Konditionen vom 30.11.2012 (final) Corporates & Markets Mainzer Landstaße 16 60325 Frankfurt am Main DekaBank Festzins Express Inhaberschuldverschreibung auf EURO STOXX 50 -Kursindex Die in diesem Termsheet beschriebene Emission ist eine Inhaberschuldverschreibung (die Schuldverschreibung, auch das Zertifikat ), die von der Entwicklung des Basiswerts abhängt. Der Wert der Schuldverschreibung kann auch den Wert Null ergeben, d.h. ein Investor kann sein gesamtes eingesetztes Kapital verlieren. Allein verbindlich ist die nachfolgend definierte Dokumentation. Die in diesem Termsheet enthaltenen Angaben stehen unter dem Vorbehalt des Disclaimers am Ende des Dokuments. Emissionsausstattung Emittentin Wertpapierart Serie 6365 Status Anwendbares Recht Produktgruppe WKN ISIN Währung Anzahl an Zertifikaten (die Gesamtstückzahl ) Festgelegte Stückelung Kleinste handelbare Einheit Ausgabepreis Ausgabeaufschlag, Frankfurt am Main ( DekaBank ) Inhaberschuldverschreibung Nicht nachrangig, unbesichert Deutsches Recht Express Plus Zertifikat auf einen Index DK9FQU DE000DK9FQU6 EUR 150.000 Stück 1 Zertifikat Handelstag 30.11.2012 Tag der Begebung (Startvaluta) 05.12.2012 1 Zertifikat oder ein ganzzahliges Vielfaches davon. 100,00 EUR je Festgelegte Stückelung (Anfänglicher Ausgabepreis, danach freibleibend) zuzüglich des Ausgabeaufschlags bis zu 1,50% des Anfänglichen Ausgabepreises Bewertungstag Anfänglicher Bewertungstag: 30.11.2012 Letzter Bewertungstag (T): 30.11.2017 und jeder Beobachtungstag. Automatischer Beendigungstag Fälligkeitstag Basiswert Basispreis (K) Barriere Sofern die Voraussetzungen für eine Automatische Beendigung erfüllt sind, erfolgt die Rückzahlung vor dem Fälligkeitstag am Automatischen Beendigungstag, dem dritten Bankgeschäftstag nach dem maßgeblichen Beobachtungstag. 3 Bankgeschäftstage nach dem Letzten Bewertungstag, voraussichtlich der 05.12.2017 EURO STOXX 50 -Kursindex (Bloomberg-Kürzel:SX5E <Index>; ISIN:EU0009658145) Indexsponsor: Stoxx Limited Maßgebliche Terminbörse: EUREX (Haftungsausschluss für das Produkt und kein Vertrieb durch den Indexsponsor.) 100% des Anfänglichen Bewertungskurses, d.h. 2.575,25 Punkte. 35% des Anfänglichen Bewertungskurses, d.h. 901,34 Punkte. In Kooperation mit der
Bewertungskurs Bewertungszeitpunkt Barriere-Beobachtungstag Anfänglicher Bewertungskurs: Ist der Referenzkurs des Basiswerts zum Bewertungszeitpunkt am Anfänglichen Bewertungstag, d.h. 2.575,25 Punkte. Bewertungskurs an den Beobachtungstagen: Ist der Referenzkurs des Basiswerts zum Bewertungszeitpunkt an den Beobachtungstagen. Bewertungskurs an den Barriere-Beobachtungstagen: Ist der Referenzkurs des Basiswerts zum Bewertungszeitpunkt an den Barriere- Beobachtungstagen. Letzter Bewertungskurs (S T ): Ist der Referenzkurs des Basiswerts zum Bewertungszeitpunkt am Letzten Bewertungstag. Schlusskurs Ist jeder Planmäßige Handelstag im Beobachtungszeitraum. Beobachtungszeitraum Ist der Zeitraum vom Handelstag (einschließlich) bis zum Bewertungszeitpunkt am Letzten Bewertungstag (einschließlich). Referenzkurs des Basiswerts Beobachtungstag, Tilgungsschwelle Ist der Kurs des Basiswerts, der an den Planmäßigen Handelstagen vom Indexsponsor fortlaufend festgestellt und veröffentlicht wird. Nr. t Beobachtungstag Tilgungsschwelle 1. 2. 3. 4. 5. 02.12.2013 01.12.2014 30.11.2015 30.11.2016 30.11.2017 100% des Anfänglichen Bewertungskurses, d.h. 2.575,25 Punkte. Verzinsung Es erfolgen periodisch nachträgliche Zinszahlungen. Zinszahlungstag Ist vorbehaltlich der Geschäftstage-Konvention der dritte Bankgeschäftstag nach dem jeweiligen Beobachtungstag und dem Letzten Bewertungstag. (Letzter Zinszahlungstag ist der Fälligkeitstag. Im Falle einer Rückzahlung bei Vorzeitiger Beendigung, ist der Letzte Zinszahlungstag der Zinszahlungstag, der dem Beobachtungstag folgt, an dem das Beendigungsereignis eintritt.) Zinsperiode (ZP) Zins- und Geschäftstage- Konvention Zinsbetrag Rückzahlung Rückzahlung bei Fälligkeit Ist jeweils der Zeitraum von der Startvaluta (einschließlich) bis zum Ersten Zinszahlungstag (ausschließlich) (Zinsperiode mit der laufenden Nummer i = 1) bzw. von jedem Zinszahlungstag (einschließlich) bis zum jeweils darauf folgenden Zinszahlungstag (ausschließlich) (Zinsperioden mit den laufenden Nummern i = 2 fortfolgende) (angepasst). adjusted, Following Die Emittentin zahlt am Zinszahlungstag für die Zinsperiode (i) je Festgelegter Stückelung einen Zinsbetrag (ZB) in festgelegter Währung, der sich wie folgt ermittelt: ZP ( i ) 1. 2. 3. 4. 5. Zinsbetrag in EUR Die Schuldverschreibungen werden vorbehaltlich einer vorzeitigen Rückzahlung am Fälligkeitstag getilgt. Der Rückzahlungsbetrag (RB) in der festgelegten Währung wird je 301112_TS_DekaBank_FestzinsExpress_DK9FQU - Seite 2 / 5 -
Festgelegter Stückelung wie folgt ermittelt: (i) wenn der Bewertungskurs an den Barriere-Beobachtungstagen stets über der Barriere liegt, gilt: RB = 100 (ii) wenn der Bewertungskurs an den Barriere-Beobachtungstagen mindestens einmal auf oder unter der Barriere liegt, gilt: a) Im Fall von S T größer oder gleich K: b) Im Fall von S T kleiner K: RB = 100 RB = 100 x S T / K mit K: Basispreis S T : Letzter Bewertungskurs (kaufmännisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle) Vorzeitige Rückzahlung Die Schuldverschreibungen können gemäß nachfolgenden Bestimmungen vor dem Fälligkeitstag zurückgezahlt werden. Rückzahlung bei vorzeitiger Beendigung Rückzahlung bei Kündigung (Kündigungsrechte) Sonstige Emissionsausstattung & Technische Details Bankgeschäftstag Geschäftstag Planmäßiger Handelstag Marktstörungen Anpassungen beim Basiswert Bei Eintritt eines Beendigungsereignisses werden die Schuldverschreibungen automatisch fällig gestellt und am maßgeblichen Automatischen Beendigungstag vorzeitig zurückgezahlt. Beendigungsereignis: Der Bewertungskurs des Basiswerts liegt am Beobachtungstag (t) über der jeweiligen Tilgungsschwelle (t). Der Rückzahlungsbetrag bei Vorzeitiger Beendigung (VRB) in der festgelegten Währung wird je Festgelegter Stückelung wie folgt festgelegt: VRB = 100 Emittentenkündigungsrecht bei Rechtsänderung und bei Besonderem Beendigungsgrund im Falle einer Basiswertanpassung; der Vorzeitige Rückzahlungstag und der Vorzeitige Rückzahlungsbetrag (angemessener Marktwert) werden von der Berechnungsstelle im Rahmen der Kündigung nach billigem Ermessen festgelegt und bekanntgegeben. Kein ordentliches Gläubigerkündigungsrecht. Jeder Tag, an dem Banken in Frankfurt am Main für den allgemeinen Geschäftsbetrieb geöffnet sind. Clearingsystem-Geschäftstag und TARGET Ein Planmäßiger Handelstag ist jeder Tag, an dem vom Indexsponsor der Stand des Index veröffentlicht wird und die Maßgebliche Terminbörse üblicherweise für den Handel während ihrer jeweiligen gewöhnlichen Handelszeiten geöffnet ist. Im Fall einer Marktstörung beim Basiswert am Bewertungstag wird die entsprechende Bewertung auf den nächstfolgenden Planmäßigen Handelstag verschoben. Die Emittentin ist berechtigt nach billigem Ermessen einen Ersatzkurs für den Bewertungskurs festzustellen, falls auch am 8. Planmäßigen Handelstag nach dem ursprünglichen Bewertungstag kein Bewertungskurs festgestellt wird. Die Tage mit Bezug auf den betroffenen Bewertungstag verschieben sich entsprechend. Bei Anpassungen beim Basiswert (Indexänderung, Indexeinstellung und Indexstörung) ist die Emittentin berechtigt, etwaige Anpassungen (nach 301112_TS_DekaBank_FestzinsExpress_DK9FQU - Seite 3 / 5 -
Emissionsstelle, Zahlstelle und Berechnungsstelle Clearing System billigem Ermessen) vorzunehmen oder die Emission aufgrund von Besonderen Beendigungsgründen zu kündigen. Die Emittentin orientiert sich grundsätzlich an der Maßgeblichen Terminbörse des Basiswerts, ist jedoch nicht verpflichtet, Anpassungen in gleicher Weise vorzunehmen. Clearstream Banking Frankfurt Urkunde TEFRA D; Globalurkunde ohne Zinsschein (CGN); Lieferung effektiver Stücke ausgeschlossen Angebot, Vertrieb & Verkaufsbeschränkungen Details des Angebots Angebotszeitraum Vertriebsstellen Vertriebsprovision (einmalig) Bestandsprovision (p.a.) Mindestzeichnung Höchstzeichnung Verkaufsbeschränkungen Börseneinführung Börseneinführung Letzter Handelstag Notierung der Emission Listing Agent Dokumentation Dokumentation Öffentliches Angebot in Deutschland und Luxemburg vorgesehen ab: 19.November 2012 Mit Zeichnung: 19.11.2012 bis 30.11.2012, 15.00 Uhr Frankfurt am Main - vorbehaltlich einer Verlängerung oder Verkürzung - Werden von der Emittentin bestimmt. bis zu 1,00% des Anfänglichen Ausgabepreises Allgemein und USA Die Schuldverschreibungen dürfen nur gemäß aller anwendbaren Vertriebs-/Verkaufsbeschränkungen der Jurisdiktionen, in denen ein Angebot erfolgt, verkauft werden. Es erfolgt kein Verkauf in den USA oder an US-Personen (siehe auch Dokumentation sowie im Folgenden). Notierung im Freiverkehr Frankfurt vorgesehen. Letzter Bewertungstag minus 1 Bankgeschäftstag Stücknotiz; Flat B-Emission unter dem Wertpapierprospekt vom 26. April 2012 für das 35.000.000.000 Medium Term Note Programme der DekaBank Deutsche Girozentrale (der Basisprospekt ). Allein maßgeblich für die sich aus den Schuldverschreibungen ergebenden Rechte und Pflichten sind die Emissionsbedingungen. Soweit und solange rechtlich oder anderweitig erforderlich, werden der Prospekt, ebenso wie etwaige Nachträge und die die Emissionsbedingungen enthaltenden Endgültigen Bedingungen für diese Schuldverschreibung unter www.dekabank.de zur Verfügung gestellt. Bei etwaigen Abweichungen zwischen diesem Termsheet und den Endgültigen Bedingungen, gehen letztere vor. Maßgebliche Sprache Deutsch Ansprechpartner Abteilung: Name: Telefon-Nr.: E-Mail: Produktmanagement Retail Hussam Masri +49 (0) 69 7147-5115 hussam.masri@deka.de Produktmanagement Retail Stefan Schulz +49 (0) 69 7147-9414 stefan.schulz@deka.de 301112_TS_DekaBank_FestzinsExpress_DK9FQU - Seite 4 / 5 -
Disclaimer Dieses Termsheet wurde von der DekaBank nur zum Zwecke der Information des jeweiligen Empfängers erstellt und dient lediglich der Beschreibung der Transaktion. Es enthält keine vollständige Beschreibung des Produktes, sondern die Eckdaten der Produktidee. Die enthaltenen Angaben können abgeändert werden. Die Informationen stellen weder ein Angebot, eine Einladung zur Zeichnung oder zum Erwerb von Finanzinstrumenten noch eine Empfehlung zum Erwerb dar. Die Informationen oder Dokumente sind nicht als Grundlage für irgendeine vertragliche oder anderweitige Verpflichtung gedacht, noch ersetzen sie eine (Rechts- und / oder Steuer-) Beratung; auch die Übersendung dieser stellt keine derartige beschriebene Beratung dar. Die hier abgegebenen Einschätzungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen und stammen (teilweise) aus von uns nicht überprüfbaren, allgemein zugänglichen Quellen. Eine Haftung für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der gemachten Angaben, einschließlich der rechtlichen Ausführungen, ist ausgeschlossen. Auf besondere Verkaufsbeschränkungen in den verschiedenen Rechtsordnungen wird hingewiesen. Insbesondere dürfen die Finanzinstrumente weder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika noch an bzw. zugunsten von US-Personen zum Kauf oder Verkauf angeboten werden. Ebenfalls wird auf Vertriebsvorschriften in den anwendbaren Rechtsordnungen hingewiesen. Die Aushändigung dieser verpflichtet die DekaBank nicht zum Geschäftsabschluss. Dieses Termsheet darf weder in Auszügen noch als Ganzes ohne schriftliche Genehmigung durch die DekaBank vervielfältigt oder an andere Personen weitergegeben werden. Jeder Investor sollte eine eigene unabhängige Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und Geschäftsangelegenheiten und eine eigene Einschätzung der Kreditwürdigkeit der Emittentin / Produktanbieters vornehmen. Insbesondere wird jeder Investor aufgefordert, eine unabhängige Prüfung des Produktes vorzunehmen und/oder sich unabhängig fachlich beraten zu lassen und seine eigenen Schlussfolgerungen im Hinblick auf wirtschaftliche Vorteile und Risiken unter Berücksichtigung der rechtlichen, regulatorischen, finanziellen, steuerlichen und bilanziellen Aspekte zu ziehen. Die DekaBank geht davon aus, dass der Investor eine solche eigenverantwortliche Beurteilung und Einschätzung vor einem möglichen Geschäftsabschluss unternommen und eine eigene Entscheidung diesbezüglich getroffen haben wird. Sollten Kurse / Preise genannt sein, sind diese freibleibend und dienen nicht als Indikation handelbarer Kurse / Preise. Für den Fall, dass die DekaBank Informationen für die Preisermittlung, Preisfeststellung, Berechnungen oder Ähnliches (auch aus technischen Gründen) von Dritten nicht oder verspätet erhält und demgemäß diese Informationen nicht weitergeben oder weiterverarbeiten kann, wird die Haftung ausgeschlossen. Der EURO STOXX 50 Index und die im Indexnamen verwendeten Marken sind geistiges Eigentum der STOXX Limited, Zürich, Schweiz und/oder ihrer Lizenzgeber. Der Index wird unter einer Lizenz von STOXX verwendet. Die auf dem Index basierende Schuldverschreibung ist in keiner Weise von STOXX und/oder ihren Lizenzgebern gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben und weder STOXX noch ihre Lizenzgeber tragen diesbezüglich irgendwelche Haftung. 301112_TS_DekaBank_FestzinsExpress_DK9FQU - Seite 5 / 5 -