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Transkript:

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016_ Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr im Sinne einer guten Corporate Governance bei allen maßgeblichen Belangen vertrauensvoll mit dem Vorstand zusammengearbeitet, ihn beraten und seine Kontrollfunktion ausgeübt. Der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG hat die ihm nach Gesetz, Satzung sowie den Geschäftsordnungen obliegenden Aufgaben stets verantwortungsbewusst wahrgenommen. Eva Castillo Sanz, Aufsichtsratsvorsitzende der Telefónica Deutschland Holding AG Zusammensetzung des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat bestand zu Beginn des Geschäftsjahres 2016 aus 16 Mitgliedern und zwar aus den Anteilseigner vertretern Eva Castillo Sanz (Aufsichtsratsvorsitzende), Angel Vilá Boix, Laura Abasolo García de Baquedano, Patricia Cobián González, Sally Anne Ashford, Antonio Manuel Ledesma Santiago, Michael Hoffmann und Enrique Medina Malo sowie den Arbeitnehmervertretern Imke Blumenthal (stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende), Marcus Thurand, Thomas Pfeil, Dr. Jan-Erik Walter, Joachim Rieger, Jürgen Thierfelder, Christoph Heil sowie Claudia Weber. Mit Wirkung zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Mai 2016 legte Antonio Manuel Ledesma Santiago sein Amt als Aufsichtsratsmitglied nieder. Auf Vorschlag des Nominierungskomitees wählte die ordentliche Hauptversammlung Peter Erskine zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats für die Anteilseignerseite. Seine Amtszeit begann mit Ablauf der Hauptversammlung vom 19. Mai 2016. Mit Wirkung zum 30. Juni 2016 schied Imke Blumenthal aus dem Aufsichtsrat aus. Christoph Braun rückte automatisch mit Wirkung zum 1 Juli 2016 als Aufsichtsratsmitglied nach. In der Aufsichtsratssitzung vom 18. Juli 2016 wurde Christoph Braun vom Gesamtaufsichtsrat als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender gewählt. Im Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG nimmt Michael Hoffmann die Funktion als unabhängiger Finanzexperte im Sinne von Ziffer 5.3.2. des Deutschen

Corporate Governance Kodex wahr und verfügt über den nach 100 Abs. 5 AktG geforderten Sachverstand. konnte erforderlichenfalls auch auf die Expertise externer Berater zurückgreifen. Zusammensetzung des Vorstands Der Vorstand bestand im Geschäftsjahr 2016 aus drei Mitgliedern: neben Thorsten Dirks als Vorstandsvorsitzendem/ CEO verantwortete Markus Haas als Chief Operating Officer (COO) das operative Geschäft der gesamten Telefónica Deutschland Group und Rachel Empey als CFO Finanzen und Unternehmensstrategie. Markus Haas übte ferner die Funktion des Arbeitsdirektors aus. In der Sitzung des Aufsichtsrats vom 21. November 2016 hat der Aufsichtsrat auf Wunsch von Thorsten Dirks einer vorzeitigen Auflösung seines Vertrags zugestimmt. Wie einvernehmlich vereinbart schied Thorsten Dirks zum Ablauf des 31. Dezember 2016 aus dem Vorstand und als Vorstandsvorsitzender aus. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 11. Dezember 2016 Markus Haas mit Wirkung zum 1. Januar 2017 zum neuen Vorstandsvorsitzenden der Telefónica Deutschland Holding AG bestimmt. Rachel Empey, bisher zuständig für die Bereiche Finanzen und Strategie, verantwortet ab dem 1. Januar 2017 zusätzlich die Bereiche Transformation & Integration, Business Intelligence, Innovation und die Telefónica NEXT. Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat Der Vorstand erstattet dem Aufsichtsrat monatlich schriftlich Bericht, der insbesondere relevante Finanzkennzahlen ( KPI ) enthält. Die Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstand stehen auch außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats in ständigem Kontakt. Hierbei erörtern sie insbesondere den gegenwärtigen Stand und die zukünftige Entwicklung des Unternehmens sowie den Fortschritt laufender wichtiger Projekte, im Berichts zeitraum u.a. ganz maßgeblich Transformationsund Integrationsmaßnahmen sowie digitale Entwicklung hin zur Onlife Telco. Die Aufsichtsratsvorsitzende informiert die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats über dabei erörterte wichtige Themen. Im Berichtszeitraum band der Vorstand den Aufsichtsrat zeitnah bei allen wesentlichen Maßnahmen ein, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften. Hierfür legte er dem Aufsichtsrat Berichte und Unterlagen vor und lieferte bei Bedarf zusätzliche Informationen. Der Aufsichtsrat Sitzungen des Aufsichtsrats In 2016 fanden vier ordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats statt, und zwar am 19. Februar (Bilanzsitzung über das Geschäftsjahr 2015), am 7. April, am 18. Juli und am 20. Oktober 2016. An diesen Terminen fanden jeweils auch Sitzungen des Prüfungsausschusses statt. Daneben gab es fünf außerordentliche (teilweise telefonische, Video, teilweise Präsenz-) Sitzungen des Aufsichtsrats und weitere Beschlussfassungen des Aufsichtsrats außerhalb von Sitzungen. In 2017 gab es bislang eine Aufsichtsratssitzung: am 16. Februar 2017 (Bilanzsitzung betreffend das Geschäftsjahr 2016). Wesentliche vom Aufsichtsrat behandelte Themen Die erste ordentliche Sitzung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016 fand am 19. Februar 2016 statt und war zugleich die Bilanzsitzung für das Geschäftsjahr 2015. Neben den damit einhergehenden Themen wie der Billigung der Jahresabschlüsse (Konzern und AG) und des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015 sowie der weiteren Berichterstattung des Vorstands an den Aufsichtsrat unter anderem nach 90 AktG wurden insbesondere die finale Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung vom 19. Mai 2016 verabschiedet, Corporate Governance Themen und vorbereitende Maßnahmen für den letztlich im April durchgeführten Verkauf von passiver Infrastruktur und Mobilfunkmasten an Telxius Telecom, S.A. (Telxius S.A.) behandelt. In der ordentlichen Sitzung vom 7. April 2016 standen neben den Finanzzahlen und dem Ausblick, operative Themen, die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung sowie der Wechsel des Abschlussprüfers für das Wirtschaftsjahr 2017 auf der Tagesordnung. Ferner stimmte der Aufsichtsrat dem Verkauf von passiver Infrastruktur und Mobilfunkmasten an Telxius S.A. zu. Die ordentliche Sitzung vom 18. Juli 2016 hatte u.a. die Halbjahresfinanzzahlen, die Wahl von Christoph Braun zum neuen stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden, Corporate Culture, Advanced Data Analytics und Internet of Things, Compliance sowie die Effizienz des Aufsichtsrats zum Gegenstand. In der ordentlichen Sitzung vom 20. Oktober 2016 wurden u.a. Finanzthemen (insbesondere die Q 3 Ergebnisse und der Businessplan), die Ergebnisse der Effizienz umfrage des Aufsichtsrats und das Thema Diversität behandelt. Ferner wurde

beschlossen, dass die ordentliche Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2016 am 9. Mai 2017 stattfinden soll. In außerordentlichen (teilweise telefonischen, teilweise Video- oder Präsenz-) Sitzungen verabschiedete der Aufsichtsrat im Berichtszeitraum insbesondere das Budget für das Geschäftsjahr 2017 und behandelte Vorstandsthemen (insbesondere am 21. November 2016 das vorzeitige Ausscheiden von Thorsten Dirks sowie am 11. Dezember 2016 die Bestellung von Markus Haas zum neuen Vorstandsvorsitzenden mit Wirkung zum 1. Januar 2017). In jeder ordentlichen Sitzung erfolgte eine Auseinandersetzung mit der Finanzsituation des Unternehmens einschließlich der jeweilig anstehenden Finanzberichte, dem Budget, der Businessplanung, operativen Themen einschließlich Synergieberichten sowie Marktpositionierung. Der Aufsichtsrat hat ferner im Juni 2016 einen Strategieworkshop zusammen mit dem Vorstand abgehalten. Alle Aufsichtsratsmitglieder, die das gesamte Geschäftsjahr 2016 im Amt waren, haben an mehr als der Hälfte der Sitzungen im Berichtszeitraum teilgenommen. Neben den Sitzungen fasste der Aufsichtsrat, soweit erforderlich, Beschlüsse, insbesondere per E-Mail. So wurden auf diesem Beschlussweg beispielsweise unter anderem die Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG im Oktober 2016 nach entsprechender Vorbehandlung in einer Präsenzsitzung verabschiedet. Ausschüsse des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat wie auch in der Geschäftsordnung bestimmt einen Nominierungsausschuss (Nomination Committee), einen Vermittlungsausschuss (Mediation Committee) und einen Prüfungsausschuss (Audit Committee). Seit 7. März 2016 gibt es ferner einen Vorstandsvergütungsausschuss (Remuneration Committee). Der Prüfungsausschuss (Audit Committee) ist insbesondere für die Beratung und Beschlussfassung in Rechnungslegungsangelegenheiten zuständig. Er behandelt Themen rund um die Rechnungslegung, interne Kontrollsysteme sowie Revision, Risikomanagement, Compliance sowie die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage. Ferner prüft er die erforderliche Unabhängigkeit des externen Abschlussprüfers und ist für die Abstimmung mit dem externen Abschlussprüfer zuständig. Der Ausschuss besteht aus vier Mitgliedern: Michael Hoffmann (Vorsitzender) Laura Abasolo García de Baquedano Thomas Pfeil und Christoph Heil. Im Jahr 2016 trat der Prüfungsausschuss sieben Mal zusammen. Hierbei wurden neben den regelmäßigen Themen wie Finanzergebnisse, Revision, Risikomanagement und Compliance insbesondere der Wechsel des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 behandelt. Dem Vermittlungsausschuss (Mediation Committee) mit den Aufgaben nach 31 MitbestG gehören folgende Mitglieder an: Eva Castillo Sanz (Vorsitzende) Christoph Braun (ab 1. Juli 2016; zuvor Imke Blumenthal bis 30. Juni 2016) Angel Vilá Boix und Marcus Thurand. Der Vorstandsvergütungsausschuss wurde durch E-Mail- Beschluss des Aufsichtsrats vom 4./7. März 2016 durch den Gesamtaufsichtsrat gegründet. Der Vorstandsvergütungsausschuss ist mit der Vorbereitung von Themen und Details, welche die Vorstandsvergütung betreffen, betraut und unterstützt durch seine Vorarbeit maßgeblich den Gesamtaufsichtsrat bei seiner Entscheidungsfindung. Dem Vorstandvergütungsausschuss gehören folgende Mitglieder an: Sally Anne Ashford (Vorsitzende) Eva Castillo Sanz Dr. Jan-Erik Walter und Claudia Weber. Ferner gibt es einen Nominierungsausschuss (Nomination Committee). Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Patricia Cobián González ist die Vorsitzende des Nominierungsausschusses. Eva Castillo Sanz und Enrique Medina Malo sind die weiteren Mitglieder. Der Nominierungsausschuss hat den Wahlvorschlag an die ordentliche Hauptversammlung vom 19. Mai 2016 vorbereitet, gemäß dem Peter Erskine als Nachfolger für Antonio Manuel Ledesma Santiago gewählt wurde. Corporate Governance Eine gute Corporate Governance ist ein Schlüssel zum Erfolg des Unternehmens und daher im Interesse der Aktionärinnen und Aktionäre. Weitere Einzelheiten zur Corporate Gover-

nance der Telefónica Deutschland Holding AG sind in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 315 Abs. 5 i. V. m. 289a HGB im Geschäftsbericht sowie auf der Internetseite des Unternehmens unter WWW.TELEFONICA.DE/ERKLAERUNG-ZUR- UNTERNEHMENSFUEHRUNG und im Corporate Governance Bericht im Geschäftsbericht sowie auf der Internetseite des Unternehmens unter WWW.TELEFONICA.DE/CORPORATE- GOVERNANCE-BERICHT zu finden. Am 13./ 14. und 17. Oktober 2016 haben Vorstand und Aufsichtsrat eine neue Entsprechenserklärung nach 161 AktG verabschiedet und am 11./12. Dezember 2016 aktualisiert. Die Entsprechenserklärung sowie ihre Aktualisierung wurden entsprechend veröffentlicht. Sie können diese auch im Geschäftsbericht bzw. auf der Internetseite des Unternehmens unter WWW.TELEFONICA.DE/ENTSPRECHENSERKLAERUNG sehen. Auf dieser Webseite finden sich auch die vorherigen Fassungen der Entsprechenserklärung. Sechs der 16 Aufsichtsratsmitglieder haben Funktionen in Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen beim Mehrheitsaktionär oder mit ihm verbundenen Unternehmen. Sowohl die Aufsichtsratsmitglieder als auch die Vorstandsmitglieder teilen dem Aufsichtsrat potenzielle Interessenkonflikte unverzüglich mit. Im Berichtszeitraum sind keine Interessenkonflikte im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex aufgetreten. Der Aufsichtsrat erfüllt die Gender Diversity Quote von mindestens 30 % (zum Beginn des Geschäftsjahres 2016: 37,5 %; nach Ausscheiden von Imke Blumenthal zum 30. Juni 2016: 31,25% weibliche Mitglieder). Der Vorstand bestand im Geschäftsjahr 2016 zu einem Drittel aus weiblichen Mitgliedern. Seit 1 Januar 2017 liegt die Quote bei 50 % (ein Mitglied des zweiköpfigen Vorstands ist weiblich), sodass die festgesetzte Mindest-Gender Diversity Quote von 20% für Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft weiterhin übererfüllt wird. Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Geschäftsstelle München, hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht für die Telefónica Deutschland Holding AG und den Konzern zum 31. Dezember 2016 geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG und der zusammengefasste Lagebericht für die Telefónica Deutschland Holding AG und den Konzern wurden nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRSs) erstellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach 315 a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften. Der Abschlussprüfer hat die Prüfung in Übereinstimmung mit 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie für den Konzernabschluss durchgeführt. Die Jahresabschlussunterlagen für die AG und den Konzern sowie der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und die entsprechenden Berichte des Abschlussprüfers wurden dem Aufsichtsrat rechtzeitig vor der Bilanzsitzung vom 16. Februar 2017 vorgelegt. Der Prüfungsausschuss und der Gesamtaufsichtsrat haben die Berichte sorgfältig geprüft und am 16. Februar 2017 gemeinsam mit dem Abschlussprüfer ausführlich erörtert. Der Aufsichtsrat hat die Feststellungen des Abschlussprüfers in den Prüfberichten zur Kenntnis genommen, diesen zugestimmt und keine Einwände erhoben. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 16. Februar 2017 den Jahresabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 sowie den zusammengenfassten Lagebericht gebilligt; der Jahresabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG ist damit festgestellt. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Der Abschlussprüfer hat auch den Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) geprüft. Diesen Bericht hat der Abschlussprüfer mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen: Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war, 3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen. Der vom Vorstand erstellte und vom Abschlussprüfer geprüfte Abhängigkeitsbericht sowie der Prüfbericht zum Abhängigkeitsbericht wurden dem Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegt. Nach Prüfung des Abhängigkeitsberichts sowie des zugehörigen Prüfberichts nach 314 AktG erhob der Aufsichtsrat keine Einwände gegen den Abhängigkeitsbericht und gegen

die darin enthaltene Schlusserklärung des Vorstands und stimmt den Feststellungen des Abschlussprüfers zu. Der Aufsichtsrat dankt dem ausgeschiedenen Vorstandsmitglied Thorsten Dirks für die hervorragende und kollegiale Zusammenarbeit. Der Aufsichtsrat dankt ferner Markus Haas und Rachel Empey sowie den Mitarbeitern der Telefónica Deutschland Group für ihr Engagement und ihre ausgezeichnete Arbeit im vergangenen Jahr. Mit ihrem Einsatz, der im Berichtsjahr nicht zuletzt durch die Integration und Transformation geprägt war, tragen sie zum Erfolg des Unternehmens maßgeblich bei. München, 16. Februar 2017 Im Namen des Aufsichtsrats Eva Castillo Sanz Aufsichtsratsvorsitzende der Telefónica Deutschland Holding AG