Verpackungshandbuch der Firma Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG - im folgenden Truma genannt - 1. Allgemein Um den steigenden Anforderungen unserer Kunden an Qualität und Flexibilität auch in Zukunft gerecht zu werden, brauchen wir fähige Lieferanten, die sich engagiert über die Basisanforderungen hinaus, gemeinsam mit uns den Herausforderungen der Zukunft stellen. Dieses Handbuch dient als Leitfaden zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen dem Lieferanten und Truma. Ausgehend von der Beschaffungs- und Qualitätspolitik sind die Anforderungen von Truma, zur Verpackung und Lieferung der Ware, dargestellt. Dieses Lieferantenhandbuch ist ein verbindliches Dokument. Es ist Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen zwischen Truma und dem Lieferanten. 2. Ziel des Verpackungshandbuches Dieses Verpackungshandbuch soll als einfach gegliederter, gut verständlicher und praxisorientierter Leitfaden für die Verpackungstechnologie dienen, sowie den Lieferanten über bestehende Vorschriften im Bereich der Verpackung informieren. Die folgenden Anweisungen dienen dazu, dass die Produktionsteile ihrem Bestimmungszweck - am richtigen Ort - zur richtigen Zeit - in der richtigen Menge - in der geeigneten Qualität zugeführt werden können. 3. Allgemeine Anforderungen Unabhängig von der Wahl der Verpackungsart ist eine qualitätsgerechte Anlieferung der Teile mit folgenden Kriterien zu erfüllen: - Schutz vor Beschädigung, Verschmutzung oder Umwelteinflüssen - Schutz vor möglicher Korrosion der Ware - Sicherer Transport - Optimale Raumausnutzung der Transporteinheit - Optimale Auslastung der Ladehilfsmittel - Komplikationsfreies Abladen der Ware - Handhabungsgerechter Aufbau - Stapelfähigkeit - Einhalten der vorgegebenen Standardabmessungen - Einhaltung zugelassener Hebelasten - Gewährleistung des ESD-Schutzes bei elektronischen Teilen Seite 1 von 5 Verpackungshandbuch_DE.docx
4. Verpackungsfestlegung Die Verpackung wird zwischen dem Lieferanten und Truma gemeinsam festgelegt und in der artikelbezogenen Verpackungsvorschrift (VV) dokumentiert. Der Lieferant wird aufgefordert, unbedingt mit dem Angebot Verpackungsvorschläge für alle weiteren im Angebot vorhandenen Varianten zu unterbreiten. Die Freigabe einer Verpackung entbindet den Lieferanten nicht von seiner Verantwortung für eine beschädigungsfreie Teileanlieferung zu sorgen. Für Qualitätsminderung infolge zu schwacher, mangelhafter, nasser oder verschmutzter Verpackungen haftet der Lieferant. Es dürfen nur unbeschädigte Verpackungen eingesetzt werden. Anlieferungen beschädigter Verpackungen, dies gilt auch für Paletten und Gitterboxen, werden zurückgewiesen oder nach vorheriger Anzeige durch die Logistik zu Lasten des Lieferanten umgepackt. Bei nicht genehmigten Abweichungen von vereinbarten Verpackungen werden dem Lieferanten die anfallenden Handhabungs- und Umpackkosten nach Aufwand in Rechnung gestellt. Eine nicht abgestimmte Abweichung von einer festgelegten Verpackung fließt in die Lieferantenbewertung ein. 5. Verpackung Grundlage für die Planung, Beschaffung und Verwaltung von Verpackungsmaterialien ist das Truma Verpackungshandbuch. Folgende Verpackungsarten sind zulässig: - Einwegverpackung - Mehrwegverpackung - Kombinierte Verpackungen 5.1 Einwegverpackungen Alle zu transportierenden Verpackungseinheiten (VPE) müssen den Außenmaßen einer Europalette entsprechen (1200 x 800 mm) oder einem Teiler davon (viertel-, achtel- Europalette). Genaue zulässige Außenmaße der Verpackungseinheiten siehe 5.1.1 Abmessungen. Maximale Höhe: variabel, nur eingeschränkt durch die maximale Höhe einer beladenen Europalette (1125 mm) Höchstgewicht beladen pro Verpackungseinheit: 15 kg Die jeweilige Anzahl Teile pro Verpackungseinheit wird in Absprache zwischen den Lieferanten und Truma festgelegt. 5.1.1 Abmessungen Abmessungen (L x B x H) Maximale Stapelhöhe Karton 1 200 [mm] x 150 [mm] x 150 [mm] 6 Lagen Karton 2 300 [mm] x 200 [mm] x 150 [mm] 6 Lagen Karton 3 400 [mm] x 300 [mm] x 150 [mm] 6 Lagen Karton 4 400 [mm] x 300 [mm] x 280 [mm] 6 Lagen Karton 5 600 [mm] x 400 [mm] x 180 [mm] 5 Lagen Karton 6 600 [mm] x 400 [mm] x 300 [mm] 3 Lagen Seite 2 von 5 Verpackungshandbuch_DE.docx
5.2 Mehrwegverpackungen Eine Mehrwegverpackung besteht aus einer Palette, Truma Kunststoffbehältern, zum Teil mit Einsätzen und einer Abdeckung. Auch eine Gitterbox zählt zu den Mehrwegverpackungen. Die von Truma verwendeten Mehrwegbehälter sind von den europäischen Paletten-Standard- Abmessungen (1200 x 800 mm) abgeleitet. Die Behälter sind mit der Beschriftung Truma gekennzeichnet. Höchstgewicht beladen pro Verpackungseinheit: 15 kg Die jeweilige Anzahl Teile pro Behälter wird in Absprache zwischen den Lieferanten und Truma festgelegt. 5.2.1 Abmessungen Abmessungen (L x B x H) Maximale Stapelhöhe RL-KLT 3147 300 [mm] x 200 [mm] x 150 [mm] 6 Lagen RL-KLT 4147 400 [mm] x 300 [mm] x 150 [mm] 6 Lagen RL-KLT 4280 400 [mm] x 300 [mm] x 280 [mm] 3 Lagen RL-KLT 6174 600 [mm] x 400 [mm] x 174 [mm] 5 Lagen RL-KLT 6280 600 [mm] x 400 [mm] x 280 [mm] 3 Lagen Gitterbox (Euro Maße) 1240 [mm] x 835 [mm] x 970 [mm] 5.2.2 Anbringen der Karten (bei Behältern) Die Karten müssen 1x an der Frontseite und 1x an der Längsseite pro Behälter in die Kartentaschen eingesteckt werden. Die Karten müssen von außen sichtbar sein. Seite 3 von 5 Verpackungshandbuch_DE.docx
Zur Sicherung gegen Verlust werden Klebepunkte verwendet (max. 2 Punkte pro Karte). Es wird empfohlen weiße oder graue Klebepunkte zu verwenden (Achtung: keine roten Klebepunkte!). Die Klebepunkte dürfen die Angaben auf der Karte nicht verdecken. Die Abmessung der Karten beträgt 210 mm x 74 mm. 5.2.3 Anbringen der Karten (bei Kartons, Gitterboxen oder anderen VPE) Die Karte muss gut lesbar und von außen sichtbar auf der Verpackungseinheit angebracht werden. 5.2.4 Beschriftung der Karte (Inhalt) Die Karte muss alle folgenden Informationen in Textform (ggfs. zusätzlich mit Barcode) beinhalten: - Truma Artikelnummer - Truma Artikelbenennung - Füllmenge (Anzahl der Teile pro Gebinde z. B. pro Behälter) - Lieferantenname inkl. Anschrift - Truma Bestellnummer - Chargennummer (optional) - Gewicht pro Gebinde (Brutto) - Spezifikationsindex - Seite 4 von 5 Verpackungshandbuch_DE.docx
6. Ladungsträger für Verpackungseinheiten Europalette Als Ladungsträger dient, falls nicht anders definiert, eine standardisierte Europalette. Eine Europalette hat folgende Abmessungen: Grundfläche (in mm): 1200 x 800 Höhe (in mm): 144 Das Gewicht der kompletten Ladeeinheit (Europalette mit VPE) darf 500 kg und eine Höhe von 1125 mm nicht überschreiten. Seite 5 von 5 Verpackungshandbuch_DE.docx