Innovative Wohnformen für Ältere und Menschen mit Behinderung Anwendbarkeit des WBVG? Multiplikatorentag der BIVA e.v. 20. März 2013 in Hofgeismar

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1 Innovative Wohnformen für Ältere und Menschen mit Behinderung Anwendbarkeit des WBVG? Multiplikatorentag der BIVA e.v. 20. März 2013 in Hofgeismar

2 Was gibt es schon? Was ist innovativ? Versorgung zu Hause ohne oder mit Pflegediensten 24-Stunden-Versorgung durch ausländische Hilfen Betreutes Wohnen / Servicewohnen Ambulant betreute Wohngemeinschaften Versorgung im Heim Mehrgenerationenhäuser

3 Was sind Wohngemeinschaften? 8 12 Menschen leben zusammen eigenes Zimmer mit anteiliger Gemeinschaftsfläche große Wohnküche ein Dienst als Begleiter für Betreuung und Pflege Dienst ist Gast im Haus Unterstützung durch Ehrenamtliche Bewohner/Angehörige haben das Sagen

4 Konstruktionsmerkmale und Qualitätskriterien neuer Wohnformen (nicht nur) für Menschen mit Demenz Autonomie und Selbstbestimmung Leben wie zu Hause, gemeinsame Entscheidungen für die Gruppe Strukturelle Unabhängigkeit und geteilte Verantwortung Souveräner Kunde, Tagesgestaltung, Hausrecht Trennung von Miet- und Pfege-/Betreuungsvertrag Einzelmietvertrag und gesonderter Vertrag über Pflege/Betreuung Auftraggebergemeinschaft Auswahl/Abwahl des Pflegedienstes, Haushaltsgeld, Tagesablauf Moderation/3. Instanz Unterstützt als neutrale Person die Akteure

5 Entscheidung durch die Angehörigen Einzug einer neuen Mieterin/eines neuen Mieters Auszug von Mitbewohnerinnen/von Mitbewohnern Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes Kündigung der Pflege- und Betreuungsverträge Vereinbarungen mit dem Vermieter Regelungen zum Einkauf Führung des Haushaltskontos Tagesgestaltung Verwendung der SGB XI-Leistungen ( 38 a Wohngruppenzuschlag, 45 b Lstg. für erhöhten Betreuungsbedarf SGB XI)

6 WBVG Voraussetzungen (Regelfall) Angebot, bei dem von einem Unternehmer Wohnraum überlassen und Betreuung oder Pflege angeboten wird Unternehmer kann die Leistungen zur Verfügung stellen oder nur vorhalten Leistungen (Betreuung und Pflege) müssen über allgemeine Unterstützungsleistungen hinausgehen allein auf die vertraglichen Beziehungen von Unternehmer und Verbraucher kommt es an

7 WBVG Voraussetzungen (entsprechende Anwendung) Angebot, bei dem von einem Unternehmer Wohnraum überlassen und Betreuung oder Pflege angeboten wird durch zwei oder mehr Verträge und die Verträge hängen voneinander ab Abhängigkeit besteht: ( Wohnraumvertrag ist abhängig vom Bestand des Pflege-/ Betreuungsvertrages Unternehmer macht den Abschluss des Wohnraumvertrages tatsächlich abhängig vom Abschluss eines Pflege-/ Betreuungsvertrages (Beweislast für Abhängigkeit liegt beim Verbraucher)

8 WBVG Voraussetzungen (entsprechende Anwendung) Angebot, bei dem von mehreren Unternehmern durch mehrere Verträge Wohnraum und Pflege/Betreuung geschuldet wird und die Unternehmer rechtlich oder wirtschaftlich verbunden sind Rechtliche Verbundenheit: Unternehmer sind ihrerseits durch Verträge verbunden Wirtschaftliche Verbundenheit: gesellschaftsrechtliche Verflechtungen Verbundenheit wird unterstellt. Unternehmer müssen das Gegenteil beweisen

9 Auswirkungen auf WGen bei Anwendung des WBVG vorvertragliche Informationspflichten sind erforderlich Eingeschränkte Anwendbarkeit des Mietrechts (Kaution, Schönheitsreparaturen) Ausschluss der Pflicht zur Leistungsanpassung ggf. erforderlich bei verändertem Pflege-/Betreuungsbedarf Regelungsmöglichkeiten in Angehörigenvereinbarungen eingeschränkt?

10 Probleme/Fazit für WGen WBVG findet immer dann Anwendung, wenn die Leistungen nur im Doppelpack angenommen werden können Problem liegt zumeist in der tatsächlichen Verknüpfung der Verträge Focus liegt in der Praxis auf den ordnungsrechtlichen Regelungen Prüfmöglichkeiten der Verträge seitens der Aufsichtsbehörden ist Ländersache Landschaft der WGen ist vielschichtig

11 Beratungsstellen in den Bundesländern und Infos Schleswig-Holstein: Koordinierungsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen im Alter, c/o IBAF ggmbh, Theodor-Heuss-Ring 56, Kiel Hamburg: STATTBAU HAMBURG Stadtentwicklungsgesellschaft mbh, Sternstr. 106, Hamburg Brandenburg: Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.v., Stephensonstr , Potsdam Rheinland-Pfalz: Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rh.-Pf. e.v., Landesberatungsstelle PflegeWohnen, Hölderlinstr. 8, Mainz Bayern: Kontaktstelle Wohnen im Alter, Spiegelstr. 4, München Baden-Württemberg: Freiburger Modell e.v.

12 Kriterien Kriterien Kriterien Modellprojekt zur Unterstützung und Koordinierung von neuen Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf, insbesondere Menschen mit Demenz: Aufgaben Individualität Persönlichkeit Lebensraum Wohnung Neue Wohnformen Impulsberatung im Einzelfall Förderung von Handlungskompetenzen Angehörige Moderatoren/3.Instanz Leistungsanbieter Wohnungswirtschaft Alltag Mensch Ziel = Lebensqualität Objektiv Subjektiv Beziehungen Unterstützung Beratung von Partnern Strukturelle Vernetzung Beratungsangebote Moderatoren Leistungsanbieter Wohnungswirtschaft Kostenträger Aufsichtsbehörde Baubehörden Landkreise/Städte Öffentlichkeit

13 Modellprojekt zur Unterstützung und Koordinierung von neuen Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf, insbesondere Menschen mit Demenz Astrid Grunewald-Feskorn; Tel.: Werner Futterlieb; Tel.: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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