nach Erhalt der Rechnung vom Käufer im Voraus zu überweisen. 3. Gegen Ansprüche der AUDI AG kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. III. Lieferung und Lieferverzug 1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Liefertermine und -fristen sind im Zweifel unverbindlich. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. 2. Der Käufer kann zehn Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist die AUDI AG auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt die AUDI AG in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit der AUDI AG auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er der AUDI AG nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich

der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird der AUDI AG, während sie in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet die AUDI AG mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Die AUDI AG haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. 3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt die AUDI AG bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Sätze 3 bis 6 dieses Abschnitts. 4. Höhere Gewalt oder bei der AUDI AG oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen die die AUDI AG ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. IV. Abnahme 1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Bereitstellungstermin oder sofern ein solcher nicht vereinbart wurde innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann die AUDI AG von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. 2. Verlangt die AUDI AG Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die AUDI AG einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. V. Eigentumsvorbehalt 1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der der AUDI AG aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum der AUDI AG. 2. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen der AUDI AG gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist die AUDI AG zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. 3. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes der AUDI AG zu. 4. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann die AUDI AG vom Kaufvertrag zurücktreten.

5. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen. VI. Sachmangel 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. 2. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit die AUDI AG aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie. 3. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer bei der AUDI AG geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. 4. Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung der AUDI AG an einen anderen Kfz- Meisterbetrieb wenden. 5. Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum der AUDI AG. 6. Abschnitt VI Sachmangel gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz; für diese Ansprüche gilt Abschnitt VII Haftung. VII. Haftung 1. Hat die AUDI AG aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet die AUDI AG beschränkt: 2. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag der AUDI AG nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet die AUDI AG nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.b. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. 3. Unabhängig von einem Verschulden der AUDI AG bleibt eine etwaige Haftung der AUDI AG bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 4. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III abschließend geregelt. 5. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der AUDI AG für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

6. Die Haftungsbegrenzungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. VIII. Allgemeine Bestimmungen 1. Ist der Käufer kein Verbraucher und ist nichts anderes vereinbart, dann ist Leistungs-/Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag Ingolstadt. 2. Es gilt deutsches materielles Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenverkauf findet keine Anwendung. 3. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der AUDI AG. 4. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen der AUDI AG gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. Widerrufsrecht für Verbraucher ( 13 BGB) Wenn Sie die Bestellung zu einem Zwecke abgeben, der weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, können Sie Ihre Vertragserklärung nach Maßgabe der folgenden Belehrung widerrufen: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Im Übrigen beträgt die Frist zwei Wochen und beginnt mit der Übergabe des Wagens an Sie. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: AUDI AG I/VI-42 Direktvertrieb 85045 Ingolstadt Faxnummer: 0841 / 89 4 55 44 (dies ist zugleich unsere ladungsfähige Anschrift) Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder

teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Im Falle eines wirksamen Widerrufs wird der Wagen bei Ihnen von uns abgeholt. Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, können Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an uns, sondern auch an Ihren Darlehensgeber halten. Ihre AUDI AG