Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Mutterschutz...

Ähnliche Dokumente
Mutterschutz und Beschäftigungsverbot

Mutterschutz. Mutterschutz im Überblick. Was leistet das Mutterschutzgesetz?

Mutterschutz Beschäftigungsverbote in der Schwangerschaft

Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld. Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover

Schwangerschaft was ist zu beachten?

Das Mutterschutzgesetz sieht vor, dass Mütter in den

Merkblatt Stand: Juni 2013 Mutterschutz und Elternzeit

Inhalt. Vorwort Abkürzungen Einleitung... 15

Kapitel 2 Ihre Rechte und Pflichten während der Schwangerschaft

Deutscher Hochschulverband KURZINFORMATION

M e r k b l a t t. über Rechte, Pflichten und Ansprüche für werdende Mütter, Mütter und Väter

Liebe werdende und stillende Mutter,

Mutterschutz und Elternzeit

Mutterschutz und Elternzeit

Existenzgründer/-innen

Meine Rechte bei Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld

# Vorwort 4 Abkürzungen 11 Einleitung 13

KREISHANDWERKERSCHAFT GÜSTROW

Mein Recht auf Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld

MUTTERSCHUTZ UND ELTERNZEIT

Mutterschutzgesetz. Leitfaden zum Mutterschutz

Information. Mutterschutzgesetz. Leitfaden zum Mutterschutz. Familie

Tipps und Tricks für werdende Eltern

Das individuelle Beschäftigungsverbot Gestaltungsmöglichkeiten der Ärztinnen und Ärzte

Mutterschutz. Prof.Dr.med.habil.H.Meinel Facharzt Innere Medizin/Betriebsmedizin Wintersemester 2012/13 9.Fachsemester/3.

Richtlinien Leitfaden zum Mutterschutz

Mutterschutzgesetz. Leitfaden zum Mutterschutz

Informationsbroschüre für werdende Eltern

Mutterschutzgesetz. Leitfaden zum Mutterschutz

Vorwort. Mutterschutz heißt verantwortungsvoller Schutz von Schwangeren, Müttern und ihren Kindern. Erforderlich

MERKBLATT MUTTERSCHUTZ UND ELTERNZEIT. TEIL 1: MUTTERSCHUTZ 1. Geltungsbereich

Über Mutterschutz und Elternzeit und die Auswirkungen auf tarifliche und sonstige Vorschriften möchte ich Sie im Folgenden informieren:

Richtlinien Leitfaden zum Mutterschutz

Mutterschutz und Elternzeit

Leitfaden zum Mutterschutz

für Familie, Senioren, Frauen für Familie, Senioren, Frauen Internet:

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Mutterschutzgesetz

Mutterschutzgesetz. Leitfaden zum Mutterschutz

Merkblatt. für. werdende Mütter. (Stand: )

Hinweise zu Umlagen und Entgeltfortzahlung für Minijobber

VORSCHRIFTEN ZUM SCHUTZ WERDENDER MÜTTER BEI DER ARBEIT

Lernfeld/Fach: Sozialkunde Thema: Kündigungsschutz, Mutterschutz, Schutz bestimmter Personengruppen

Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld

Merkblatt zum Mutterschutz beim beruflichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen

Familie und Beruf Schwab Programm

Mutterschutz, Elternzeit und Betreuungsgeld

Informationen zur Schwangerschaft im Rechtsreferendariat in Bremen

Bezirksregierung Münster. Informationen zum Mutterschutz für Lehrerinnen

Werdende und stillende Mütter an Tankstellen

AGMAV Mitteilungen Nr. 96 Juli ARBEITSHILFE MUTTERSCHUTZ UND ELTERNZEIT

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz

Informationsbroschüre

Verordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie MuSchRiV - Mutterschutzrichtlinienverordnung

Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit

Umsetzung der Gesetze, Richtlinien und Verordnungen zum Tätigkeitsverbot aufgrund Mutterschutz:

Mutterschutz, Erziehungsgeld und Elternzeit*

Merkblatt MUTTERSCHUTZ UND ELTERNZEIT

Mutterschutz in chemischen Laboratorien

Mutterschutz in medizinischen Laboratorien

Stillen und Berufstätigkeit

Mutterschutz und Elternzeit

Informationen für werdende Mütter und Väter!!!

Ratgeber für neue Ausbildungsbetriebe

Mutterschutz - Elternzeit - Elterngeld

6 Mutterschutz und Leistungen der Krankenkassen

Vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320) Abschnitt 1 Mutterschutz und Stillzeit

Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz MuSchG)

ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich

Wichtige Tipps für werdende Mütter und Väter

UNTERNEHMERVERBAND DEUTSCHES HANDWERK. Merkblatt. Mutterschutz. Abteilung: Arbeitsmarkt, Tarifpolitik und Arbeitsrecht

Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG)

Mutterschutz und Elternzeit....eine Information für erwerbstätige werdende Mütter und Väter zum Mutterschutzgesetz

Mutterschutzzeiten in der Zusatzversorgung

Mutterschutz und Elternzeit

M e r k b l a t t. Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeit

Mutterschutz und Elternzeit....eine Information für erwerbstätige werdende Mütter und Väter zum Mutterschutzgesetz

Pro Baby Unterstützung von Anfang an

MUTTERSCHUTZ. Die IG BCE informiert Mütter über ihre Rechte. besser informiert.

Ministerium für Soziales und Gesundheit. Mutterschutzgesetz

Arbeitsschutz und Produktsicherheit. Mutterschutzgesetz

Information In guten Händen bei der BKK

Mutterschutz und Elternzeit. Das Wichtigste für werdende Mütter und ihre Arbeitgeber

Häufige Fragen zur betrieblichen Unterstützung der Familienfreundlichkeit

Gut vorbereitet in die Familienzeit Leitfaden für werdende Eltern Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Universitätsklinikums Münster

Das Neue ElterngeldPlus Wie funktioniert das neue Elterngeld?

Checkliste für werdende Eltern an der htw saar: Von der Schwangerschaft bis zum Wiedereinstieg. Sie erwarten ein Baby? Herzlichen Glückwunsch!

Hilfe und Unterstützung in der Schwangerschaft. Bundesstiftung Mutter und Kind

Kündigungsschutz. während Schwangerschaft und Elternzeit. Hamburg

Arbeitsrecht und soziale Sicherung im Transportgewerbe

UNTERNEHMERVERBAND DEUTSCHES HANDWERK. Merkblatt. Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit

Arbeitsrecht. Inhalte der Unterrichtseinheit II.16

Hinweise zur Durchführung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG)

2.7 Mutterschutzgesetz

Mutterschutz und Elternzeit Das Wichtigste für werdende Mütter und ihre Arbeitgeber

Mutterschutz. Fragestellungen und die Praxis aus Betriebsärztlicher Sicht

Informationen für Arbeitnehmer Wissenswertes über Minijobs

Für ZWEI denken. Informationen zum Mutterschutzgesetz

1. allgemeine Informationen

Stillen & Berufstätigkeit

Transkript:

Seite 1 von 5 06.06.2017 Gesetz Mutterschutzgesetz Um den geänderten gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu entsprechen, wurde das Mutterschutzrecht 2017 grundlegend reformiert. Weitere Änderungen treten zum 1. Januar 2018 in Kraft. Ziel des Mutterschutzrechts ist es, den bestmöglichen Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen zu gewährleisten. Es soll nicht dazu kommen, dass Frauen durch Schwangerschaft und Stillzeit Nachteile im Berufsleben erleiden oder dass die selbstbestimmte Entscheidung einer Frau über ihre Erwerbstätigkeit verletzt wird. Damit werden die Chancen der Frauen verbessert und ihre Rechte gestärkt, dem Beruf während Schwangerschaft und Stillzeit ohne Beeinträchtigung ihrer Gesundheit und der ihres Kindes weiter nachzugehen. Fragen und Antworten

Seite 2 von 5 Externer Link Der Familien-Wegweiser beantwortet die wichtigsten Fragen zum Mutterschutz. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle (werdenden) Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, das heißt auch für Heimarbeiterinnen, Hausangestellte, geringfügig Beschäftige und weibliche Auszubildende. Weitere Regelungen zum gesundheitlichen Schutz werdender Mütter vor Gefahren, Überforderung und der Einwirkung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz finden sich unter anderem in der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV). Neuregelungen zum Mutterschutz Um den geänderten gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu entsprechen, wurde das Mutterschutzrecht 2017 grundlegend reformiert. Weitere Änderungen treten zum 1. Januar 2018 in Kraft. Änderungen im Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)

Seite 3 von 5 Zum 11. April 2017 sind Verbesserungen im Mutterschutz für selbstständig erwerbstätige Frauen in Kraft getreten. Bei Frauen, die eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, ist der Versicherer dazu verpflichtet, den Verdienstausfall auch während der Schutzfristen (inklusive dem Entbindungstag) durch das vertraglich vereinbarte Krankentagegeld zu ersetzen. Das gilt jedoch nicht, wenn die Versicherte bereits einen anderweitigen Anspruch auf einen angemessenen Verdienstausfallersatz für diese Zeit hat. Entsprechend vereinbarte Wartezeiten für Entbindungen dürfen nicht länger als acht Monate sein. Änderungen im Mutterschutzrecht Mit dem 30. Mai 2017 sind folgende Änderungen im Mutterschutzrecht in Kraft getreten. Der Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche wird eingeführt. Die Schutzfrist nach der Entbindung für Mütter von Kindern mit Behinderung kann auf 12 Wochen verlängert werden. Die Regelungen zur Gefahrstoffkennzeichnung werden an unionsrechtliche Vorgaben angepasst (in Anlage 1 der MuSchArbV). Zum 1. Januar 2018 treten weitere umfängliche Änderungen des Mutterschutzrechts in Kraft. Durch die Integration der bisherigen MuSchArbV in das MuSchG sollen die Regelungen verständlicher und übersichtlicher werden. Zudem sieht das Gesetz einige weitere materiellen Änderungen vor, unter anderem werden Schülerinnen und Studentinnen in den Anwendungsbereich des MuSchG einbezogen. Damit der Arbeitgeber die Mutterschutzbestimmungen einhalten kann, sollen Frauen dem Unternehmen ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen diese Tatsachen bekannt sind. Pflichten der Arbeitgeber Die Arbeitgeberseite ist verpflichtet, der zuständigen Aufsichtsbehörde (staatliche Arbeitsschutz- oder Gewerbeaufsichtsämter) die Schwangerschaft mitzuteilen. Der Arbeitgeber muss eine werdende oder stillende Mutter während der Schwangerschaft und nach der Entbindung so beschäftigen und ihren Arbeitsplatz einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte so einrichten, dass sie vor Gefahren für Leben und Gesundheit ausreichend geschützt ist. Bei einer

Seite 4 von 5 Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber dem besonderen Schutzbedarf der Frau und ihres Kindes Rechnung zu tragen. Die Aufsichtsbehörde klärt im Zweifelsfall, ob der konkrete Arbeitsplatz und die konkreten Arbeitsbedingungen zu einer Gefährdung der werdenden und stillenden Mutter führen können. Frauen und Arbeitgeber können sich bei Unklarheiten und Fragen an die Aufsichtsbehörde wenden. Mutterschutzfristen und Beschäftigungsverbote Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nur mit Einwilligung und bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung gar nicht beschäftigt werden. Bei medizinischen Frühgeburten und bei sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten. Seit dem 30. Mai 2017 gilt: Wird bei dem Kind innerhalb von acht Wochen nach der Entbindung eine Behinderung festgestellt, kann die Mutter eine Verlängerung der Schutzfrist von acht auf zwölf Wochen beantragen. Außerhalb der allgemeinen Schutzfristen sieht das Mutterschutzgesetz zum Schutz der werdenden Mutter und ihres Kindes generelle Beschäftigungsverbote (zum Beispiel Akkord-, Fließband-, Mehr-, Sonntags- oder Nachtarbeit) und individuelle Beschäftigungsverbote aufgrund eines ärztlichen Attestes vor. Um die Frau in dieser Zeit vor finanziellen Nachteilen zu schützen, regelt das Mutterschutzgesetz verschiedene Mutterschaftsleistungen: das Mutterschaftsgeld den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfristen das Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten außerhalb der Mutterschutzfristen (sogenannter Mutterschutzlohn) Urlaubsanspruch Auch während der Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote (somit auch während der Mutterschutzfristen) entstehen

Seite 5 von 5 Urlaubsansprüche. Eine Kürzung des Erholungsurlaubs wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote ist nicht zulässig. Kündigungsschutz Vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch das Unternehmen bis auf wenige Ausnahmen unzulässig. Seit dem 30. Mai 2017 ist auch eine Kündigung nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche unzulässig. 2017 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend