Contracting in der Presse Pressespiegel des VfW Monat März 2014
NACHRICHTEN Märkte und Unternehmen Stadtwerke Aachen ist neuer Partner der utilicount Nachdem die utilicount bereits Ende letzten Jahres eine Partnerschaft mit den Stadtwerken Detmold, Uelzen und Fröndenberg zur Ausstattung von EEG-Anlagen mit intelligenten Messsystemen zum Schalten geschlossen hat, konnte mit den Stadtwerken Aachen (STAWAG) ein weiterer Partner für das Kombi-Produkt der utilicount gewonnen werden. Utilicount stattet damit bei den vier Stadtwerke-Partnern rund 600 PV Anlagen mit dem intelligenten Messsystem zum Messen und Schalten von EEG-Anlagen" aus. Die Produ ktlösung Messen und Schalten von EEG-Anlagen" hat die utilicount in enger Zusammenarbeit mit der Theben AG entwickelt. Das Gateway der Theben AG, die CONEXA, ist die zentrale Kommunikationseinheit des intelligenten Messsystems und wurde für diese Lösung um das Schaltmodul CSM 124 ergänzt. Paral lel zur Messwertübertragung an das Meter-Data-Management der utilicount leitet die CONEXA das Schaltsig nal aus der Netzleitwarte an das Schaltmodul der EEG Anlage weiter. Nach erfolgreichem Schaltvorgang sendet das Gateway eine Schaltbestätigung an den Netzbetreiber. Auf diese Weise kann der Netzbetreiber die Einspeiseleistung jederzeit ferngesteuert von 100 % auf 60 %, 30 % oder 0 % reduzieren und den entsprechenden Beitrag zur Netzstabilität leisten. März2014 112 1 gwf-gas 1 Erdgas
FI Kurz notiert & FAl<TEN Bosch Thermotechnil< Neuer Förderservice unterstützt Handwerkspartner Von Energieeffizient Sanieren" bis zum MAP - bei der Heizungsmodernisierung können Hauseigentümer unzählige Fördermöglichkeiten nutzen. Wer als Heizungsfachmann seine Kunden hierzu kompetent beraten und den maximalen staatlichen Zuschuss berechnen will, braucht den Überblick. Den will Buderus mit seinem neuen Förderservice auf www.buderus.de/ foerderservice li efern. Das neue Onlineangebot berücksichtigt alle Der neue Buderus Förderservice www.bu derus.de/ foerderse rvi ce unterstützt Hand werkspa rtner bei der Kundenberatung. aktuell verfügbaren Zuschüsse von Bund, Ländern, Landkreisen, Städten, Gemeinden und Energieversorgern - die Datenbank umfasst mehr als 2 000 Förderungen im Bereich Haustechnik. Mit vorausgefüllten Antragsformularen und notwendigen achweisen kann der Fachbetrieb den Kunden einfach und unbürokratisch zur maximalen Förderung führen und so zur Heizungssanierung motivieren. Die zu erwartende Fördersumme wird dabei präzise angegeben. Den neuen Service bietet Buderus gemeinsam mit der febis Service GmbH an, die seit 15 Jahren alle potenziellen Fördermöglichkeiten rund um energieeffizientes Bauen, Modernisieren und den Einsatz Regenerativer Energien in Deutschland recherchiert. IKZ-ENERGY 3/2014
MANAGEMENT & AKTUELLES I EN ERG I ETE CHNIK Was bei Energielieferverträgen generell zu beachten ist Wärmerückgewinnung aus Prozessen kann auch dann interessant sein, w enn ein Untern ehmen selbst kein en Beda rf für die Wärmeenergie hat: Den n es besteht immer noch die Möglichkeit, sie an ein anderes Untern ehmen zu liefern. Der Be itrag zeigt auf, w orauf es bei Verträgen zur Wärmelieferung ankommt. BIRGIT ARNOLD Die Bundesregierung hat ein Energiekonzept auf den Weg gebracht, das im Bereich der energetischen Gebäudesanierung das Ziel verfolgt, den Wärmebedarf von Gebäuden erheblich zu senken und bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Dazu ist eine Verdopplung der jährlichen energetischen Sanierungsrate erforderlich. Die Praxiserfahrung zeigt, dass Energiedienstleistungen wie das Contracting ein sehr effektives Instrument zur Realisierung der von der Bundesregierung vorgegebenen Ziele sind. Im Jahr Dipl.-Ing. Birgit Arnold ist Geschäftsführende Vizepräsidentin des Verbands für Warmelieferung e.v. in 30161 Hannover, Tel. (OS 11) 3 65 90-0, hannover@ vfw.de 2012 konnten allein die Mitgliedsunternehmen des Verbandes für Wärmelieferung e.v. (VfW), die mindestens 50 % des Contractingmarktes abbilden, eine C0 2 -Entlastung von rund 2,36 Mio. t durch die neu installierten Energieanlagen und Effizienzmaßnahmen erreichen. Energiedienstleistungen wie das Contracting spielen somit eine wichtige Rolle beim Erreichen der Klimaschutzziele. Contracting bietet Vorteile für beide Vertragspartner Beim Contracting übernimmt ein Energielieferant die Versorgung einer Liegenschaft mit der benötigten Energie. Der Auftrag kann die Lieferung von Kälte, Wärme, Strom, Druckluft oder anderen Formen von Energie umfassen. Der Bezug von Energie über einen Dritten (Contractor) kann für den Kunden (Contractingnehmer) verschiedene Vorteile haben. Zum Beispiel, dass keine Investitionen in die Energieanlage getätigt werden müssen und die freiwerdenden Investitionen an anderer Stelle verwendet werden können. Außerdem können ökologische und ökonomische Potenziale freigesetzt werden, welche vom Immobilieneigentümer unter Umständen nicht genutzt werden. Energieliefercontracting, Einsparcontracting, Finanzierungscontracting und das technische Anlagenmanagement sind die üblichen Contractingvarianten. Wenn sich ein Gebäudeeigentümer für Contracting entscheidet, ist eine sinnvolle Planung der Vorgänge unablässig. Diese sollte einen effektiven und wirtschaftlichen Ablauf eines Contractingprojektes nach sich ziehen. Im Folgenden werden einige der wichtigsten Bestandteile in Contractingverträgen zur Energielieferung erläutert. Der erste Punkt umfasst die Lieferung: Der Energielieferant ist verpflichtet, Energie im vereinbarten Umfang jederzeit an der Übergabestelle zur Verfügung zu stellen. Der Umfang seiner Lieferung hängt von den möglichst präzise zu treffenden vertraglichen Regelungen ab. Diese sollten jedenfalls die maximalen Leistungsanforderungen, Vorlauftemperatur und zeitliche Einschränkungen wie Sommerzeit oder Nachtabsenkung enthalten. c: Zur Lieferung gehört auch die Sicherung. ~ Der Energielieferant ist regelmäßig daran ~ interessiert, dass die Energieerzeugungsan ] lage während der Vertragslaufzeit des Ener ~ gielieferungsvertrages nicht in das Eigentum 32 a; des Kunden übergeht. Andernfalls wäre es 20 MM Maschinen Markt 13 2014
EN ERGI ETECHNIK 1 MANAGEMENT & AKTUELLES Brennstoff-Liefervertrag: - Contractor bezahlt für einen bestimmten Energieträger (Gas, Öl, Holz... ) Finanzierungsvertrag: - Bank finanziert die Anlage - Contractor zahlt Raten 1 Kunde Energielieferungsvertrag: - Contractor liefert Energie - Kunde zahlt Entgelt Die übliche Funktionsweise von Contractingverträgen: Hinter dem Vorgang Energie gegen Geld" stecken noch mehr Leistungen. nicht möglich, die Heizstation zu leasen oder sie zur Absicherung eines zu ihrer Finanzierung aufgenommenen Kredites zu verwenden. Aus diesem Grund ist eine Regelung für den Scheinbestandteil zu treffen und in den Energielieferungsvertrag aufzunehmen. Zwei bis drei Preisbestandteile in Contractingverträgen üblich Auch die Preisbestandteile sind zu definieren. In Energielieferverträgen werden die Kosten in zwei bis drei verschiedene Bestandteile untergliedert. Im Grundpreis sind alle festen Kosten zusammengefasst, die notwendig sind, um eine Lieferbereitschaft nach den Wünschen des Kunden sicherzustellen. Dazu gehören Investitionskosten, Reparaturrückstellungen, Wartungskosten und Versicherungskosten. Der Arbeitspreis dech die Brennstoffkosten ab. Der Kunde zahlt einen festen Preis für die abgenommene Einheit Wärme. In diesem Preis sind die Wirkungsgrade zwischen Brennstoffmenge und Wärmemenge bereits eingerechnet, sodass der Energielieferant Interesse daran hat, die Anlage mit möglichst geringem Brennstoffeinsatz und daraus resultierendem niedrigen Schadstoffausstoß zu betreiben. Der Messpreis beruht auf den Kosten für die messtechnische Betreuung der Wärmelieferung. Er beinhaltet zum Beispiel die Telefonkosten für die Fernüberwachung. Der Messpreis wird häufig direkt im Grundpreis mit integriert. Diese Preisbestandteile werden unabhängig davon, welche Energieart geliefert wird, generell in Contractingverträgen angewendet. Weil eine verbindliche Vorhersage der Preisentwicklung in zukünftigen Jahren nicht möglich ist, werden in Contractingverträgen Preisänderungsklauseln angewendet. Diese Vertragsklauseln schreiben die Berechnung der neuen Preise fest, wenn sich die Kosten ändern, die dem Preis zugrunde liegen. Die Musterverträge des VfW starten mit kostendeckenden Preisen zum Vertragsabschluss und passen die Preise in der Zukunft entsprechend den aktuellen Kosten an. Grund- und Arbeitspreis bilden den Energiepreis ab, den der Verbraucher an den Energielieferanten entrichten muss. Beim Arbeitspreis handelt es sich um verbrauchsabhängige und beim Grundpreis um verbrauchsunabhängige Energiekomponen - ten. Der Arbeitspreis enthält Kosten für zum Beispiel Stromerzeugung und -transport, während der Grundpreis Aufwendungen für Abrechnung, Wartung und so weiter enthält. Wann die Energie abzurechnen ist und wann und wie Zahlungen - auch Vorauszahlungen - zu leisten und anzupassen sind, wird in der Vertragsklausel zu den Zahlungsregelungen festgelegt. Im Contractingvertrag muss die Haftung geregelt werden Zudem ist die Haftung vertraglich festzulegen. atürlich muss der Lieferant für Schäden, die er verursacht, aufkom men. Aber auch in diesem Bereich sind die Risiken abzuwägen, für die der Lieferant haften soll. Die üblichen Vertragslaufzeiten liegen zwischen zehn und 15 Jahren. Kürzere Verträge als zehn Jahre führen zu höheren jährlichen Kosten, um die Investitionskosten decken zu können. Zusätzlich gilt es, die Regeln zur Dauer von Verträgen aus der Verordnung zu den Allgemeinen Versorgungsbedingungen mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) zu beachten. Außerdem ist die Gestaltung der Verträge so vorzunehmen, dass der Gebäudeeigentümer bei Verkauf des Gebäudes keine Schwierigkeiten mit dem Käufer bekommt. MM
VfW-Pressespiegel März 2014 VfW Die führende Interessenvertretung für Contracting und Energiedienstleistungen Lister Meile 27 30161 Hannover Tel.: 0511/36590-0 Fax: 0511/36590-19 E-Mail: hannover@vfw.de www.energiecontracting.de