Datenschutz und Datensicherheit im EPDG



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Transkript:

Datenschutz und Datensicherheit im EPDG Nicolai Lütschg, Projektleiter EPDG MediData EDI Podium

Der Auftrag des BAG «Das BAG setzt sich kompetent für die Gesundheit ein, fördert eine gesunde Lebensweise und sorgt dafür, dass es den Menschen in unserem Land gut geht. Das BAG ist verantwortlich dafür, dass unser Gesundheitssystem leistungsfähig und bezahlbar bleibt.» 2

Rollenteilung im Gesundheitssystem Bund und Kantone teilen sich die Kompetenzen. Bund und Kantone sind Partner: bei der Erarbeitung von Strategien und Vorschriften, bei der Aufsicht über das Gesundheitssystem. Zuständigkeiten Bund Zuständigkeiten Kantone Gesundheitspolitik Medizinische Versorgung Nationale Gesetzgebung Vollzug der Bundesgesetze Interessenvertretung im Kantonale Gesetzgebung Ausland 3

Das BAG in Zahlen Mitarbeitende (Ø 2014) 4

Herausforderungen für das Gesundheitssystem 5

Gesundheit2020: Handlungsfelder 6

Gesundheit2020: Versorgungsqualität 7

Stand parlamentarischer Prozess Das EPDG wurde am 19.6.2015 in der Schlussabstimmung Vom Ständerat (Erstrat) einstimmig mit 45:0 Vom Nationalrat (Zweitrat) mit 189:5 genehmigt. Änderungen gegenüber der Version des Bundesrates: Spitäler müssen sich 3 Jahre nach Inkrafttreten eines Gemeinschaft anschliessen (Bundesrat: 5 Jahre) Finanzhilfen (Prozess, bestehende Projekte und Mitfinanzierung Kantone) Weitere 8

Das EPD kommt! 9

Datenschutz und Datensicherheit: mehrdimensional! Patientin / Patient Gesundheitsfachpersonen Architektur Icons by @NEHTA 2013 10

Sicherheit: Patientinnen und Patienten Teilnahme freiwillig Schriftliche Einwilligung Widerruf jederzeit formlos möglich Umfassende Steuerung der Zugriffsrechte Identifikation / Elektronische Identität Icons by @NEHTA 2013 11

Sicherheit: Patientinnen und Patienten Teilnahme freiwillig Schriftliche Einwilligung Widerruf jederzeit formlos möglich Umfassende Steuerung der Zugriffsrechte Identifikation / Elektronische Identität Patientinnen und Patienten durch Nutzen überzeugen Zwang kontraproduktiv Icons by @NEHTA 2013 12

Sicherheit: Patientinnen und Patienten Teilnahme freiwillig Schriftliche Einwilligung Widerruf jederzeit formlos möglich Umfassende Steuerung der Zugriffsrechte Identifikation / Elektronische Identität Umfassende, verständliche Information vor Eröffnung eines EPD obligatorisch Icons by @NEHTA 2013 13

Sicherheit: Patientinnen und Patienten Teilnahme freiwillig Schriftliche Einwilligung Widerruf jederzeit formlos möglich Umfassende Steuerung der Zugriffsrechte Identifikation / Elektronische Identität Zugriffsrechte der GFP werden entzogen Löschung der Dokumente / Links zu den Dokumenten «Löschung» der EPD-PID bei der ZAS Wiederherstellung des Zustands vor der Einwilligung Icons by @NEHTA 2013 14

Sicherheit: Patientinnen und Patienten Teilnahme freiwillig Schriftliche Einwilligung Widerruf jederzeit formlos möglich Umfassende Steuerung der Zugriffsrechte Identifikation / Elektronische Identität Patient kann Grundeinstellung der Zugriffsrechte jederzeit ändern lesbare Zugriffsprotokolle für Patienten Zugriffsrechte können nur vom Patienten oder durch von ihm autorisierte Personen geändert werden Blacklist (Ausschlussliste) Benachrichtigungen nach Notfallzugriffen Icons by @NEHTA 2013 15

Sicherheit: Patientinnen und Patienten Teilnahme freiwillig Schriftliche Einwilligung Widerruf jederzeit formlos möglich Umfassende Steuerung der Zugriffsrechte Identifikation / Elektronische Identität 5 Zugriffsstufen: Administrative Dokumente (z.b. demographische Daten) nützliche Dokumente (z.b. Allergiepass) medizinische Dokumente (z.b. Austrittsbericht) sensible Dokumente (z.b. HIV-Befund) geheime Dokumente (z.b. Psychiatriebefund) Icons by @NEHTA 2013 16

Sicherheit: Patientinnen und Patienten Teilnahme freiwillig Schriftliche Einwilligung Widerruf jederzeit formlos möglich Umfassende Steuerung der Zugriffsrechte Identifikation / Elektronische Identität Keine Verwendung der AHVN13 (EPD-PID als neuer eindeutiger Identifikator) Anforderungen an die eid definiert der Bundesrat: o Mindestens Sicherheitsstufe 3+ «erhebliche Sicherheit» gem. ISO/IEC 29115 Herausgeber der eid muss zertifiziert sein (Ausgabeprozess, generelle Datensicherheit, etc.) Icons by @NEHTA 2013 17

Sicherheit: Gesundheitsfachpersonen Zugriffsrechte müssen bestehen Notfallzugriff löst Notifikation aus Protokollierung der Zugriffe Elektronische Identität Icons by @NEHTA 2013 18

Sicherheit: Gesundheitsfachpersonen Zugriffsrechte müssen bestehen Notfallzugriff löst Notifikation aus Protokollierung der Zugriffe Elektronische Identität Patient erteilt individuelle Zugriffsrechte Bei Zugriffsrechten für Gruppen von Gesundheitsfachpersonen: Zusammensetzung muss ersichtlich sein Icons by @NEHTA 2013 19

Sicherheit: Gesundheitsfachpersonen Zugriffsrechte müssen bestehen Notfallzugriff löst Notifikation aus Protokollierung der Zugriffe Elektronische Identität Wenn eine Gesundheitsfachperson mittels Notfallzugriff auf das EPD einer Patientin oder eines Patienten zugreift, wird diese oder dieser schriftlich oder elektronische Benachrichtigt Icons by @NEHTA 2013 20

Sicherheit: Gesundheitsfachpersonen Zugriffsrechte müssen bestehen Notfallzugriff löst Notifikation aus Protokollierung der Zugriffe Elektronische Identität Jeder Zugriff auf das EPD einer Patientin oder eines Patienten wird im Protokoll («Audit Log») verzeichnet Auch erfolglose Zugriffe werden protokolliert Icons by @NEHTA 2013 21

Sicherheit: Gesundheitsfachpersonen Zugriffsrechte müssen bestehen Notfallzugriff löst Notifikation aus Protokollierung der Zugriffe Elektronische Identität Anforderungen an die eid definiert der Bundesrat: o Mindestens Sicherheitsstufe 3+ «erhebliche Sicherheit» gem. ISO/IEC 29115 Herausgeber der eid muss zertifiziert sein (Ausgabeprozess, generelle Datensicherheit, etc.) Icons by @NEHTA 2013 22

Sicherheit: Architektur Dezentrale Architektur Zertifizierung von Gemeinschaften und Stammgemeinschaften 23

Sicherheit: dezentrale Architektur ext. Zugangsportal Zentrale Abfragedienste (Art. 14): Gemeinschaften & ext. Zugangsportale Gesundheitsfachpersonen Gesundheitsorganisationen Metadaten (inkl. «Rollen») Objektidentifikatoren (OID) UPI-DB der ZAS (Art. 4) Stammgemeinschaft Stammgemeinschaft EPD- Vertrauensraum Icons by @NEHTA 2013 Gemeinschaft

Sicherheit: dezentrale Architektur Dezentrale Architektur Zertifizierung von Gemeinschaften und Stammgemeinschaften kein nationaler zentraler Patientenindex föderierte Master Patient Index-Infrastruktur kein nationaler zentraler Dokumentenspeicher Dokumente bleiben, wenn immer möglich, beim Ersteller föderierter Zusammenschluss verteilter EPD-Komponenten auf Basis von internationalen Standards IHE, OASIS, etc. 25

Sicherheit: dezentrale Architektur Dezentrale Architektur Zertifizierung von Gemeinschaften und Stammgemeinschaften Teilnahme am EPD nur möglich für: Gesundheitsfachpersonen Patientinnen und Patienten EPDG regelt nur den Umgang mit Patientendaten innerhalb des EPD 26

Sicherheit: Zertifizierung Dezentrale Architektur Zertifizierung von Gemeinschaften und Stammgemeinschaften Interoperabilität Anwendung von Normen, Standards und Integrationsprofilen Basiert grösstenteils auf den Vorarbeiten von ehealth Suisse Verwendung internationaler Standards 27

Sicherheit: Zertifizierung Dezentrale Architektur Zertifizierung von Gemeinschaften und Stammgemeinschaften Datenschutz / Datensicherheit Analyse laufend, Klärung folgender Punkte: o Nutzung bestehender Standards (z.b. ISO/IEC 27001)? o Weitere Voraussetzungen (z.b. sicherer Anschluss der Primärsysteme, Meldepflicht für sicherheitsrelevante Ereignisse, Verfügbarkeit der Systeme, Verschlüsselung, etc.) 28

Sicherheit: Zertifizierung Dezentrale Architektur Zertifizierung von Gemeinschaften und Stammgemeinschaften Organisatorische Voraussetzungen Prozesse zur Verwaltung von: o Patientinnen und Patienten (z.b. korrekte Information) o Gesundheitsfachpersonen (Ein-, Austritt, etc.) o Institutionen des Gesundheitswesens 29

Fazit Datenschutz und Datensicherheit kritisch für Akzeptanz des EPD Abwägung zwischen Wirtschaftlichkeit und Sicherheit (Zertifizierung von Gemeinschaften und Stammgemeinschaften) zentral Gründliche Risikoanalyse als Basis für Anforderungen an Gemeinschaften Enge Zusammenarbeit mit Stakeholdern (Datenschützer, Industrie, Zivilgesellschaft) Icons by @NEHTA 2013 30

Herzlichen Dank