Arbeitsrecht. Inhalte der Unterrichtseinheit II.16

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1 Inhalte der Unterrichtseinheit II.16 - der Arbeitsvertrag - allgemeine Arbeitsbedingungen - Arbeitszeit - Vergütung - Urlaub und Arbeitsbefreiung - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Geltungsbereich eines Tarifvertrages

2 Abschluss eines Arbeitsvertrag Der Arbeitsvertrag kommt dadurch zustande, das zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag geschlossen wird. Krankenhaus Pflegepersonal, Azubis, etc... Der Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich geschlossen sein, Arbeitsverträge sind auch mündlich gültig. Der Arbeitgeber ist jedoch nach dem Nachweisgesetz verpflichtet, spätestens einen Monat nach Beginn den Nachweis über das Arbeitsverhältnis zu erbringen.

3 Abschluss eines Arbeitsvertrag Angebot 145 ff BGB Bewerbung Aufforderung zum Angebot dann Annahme Krankenhaus Pflegepersonal, Azubis, etc... Bei Minderjährigen oder Geschäftsunfähigen Abschluss über den gesetzlichen Vertreter 1626, 1629 BGB

4 Abschluss eines Arbeitsvertrag Fragerecht? Was darf der Arbeitgeber alles fragen? Homosexualität? Nein! Religion? bedingt! Parteizugehörigkeit? Krankheiten? bedingt! Vorstrafen? bedingt! bedingt! Schwangerschaft? bedingt! Ehe? Nein!

5 Abschluss eines Arbeitsvertrag Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellungen: Der Arbeitgeber darf nach allen Eigenschaften der Person Fragen, die die Fähigkeit des Betriebes betreffen können. Nach persönlichen Eigenschaften darf er nicht fragen!!! Problematisch: Religion, Parteizugehörigkeit, Vorstrafen, Schwangerschaft

6 Arbeitsvertrag Ein Arbeitsvertrag hat folgende Inhalte: Arbeitsvertrag 611 BGB Lohnzahlungspflicht Bereitstellung der Arbeitsutensilien Fürsorgepflicht (Schutzpflichten) Entgeltfortzahlung Arbeitspflicht Treuepflicht Schweigepflicht persönlich

7 Arbeitsvertrag Insbesondere die Schutzpflichten: Gefahren am Arbeitsplatz, Gewalttätige körperliche Übergriffe Beleidigungen Mobbing Sexuelle Belästigung

8 Arbeitsvertrag Vergütung Auszubildende: 1. Ausbildungsjahr 807 brutto 2. Ausbildungsjahr 867 brutto 3. Ausbildungsjahr 966 brutto danach: Beschäftigte im Pflegedienst: Monatsbruttogehalt zwischen bis Abhängig von der jeweiligen Qualifikation und Leistung sowie von den Zeiten der ununterbrochenen Tätigkeit (bei Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder bei Trägern, die sich An die Tarifvereinbarung des öffentlichen Dienstes anlehnen)

9 Arbeitsvertrag Urlaubsanspruch Gem. 3 Bundesurlaubsgesetz hat ein Arbeitnehmer mindestens Anspruch auf 24 Urlaubstage. Der Urlaubsanspruch wird erstmalig nach 6 Monaten ausgelöst (sog. Wartezeit). Die Berechnung des Urlaubs bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis Berechnet sich nach 1 / 12 jeweils eines vollen Monats! Natürlich kann jeweils nach Arbeits- oder Tarifvertrag mehr Urlaub vereinbart werden.

10 Arbeitsvertrag unbefristete Arbeitsverträge Abschluss zu einem bestimmten Zeitpunkt mit offenen Ende befristete Arbeitsverträge Abschluss zu einem bestimmten mit gleichzeitiger Vereinbarung eines Endtermins z.b. vom bis

11 befristeter Arbeitsvertrag Zeitbefristung Zweckbefristung Ausbildung vom bis zum Der Arbeitsvertrag ist auf einen bestimmten Zweck, z.b. Schwangerschaft- oder Urlaubsvertretung ausgelegt. Das Ausbildungsverhältnis dauert über 3 Jahre. Danach endet der Vertrag automatisch.

12 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Aufhebungsvertrag Kündigung sonstige Beendigungsgründe fristlose ordentliche 626 BGB 623 BGB Angabe eines Grundes Einhaltung der Kündigungsfristen

13 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Die Kündigung (egal welche) bedarf für ihre Wirksamkeit der Schriftform 623 BGB. Dies bedeutet, dass eine mündlich ausgesprochene Kündigung nicht wirksam Ist. Bei der fristlosen Kündigung bedarf es einer Begründung. Bei der ordentlichen Kündigung grds. Nicht. Jedoch müssen bei der ordentlichen Kündigung die Kündigungsfristen eingehalten werden ( 622 BGB).

14 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Fristlose Kündigung: 626 BGB Einstecken von Medikamenten Selbsteinnahme von betriebsgehörigen Medikamenten, wenn keine Erlaubnis vorliegt Diebstahl gegenüber Kollegen, Patienten Handgreiflichkeiten gegenüber Kollegen, Patienten nachdrückliche sexuelle Belästigung Beleidigung des Vorsgesetzten, Kollegen

15 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ordentliche Künidgung: 622 BGB die Fristen nach 622 BGB sind einzuhalten

16 Arbeitnehmerschutz Kündigungsschutz Mutterschutzgesetz Arbeitnehmerschutzvorschriften Arbeitszeitgesetz Beschäftigtenschutz

17 Arbeitnehmerschutz Kündigungsschutzgesetz: gem. 1 KschG: ist eine Kündigung unwirksam, wenn sie nicht sozial gerechtfertigt ist! betriebsbedingte Kündigung verhaltensbedingte Kündigung personenbedingte Kündigung Hierbei handelt es sich um ordentliche Kündigungen, die vom ArbG zu beweisen sind, und auch begründet werden müssen!

18 Arbeitnehmerschutz Arbeitsschutzvorschriften: Der Arbeitgeber hat aufgrund des Arbeitsschutzes eine Verantwortung, die Arbeit in der Art umzugestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Gefahrenquellen sind zu bekämpfen, und bei Arbeitsschutzmaßnahmen sind der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. In vielen Betrieben gibt es Arbeitsschutzbeauftragte. Ihre Tätigkeit erschöpft sich darin, Gefährdungen zu erkennen, den Umfang des möglichen Schadens zu bewerten und zu beurteilen und konkrete Maßnahmen dagegen zu ergreifen. Der Arbeitgeber hat für Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen die erforderlichen Ausrüstungen bereitzuhalten. Der Arbeitnehmer ist wiederum aber auch mitverantwortlich, Geräte, Arbeitsmittel und Schutzausrüstung ordnungsgemäß zu behandeln. Er kann dem Arbeitgeber Vorschläge machen, die zur Verbesserung des Arbeitsschutzes dienen.

19 Arbeitnehmerschutz Beschäftigtenschutzgesetz / Antidiskriminierungsgesetz 1 BeschSchutzG: Wahrung der Würde von Frauen und Männern durch Schutz vor sexueller Belästigung 1 AntidiskriminierungsG Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

20 Arbeitnehmerschutz Verfahren: 1. Beschwerde beim Arbeitgeber einreichen 2. Anhörung des Arbeitgeber 3. Ergreifen von Maßnahmen durch den Arbeitgeber, die die Ungleichbehandlung sofort beenden 4. Bei Nichtabhilfe oder erfolgloser Abhilfe: Leistungsverweigerungsrecht daneben Entschädigungsanspruch (bei Verschulden des Arbeitgebers)

21 Arbeitnehmerschutz Arbeitszeitgesetz: Grundsätzlich: Höchstens 10 Stunden / Tag Beschäftigungsverbot an Sonn-/Feiertagen 0:00 24:00 Uhr Mehr als 7 Stunden : 30 Minuten Pause Mindestens 11 Stunden Ruhepause Ausnahme: Krankenhausbetrieb Schichtbetrieb? Verkürzung der Ruhezeit um eine Stunde Arbeit zu Sonn-/Feiertagen, wenn Mindestens 15 Sonn-/Feiertage im Jahr frei sind Problem: Bereitschaftsdienst

22 Arbeitnehmerschutz Mutterschutzgesetz: absolutes Beschäftigungsverbot Das Mutterschutzgesetz regelt für den Arbeitgeber verbindlich ein besonderes Beschäftigungsverbot. Danach sollen Gefahren für das Kind und die werdende Mutter abgewendet werden. Die Schwangere darf danach keine gefährlichen Arbeiten, keine schweren körperlichen Anstrengungen, keine Nachtarbeit und auch keine Mehrarbeit verrichtet. 6 Wochen vor Geburt 8 Wochen danach darf die werdenden bzw. die gewordene mutter nicht beschäftigt werden.

23 Arbeitnehmerschutz Mutterschutzgesetz: absolutes Beschäftigungsverbot Verbot: Mehrarbeit alle Arbeiten, die sich Nachteilig auf die Schwangerschaft auswirken könnten Nachtarbeit: 20:00 6:00 Uhr Ausnahme: ununterbrochene Ruhe- Zeit von 24 Stunden

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