Familie und Beruf Schwab Programm

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1 Familie und Beruf Schwab Programm

2 Information für werdende Mütter und Väter Liebe Mitarbeiterin, lieber Mitarbeiter, anlässlich des bei Ihnen anstehenden, freudigen Ereignisses überreichen wir Ihnen diese Broschüre. Zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat des Schwab Versandes wurde auf Grundlage der Manteltarifregelung "Elternurlaub" das Programm Familie und Beruf entwickelt. Ziel des Programms ist es: einen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu leisten, die berufliche Förderung zu unterstützen, ein Zeichen für die Wertschätzung von Kindererziehungszeiten zu setzen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. Das Schwab-Programm "Familie und Beruf" baut auf die gesetzliche Elternzeit auf. Damit haben Sie insgesamt 5 Jahre Arbeitsplatzschutz und behalten weiterhin Kontakt zum Arbeitsleben und Qualifikationsmöglichkeiten. Auf den folgenden Seiten wollen wir Ihnen auch einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen geben. Beachten Sie bitte, dass verbindliche Aussagen jedoch nur von den zuständigen Sozialversicherungsträgern oder Behörden getroffen werden. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie: 2

3 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Schwangerschaft und Schutzfrist... 4 Mutterschaftsgeld... 5 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld... 5 Geburt des Kindes / Warengutschrift... 5 Elternzeit und Erwerbstätigkeit während der Elternzeit... 6 Urlaub... 6 Elterngeld und ElterngeldPlus... 7 Krankenversicherung... 7/8 Rentenversicherung... 8 Elternurlaub... 8/9 Weiterbildung... 9 Personalkauf... 9 Kinderbetreuung

4 Schwangerschaft und Schutzfrist Während der Schwangerschaft unterliegen Sie den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG). Bitte beachten Sie deshalb die folgenden Hinweise: Teilen Sie den Entbindungstermin bitte der Personalabteilung mit. Bitte informieren Sie uns auch, wenn sich eine Änderung des Termins ergeben sollte. Bitte beachten Sie, dass die Bescheinigung über eine Frühgeburt in der Personalabteilung abgegeben werden muss. Die Vorlage eines ärztlichen Attestes ist nicht erforderlich. Wir benötigen lediglich eine Kopie des Mutterpasses. Für die Arbeitszeit gelten folgende Regelungen: An Sonn- und Feiertagen sowie nachts zwischen Uhr und 6.00 Uhr dürfen Sie nicht beschäftigt werden. Ihre tägliche Arbeitszeit ist auf höchstens 8 1/2 Stunden begrenzt. Innerhalb einer Doppelwoche darf die Arbeitszeit 90 Stunden nicht überschreiten. Für Frauen unter 18 Jahren ist die Arbeitszeit auf 8 Stunden täglich und 80 Stunden pro Doppelwoche begrenzt. Darüber hinaus ist zu beachten: In den letzten 6 Wochen vor der Entbindung dürfen Sie nicht beschäftigt werden, es sei denn, Sie erklären sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit. Nach der Entbindung dürfen Sie erst wieder arbeiten, wenn die entsprechende Schutzfrist von 8 Wochen abgelaufen ist. Beabsichtigen Sie, Ihr Beschäftigungsverhältnis zum Ablauf der Schutzfrist zu beenden, so bitten wir um rechtzeitige Mitteilung. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall einen Tag zum Ende der Schutzfrist. Den Text des Mutterschutz-Gesetzes können Sie jederzeit am Schwarzen Brett, in der Personalabteilung oder beim Betriebsrat einsehen. Für Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter dieser Abteilungen gerne zur Verfügung. 4

5 Mutterschaftsgeld Sollten Sie gesetzlich versichert sein, erhalten Sie ab Beginn der Schutzfrist gemäß 3 Abs. 2 MuSchG Mutterschaftsgeld. Als Mutterschaftsgeld wird das um die gesetzlichen Abzüge verminderte, durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist gewährt. Das Mutterschaftsgeld wird für 6 Wochen vor der Entbindung und für 8 Wochen - bei Früh- und Mehrlingsgeburten für 12 Wochen - nach der Entbindung von der Krankenkasse gewährt. Darüber hinaus verlängert sich die Schutzfrist um den Zeitraum, um den das sechswöchige Beschäftigungsverbot vor der Entbindung verkürzt wurde. Die Krankenkasse zahlt zurzeit ein Mutterschaftsgeld von bis zu 13 Euro kalendertäglich. Setzen Sie sich eine Woche vor Beginn der Schutzfrist mit Ihrer Krankenkasse bezüglich des Mutterschaftsgeldes in Verbindung. Die benötigte Verdienstbescheinigung für die Krankenkasse wird von Schwab elektronisch übermittelt. Sind Sie privat versichert? Dann wenden Sie sich bitte an die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn (Tel. 0228/ ). Zuschuss zum Mutterschaftsgeld Sie erhalten von uns einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ob privat oder gesetzlich krankenversichert in Höhe der Differenz zwischen 13 Euro und dem auf den Kalendertag umgerechneten Nettoeinkommen der letzten 3 abgerechneten Monate. Der Zuschuss berechnet sich wie folgt: Nettoeinkommen ( 3 Monate) - 13 Euro pro Kalendertag Zuschuss zum Mutterschaftsgeld Geburt des Kindes und Warengutschrift Wenn Sie am Tag der Geburt Ihres Kindes ein Jahr aktiv im Schwab Versand beschäftigt sind, erhalten Sie als Geschenk eine Warengutschrift in Höhe von 250 Euro. Bitte teilen Sie uns den Geburtstag Ihres Kindes durch Vorlage der Geburtsurkunde mit. 5

6 Elternzeit und Erwerbstätigkeit während der Elternzeit Pro Elternteil können 36 Monate unbezahlte Auszeit vom Job genommen werden. Insgesamt kann die Elternzeit in drei Zeitabschnitte pro Elternteil eingeteilt werden. Wollen Sie im Anschluss an den Mutterschutz Elternzeit nehmen, teilen Sie der Personalabteilung spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich mit, bis zu welchem Lebensmonat des Kindes Sie einen Anspruch geltend machen wollen. Möchten Sie zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr Ihres Kindes Elternzeit nehmen, beachten Sie bitte eine Anmeldefrist von 13 Wochen. Die Elternzeit hier beträgt max. 24 Monate. Während der Elternzeit kann eine Erwerbstätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden geleistet werden. Dies gilt für beide Elternteile. Voraussetzung ist allerdings, dass das Arbeitsverhältnis bereits seit mehr als 6 Monaten ohne Unterbrechung besteht. Ein entsprechender Antrag muss sieben Wochen vorher schriftlich erfolgen. Partnerschaftsbonus bei gemeinsamer Elternzeit: Beide Elternteile haben die Möglichkeit, sich 4 Partnerschaftsmonate ElterngeldPlus zu erarbeiten, wenn Sie in diesen 4 Monaten beide in Teilzeit zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten (siehe auch Punkt: Elterngeld u. Elterngeld Plus ). Auf Wunsch werden Sie bei Urlaubsvertretungen und sonstigen befristeten Arbeitseinsätzen berücksichtigt. Urlaub Für jeden vollen Monat der Inanspruchnahme der Elternzeit wird der Jahresurlaub um 1/12 gekürzt. 6

7 Elterngeld und ElterngeldPlus Das Elterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt und beim örtlichen Amt für Versorgung und Soziales beantragt. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate Elterngeld beziehen, zwei weitere Monate sind als Option für den Partner reserviert. Alleinerziehende können 14 Monate Elterngeld beziehen. Das Elterngeld ersetzt das wegfallende Einkommen um 65 bis 100 Prozent, abhängig vom Voreinkommen. ElterngeldPlus - Längerer Bezug des Elterngeldes bei Teilzeitarbeit Ab 1. Juli 2015 können Eltern das Elterngeld und die Teilzeitarbeit kombinieren. Die Höhe des ElterngeldPlus liegt bei höchstens der Hälfte des monatlichen Elterngeldes, das Eltern ohne Teilzeiteinkommen zustünde. Das Elterngeld wird nicht auf den Lohn angerechnet und die Bezugszeit des Elterngeldes kann auf maximal 24 Monate ausgedehnt werden. Die genauen Regelungen zur Berechnung des Elterngeldes (auch bei Geringverdienern, Mehrlingsgeburten und wenn innerhalb von 24 Monaten ein weiteres Kind geboren wird), erfahren Sie direkt beim örtlichen Amt für Versorgung und Soziales. Krankenversicherung Sie sind gesetzlich pflichtversichert? Wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert waren, bleiben Sie weiterhin beitragsfrei versichert. Wird während des Bezugs von Elterngeld bzw. der Inanspruchnahme von Elternzeit eine zulässige sozialversicherungspflichtige (Teilzeit-)Beschäftigung ausgeübt, ist das hieraus erzielte Arbeitsentgelt beitragspflichtig. Sie sind freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert? Bei den meisten Krankenkassen sind Sie während der entsprechenden Zeit beitragsfrei versichert. Dies gilt allerdings nur, soweit Sie bei Inanspruchnahme der Elternzeit über keine weiteren Einnahmen (z. B. Mieteinnahmen, Zinsen) verfügen und ohne eine freiwillige Versicherung Anspruch auf Familienversicherung beim Ehepartner besteht. Somit sind z. B. freiwillig versicherte Arbeitnehmer in einer eheähnlichen Gemeinschaft - bzw. Verheiratete, deren Ehepartner nicht gesetzlich krankenversichert ist - nicht beitragsfrei. Sie müssen den für freiwillig Versicherte maßgeblichen Mindestbeitrag zahlen, wenn sie über keine Einnahmen verfügen, ansonsten sind die Beiträge nach den entsprechenden Einnahmen zu zahlen. Zudem erfolgt die Bemessung der Beiträge entsprechend dem halben Familieneinkommen, wenn der Ehepartner nicht gesetzlich krankenversichert ist. 7

8 Sie sind privat versichert? Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung müssen Sie weiterhin selbst tragen. Der bisher gezahlte Arbeitgeberzuschuss entfällt während der Elternzeit. Rentenversicherung Wegen der Erziehung des Kindes werden aus der Beschäftigung in der Regel keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Damit Ihnen jedoch keine Lücke im Versicherungsverlauf entsteht, sieht 56 SGB VI vor, dass die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung als gezahlt betrachtet werden. Dies gilt für die ersten drei Lebensjahre des Kindes. Bei der Erziehung von mehreren Kindern vervielfacht sich die Anzahl der Jahre, für die Pflichtbeiträge als entrichtet gelten. Elternurlaub Sollten Sie im Anschluss an die Elternzeit den im Tarifvertrag vereinbarten Elternurlaub nehmen wollen, beantragen Sie diesen spätestens 4 Monate vor Ablauf der Elternzeit. Er kann Ihnen für die Dauer von maximal 2 Jahren nach Ende Ihrer Elternzeit gewährt werden, wenn Sie bereits bei der Geburt Ihres Kindes mindestens 4 Jahre in unserem Unternehmen beschäftigt waren, davon mindestens 2 Jahre nach Beendigung der Ausbildung. Während des Elternurlaubs ruht das Arbeitsverhältnis, d. h. Sie müssen sich während dieser Zeit bei Ihrer Krankenkasse selbst bzw. familienversichern. Die Zeiten des Elternurlaubs werden nicht auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet. Nach Ablauf des Elternurlaubs haben Sie Anspruch auf einen der früheren Tätigkeit vergleichbaren Arbeitsplatz. Sofern Sie zu Beginn Ihres Elternurlaubs Interesse an Urlaubsvertretungen und sonstigen befristeten Arbeitseinsätzen während des Elternurlaubs angemeldet haben, werden Sie bevorzugt berücksichtigt. 8

9 Wichtig: Wenn Sie im Anschluss an Ihren Elternurlaub Ihre Tätigkeit bei Schwab wieder aufnehmen wollen, teilen Sie uns dies unbedingt ein halbes Jahr vor Ablauf des Elternurlaubs schriftlich mit. Andernfalls entfällt Ihr Anspruch auf Wiederaufnahme der Tätigkeit bei Schwab. Ein Anspruch auf Wiederaufnahme der Tätigkeit entfällt ebenfalls, wenn Sie während Ihres Elternurlaubs in einem anderen Unternehmen gearbeitet haben. Weiterbildung * Sie haben die Möglichkeit, an Weiterbildungsveranstaltungen aus dem Schwab-Bildungsprogramm, die für Ihren bisherigen Arbeitsplatz von Bedeutung sind, teilzunehmen. Die Kosten für die betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen trägt weitgehend der Schwab Versand. Sie beteiligen sich lediglich mit 50 % an eventuellen Übernachtungs- und Verpflegungskosten bei Seminaren außerhalb des Unternehmens. Bei Interesse an betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen wenden Sie sich bitte an Ihren Vorgesetzten oder direkt an unsere Abteilung Ausbildung und Personalentwicklung. Personalkauf Auch während Ihrer Elternzeit können Sie weiterhin zu Personalkaufkonditionen mit Ihrer Personalnummer per Gehaltsabzug einkaufen. Während des tariflichen Elternurlaubs können Sie jedoch nur per Nachnahme zu Personalkaufkonditionen mit Ihrer Personalnummer einkaufen. 9

10 Kinderbetreuung Denken Sie an den Wiedereinstieg ins Berufsleben oder sind Sie durch Krankheit o.ä. in einer momentanen Notsituation? Vielleicht können wir Ihnen mit folgenden Adressen weiterhelfen: KINDERNEST Frankfurter Landstraße Hanau Telefon: Mo. Fr. von Uhr Flexible und liebevolle Betreuung für Kinder verschiedener Altersstufen. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Familienportals des Main-Kinzig-Kreises: Haben Sie noch Fragen zum Thema "Familie und Beruf"? Wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Personalabteilung oder des Betriebsrates. Sie helfen Ihnen gerne weiter. Stand: Juli 2015 Personalabteilung 10

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