Rahmenvertrag zwischen der Politischen Gemeinde Hombrechtikon (nachgenannt Gemeinde ) und Hom Care Organisation für Alter und Gesundheit Hombrechtikon (nachgenannt Hom Care ) Pflege und Betreuung von Einwohner/innen der Gemeinde 1
A. Allgemeines 1. Zweck des Rahmenvertrages Hom Care ist eine Institution, welche zurzeit aus dem Alters- und Pflegeheim (APH) Breitlen, der Alterssiedlung (AS) Breitlen und der Spitex in Hombrechtikon besteht. Der Rahmenvertrag regelt die Beziehung zwischen der Gemeinde und Hom Care. Er definiert die Ziele, Aufgaben und den Leistungsrahmen der Gemeinde. 2. Ziele des Rahmenvertrages Mit dem Rahmenvertrag werden das Angebot und die qualitativen Leistungen von Hom Care sowie die Prozesse der Zusammenarbeit definiert. Die Grundphilosophie und Zielsetzung von Hom Care basieren auf dem kantonalen Leitsatz ambulant vor stationär, dem Leitbild, zufriedenen Bewohnern und Klienten sowie zufriedenen Mitarbeitenden. 3. Vertragsgegenstand Mit dem vorliegenden Rahmenvertrag zwischen der Gemeinde und Hom Care wird folgendes geregelt: - Welche Leistungen Hom Care zu erbringen hat; - Welche Rahmenbedingungen von Hom Care einzuhalten sind; - Der Qualitätsstandard; - In welcher Form die Gemeinde Hom Care finanziell unterstützt. 4. Grundlagen Grundlagen dieses Vertrages bilden: - Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) vom 18. März 1994; - Verordnung über die Krankenversicherung KVV vom 27.6.1995; - Patientinnen- und Patientengesetz des Kantons Zürich vom 5. April 2004; - Gesundheitsgesetz des Kantons Zürich vom 4.11.1962; - Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenversicherung (Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV) vom 29. September 1995 (Stand per 1. Januar 2008); - Kantonaler Spitex-Vertrag vom 26.10.2000; - Bundespflegegesetz vom 27.9.2010; - Pflegegesetz des Kantons Zürich vom 1.1.2011. 5. Leistungsauftrag Ziele, Inhalt und Qualität 5.1 Auftrag Hom Care stellt eine umfassende, koordinierte Planung und Versorgung in den folgenden Bereichen sicher: - Altersarbeit, Alterspflege; - Beratung und Vermittlung in Alters- und Gesundheitsfragen (Beratungs- und Vermittlungsstelle); - Alterswohnen; - betreutes Wohnen; - stationäre Langzeitpflege; 2
- spitalexterne Dienste für die Gemeinde Hombrechtikon; - Akut- und Übergangspflege; - Unterhalt und Investitionen zum Erhalt der Infrastruktur; - Koordination des SRK Fahrdienstes; - Betreuung der Freiwilligen, die mit Hom Care eine Vereinbarung haben; - Leitung der KOFA (Kommission für Altersfragen); - Führung von Hom Care nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen; - Weiterentwicklung und Umsetzung der Strategie für Hom Care. 5.2 Zielgruppen - Betagte Menschen, welche leichte Betreuung nötig haben; - Betagte Menschen mit somatischen Krankheiten; - Menschen mit Demenzerkrankungen; - Behinderte, kranke, verunfallte, rekonvaleszente und sterbende Menschen; - Pflegebedürftige Personen, welche befristet stationär gepflegt und betreut werden; - Menschen, welche zu Hause Hilfe, Pflege, Betreuung, Begleitung benötigen; - Ratsuchende Menschen und Angehörige, welche eine zentrale Anlaufs- und Beratungs- und Vermittlungsstelle für Alter und Gesundheit aufsuchen wollen. 5.3 Leistungen Hom Care übernimmt fallweise für Einwohner/innen der Gemeinde Hombrechtikon die Verantwortung für das Erbringen folgender Leistungen: - Betreutes Wohnen; - Pflege und Betreuung von Menschen mit somatischen Krankheiten; - Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenzerkrankungen; - Ferienbetten; - Pflege und Betreuung für Kurzzeitaufenthalte (pflegebedürftige Personen, welche befristet von Hom Care stationär gepflegt und betreut werden); - Ein ambulanter Dienst (Spitex) fördert, unterstützt und ermöglicht mit seinen Dienstleistungen das Wohnen und Leben zu Hause für Menschen, die Hilfe, Pflege, Behandlung, Betreuung, Begleitung und/oder Beratung benötigen; - Alterswohnen; - Beratungs- und Vermittlungsstelle für Alter und Gesundheit; - Koordination SRK Fahrdienst. 5.4 Dienstleistungen APH Breitlen - Individuelles Wohn-, Pflege- und Betreuungsangebot, welches durch fachlich kompetentes und qualifiziertes Personal gewährleistet wird; - Pflegerische und medizinische Betreuung individuell auf die Bewohner ausgerichtet; - Gesundheits- oder palliative Pflege und Behandlung; - Betreuung von gerontopsychiatrischen Patienten; hauptsächlich von Menschen mit Demenzerkrankungen; - Verschiedene Aktivitäten zur Förderung und Erhaltung der geistigen und körperlichen Mobilität (Aktivierungstherapie); - Den Bedürfnissen (Diätangebot) angepasste und variantenreiche Küche; 3
- Ausbildungsplätze. AS Breitlen - Betrieb einer Alterssiedlung mit altersgerechten Wohnungen; - Dienstleistungen und Service aus dem APH Breitlen. Spitex Hom Care - Pflegerische Dienstleistungen; - Hauswirtschaftliche Dienstleistungen und Betreuung; - Beratung und Prävention in Gesundheitsfragen; - Mahlzeitendienst; - Ausbildungsplätze; - Zusammenarbeit mit anderen Diensten und Betreuung. Grenzen der Spitex-Dienstleistungen: Die Hilfe und Pflege zu Hause ist nicht (mehr) möglich bzw. eine andere Betreuungsoder Pflegeform ist angezeigt, wenn: - medizinisch-technische Hilfsmittel benötigt werden, die zu Hause nicht einsetzbar bzw. zu teuer sind; - die Situation des Klienten/der Klientin eine ständige Präsenz von Spitex-Personal über längere Zeit erforderlich machen würde; - sich die Situation des Klienten/der Klientin so verändert, dass künftig eine Hilfe von aussen in sehr kurzer Zeit verfügbar sein muss (Notfall); - der Einsatz dem Spitex-Personal aus gesundheitlichen und/oder psychischen Gründen nicht (mehr) zugemutet werden kann; - die Bedingungen für eine qualitativ vertretbare Hilfe und Pflege zu Hause nicht (mehr) zugemutet werden kann; - der Klient/die Klientin die notwendigen Pflege- und/oder Betreuungsmassnahmen wiederholt verweigert; - die Kosten der Spitex-Dienstleistung im Vergleich zu anderen Institutionen nicht mehr vertretbar sind. Qualität Hom Care betreibt eine aktive und überprüfbare Qualitätssicherung (ISO 9001) gemäss den Vorgaben des Krankenversicherungsgesetzes (KVG). 6. Bereitstellung von Bettenkapazität Hom Care ist mit dem neuen Pflegegesetz und unter Berücksichtigung der in diesem Rahmenvertrag genannten Ziele verpflichtet, bei Bedarf allen pflegebedürftigen Einwohnerinnen und Einwohnern von Hombrechtikon ein Pflegebett zur Verfügung zu stellen. Bei Vollbesetzung muss Hom Care einen alternativen Heimplatz organisieren bis wieder Betten im eigenen Heim verfügbar sind. 7. Organisation Hom Care sorgt mit geeigneten Strukturen für die wirksame und effiziente Erfüllung des Rahmenvertrages. Hom Care regelt die organisatorischen und betrieblichen Belange, soweit sie in diesem Vertrag nicht definiert sind, selbstständig. 4
Die Gemeinde ist durch mindestens zwei delegierte Gemeinderäte im Verwaltungsrat vertreten. Diese vertreten die Gemeinde und sorgen für den nötigen Informationsfluss. Das Präsidium wird durch einen dieser Gemeinderäte besetzt. Die Gemeinde unterstützt Hom Care im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Erfüllung ihrer Leistungsziele und übernimmt insbesondere Funktionen der Politischen Interessevertretung. B. Finanzen 8. Allgemeines Hom Care wird kostenbewusst und nach aktuellen ökologischen und betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt. Unter Vorbehalt gesetzlicher Bestimmungen und der Vorgaben der Gemeinde wird eine ausgeglichene Rechnung angestrebt. Die Finanzierung errechnet sich über die Abklärungsinstrumente BESA, RaiHC, Taxen, Mietzinse, Erträge aus Dienstleistungen, Spenden und Legate und Beiträge der Gemeinde (Abgeltung Spitex). Für folgende an Hom Care delegierte Aufgaben wird der Gemeinde Rechnung gestellt: - Die Erstellung und Anpassung des Versorgungskonzepts, die Führung der Beratungs- und Vermittlungsstelle für Alter und Gesundheit, die Betreuung der Freiwilligen, die Leitung der KOFA, die Koordination des SRK Fahrdienstes. Die Abweichung zwischen dem bewilligten Globalbudget und der Rechnung (Bruttoergebnis) wird wie folgt behandelt: - Das Ergebnis wird als Rücklage auf das folgende Jahr übertragen. Die Rücklagen dienen dem Ausgleich von früheren und künftigen Fehlbeträgen bzw. Überschüssen. Hom Care erstellt einen Jahresbericht (inkl. Jahresrechnung und Bilanz) und legt, gemäss Zeitplan Hom Care, für das kommende Jahr das Budget fest. 9. Tarifgestaltung Hom Care verpflichtet sich, die Tarife gemäss den gesetzlichen Vorgaben nach den üblichen Kalkulationsrichtlinien der Branche (Vollkostenrechnung) zu berechnen. Die jeweils gültige Taxordnung ist integraler Bestandteil dieses Rahmenvertrages. Die Tarife dienen zur Deckung der laufenden Betriebskosten, zur Amortisation und zur Verzinsung von Investitionen und zur Bildung von angemessenen Reserven. C. Personelles, Aufsicht 10. Personal Das therapeutische, pflegerische und aktivierungstherapeutische Personal von Hom Care muss die für die entsprechende Tätigkeit notwendigen Fähigkeitsausweise gemäss Diplomanerkennungsreglement des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) besitzen oder im Falle ausländischer Diplome über eine Äquivalenzbestätigung des SRK verfügen. Für Ausbildungen gemäss neuer Ordnung nach dem Berufsbildungsgesetz vom 13.12.2002 sind die Anerkennungen des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) notwendig. Hom Care richtet sich nach dem eigenen Weiterbildungsreglement. 5
Hom Care übernimmt das Personalrecht der Politischen Gemeinde Hombrechtikon und richtet sich aus nach den eigenen Vollziehungsbestimmungen zur Personalverordnung der Gemeinde Hombrechtikon und ihren eigenen Reglementen. 11. Aufsicht Hom Care steht unter der fachlichen Aufsicht der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich (gemäss Gesundheitsgesetz). Die Revision wird durch das kantonale Gemeindeamt des Kantons Zürich vorgenommen. D. Schlussbestimmungen 12. Geltungsdauer, Änderungen Dieser Vertrag beginnt am 1. Januar 2012 und dauert bis am 31. Dezember 2016. Er kann jeweils um weitere 4 Jahre stillschweigend erneuert werden. Eine geplante Nicht-Erneuerung des Rahmenvertrages ist 24 Monate im Voraus anzukündigen. Die jährlich neu auszuhandelnden Regelungen (variabel) werden in einer Leistungsvereinbarung festgelegt. Während der Vertragsdauer können die Parteien im gegenseitigen Einvernehmen Änderungen am vorliegenden Vertrag vornehmen. 13. Schlichtungsverfahren Treten im Verlauf der Vertragsdauer Meinungsverschiedenheiten zwischen der Gemeinde und Hom Care auf, die den Inhalt dieses Vertrages betreffen, sind diese in gemeinsamen Verhandlungen zwischen der Gemeinde und Hom Care zu bereinigen. Pol. Gemeinde Hombrechtikon Hom Care sig. sig. sig. sig....... Max Baur Jürgen Sulger Peter Appoloni Reto Furrer Präsident Schreiber VR-Präsident Geschäftsführer Hombrechtikon, 20. März 2012 6