Vereinbarung. zwischen der. Europäischen Senioren- Akademie (ESA Caritas-ESTA ggmbh) Rathausplatz Ahaus als Projektträger.
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- Nelly Arnold
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1 Vereinbarung zwischen der Europäischen Senioren- Akademie (ESA Caritas-ESTA ggmbh) Rathausplatz Ahaus als Projektträger und dem Caritasverband für die Dekanate Ahaus und Vreden e. V. Rathausplatz Ahaus als Vermieter Vereinbarung ESA und CV Ahaus Seite 1/7
2 Inhalt Abschnitt 1: Allgemeine Grundsätze 1 Ziele der en 2 Begleitungsgemeinschaft Abschnitt 2: Aufgaben des ambulanten Pflegedienstes 3 Leistungen 4 Wirtschaftlichkeit 5 Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis der 6 Einzug eines Bewohners 7 Ausschluss eines Bewohners Abschnitt 3: Aufgaben der Europäischen Senioren-Akademie 8 Implementierung 9 Qualitätssicherung Abschnitt 4: Schlussbestimmungen 10 Laufzeit 11 Kündigung Vereinbarung ESA und CV Ahaus Seite 2/7
3 Abschnitt 1: Allgemeine Grundsätze 1 Ziele der en (1) Die en stellt eine Ergänzung zum bestehenden ambulanten Versorgungsangebot dar und entspricht dem Grundsatz ambulant vor stationär. (2) Gemeinsames Ziel ist es, in der eine alternative Wohn- und Versorgungsform für Menschen mit Demenz sicherzustellen, die in besonderer Weise die individuellen und gemeinschaftlichen Bedürfnisse und Versorgungsbedarfe der Bewohner berücksichtigt. 2 Begleitungsgemeinschaft (1) Die Verantwortung für die Gesamtorganisation der wird gemeinsam von den Mitgliedern der Begleitungsgemeinschaft im Rahmen ihrer spezifischen Funktion getragen. (2) Zu den Mitgliedern der Begleitungsgemeinschaft gehören: 1. die Bewohner bzw. deren Bevollmächtigter oder gesetzlicher Betreuer, die die Interessen der Bewohner auf der Grundlage der individuellen und gemeinschaftlichen Bedürfnisse und Versorgungsbedarfe vertreten und sichern. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben bildet diese Gruppe den Arbeitskreis der. 2. die Angehörigen, die in die Tagesstruktur integriert werden. 3. die Ehrenamtlichen, die in die Tagesstruktur integriert werden und Betreuungsleistungen übernehmen. Zur Sicherung der ehrenamtlichen Betreuungsqualität wird ein Arbeitskreis der Ehrenamtlichen gebildet. 4. der Pflegedienst, der im Rahmen der Regelungen aus dem Pflege- und Betreuungsvertrag sowie der Rahmenvereinbarung zur Implementierung von ambulant betreuten en im Kreis Borken die Steuerung des Pflegeprozesses sowie die gesamte Alltagsgestaltung sicherstellt. Die verantwortlichen Mitarbeiter des Pflegedienstes bilden einen Qualitätszirkel zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in en. 5. der Vermieter, der im Rahmen der Regelungen des Mietvertrages den Wohnraum zur Verfügung stellt. (3) Die Europäische Senioren-Akademie moderiert die zur Umsetzung des Konzeptes und zur Realisierung des Gemeinschaftslebens notwendigen Abläufe und Prozesse sowie die Arbeitskreise und den Qualitätszirkel gem. Abs. 2. Vereinbarung ESA und CV Ahaus Seite 3/7
4 Wohnraum Pflege/ Betreuung Pflege/ Betreuung Betreuung Vermieter Angehörige Pflegedienst Ehrenamtliche Begleitungsgemeinschaft Moderation für Menschen mit Demenz Bewohner Abbildung 1: Begleitungsgemeinschaft Arbeitskreise & Qualitätszirkel Interessensvertretung Qualitätssicherung Sicherung der ehrenamtlichen Betreuungqualität für Menschen mit Demenz Arbeitskreis der Qualitätszirkel des Pflegedienst Arbeitskreis der Ehrenamtlichen Moderation Abbildung 2: Arbeitskreise und Qualitätszirkel Vereinbarung ESA und CV Ahaus Seite 4/7
5 Abschnitt 2: Aufgaben des Vermieters 3 Leistungen Die beiden en in Ahaus-Wessum bieten Wohnraum für jeweils 9 Personen. Die Bewohner verfügen über ein eigenes Zimmer. Das Wohn- und Esszimmer, die Küche und Bäder werden gemeinschaftlich genutzt. Die Bewohner der verfügen über Einzelmietverträge und haben alle Rechte und Pflichten eines normalen Mietverhältnisses. 4 Wirtschaftlichkeit Im Rahmen der Projektlaufzeit vom bis verpflichtet sich der Vermieter seine Kosten und Erträge bzgl. der Vermietung der gegenüber der Europäischen Senioren-Akademie und dem Arbeitskreis der jährlich offen zu legen. 5 Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis der (1) Der Vermieter steht im Austausch mit dem Arbeitskreis der. (2) Bei Fragen bzgl. des Mietverhältnisses nimmt der Vermieter an den Arbeitskreissitzungen teil. (3) Der Vermieter akzeptiert die Entscheidungen des Arbeitskreises im Hinblick auf die Angelegenheiten des Gemeinschaftslebens der. Bei Entscheidungen mit wirtschaftlichen Konsequenzen für den Vermieter, treffen Arbeitskreis der und Vermieter im Konsens eine Entscheidung. 6 Einzug eines Bewohners in die (1) Der Vermieter entscheidet im Konsens mit dem Arbeitskreis der sowie dem ambulanten Pflegedienst über den Einzug eines neuen Bewohners. (2) Der ambulante Pflegedienst nimmt vor Einzug eines neuen Bewohners eine Einschätzung des allgemeinen Zustandes und des Pflegebedarfs vor und klärt, ob der Bewerber für das Zusammenleben in der geeignet ist. 7 Ausschluss eines Bewohners aus der (1) Bewohner der werden grundsätzlich auch bei Verschlechterung ihres Allgemeinzustandes in der weiterhin pflegerisch versorgt. Vereinbarung ESA und CV Ahaus Seite 5/7
6 (2) Ein Ausschluss aus der ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn ein Bewohner das Zusammenleben in der so nachhaltig stört, z. B. durch eine umfassende Fremdgefährdung, dass den Mitbewohnerinnen/Mitbewohnern die Fortsetzung des Zusammenlebens nicht zugemutet werden kann. (3) Bei medizinischen Ursachen muss der behandelnde Arzt gehört werden. (4) Der Vermieter entscheidet im Konsens mit dem Arbeitskreis der sowie dem ambulanten Pflegedienst über die Kündigung des Mietvertrages. Abschnitt 3: Aufgaben der Europäischen Senioren-Akademie 8 Implementierung Die Europäische Senioren-Akademie übernimmt im Rahmen des Aufbaus von en folgende Aufgaben: 1. Initiierung des Aufbaus ambulanter en auf der konzeptionellen Grundlage des Gemeinschaftskonzeptes, des Pflegekonzeptes, der Bau- und Milieuvorgaben, des Finanzierungskonzeptes und der rechtlichen Rahmenbedingungen und des sozialrechtlichen Konzeptes. 2. Operative Gestaltung von Rahmenbedingungen zur Gründung einer 3. Moderation der Begleitungsgemeinschaft, des Arbeitskreises der und des Arbeitskreises der Ehrenamtlichen. 4. Steuerung des Qualitätszirkel des Pflegedienstes zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in en. 9 Qualitätssicherung Im Rahmen der en übernimmt die Europäische Senioren- Akademie über die in 8 beschriebenen Aufgaben hinaus folgende Aufgaben der Qualitätssicherung: Im Rahmen der en übernimmt die Europäische Senioren- Akademie über die in 9 beschriebenen Aufgaben hinaus folgende Aufgaben der Qualitätssicherung: Vereinbarung ESA und CV Ahaus Seite 6/7
7 1. Durchführung eines Basismoduls à 40 Unterrichtseinheiten für Pflegekräfte, Ehrenamtliche und auf Wunsch für Angehörige. 2. Moderation o der Begleitungsgemeinschaft, o des Arbeitskreises der und o des Arbeitskreises der Ehrenamtlichen, auf Wunsch der definierten Arbeitskreise und Qualitätszirkel und anderer Mitglieder der Begleitungsgemeinschaft bei Konflikten zwischen Bewohnern, Angehörigen, Bevollmächtigten, gesetzlichen Betreuern, Ehrenamtlichen und den Mitarbeitern des ambulanten Pflegedienstes 3. Kontinuierliche kollegiale Beratung des Qualitätszirkels des Pflegedienstes zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in en 4. jährliche Darstellung der Wirtschaftlichkeit und der Qualität der Leistungserbringung bis zum Abschnitt 4: Schlussbestimmungen 10 Laufzeit (1) Diese Vereinbarung hat eine Laufzeit bis zum (2) Es wird festgestellt, dass für die Laufzeit der vorliegenden Vereinbarung die Finanzierung der dargestellten Leistungen der Europäischen Senioren-Akademie im Rahmen des Modellprojektes Implementierung von en für Menschen mit Demenz im Kreis Borken sichergestellt ist. Die Vertragsparteien verpflichten sich, vor Ablauf der Laufzeit eine neue Vereinbarung herbeizuführen. 11 Kündigung Eine Kündigung der vorliegenden Vereinbarung vor Ende der Projektlaufzeit ist nur bei vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des BGB möglich. Ahaus, den für den Caritasverband für die Dekanate Ahaus und Vreden e. V.: Bernhard Herdering, Geschäftsführer Ahaus, den für die Europäische Senioren-Akademie: Dr. Bodo de Vries, Akademieleitung Vereinbarung ESA und CV Ahaus Seite 7/7
Vereinbarung. zwischen der. Europäischen Senioren-Akademie (ESA Caritas-ESTA ggmbh) Rathausplatz Ahaus als Projektträger.
Vereinbarung zwischen der Europäischen Senioren-Akademie (ESA Caritas-ESTA ggmbh) Rathausplatz 2 48683 Ahaus als Projektträger und dem ambulanten Pflegedienst Vereinbarung ESA und Pflegedienst, Std. 23.05.2005
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