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Transkript:

der Fresenius SE & Co. KGaA (der Fresenius Management SE) zu den Angaben nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) 1. Gezeichnetes Kapital, mit Aktien verbundene Rechte und Pflichten Das Grundkapital der Fresenius SE & Co. KGaA ist in der unten stehenden Übersicht dargestellt. 31. Dezember 2015 31. Dezember 2014 Anzahl Aktien Nominalkapital in Anzahl Aktien Nominalkapital in Stammaktien/ -kapital 545.727.950 545.727.950,00 541.532.600 541.532.600,00 Zum 31. Dezember 2015 betrug das Grundkapital der Fresenius SE & Co. KGaA 545.727.950,00, eingeteilt in 545.727.950 Stammaktien. Die Aktien der Fresenius SE & Co. KGaA sind Stückaktien, die auf den Inhaber lauten. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Auf jede Aktie entfällt ein anteiliger Betrag am Grundkapital von 1,00. Die Rechte der Aktionäre regeln das Aktiengesetz (AktG) und die Satzung. 2. Stimmrechts- und Übertragungsbeschränkungen Die von der Gesellschaft ausgegebenen Stammaktien unterliegen zum Abschlussstichtag keinen gesetzlichen oder satzungsmäßigen Stimmrechts- oder Übertragungsbeschränkungen. Beschränkungen der Stimmrechte von Aktionären, die sich aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern ergeben, sind den Vorstandsmitgliedern der persönlich haftenden Gesellschafterin nicht bekannt. 3. Kapitalbeteiligungen, die mehr als 10 Prozent der Stimmrechte betreffen Die Else Kröner-Fresenius-Stiftung als größter Aktionär teilte der Fresenius SE & Co. KGaA am 18. Dezember 2015 mit, dass sie 144.695.094 Stammaktien der Fresenius SE & Co. KGaA hält. Dies entspricht einem Stimmrechtsanteil von 26,51 %. Sonstige direkte oder indirekte Beteiligungen am Grundkapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte Hauptversammlung Fresenius SE & Co. KGaA 2016 Seite 1 von 7

überschreiten, sind den Vorstandsmitgliedern der persönlich haftenden Gesellschafterin nicht bekannt. 4. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen Die Gesellschaft hat keine Aktien mit Sonderrechten ausgegeben, die ihren Inhabern Kontrollbefugnisse verleihen. 5. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben Informationen über die Stimmrechtskontrolle für den Fall, dass Arbeitnehmer am Gesellschaftskapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben, liegen nicht vor. 6. Gesetzliche Vorschriften und Satzungsregelungen über die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung und über Satzungsänderungen Gemäß 7 Abs. 2 der Satzung der Fresenius SE & Co. KGaA obliegt die Geschäftsführung der Fresenius SE & Co. KGaA der persönlich haftenden Gesellschafterin. Die Fresenius Management SE ist die persönlich haftende Gesellschafterin der Fresenius SE & Co. KGaA. Gemäß 6 Abs. 3 der Satzung der Fresenius SE & Co. KGaA scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin aus der Gesellschaft aus sobald nicht mehr alle Aktien an der persönlich haftenden Gesellschafterin unmittelbar oder mittelbar von einer Person gehalten werden, die mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar über ein nach 17 Absatz 1 AktG abhängiges Unternehmen hält; dies gilt nicht, wenn alle Aktien an der persönlich haftenden Gesellschafterin unmittelbar oder mittelbar von der Gesellschaft gehalten werden; oder wenn die Aktien an der persönlich haftenden Gesellschafterin von einer Person erworben werden, die nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Wirksamwerden dieses Erwerbs ein Übernahme- oder Pflichtangebot gemäß den Regelungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) an die Aktionäre der Gesellschaft nach folgenden Maßgaben gerichtet hat. Die den übrigen Aktionären angebotene Gegenleistung muss eine von dem Erwerber an den Inhaber der Aktien der persönlich haftenden Gesellschafterin für den Erwerb der Aktien an der persönlich haftenden Gesellschafterin und an der Gesellschaft gezahlte Hauptversammlung Fresenius SE & Co. KGaA 2016 Seite 2 von 7

Gegenleistung berücksichtigen, sofern diese über den Betrag des Eigenkapitals der persönlich haftenden Gesellschafterin und des durchschnittlichen Börsenkurses der erworbenen Aktien der Gesellschaft während der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Tag des Abschlusses der Vereinbarung über den Erwerb der Aktien an der persönlich haftenden Gesellschafterin hinausgeht. Die übrigen gesetzlichen Ausscheidensgründe für die persönlich haftende Gesellschafterin bleiben unberührt. Für die Bestellung und Abberufung des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin gelten die gesetzlichen Bestimmungen in Artikel 39 der SE-Verordnung, 16 SE- Ausführungsgesetz und 84, 85 AktG sowie 7 Abs. 1, 2 der Satzung der Fresenius Management SE. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Fresenius Management SE, bestellt und abberufen. Die Satzung der Fresenius Management SE lässt zu, dass auch stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden können. Die Mitglieder des Vorstands werden für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren bestellt. Wiederbestellungen sind zulässig. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied abberufen, wenn ein wichtiger Grund für die Abberufung besteht. Wichtige Gründe sind insbesondere eine grobe Verletzung von Vorstandspflichten und die Entziehung des Vertrauens in der Hauptversammlung. Änderungen in der Satzung erfolgen gemäß 278 Abs. 3, 179 i.v.m. 133 AktG und 17 Abs. 3 der Satzung der Fresenius SE & Co. KGaA. Gemäß 285 Abs. 2 S. 1 AktG bedürfen Satzungsänderungen der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin. Hauptversammlung Fresenius SE & Co. KGaA 2016 Seite 3 von 7

7. Befugnisse der persönlich haftenden Gesellschafterin zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien Die persönlich haftende Gesellschafterin ist durch Beschluss der Hauptversammlung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA: das Grundkapital der Fresenius SE & Co. KGaA bis zum 15. Mai 2019 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu 120.960.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. Darüber hinaus bestehen nachfolgende bedingte Kapitalien zur Bedienung von Aktienoptionsplänen, angepasst um zwischenzeitlich erfolgte Aktienoptionsausübungen: Das Grundkapital ist um bis zu 5.261.987,00 durch Ausgabe neuer Inhaber- Stammaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie gemäß dem Aktienoptionsplan 2003 Wandelschuldverschreibungen auf Inhaber-Stammaktien ausgegeben wurden und die Inhaber dieser Wandelschuldverschreibungen von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen. Das Grundkapital ist um bis zu 7.216.907,00 durch Ausgabe neuer Inhaber- Stammaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie gemäß dem Aktienoptionsplan 2008 Bezugsrechte ausgegeben wurden oder werden und die Inhaber dieser Bezugsrechte von ihrem Ausübungsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien gewährt bzw. von ihrem Recht auf Barausgleich Gebrauch macht. Dabei ist für die Gewährung und Abwicklung von Bezugsrechten an den Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin ausschließlich deren Aufsichtsrat zuständig. Das Grundkapital ist um bis zu 25.200.000,00 durch Ausgabe neuer Inhaber- Stammaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie gemäß dem Aktienoptionsplan 2013 Bezugsrechte ausgegeben wurden oder werden und die Inhaber dieser Bezugsrechte von ihrem Ausübungsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien gewährt. Dabei ist für die Gewährung und Abwicklung von Bezugsrechten an den Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin ausschließlich deren Aufsichtsrat zuständig ist. Hauptversammlung Fresenius SE & Co. KGaA 2016 Seite 4 von 7

Schließlich besteht das nachfolgende bedingte Kapital zur Bedienung von Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen, die unter einer Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin durch die Hauptversammlung begeben wurden: Das Grundkapital ist um bis zu 48.971.202,00 durch Ausgabe neuer Inhaber- Stammaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgerüht, wie die Inhaber von gegen Barleistung ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus gegen Barleistung ausgegebenen Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin durch die Hauptversammlung vom 16. Mai 2014 von der Fresenius SE & Co. KGaA oder durch eine Konzerngesellschaft bis zum 15. Mai 2019 begeben werden, von ihrem Wandlungs- oder Optionsrecht Gebrauch machen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Hauptversammlung hat die Gesellschaft ferner gem. 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 15. Mai 2019 eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben und zu verwenden, wobei im Umfang von bis zu 5 % des Grundkapitals der Erwerb auch durch Einsatz von Derivaten erfolgen darf. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. Zum 31. Dezember 2015 hat die Gesellschaft von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. Die Tagesordnung für die Hauptversammlung am 13. Mai 2016 sieht keine Beschlussfassungen zu Kapitalmaßnahmen und zum Erwerb eigener Aktien vor. 8. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen Ein Kontrollwechsel infolge eines Übernahmeangebots hätte unter Umständen Auswirkungen auf einige der langfristigen Finanzierungsverträge der Fresenius SE & Co. KGaA, in denen Vereinbarungen über einen Kontrollwechsel enthalten sind. Dies sind marktübliche Changeof-Control-Klauseln, die den Gläubigern bei einem Kontrollwechsel das Recht zur vorzeitigen Kündigung einräumen. Das Kündigungsrecht ist aber in der Regel nur dann wirksam, wenn der Kontrollwechsel mit einer Herabstufung des Ratings der Gesellschaft verbunden ist. Weitere wesentliche Vereinbarungen zwischen der Fresenius SE & Co. KGaA und anderen Personen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, bestehen nicht. Hauptversammlung Fresenius SE & Co. KGaA 2016 Seite 5 von 7

9. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin oder Arbeitnehmern getroffen sind Die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder der persönlich haftenden Gesellschafterin enthalten keine ausdrückliche Regelung für den Fall eines Kontrollwechsels. Auch mit Arbeitnehmern wurden keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen. Hauptversammlung Fresenius SE & Co. KGaA 2016 Seite 6 von 7

Bad Homburg, im März 2016 Fresenius SE & Co. KGaA vertreten durch persönlich haftende Gesellschafterin, die Fresenius Management SE Der Vorstand Dr. Ulf M. Schneider Dr. Francesco de Meo Dr. Jürgen Götz Mats Henriksson Rice Powell Stephan Sturm Dr. Ernst Wastler Hauptversammlung Fresenius SE & Co. KGaA 2016 Seite 7 von 7