Trier Mai Az.: 34-15/0/11/5.1. Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

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Transkript:

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Deworastraße 8 54290 Trier Telefon (06 51) 46 01-0 Telefax (06 51) 46 01-4 21 E-Mail Poststelle@sgdnord.rlp.de Darstellung und Bewertung der Untersuchungsergebnisse von Bodenproben im Gebiet des Trierer Hafens Trier Mai 2006 Az.: 34-15/0/11/5.1...

Seite 2 von 24 Darstellung und Bewertung der Untersuchungsergebnisse von Bodenproben im Bereich des Trierer-Hafens Veranlassung Im Zusammenhang mit der Ansiedlung und Weiterentwicklung von Betrieben der Schwerindustrie im Industriegebiet Trierer Hafen kam es gegenüber den zuständigen Überwachungsbehörden und der Landesregierung in den letzten Jahren zunehmend zu Beschwerden von Anwohnern über Schadstoffemissionen. Die daraufhin angeordneten Luftqualitätsmessungen, die durch das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht () zwischen Juli 2004 bis Oktober 2005 durchgeführt wurden, haben ergeben, dass die Konzentrationen der Luftverunreinigungen im Bereich des Trierer Hafens keine erhöhten Werte aufweisen - allerdings sind lokale Grenzwertüberschreitungen beim Staubniederschlag, vor allem bei Blei und Cadmium zu beanstanden. Die Konzentrationen von Luftverunreinigungen betreffen den Anteil von Schadstoffen in der Luft, die über das Atmen vom Menschen direkt aufgenommen wird. Staubniederschläge stellen die Anteile von Verunreinigungen dar, die sich in einem bestimmten Zeitraum aus der Luft ablagern, z.b. im Boden. Bei Blei und Cadmiumniederschlägen im Hafengebiet und in Pfalzel wurden lokale Grenzwertüberschreitungen festgestellt, die auf Emissionsquellen aus dem Bereich der Schwerindustrie zurückgeführt werden. Aus diesem Quellbereich stammen offensichtlich auch erhöhte Werte polychlorierter Biphenyle. Die Staubniederschläge in den Wohngebiete Kenn und Ruwer sind deutlich geringer belastet. Auch wenn aufgrund der ermittelten Werte keine unmittelbaren Gefahren für die menschliche Gesundheit bestehen, wurde aufgrund der Ergebnisse ein Bodenuntersuchungsprogramm im Einwirkungsbereich der Industrieansiedlung durchgeführt, um festzustellen, welche Auswirkungen die festgellten Staubemmissionen auf den Boden haben und ob Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergriffen werden müssen. Die (Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Trier) hat zusammen mit Fachleuten des Dienstleistungszentrum ländlicher Raum (DLR) Mosel am 24.02.2006 an fünf repräsentativen Messstellen im Einwirkungsbereich der im Hafen ansässigen Indusriebetriebe Bodenproben entnommen. Zwei Messpunkte wurden auf landwirtschaftlich genutzten (Acker-) Flächen gewählt; eine Ackerfläche liegt innerhalb des Industriegebietes Trierer Hafen, eine im unmittelbar angrenzenden Moselvorland. Zwei weitere Bodenproben wurden in Nutzgärten in der Rothildisstraße entnommen. Der fünfte Messpunkt ist eine als Schafsweide genutzte, westlich des Industriegebietes gelegene Fläche im Stadtteil Ehrang und soll Aufschluss über Hintergrundwerte ohne oder mit nur geringem Einfluss der o.g. Schwerindustrie geben. Die Grundstücke bzw. die Probennahmestellen wurden zuvor unter fachlichen Aspekten festgelegt. Das Einverständnis der Grundstücksbesitzer zur Entnahme und Analyse von Bodenproben liegt vor. Rechtliche Grundlagen für Probennahme, Analytik und Bewertung Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) und Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)...3

Seite 3 von 24 Begriffsbestimmungen Schädliche Bodenveränderung im Sinne des 2 Abs. 3 BBodSchG Schädliche Bodenveränderungen sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. Wirkungspfad Weg eines Schadstoffes von der Schadstoffquelle bis zum Ort einer möglichen Wirkung auf das Schutzgut. Maßnahmewert Bei Überschreitung eines Maßnahmewertes der BBodSchV sind Maßnahmen (z. B. Nutzungseinschränkungen, Bodenabtrag, etc.) zur Gefahrenabwehr in Bezug auf das betroffene Schutzgut (z.b. menschliche Gesundheit) zu ergreifen, da eine Maßnahmewertüberschreitung in der Regel das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung anzeigt. Prüfwert Bei Überschreitung eines Prüfwertes der BBodSchV besteht der Verdacht, dass eine schädliche Bodenveränderung vorliegt. In diesem Fall sind die Auswirkungen auf die Schutzgüter durch weitere Untersuchungen oder durch Gefährdungsabschätzungen zu prüfen. Nach 4 Abs. 2 BBodSchV ist der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung insoweit für den betrachteten Wirkungspfad ausgeräumt, wenn die Konzentration eines Schadstoffes unterhalb des jeweiligen Prüfwertes des Anhangs 2 BBodSchV liegt. Vorsorgewerte Bei Überschreitung eines Vorsorgewertes der BBodSchV besteht die Besorgnis des Entstehens einer schädlichen Bodenveränderung durch zusätzliche Stoffeinträge. Zulässige Zusatzbelastungen Werden die festgesetzten Vorsorgewerte für Schwermetalle bei einem Schadstoff überschritten, ist nach 11 BBodSchV eine Zusatzbelastung bis zu den im Anhang 2 Nr. 5 der BBodSchV festgesetzten Frachten zulässig, dabei sind die Einwirkungen auf den Boden über Luft und Gewässer sowie durch unmittelbare Einträge zu beachten. Werden die zulässigen Zusatzbelastungen überschritten, sind nach 11 Abs. 2 BBodSchV die geogenen oder großflächig siedlungsbedingten Vorbelastungen im Einzelfall zu berücksichtigen. Wegen 11 Abs. 3 BBodSchV in Verbindung mit 3 Abs. 3 Satz 2 BBodSchG dürfen jedoch auch bei Überschreitung der bodenschutzrechtlichen Vorsorgepflicht keine über den Stand der Emissionsbegrenzungstechnik nach 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG hinausgehende Anforderungen an genehmigungsbedürftige bzw. genehmigte Anlagen gestellt werden. Orientierende Untersuchung nach 2 Nr. 3. BBodSchV Örtliche Untersuchungen, insbesondere en, auf der Grundlage der Ergebnisse der Erfassung zum Zweck der Feststellung, ob der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast ausgeräumt ist oder ein hinreichender Verdacht im Sinne von 9 Abs. 2 Satz 1 des BBodSchG besteht....4

Seite 4 von 24 Lage der Probennahmestellen 1 Messstelle Raster Mischprobe Lage zum Stahlwerk Lage zur Fa. Steil Nutzgarten 1 J 4 MP 1 600 m S 750 m SW Nutzgarten 2 L 4 MP 2 650 m SSO 650 m SSW -SW Ackerbau- und Grünlandfläche südlich des Pumpwerkes O 5 MP 3 700 m SO 550 m SSW Ackerbaufläche südlich des Verteilerkreises N 7 MP 4 500 m SO 300 m SSW -SW Grünlandfäche Schafsweide B 10, C 10, C 11 MP 5 700 m W 1.300 m W Probennahme Am 24.02.2006 wurden vom Dienstleistungszentrum ländlicher Raum (DLR) Mosel an den jeweiligen Probennahmestellen jeweils 2 Mischprobe entnommen. Die Anzahl der Einzelproben, die zu einer Mischprobe zusammengeführt wurden, und der Beprobungshorizont ist nachfolgender Aufstellung zu entnehmen: Anzahl der Messstelle Mischprobe Einzelproben pro Mischprobe Nutzgarten 1 MP 1 27 Nutzgarten 2 MP 2 24 Ackerbau- und Grünlandfläche südlich des Pumpwerkes MP 3 25 Ackerbaufläche südlich des Verteilerkreises MP 4 25 Grünlandfäche Schafsweide MP 5 25 Beprobungsh orizont 0-10 cm Der Beprobungshorizont von 0 10 cm wurde gewählt, da nach Beratungen mit dem DLR Mosel ein Einfluss von Staubniederschlägen am Wahrscheinlichsten in diesem Horizont feststellbar und dieser Beprobungshorizont ohnehin für den Wirkungspfad Boden-Mensch beurteilungsrelevant ist. Die in der BBodSchV für den Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze vorgesehenen Beprobungshorizonte von 0 30 cm würden wahrscheinlich geringere Schadstoffnachweise erbringen, so dass in Bezug auf die e, mit denen die Gefährdungsabschätzungen für den Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze durchgeführt werden, Worst-Case 2 Szenarien vorliegen. Jeweils eine Mischprobe je Probennahmestelle wurde am selben Tag dem Labor Analytis zur chemischen Analyse übergeben. Die zweite Mischprobe der jeweiligen Probennahmestelle wurde vom Dienstleistungszentrum ländlicher Raum (DLR) Mosel für die dort vorgesehenen Untersuchungen gewonnen. Analytik, Parameterumfang Vom DLR Mosel wurden folgende Parameter ermittelt: Hauptbodenart, ph-wert, Humus-, Phosphat- (P 2 O 5 ), Kali- (K 2 0), Magnesium- und Gesamtstickstoffgehalt, C/N Verhältnis sowie die Carbonathaltigkeit 1 siehe Anlage 1, 2 und 3 2 Der Ausdruck Worst Case bezeichnet den schlechtesten oder den ungünstigsten (anzunehmenden) Fall....5

Seite 5 von 24 Das Labor Analytis wurde beauftragt folgendes Parameterspektrum zu untersuchen: Bestimmung aus dem Königwasserextrakt Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Nickel, Quecksilber, Kupfer, Zink und Thallium Bestimmung aus dem Ammoniumnitrat-Extrakt Arsen, Blei, Cadmium, Nickel, Kupfer, Zink und Thallium Bestimmung aus der Originalsubstanz Cyanide PAK, PCB 6 und TOC Polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane Hintergrundgehalte: Begriffsbestimmung Hintergrundgehalt nach 2 Abs. 9 BBodSchV Schadstoffgehalt eines Bodens, der sich aus dem geogenen (natürlichen) Grundgehalt eines Bodens und der ubiquitären 3 Stoffverteilung als Folge diffuser Einträge in den Boden zusammensetzt Die beprobten Flächen liegen im Bereich pleistozäner 4 und holozäner 5 Ablagerungen der Mosel. Auf Grund der geologischen Situation können als Hintergrundwerte die Schwermetallgehalte von Auensedimenten in Rheinland-Pfalz herangezogen werden. Diese stammen aus der folgenden Quelle: HAUENSTEIN, M & BACKES, J (2003): Hintergrundwerte für Böden in Rheinland-Pfalz. (unveröffen. Bericht, Ministerium für Umwelt und Forsten, Rheinland-Pfalz) Die Tabellen geben einen Überblick über die vermutlichen Hintergrundwerten in den Ober- und Unterböden. Die Unterboden- bzw. Untergrundgehalte können als Anhaltswerte für den geogenen Hintergrundgehalt herangezogen werden. Hinweis Wir weisen darauf hin, dass es bei Bodenuntersuchungen im Bereich des Moseltals häufig zu Auffälligkeiten bei folgenden Parametern kommt: PAK, Schwermetalle, vor allem Zink und Nickel Bei PAK sind geogene (Einschwemmungen über die Saar) aber auch menschliche Beeinflussungen (Holzimprägnierung, Verbrennungsprozesse, etc.) ursächlich. Für die Schwermetalle liegen häufig geogene Ursachen vor, die teilweise auch in Zusammenhang mit dem historischen Bergbau (Erzwäsche, Abschwemmungen aus Abraumhalden etc.) stehen. Überschreitungen der Vorsorgewerte der BBodSchV werden deshalb auch in Gebieten des Moseltals beobachtet, die nicht gewerblich bzw. industriell beprägt sind. Die Überschreitung der Vorsorgewerte bei Einhaltung der Prüf- und Maßnahmewerte stellt ohne ein zusätzliche 3 von lateinisch ubique (la) überall bzw. im Sinne allgegenwärtig, überall vertreten, unvermeidlich 4 Pleistozän: Eiszeitalter 5 Holozän: heutige Epoche...6

Seite 6 von 24 Fracht aus anderen Quellen (z.b. über Staubimmissionen) dann in aller Regel keine Besorgnis dafür dar, dass eine schädliche Bodenveränderung entstehen könnte. Die Beobachtung auffälliger Schadstoffgehalte ist auch für andere Flussgebiete nicht ungewöhnlich, da über die Sedimente der Flüsse Stoffe aus dem gesamten Einzugsgebieten verfrachtet werden. Hinweis zu den statischen Angaben in der nachfolgenden Tabellen der Hintergrundgehalte Wird der Hintergrundgehalt als Perzentil ausgedrückt, bedeutet dies, dass der Hintergrundgehalt in Bezug auf alle zugrunde liegende Messergebnisse angegeben wird. Ein Hintergrundgehalt auf dem 50. Perzentil bedeutet, dass 50% der Messergebnisse größer als der angegeben Hintergrundgehalt sind. Das 50. Perzentil entspricht somit dem Median....7

Seite 7 von 24 Hintergrundgehalte: Auensand / Terrassensand: Analytik im Königwasseraufschluss Substrat 50. Perzentil Auensand / Terrassensand (carbonatfrei) 50. Perzentil Auensand / Terrassensand (carbonathaltig) Horizont Oberboden Oberboden Unterboden Untergrund Acker Acker Unterboden Dimension Arsen 5 10 3 7 5 Cadmium 0,15 0,11 0,05 0,4 0,14 Kobalt - 13 - - 7 Chrom 11 29 13 22 18 Kupfer 6 20 6 16 9 Quecksilber 0,09 0,05 0,07 0,11 0,05 Mangan - 773 - - 504 Nickel 7 32 8 18 21 Blei 15 29 7 34 27 Zink 28 75 16 112 34 Hintergrundgehalte: Auensand / Terrassensand, Analytik im Ammoniumnitratextrakt Substrat 50. Perzentil Auensand / Terrassensand (carbonatfrei) 50. Perzentil Auensand / Terrassensand (carbonathaltig) Horizont Oberboden Acker Unterboden Untergrund Oberboden ohne Nutzungsdifferen-zierung Unterboden Dimension Arsen - <0,01 - - 0,01 Cadmium 0,034 0,016 0,011 0,009 0,002 Chrom 0,005 <0,002 <0,002 0,002 <0,002 Kupfer 0,1 0,05 0,05 0,29 0,07 Quecksilber - 0,0002 - - 0,0002 Mangan - 20,3 - - 0,6 Nickel 0,11 0,17 0,05 0,07 <0,01 Blei 0,07 0,11 0,05 0,03 0,01 Zink 0,56 0,55 0,23 0,16 <0,01...8

Seite 8 von 24 Hintergrundgehalte: Auenschluff / Auenlehm, Analytik im Königwasseraufschluss Substrat 50. Perzentil Auenschluff / Auenlehm (carbonatfrei) 50. Perzentil Auenschluff / Auenlehm (carbonathaltig) Horizont Oberboden Oberboden Oberboden Oberboden Unterboden Acker Grünland Acker Grünland Unterboden Dimension Arsen 9 11 15 9 11 9 Cadmium 0,27 0,41 0,21 0,23 0,29 0,18 Kobalt - 14 15 5-8 Chrom 30 39 36 26 31 27 Kupfer 20 26 26 19 23 16 Quecksilber 0,12 0,13 0,08 0,13 0,2 0,07 Mangan - 1.300 1.121 603-658 Nickel 31 38 53 26 25 27 Blei 24 45 81 27 37 22 Zink 69 127 122 61 80 57 Hintergrundgehalte: Auenschluff / Auenlehm, Analytik im Ammoniumnitratextrakt Substrat 50. Perzentil Auenschluff / Auenlehm (carbonatfrei) 50. Perzentil Auenschluff / Auenlehm (carbonathaltig) Horizont Oberboden Oberboden Oberboden Oberboden Unterboden Acker Grünland Acker Grünland Unterboden Dimension Arsen - 0,02 0,01 0,01-0,01 Cadmium 0,01 0,034 0,017 0,005 0,007 0,003 Chrom <0,002 0,005 <0,002 <0,002 <0,002 <0,002 Kupfer 0,09 0,09 0,05 0,13 0,27 0,06 Quecksilber - 0,0003 0,0002 - - 0,0002 Mangan - 36,3 40,4 0,7-0,5 Nickel 0,16 0,55 0,44 0,03 0,17 0,01 Blei 0,03 0,05 0,16 0,04 0,04 0,02 Zink 0,22 1,03 0,68 0,03 0,15 0,01...9

Seite 9 von 24 Untersuchungsergebnisse: DLR Mosel Mischprobe Kornfraktion Ton Schluff Sand MP1 6,50% 43,60% 49,90% MP2 10,70% 34,70% 54,60% MP3 9,10% 41,30% 49,60% MP4 9,10% 47,90% 43,00% MP5 6,20% 30,70% 63,10% Einstufung stark schluffiger Sand mittel lehmiger Sand schluffiglehmiger Sand schluffiglehmiger Sand mittel schluffiger Sand Bodenart nach BBodSchV Lehm / Schluff Sand Lehm / Schluff Lehm / Schluff Sand Die Bodenproben MP 1, MP 3 und MP 4 sind anhand der Vorsorgewerte der BBodSchV für die Bodenart Lehm/Schluff zu beurteilen, während die Proben MP 2 und MP 5 anhand der wesentlich niedrigeren Vorsorgewerte der Bodenart Sand beurteilt werden müssen. Parmeter Einheit MP1 MP2 MP3 MP4 MP5 ph-wert: [ ] 6,6 7,1 4,9 6,2 6,1 Humus [ % ] 2,1% 2,6% 1,6% 2,1% 3,2% Phosphat P 2 O 5 [mg/100 g] 32 132 16 27 48 Kali K 2 0 [mg/100 g] 11 34 14 24 29 Magnesium [mg/100 g] 15 20 7 10 11 Gesamtstickstoff [mg/100 g] 102 135 84 106 155 C/N Verhältnis [ ] 12,1 11,2 11,3 11,5 11,9 Carbonathaltigkeit [ ] carbonatfrei Bei Böden der Bodenart Lehm/Schluff mit einem ph-wert < 6,0 gelten nach den Bestimmungen der BBodSchV für die Parameter Cadmium, Nickel und Zink die Vorsorgewerte der Bodenart Sand....10

Seite 10 von 24 Gefährdungsabschätzung Boden-Mensch In der BBodSchV wird zur Beurteilung des Wirkungspfades Boden-Mensch zwischen Maßnahme- bzw. Prüfwerten für Kinderspielfläche, für Wohngebiete, für Park- und Freizeitanlagen und für Industrie- und Gewerbegrundstücken unterschieden. Für die sensibelste Nutzung Kinderspielflächen sind die niedrigsten Maßnahme- bzw. Prüfwerte definiert. Bei Einhaltung der Maßnahme- bzw. Prüfwerte für Kinderspielflächen kann also eine Gefährdung für die übrigen Nutzungen ausgeschlossen werden. Maßnahmewert nach 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BBodSchG für Kinderspielflächen (Tabelle 1.2, Anhang 2 BBodSchV) Kinderspielflächen Maßnahmewerte nach 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes für die direkte Aufnahme von Schadstoffen auf Kinderspielflächen (in mg/kg Trockenmasse, Feinboden, Analytik nach Anhang 1) - Anhang 2, Tabelle 1.2 BBodSchV - Parameter MP 1 MP 2 MP 3 MP 4 MP 5 Prüfwert [ng I-TEq/kg] Dioxine/Furane 2,80 2,00 1,00 5,80 1,50 100-97% Überschreitungen 0 Der Maßnahmewert für Dioxine/Furane bei der sensibelsten Nutzung Kinderspielflächen werden in allen Mischproben deutlich unterschritten. Prüfwerte nach 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BBodSchG für Kinderspielflächen (Tabelle 1.4, Anhang 2 BBodSchV) Kinderspielflächen Prüfwerte nach 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes für die direkte Aufnahme von Schadstoffen auf Kinderspielflächen (in mg/kg Trockenmasse, Feinboden, Analytik nach Anhang 1) - Anhang 2, Tabelle 1.4 BBodSchV - Parameter MP 1 MP 2 MP 3 MP 4 MP 5 Prüfwert Überschreitungen Überschreitungen Arsen 9,00 8,00 8,00 8,00 6,00 25-64% Blei 56,00 40,00 27,00 82,00 40,00 200-72,00% Cadmium 0,30 0,30 <0,2 0,40 0,30 10 (2) -85,00% Cyanide 0,20 0,30 <0,1 3,70 0,20 50-99,60% Chrom 27,00 35,00 19,00 25,00 16,00 200-86,50% Nickel 16,00 17,00 16,00 22,00 10,00 70-77,14% Quecksilber 0,07 0,08 0,15 0,39 0,08 10-99,30% Benzo[a]pyren 0,19 <0,05 <0,05 0,20 0,71 2-90,50% PCB 6 < NG < NG < NG 0,06 < NG 0,4 Überschreitungen 0 Cadmium 6 : In Haus- und Kleingärten, die sowohl als Aufenthaltsbereich für Kinder als auch für den Anbau für Nahrungspflanzen genutzt werden, ist für Cadmium der Wert von 2,0 mg/kg TM als Prüfwert anzuwenden. Es kommt zu keiner Überschreitung bei einem in der o.a. Tabelle aufgeführten Parameter. 6 siehe Fußnote 1 zur Tabelle unter Ziffer 1.4 BBodSchV:...11

Seite 11 von 24 Gefährdungsabschätzung Boden-Mensch beim direkten Kontakt mit dem Boden Aufgrund der vorliegenden Messergebnisse sind keine Gefährdungen in Bezug auf den Wirkungspfad Boden-Mensch beim direkten Kontakt mit dem Boden erkennbar. Dies bedeutet beispielsweise, dass Kleinkinder ohne Gesundheitsgefährdung auf den beprobten Flächen spielen können, auch wenn gelegentlich Boden über den Mund aufgenommen wird oder die Haut des Kindes mit dem Boden in Berührung kommt. Für die beprobten Flächen schließen wir eine relevante toxikologische Belastung für den Menschen aus, die aus dem Wirkungspfad Boden-Mensch resultiert....12

Seite 12 von 24 Gefährdungsabschätzung Boden-Nutzpflanze Prüf- und Maßnahmewerte nach der Tabelle unter Ziffer 2.2. des Anhangs 2 der BBodSchV in Nutzgärten im Hinblick auf die Pflanzenqualität Prüf- und Maßnahmewerte nach 8 Abs.1 Satz 2 Nr. 1und 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes für den Schadstoffübergang Boden-Nutzpflanze auf Ackerbaufflächen und in Nutzgärten im Hinblick auf die Pflanzenqualität (Tabelle 2.2 BBodSchV) Parameter MP 1 MP 2 MP 3 MP 4 MP 5 Prüfwert Maßnahme wert Methode Überschreitung Arsen 9,00 8,00 8,00 8,00 6,00 50 / 200 KW -82,00% Cadmium 0,003 <0,0025 0,015 0,005 0,008-0,04 / 0,1 AN -62,50% Blei 0,15 <0,025 <0,025 <0,025 <0,025 0,10 AN 50,00% Quecksilber 0,07 0,08 0,15 0,39 0,08 5 KW -92,20% Thallium 0,006 0,004 0,005 0,006 0,007 0,1 AN -93,00% Benzo[a]pyren Überschreitungen 0,19 <0,05 <0,05 0,20 0,71 1 - -29,00% 1 60,00% 40,00% 20,00% 0,00% -20,00% -40,00% -60,00% -80,00% -100,00% Arsen Cadmium Blei Quecksilber Thallium Benzo[a]pyren KW = Königswasseraufschluss AN = Ammoniumnitratextrakt Arsen 7 : Bei Böden mit zeitweise reduzierenden Verhältnissen gilt ein Prüfwert von 50 mg/kg. Cadmium 8 : Auf Flächen mit Brotweizenanbau oder Anbau stark Cadmium-anreichender Gemüsearten gilt als Maßnahmewert 0,04 mg/kg; ansonsten gilt als Maßnahmewert 0,1 mg/kg. Für den Parameter Blei wird der Prüfwert von 0,10 mg/kg für den Schadstoffübergang Boden-Nutzpflanze bei der Mischprobe MP 1 um 50 % überschritten. Auf den übrig beprobten Flächen konnte Blei im Ammoniumnitratextrakt nicht nachgewiesen werden, so dass die Überschreitung des Prüfwertes nur in diesem Garten relevant ist. Durch Untersuchung aller Rückstellproben wird vom DLR Mosel untersucht, ob in diesem Hausgarten oder bei den anderen Probennahmestellen eventuell ein Analysefehler vorliegt. 7 siehe Fußnote 2 zur Tabelle unter Ziffer 2.2 BBodSchV: 8 siehe Fußnote 3 zur Tabelle unter Ziffer 2.2 BBodSchV:...13

Seite 13 von 24 Sollten sich jedoch die Analyseergebnisse für Blei im Ammoniumnitratextrakt im Nutzgarten 1 bestätigen, muss aufgrund der Überschreitung des Prüfwertes in der Mischprobe MP 1 mit Beeinträchtigungen der Pflanzenqualität gerechnet werden. Diese Bewertung gilt nur für die Bodenprobe aus diesem Garten. Zur Beurteilung, ob die Nahrungspflanzen aus diesem Garten zum menschlichen Verzehr oder zum In-Verkehrbringen uneingeschränkt geeignet sind, werden bei der Lebensmittelüberwachung die auf den jeweiligen Schadstoff bezogenen ZEBS 9 Richtwerte herangezogen. Bei einer einfachen Überschreitung der ZEBS- Werte ist nach Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) erforderlich, die Ursache für die Ü- berschreitung zu finden. Ab Erreichen eines doppelten ZEBS-Wertes wird in der Praxis von einer echten Richtwertüberschreitung gesprochen. Nahrungspflanzen mit mehr als doppelten ZEBS-Wert eines Schadstoffes sind nicht mehr uneingeschränkt zum Verzehr oder zum In-Verkehrbringen geeignet. Gefährdungsabschätzung für mäßig anreichernde Gemüsearten über den Pfad Boden-Nutzpflanze Bei einem Boden mit Bleigehalten von 0,5 mg/kg erreichen 30% der dort angebauten Pflanzen den einfachen ZEBS-Wert. 70 % der dort angebauten Pflanzen unterschreiten den einfachen ZEBS-Wert. Da der doppelte ZEBS-Wert selbst in einem Boden mit Bleigehalten von 0,5 mg/kg bei mäßig anreichernden Gemüsearten von 100 % der Pflanzen über den Bodenpfad nicht erreicht wird, sind alle dort angebauten Pflanzen zum Verzehr oder zum In-Verkehrbringen geeignet, sofern nicht zusätzliches Blei über den Luftpfad an dem zum Verzehr vorgesehenen Pflanzenteil abgelagert wird. Im vorliegenden Fall sind Bleigehalte von 0,15 mg/kg festgestellt worden, so dass weniger als 30 % der Pflanzen über den Bodenpfad den einfachen ZEBS-Wert erreichen werden. Gefährdungsabschätzung für stark anreichernde Gemüsearten über den Pfad Boden-Nutzpflanze Die Mohrrübe, als stärker anreichernde Pflanze, erreicht bei einer Bodenkonzentrationen von 0,5 mg/kg bei 26% der Pflanzen den doppelten ZEBS-Wert. Bei einer Bodenkonzentration von 0,15 mg/kg werden deutlich weniger als 26 % der Pflanzen den doppelten ZEBS-Wert erreichen. Gefährdungsabschätzung für alle Gemüsearten Boden-Nutzpflanze Bei alleiniger Betrachtung des Gefährdungspfades Boden-Nutzpflanze ist erst bei Bodengehalten, die sehr erheblich (ca. ab 0,5 mg/kg) über 0,1 mg/kg liegen, mit einer toxikologisch relevanten Zusatzbelastungen durch den Verzehr von selbsterzeugtem Gemüse zu rechnen. Bei den vorliegen Bleigehalten im Boden trägt vermutlich die Ablagerung von Staubniederschlägen auf der Pflanzenoberflächen und das Anhaften von Bodenmaterial wesentlich stärker zu einer möglichen Bleibelastung der zum Verzehr bestimmten Pflanzenteile bei. Aufgrund der nicht sehr erheblichen Überschreitung des Prüfwertes liegt somit im Hinblick auf den Parameter Blei im Ammoniumnitratextrakt keine schädliche Bodenveränderung vor, da hierfür gemäß 2 Abs. 3 BBodSchG Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen vorhanden sein müssten, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. 9 ZEBS: Zentrale Erfassungsstelle und Bewertungsstelle für Umweltchemikalien...14

Seite 14 von 24 Wir schließen auf allen beprobten Flächen, einschließlich des Nutzgartens 1 (MP 1), eine relevante toxikologische Belastung der Pflanzen aus, die aus dem Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze resultiert. Auch in dem Nutzgarten 1 (MP 1), in dem eine geringfügige Prüfwertüberschreitung vorlag, kann im Hinblick auf den Gefährdungspfad Boden-Nutzpflanze weiterhin Obst und Gemüse angebaut und verzehrt werden. Handlungsbedarf Aus der Prüfwertüberschreitung für Blei im Ammoniumnitratextrakt in MP 1 lässt sich kein Maßnahmebedarf ableiten. Dennoch wird zur Verifizierung unsere Gefährdungsabschätzung und im Hinblick auf Schutzgut menschliche Gesundheit empfohlen, das in diesem Garten angebaute Obst und Gemüse auf Blei untersuchen zu lassen. Die ggf. ermittelten Bleigehalte werden dann mit den zur Lebensmittelüberwachung festgelegten ZEBS-Richtwerten verglichen....15

Seite 15 von 24 Maßnahmewerte nach der Tabelle unter Ziffer 2.3. des Anhangs 2 der BBodSchV auf Grünlandflächen im Hinblick auf Pflanzenqualität Anhang 2, Nr. 2.3: Maßnahmewerte nach 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes für den Schadstoffübergang Boden-Nutzpflanze auf Grünlandflächen im Hinblick auf die Pflanzenqualität (in mg/kg Trockenmasse, Feinboden, Arsen und Schwermetalle im Königswasser-Extrakt, Analytik nach Anhang 1) Parameter MP 1 MP 2 MP 3 MP 4 MP 5 Prüfwert Methode maximale Überschreitungen in % Arsen 9,00 8,00 8,00 8,00 6,00 50 KW -82,00% Blei 56,00 40,00 27,00 82,00 40,00 1.200 KW -93,17% Cadmium 0,30 0,30 <0,2 0,40 0,30 20,00 KW -98,00% Kupfer 730,00 210,00 65,00 67,00 21,00 1.300 (200) KW -43,85% Nickel 16,00 17,00 16,00 22,00 10,00 1.900 KW -98,84% Quecksilber 0,07 0,08 0,15 0,39 0,08 2 KW -80,50% Thallium <0,5 <0,5 <0,5 <0,5 <0,5 15 KW -100,00% PCB6 Überschreitungen < NG < NG < NG 0,06 < NG 0,2 KW -70,00% 0 0,00% -10,00% -20,00% -30,00% -40,00% -50,00% -60,00% -70,00% -80,00% -90,00% -100,00% Arsen Blei Cadmium Kupfer Nickel Quecksilber Thallium PCB6 KW = Königswasseraufschluss Kupfer 10 : Bei einer Grünlandnutzung durch Schafe gilt als Maßnahmewert 200 mg/kg Es kommt für Kupfer zur Überschreitung des Prüfwertes für Grünlandnutzung durch Schafe in den Proben MP 1 und MP 2. Da in den beiden Nutzgärten jedoch keine Grünlandnutzung und somit auch keine Schafsbeweidung statt ist die Prüfwertüberschreitung nicht von Belang. 10 siehe Fußnote 1 zur Tabelle unter Ziffer 2.3 BBodSchV:...16

Seite 16 von 24 Prüfwerte nach der Tabelle unter Ziffer 2.4. des Anhangs 2 der BBodSchV auf Ackerbauflächen im Hinblick auf Wachstumsbeeinträchtigungen bei Kulturpflanzen Prüfwert nach 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Bundes-Bodenschutgesetzes für den Schadstoffübergang Boden-Pflanze auf Ackerbauflächen im Hinblick auf Wachstumsbeeinträchtigungen bei Kulturpflanzen (Tabelle 2.4 BBodSchV) Parameter MP 1 MP 2 MP 3 MP 4 MP 5 Prüfwert Methode max. Überschreitungen in % Arsen <0,025 <0,025 <0,025 <0,025 0,06 0,4 AN -85,00% Kupfer 0,13 0,09 0,06 0,15 0,06 1 AN -85,00% Nickel 1,20 <0,025 0,41 0,07 0,20 2 AN -20,00% Zink Überschreitungen 0,36 0,16 2,4 2,3 1,30 2 AN 20,00% 2 20,00% 0,00% -20,00% -40,00% -60,00% -80,00% -100,00% Arsen Kupfer Nickel Zink AN = Ammoniumnitratextrakt Es kommt bei den Proben MP 3 und MP 4 zu Prüfwertüberschreitungen für Zink um ca. 20 %. Da auf diesen Flächen auch eine ackerbauliche Nutzung stattfindet, kann es zu Wachstumsbeeinträchtigungen bei den dort angebauten Kulturpflanzen kommen. Durch Wachstumsbeeinträchtigungen könnte ggf. die Vermarktungsfähigkeit betroffen sein, da sich die Pflanzen mit Wachstumsbeeinträchtigungen u.u. nicht mehr verkaufen lassen. Ein humantoxikologisches Risiko ist jedoch auszuschließen, da der Prüfwert für Zink nicht als Prüfwert im Hinblick auf die Pflanzenqualität definiert ist....17

Seite 17 von 24 Gefährdungsabschätzung auf den Ackerbaufläche für den Schadstoffübergang Boden-Nutzpflanze auf Ackerbauflächen im Hinblick auf Wachstumsbeeinträchtigungen bei Kulturpflanzen Als Ursache für die Zink-Werte kommen neben einem Eintrag über den Luftpfad vor allem die Anwendung zinkhaltiger Dünge- und Spritzmittel sowie geogene und ubiquitäre Hintergrundbelastungen in Betracht. Handlungsbedarf Aus Vorsorgegründen sollte künftig auf den Einsatz von kupfer- und zinkhaltigen Spritzmitteln sowie zinkhaltiger Düngemittel verzichtet werden. Der ph-wert des Bodens sollte regelmäßig beobachtet werden, um den Boden durch evt. Aufkalkungen im neutralen Bereich (ph-wert = 7) zu halten, da die Bindungskapazität von Schwermetallen an den Boden vorrangig durch den ph-wert, die Kationenaustauschkapazität und den Tongehalt des Bodens sowie die Redox-Vehältnisse gesteuert werden. Bei Böden mit ph-werten < 6 kann es zu bodenchemischen Prozessen kommen, die einen erheblichen Teil der gebundenen Schwermetalle mobilisieren. Diese können dann von Pflanzen oder Bodenlebewesen aufgenommen oder in das Grundwasser ausgetragen werden. Durch die Kalkung des Bodens kann der Freisetzung von Schadstoffen entgegengewirkt werden. Zusätzlich könnte vor allem bei sandigen Böden, durch das Einbringen von tonhaltigen Böden, die Bindungskapazität von Schwermetallen verbessert werden. Auf der Ackerbaufläche MP 3 wurde ein ph-wert von 4,9 und auf der Ackerbaufläche MP 4 wurde ein ph- Wert von 6,2 ermittelt. Ferner empfehlen wir den Nutzern der Ackerflächen, die landwirtschaftlichen Beratungsstelle zu Rate zu ziehen, damit von dort beurteilt werden kann, ob es bei den Kulturpflanzen durch erhöhte Zink-Werte zu Wachstumsbeeinträchtigungen kommen kann. Wirkungspfad Boden-Grundwasser Aufgrund der bisher vorliegenden Ergebnisse besteht kein Verdacht, dass Schadstoffe über den Wirkungspfad Luft-Boden in das Grundwasser gelangen. Eine Untersuchung dieses Gefährdungspfades ist deshalb nicht erforderlich. Vorsorgewerte nach Tabelle 4.1 und Tabelle 4.2. des Anhangs 2 der BBodSchV Aufgrund der Bestimmungen im Punkt 4.3.b Anwendung der Vorsorgewerte des Anhangs 2 der BBodSchV sind stark schluffige Sande entsprechend der Bodenart Lehm / Schluff zu bewerten. Ferner wird unter Punkt 4.3.c bestimmt, dass bei Böden der Bodenart Lehm/Schluff mit einem ph-wert von < 6,0 für die Parameter Cadmium, Nickel und Zink die Vorsorgewerte der Bodenart Sand gelten. Dies muss im vorliegenden Fall bei der Probe MP 3 berücksichtigt werden. Für organische Stoffe gelten die Vorsorgewert für Humusgehalte 8 %. Gemäß 12 Abs. 4 BBodSchV sollen bei landwirtschaftlicher Folgenutzung im Hinblick auf künftige unvermeidliche Schadstoffeinträge durch Bewirtschaftungsmaßnahmen oder atmosphärische Schadstoffeinträge die Schadstoffgehalte 70 Prozent der Vorsorgewerte nach Anhang 2 Nr. 4 nicht überschreiten....18

Seite 18 von 24 Landwirtschaftliche Vorsorgewerte für die Bodenart Sand Parameter Landwirtschaftliche Vorsorgewerte siehe 12 (4) BBodSchV und Tabellen 4.1 und 4.2 Anhang 2 BBodSchV für die Bodenart Sand MP 2 MP 3 MP 5 Sand Humusgehalt Überschreitung Rangfolge maximale Überschreitung [in %] ph-wert 7,1 4,9 6,1 Humusgehalt 2,6% 1,6% 3,2% Cadmium 0,30 <0,2 0,30 0,4-25,00% 1 Kupfer 1400% Blei 40,00 Lehm/Schluff 40,00 28 42,86% 2 Zink 305% Chrom 35,00 Lehm/Schluff 16,00 21 66,67% 3 PAK16 243% Kupfer 210,00 Lehm/Schluff 21,00 14 1400,00% 4 Benzo[a]pyren 238% Quecksilber 0,08 Lehm/Schluff 0,08 0,07 14,29% 5 Chrom 67% Nickel 17,00 16,00 10,00 10,5 61,90% 6 Nickel 62% Zink 170,00 79,00 70,00 42 304,76% 7 Blei 43% PCB6 H<=8% <NG <NG <NG 0,035-100,00% 8 Quecksilber 14% Benzo[a]pyren H<=8% <0,05 <0,05 0,71 0,21 238,10% 9 PAK 16 H<=8% <NG <NG 7,20 2,1 242,86% 10 Überschreitungen 14 1400,00% 1200,00% 1000,00% 800,00% 600,00% 400,00% 200,00% 0,00% -200,00% Cadmium Blei Chrom Kupfer Quecksilber Nickel Zink PCB6 Benzo[a]pyren PAK16 Die auf 70 % reduzierten Vorsorgewerte der BBodSchV werden bei der Bodenart Sand bei den Parameter Kupfer, Zink und Benzo[a]pyren stark überschritten, während für Chrom, Nickel und Blei deutliche Überschreitungen vorliegen. Die Parameter Quecksilber und PAK sind jedoch nur geringfügig über den Vorsorgewerten für eine landwirtschaftlich Nutzung auf Böden der Bodenart Sand. Wahrscheinliche Ursache für den hohen Kupfergehalt in MP 2 ist der Einsatz von kupferhaltigen Fungiziden (Spritzmittel). Für Zink kommen neben einem Eintrag über den Luftpfad ggf. auch Einträge über die Dachentwässerung (verzinkte Dachrinnen) sowie zinkhaltige Dünge- und Spritzmittel in Betracht. Benzo[a]pyren als ein Einzelparameters des Summenparameters PAK kann auf Rückstände von Verbrennungsprozessen (Hausbrand, Straßenverkehr, Industrie, etc.) zurückgeführt werden. Die Beprobungsfläche liegt direkt im Bereich der Gleisanlagen der Deutschen Bahn (Dieselloks). Auf Rückfrage beim Grundstückseigentümer wurde mitgeteilt, dass es während der Dampflokära öfters zu stärkeren Rußablagerungen auf dem Grundstück gekommen ist. Außerdem wurde im Bereich des Grundstücks ein illegaler Abbrandplatz vorgefunden. Dieser Missstand wurde zwischenzeitlich abgestellt. Für Chrom, Nickel, Blei und Quecksilber ist eine Beeinträchtigung durch Einträge über den Luftpfad wahrscheinlich....19

Seite 19 von 24 Landwirtschaftliche Vorsorgewerte für die Bodenart Lehm/Schluff Parameter Landwirtschaftliche Vorsorgewerte siehe 12 (4) BBodSchV und Tabellen 4.1 und 4.2 Anhang 2 BBodSchV für die Bodenart Lehm/Schluff MP 1 MP 3 MP 4 Prüfwert Lehm/ Schluff Humusgehalt Überschreitung Rangfolge maximale Überschreitung [in %] ph-wert 6,6 4,9 6,2 Humusgehalt 2,1% 1,6% 2,1% Cadmium 0,30 siehe Sand 0,4 0,7-42,86% 1 Kupfer 2507% Blei 56,00 27,00 82,00 49 67,35% 2 Zink 338% Chrom 27,00 19,00 25 42-35,71% 3 PCB6 71% Kupfer 730,00 65,00 67,00 28 2507,14% 4 Blei 67% Quecksilber 0,07 0,15 0,39 0,35 11,43% 5 Quecksilber 11% Nickel 16 siehe Sand 22 35-37,14% 6 PAK16 4% Zink 460,00 siehe Sand 250,00 105 338,10% 7 PCB6 H<=8% <NG <NG 0,06 0,035 71,43% 8 Benzo[a]pyren H<=8% 0,19 <0,05 0,20 0,21-4,76% 9 PAK 16 H<=8% 2,18 <NG 1,95 2,1 3,81% 10 Überschreitungen 10 3000,00% 2500,00% 2000,00% 1500,00% 1000,00% 500,00% 0,00% -500,00% Cadmium Blei Chrom Kupfer Quecksilber Nickel Zink PCB6 Benzo[a]pyren PAK16 Die auf 70 % reduzierten Vorsorgewerte der BBodSchV werden bei der Bodenart Lehm/Schluff für Quecksilber und PAK 16 nur geringfügig überschritten, während für Zink und Kupfer deutliche Überschreitungen vorliegen. Für Blei und PCB 6 liegt in der Probe MP 4 eine deutliche Überschreitung vor. Für Blei ist eine Beeinträchtigung durch Einträge über den Luftpfad wahrscheinlich. Bei Zink kommen neben einem Eintrag über den Luftpfad ggf. auch Einträge über die Dachentwässerung (verzinkte Dachrinnen) sowie zinkhaltige Dünge- und Spritzmittel in Betracht. Für den Parameter Kupfer können geogene Ursachen vermutlich ausgeschlossen werden. Wahrscheinliche Ursache für den hohen Kupfergehalt könnte der Einsatz von kupferhaltigen Fungiziden (Spritzmittel) sein. Die leichte Auffälligkeit von PAK kann auf Rückstände von Verbrennungsprozessen (Hausbrand, Straßenverkehr, Industrie, etc.) zurückgeführt werden. Außerdem wurden bei den Untersuchungen durch das DLR Mosel kleine Kohlepartikel festgestellt, die im Auenbereich der Mosel aus Einträge von Steinkohlepartikeln über die Saar (Steinkohlerevier) resultieren können. In der Bodenprobe MP 4 wurde ein PCB 6 Gehalt von 0,06 mg/kg bestimmt, somit wird der auf 70 % reduzierte Vorsorgewerte der BBodSchV bei Humusgehalten 8 % für PCB 6 von 0,035 mg/kg um 71 % überschritten. Die Bodenproben MP 1, MP 2, MP 3 und MP 5 sind in Bezug auf PCB 6 jedoch unauffällig, da die Einzelparameter für PCB an diesen Messstellen unterhalb der Nachweisgrenze liegen. In der Boden-...20

Seite 20 von 24 proben MP 4 wurden im Vergleich zu den anderen Bodenproben die höchsten e für Dioxine/Furane und für fast alle Schwermetalle nachgewiesen. Die Ackerfläche, aus der die Bodenmischprobe MP 4 entnommen wurde, liegt am nächsten zu den Staubimmissionsquellen. Handlungsbedarf Wegen Überschreitung verschiedener Vorsorgewerte ist zu prüfen, ob durch Überschreitung der zulässigen jährlichen Frachten nach 8 Abs. 2 Nr. 2 BBodSchG, das Entstehen einer schädlichen Bodenveränderung zu besorgen ist. Für Blei und Cadmium konnte diese Prüfung anhand der Untersuchungsergebnisse des Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht () bereits durchgeführt werden. Für die Parameter Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber und Zink liegen keine Daten aus den Luft- bzw. Staubniederschlagsmessungen vor. Diese Parameter sollten bei zukünftigen Staubniederschlagsmessungen an allen Messpunkten ebenfalls berücksichtigt werden. Aus Vorsorgegründen sollte überlegt werden, den Gehölzstreifen zwischen Wohn- und Industriegebiet nach Möglichkeit zu verbreitern und/oder an der östlichen Flanke zu verlängern, um den Effekt der Auskämmung von Stäuben zu fördern, auch wenn diese Maßnahme erst in ca. 20 Jahren einen verbesserten Schutz des Wohngebietes bewirken könnte. Zusätzlich könnten Gehölzstreifen und/oder einzelnen Bäume im Hafengebiet die Stäube aus der Luft auskämmen und somit von anderen Gebieten fernhalten. Ziffer 5. Anhang 2 BBodSchV: Zulässige zusätzliche jährliche Frachten an Schadstoffen ü- ber alle Wirkungspfade nach 8 Abs. 2 Nr. 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (in Gramm je Hektar) Messpunkt 1: Ruwer Messpunkt 1 a bzw 1 b - Ruwer Höchster aus 1 a oder b Tagesfracht pro m² in g Jahresfracht pro m² in g Jahresfracht pro ha in g Jahresmittelgrenzwert TA Luft pro ha in g Grenzwert BBodSchV: Tabelle unter Ziffer 5. des Anhangs 2 der BBodSchV Überschreitung der Jahresfracht BBodSchV oder TA Luft [g/(m²*d] [g/(m²*a] [g/(ha*a] [g/(ha*a] [g/(ha*a] [g/ha*a] [%] Staubniederschlag 0,050 18,25 182.500,00 1.277.500,00 - -1.095.000,00-86% Bleiniederschlag 0,0000289 0,0105485 105,49 365 400-294,52-74% Cadmiumniederschlag 0,0000004 0,000146 1,46 7,3 6-4,54-76% Arsenniederschlag 0,0000005 0,0001825 1,83 14,6 - -12,78-88% Eisenniederschlag 0,0000019 0,0006935 6,94 - - - - Für den Bereich des Messpunktes Ruwer liegen keine Bodenproben vor. Da die zulässigen zusätzlichen jährlichen Frachten an Schadstoffen über alle Wirkungspfade nach 8 Abs. 2 Nr. 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (in Gramm je Hektar) an den Messpunkten 1 a und 1 b eingehalten werden, muss in diesem Bereich das Entstehen einer schädlichen Bodenveränderung für Blei und Cadmium nicht besorgt werden, so dass auf Bodenproben zur Ermittlung der Vorsorgewerte in diesem Bereich verzichtet werden kann....21

Seite 21 von 24 Messpunkt 2: Rothildisstraße Messpunkt 2 - Rothildisstraße Tagesfracht pro m² in g Jahresfracht pro m² in g Jahresfracht pro ha in g Jahresmittelgrenzwert TA Luft pro ha in g Grenzwert BBodSchV: Tabelle unter Ziffer 5. des Anhangs 2 der BBodSchV Überschreitung der Jahresfracht BBodSchV oder TA Luft [g/(m²*d] [g/(m²*a] [g/(ha*a] [g/(ha*a] [g/(ha*a] [g/ha*a] [%] Staubniederschlag 0,100 36,5 365.000,00 1.277.500,00 - -912.500,00-71% Bleiniederschlag 0,0001315 0,0479975 479,98 365 400 79,98 20% Cadmiumniederschlag 0,0000014 0,000511 5,11 7,3 6-0,89-15% Arsenniederschlag 0,0000015 0,0005475 5,48 14,6 - -9,13-63% Eisenniederschlag 0,0000069 0,0025185 25,19 - - - - Aufgrund der vom gemessenen Staubniederschläge wird die unter Ziffer 5. des Anhangs 2 der BBodSchV aufgeführte zulässige jährliche Fracht über alle Wirkungspfade für den Parameter Blei um ca. 20 % überschritten, so dass nach 9 Abs. 1 Nr. 1 im Umfeld des Messpunktes Rothildisstraße das Entstehen einer schädlichen Bodenveränderung zu besorgen ist, wenn die zulässigen Frachten dauerhaft, über viele Jahre, überschritten werden. Für Cadmium und PCB besteht die Besorgnis des Entstehens einer schädlichen Bodenveränderung nicht, da die Vorsorgewerte für Cadmium und PCB auf allen beprobten Böden im Bereich dieser Staubniederschlagsmessstelle eingehalten werden. Die zulässige Jahresfracht für Cadmium wird im Bereich des Messpunktes Rothildisstraße mit 15 % unterschritten. Wegen fehlender Staubniederschlagsmessungen für Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber und Zink, kann derzeit nicht beurteilt werden, ob für diese Parameter mit der Besorgnis des Entstehens einer schädlichen Bodenveränderung gerechnet werden muss. Messpunkt 3: Montanstraße Messpunkt 3 Montanstraße Tagesfracht pro m² in g Jahresfracht pro m² in g Jahresfracht pro ha in g Jahresmittelgrenzwert TA Luft pro ha in g Grenzwert BBodSchV: Tabelle unter Ziffer 5. des Anhangs 2 der BBodSchV Überschreitung der Jahresfracht BBodSchV oder TA Luft [g/(m²*d] [g/(m²*a] [g/(ha*a] [g/(ha*a] [g/(ha*a] [g/ha*a] [%] Staubniederschlag 0,120 43,8 438.000,00 1.277.500,00 - -839.500,00-66% Bleiniederschlag 0,0002691 0,0982215 982,22 365 400 582,22 146% Cadmiumniederschlag 0,000003 0,001095 10,95 7,3 6 4,95 83% Arsenniederschlag 0,0000025 0,0009125 9,13 14,6 - -5,48-38% Eisenniederschlag 0,0000122 0,004453 44,53 - - - - Aufgrund der vom gemessenen Staubniederschläge wird die unter Ziffer 5. des Anhangs 2 der BBodSchV aufgeführte zulässige jährliche Fracht über alle Wirkungspfade für den Parameter Blei um ca. 146 % und für Cadmium um ca. 83 % überschritten, so dass nach 9 Abs. 1 Nr. 1 im Umfeld des Messpunktes Montanstraße das Entstehen einer schädlichen Bodenveränderung zu besorgen ist, wenn die zulässigen Frachten dauerhaft, über viele Jahre, überschritten werden. Für den Parameter Cadmium besteht die Besorgnis des Entstehens einer schädlichen Bodenveränderung nicht, da der Vorsorgewert für Cadmium in allen beprobten Böden, also auch im Bereich dieser Staubniederschlagsmessstelle, eingehalten wird. Wegen fehlender Staubniederschlagsmessungen für Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber und Zink, kann derzeit nicht beurteilt werden, ob für diese Parameter mit der Besorgnis des Entstehens einer schädlichen Bodenveränderung gerechnet werden muss. Für PCB 6 enthält die BBodSchV keine zulässige zusätzliche jährliche Fracht. Da im Bereich des Messpunktes 3 Montanstraße jedoch für PCB 6 der Zielwert der Länderarbeits-...22

Seite 22 von 24 gemeinschaft Immissionsschutz (LAI) nicht eingehalten wird, besteht für Flächen im Bereich des Messpunktes 3 Montanstraße, für PCB und Blei, die Besorgnis, dass eine schädliche Bodenveränderung entstehen könnte, wenn der Zielwert für PCB und die zulässige zusätzliche Fracht der BBodSchV für zukünftig dauerhaft nicht eingehalten wird. Messpunkt 4: Mündung Auf der Kenner Lay / Alte Poststraße Messpunkt 4 Mündung Auf der Kenner Lay / Alte Poststraße Tagesfracht pro m² in g Jahresfracht pro m² in g Jahresfracht pro ha in g Jahresmittelgrenzwert TA Luft pro ha in g Grenzwert BBodSchV: Tabelle unter Ziffer 5. des Anhangs 2 der BBodSchV Überschreitung der Jahresfracht BBodSchV oder TA Luft [g/(m²*d] [g/(m²*a] [g/(ha*a] [g/(ha*a] [g/(ha*a] [g/ha*a] [%] Staubniederschlag 0,060 21,9 219.000,00 1.277.500,00 - -1.058.500,00-83% Bleiniederschlag 0,0000763 0,0278495 278,495 365 400-121,51-30% Cadmiumniederschlag 0,0000008 0,000292 2,92 7,3 6-3,08-51% Arsenniederschlag 0,0000008 0,000292 2,92 14,6 - -11,68-80% Eisenniederschlag 0,0000044 0,001606 16,06 - - - - Messpunkt 5: Kyllstraße, Parkplatz an der Kyllbrücke Messpunkt 5 Kyllstraße, Parkplatz an der Kyllbrücke Tagesfracht pro m² in g Jahresfracht pro m² in g Jahresfracht pro ha in g Jahresmittelgrenzwert TA Luft pro ha in g Grenzwert BBodSchV: Tabelle unter Ziffer 5. des Anhangs 2 der BBodSchV Überschreitung der Jahresfracht BBodSchV oder TA Luft [g/(m²*d] [g/(m²*a] [g/(ha*a] [g/(ha*a] [g/(ha*a] [g/ha*a] [%] Staubniederschlag 0,080 29,2 292.000,00 1.277.500,00 - -985.500,00-77% Bleiniederschlag 0,0000184 0,006716 67,16 365 400-332,84-83% Cadmiumniederschlag 0,0000002 0,000073 0,73 7,3 6-5,27-88% Arsenniederschlag 0,0000005 0,0001825 1,83 14,6 - -12,78-88% Eisenniederschlag 0,0000018 0,000657 6,57 - - - - Messpunkt 6: Auf dem Verteilerkreisel B53 (westlicher Teil des Doppelkreisels) Messpunkt 6: Auf dem Verteilerkreisel B53 (westlicher Teil des Doppelkreisels Tagesfracht pro m² in g Jahresfracht pro m² in g Jahresfracht pro ha in g Jahresmittelgrenzwert TA Luft pro ha in g Grenzwert BBodSchV: Tabelle unter Ziffer 5. des Anhangs 2 der BBodSchV Überschreitung der Jahresfracht BBodSchV oder TA Luft [g/(m²*d] [g/(m²*a] [g/(ha*a] [g/(ha*a] [g/(ha*a] [g/ha*a] [%] Staubniederschlag 0,100 36,5 365.000,00 1.277.500,00 - -912.500,00-71% Bleiniederschlag 0,0000801 0,0292365 292,365 365 400-107,64-27% Cadmiumniederschlag 0,0000012 0,000438 4,38 7,3 6-1,62-27% Arsenniederschlag 0,0000015 0,0005475 5,48 14,6 - -9,13-63% Eisenniederschlag 0,0000077 0,0028105 28,11 - - - -...23

Seite 23 von 24 Handlungsbedarf: Bei allen untersuchten Proben wurden für verschiedene Parameter die Vorsorgewerte der BBodSchV überschritten. Da für den Parameter Blei ebenfalls die zulässige jährliche Fracht durch Einträge über den Luftpfad in der Rothildisstraße um 20 % und in der Montanstraße um 146 % überschritten wird, besteht langfristig die Besorgnis, dass bei einer dauerhaften Überschreitung im Bereich des Trierer-Hafens eine schädliche Bodenveränderung durch Blei und im Nahbereich der Staubniederschlagsmessstelle Montanstraße auch für PCB entstehen könnte. Wegen fehlender Staubniederschlagsmessungen für Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber und Zink, kann derzeit nicht beurteilt werden, ob für diese Schwermetalle mit der Besorgnis des Entstehens einer schädlichen Bodenveränderung gerechnet werden muss. Bei zukünftigen Staubniederschlagsmessungen halten wir es für erforderlich die Parameter Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber und Zink in das Überwachungsprogramm aufzunehmen. In den Bereichen der Messpunkte 4, 5 und 6 liegen derzeit keine Bodenproben vor. Da die zulässigen zusätzlichen jährlichen Frachten an Schadstoffen über alle Wirkungspfade nach 8 Abs. 2 Nr. 2 des Bundes- Bodenschutzgesetzes (in Gramm je Hektar) an den Messpunkten 4, 5 und 6 eingehalten werden, muss in diesen Bereichen das Entstehen einer schädlichen Bodenveränderung für Blei und Cadmium nicht besorgt werden, so dass auf Bodenproben zur Ermittlung der Vorsorgewerte in diesem Bereich verzichtet werden kann. Um der Besorgnis des Entstehens einer schädlichen Bodenveränderung im Bereich der Rothildisstraße und der Montanstraße langfristig zu begegnen, ist anzustreben, die zulässigen zusätzlichen jährlichen Frachten an Blei über alle Wirkungspfade nach 8 Abs. 2 Nr. 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes im Bereich der Rothildisstraße und Montanstraße einzuhalten. Maßnahmen zur Reduktion der Staubimmissionen sind bei den bekannten emittierenden Betrieben bereits in der Umsetzung bzw. in Vorbereitung, so dass der Besorgnis des Entstehens einer schädlichen Bodenveränderung bereits entgegnet wird und aus Sicht des Bodenschutzes kein darüber hinausgehenden Handlungsbedarf erkennbar ist. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass wegen 11 Abs. 3 BBodSchV in Verbindung mit 3 Abs. 3 Satz 2 BBodSchG auch bei Überschreitung der bodenschutzrechtlichen Vorsorgepflicht keine über den Stand der Emissionsbegrenzungstechnik nach 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG hinausgehende Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen gestellt werden können....24

Seite 24 von 24 Zusammenfassung / Kurzinformation / Pressemitteilung Die, Regionalstelle Wasserwirtschaft Abfallwirtschaft Bodenschutz Trier, hat zusammen mit Fachleuten vom Dienstleistungszentrum ländlicher Raum (DLR) Mosel im Einwirkungsbereich der im Hafen ansässigen Industriebetriebe auf 5 repräsentativen Flächen (2 Nutzgärten, 2 Ackerflächen und 1 Viehweide) Bodenproben entnommen, diese auf relevante Schadstoffe untersucht und die Ergebnisse anhand der Vorgaben des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der dazugehörigen Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) wie folgt bewertet: Von den beprobten Böden im Bereich des Trierer Hafens gehen keine erkennbaren Gefahren im Hinblick auf die menschliche Gesundheit, auf Tiere, auf das Grundwasser und auf das zum Verzehr angebaute Obst und Gemüse aus. Für die Parameter Blei und PCB (polychlorierter Biphenyle) besteht im Bereich Pfalzel jedoch auf Grund der gefundenen Werte die Besorgnis, dass bei weiterem Einwirken von Staubniederschlag in der Zukunft eine schädliche Bodenveränderung entstehen könnte. Mit einer Reduzierung der Staubniederschläge aus dem Hafengebiet auf die zulässigen Frachten wird die Besorgnis des Entstehens einer schädlichen Bodenveränderung jedoch entkräftet. Für den Bereich Ehrang und die Gebiete auf der rechten Moselseite (Ruwer und Kenn) besteht diese Besorgnis nicht. Erste innerbetrieblich durchgeführte Maßnahmen zur Reduktion der Staubimmissionen im Bereich der Immissionsquellen und somit aller darin enthaltener Schwermetalle und organischer Schadstoffe sind bereits in der Umsetzung. Weitere Maßnahmen sind in Vorbereitung, so dass dem Entstehen einer schädlichen Bodenveränderung bereits begegnet wird. Neben den immissionsmindernden Maßnahmen an den Staubquellen sehen die Fachleute der o.g. Behörden in der Verbreiterung des Gehölzstreifen zwischen Wohn- und Industriegebiet sowie in der Anpflanzung weiterer Bäume oder Gehölzstreifen im Hafengebiet eine Möglichkeit, durch Auskämmung von Stäuben aus der Luft das Wohngebiet in Pfalzel langfristig zusätzlich vor Staubniederschlägen zu schützen. 05.05.2006 Dipl. Ing. (FH) Karlheinz Mesenich Dipl. Ing. Alfred Weinandy

Rechts: Hoch: 2548878 5518538 20 19 18 17 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 Rechts: Hoch: 2548878 5516438 Untersuchungsgebiet 4 1 3 2 Rechts: Hoch: 2550878 5518538 A B CD E F G H I J K LM NO P QR S T Rechts: Hoch: 2550878 5516438 Anlage 1 Bodenschutz in Rheinland-Pfalz - SGD Nord, Regionalstelle WAB Trier

MP 1, MP 2, MP 3 und MP 4 8 7 MP4 6 5 MP3 4 MP1 MP2 3 2 1 H I J K L M N O P Q R T S Anlage 2 Bodenschutz in Rheinland-Pfalz - SGD Nord, Regionalstelle WAB Trier

MP 5 14 13 12 11 10 MP5 9 8 7 A B C D E F G H I J K L Anlage 3 Bodenschutz in Rheinland-Pfalz - SGD Nord, Regionalstelle WAB Trier M

Trierer Stahlwerk (TSW) Bodenschutz in Rheinland-Pfalz - SGD Nord, Regionalstelle WAB Trier

Fa. Theo Steil Bodenschutz in Rheinland-Pfalz - SGD Nord, Regionalstelle WAB Trier