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Vorbemerkung. M E R K B L A T T E h e s c h l i e ß u n g e n - ohne Gewähr -

Übersetzung tschechischsprachiger Urkunden ins Deutsche

NOTWENDIGE UNTERLAGEN FÜR DIE HOCHZEIT

M E R K B L A T T E h e s c h l i e ß u n g e n - ohne Gewähr -

- 2 - In welcher Form müssen diese Dokumente und Nachweise vorgelegt werden? 1. Vereinbarung über die Organisation des gemeinsamen Lebens

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Diesem Antrag füge ich folgende Unterlagen (Original oder ausnahmsweise amtlich beglaubigte Abschrift / Fotokopie) bei:

Transkript:

Deutsche heiraten in Monaco Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes

Monaco Stand: April 2016 Diese Informationsschrift soll Sie bei den Vorbereitungen Ihrer Eheschließung in Monaco unterstützen. Sollten Sie feststellen, dass für Sie wichtige Fragen nicht gestellt und somit nicht beantwortet wurden, teilen Sie uns dies bitte mit. So sind wir in der Lage, wirklichkeitsnahe Informationen zur Verfügung zu stellen. Dafür bedanken wir uns schon jetzt. HERAUSGEBER Bundesverwaltungsamt Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige 50728 Köln Telefon: 022899358-4998 Telefax: 022899-103585108 E-Mail: auswandern@bva.bund.de Internet: www.bundesverwaltungsamt.de www.auswandern.bund.de Rechtlicher Hinweis Für die Vollständigkeit und die Richtigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Recherche keine Haftung übernommen werden. Für den Inhalt oder die Nutzung von Internetseiten Dritter wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Der Nachdruck ist nur bei deutlicher Quellenangabe und ohne Vornahme von Änderungen zulässig. Die Übersendung eines Belegexemplars ist zwingend erforderlich. Wir bitten um Verständnis, dass wir aus Gründen der Lesbarkeit auf eine geschlechtsspezifische Sprache verzichtet haben. Foto: Alvimann (Montevideo, Uruguay), www.morguefile.com Bundesverwaltungsamt April 2016

Wie kann geheiratet werden? Rechtlich verbindlich kann in Monaco nur standesamtlich geheiratet werden. Wie lange muss man sich im Land aufgehalten haben? Um in Monaco heiraten zu können, muss einer der Heiratswilligen mindestens 31 Tage vor Eheschließung seinen ununterbrochenen Wohnsitz im Fürstentum haben. Wer kann die Eheschließung vornehmen? Die Eheschließung wird in Monaco von einem Standesbeamten vorgenommen. Welches Standesamt ist zuständig? Zuständig ist das Standesamt am Wohnort des in Monaco lebenden Heiratswilligen. Wie lange ist die Aufgebotsfrist? Die Aufgebotsfrist beträgt zehn Tage. Es müssen mindestens zwei Monate vor geplanter Eheschließung, alle notwendigen Unterlagen dem zuständigen Standesamt vorliegen. Wann hat die Trauung zu erfolgen? Die Trauung kann erfolgen, sobald die Heiratserlaubnis vorliegt. 3

Welche Unterlagen müssen Heiratswillige vorlegen? Reisepässe oder gültige Personalausweise beider Heiratswilligen. Geburtsurkunden beider Heiratswilligen mit Angaben zu den Eltern. Befindet sich der Geburtsort in Deutschland, so kann das deutsche Standesamt die Urkunde auf einem mehrsprachigen (internationalen) Vordruck ausstellen. Eine Übersetzung in die französische Sprache ist daher nicht nötig. Falls die Urkunden nicht auf einem mehrsprachigen Vordruck vorgelegt werden, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer beizufügen. Für deutsche Geburtsurkunden, die aus dem Ausland angefordert werden, sind Gebühren zu entrichten. Zwischen Ausstellungstag der Geburtsurkunden und Tag der Eheschließung müssen weniger als drei Monate liegen. Rechtskräftiges, beglaubigtes Scheidungsurteil mit französischer Übersetzung, falls einer der Heiratswilligen geschieden ist. Beglaubigte Sterbeurkunde mit französischer Übersetzung, falls einer der Heiratswilligen verwitwet ist. Ehefähigkeitszeugnis (certificat de capacité matrimoniale): Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt die so genannte Ehefähigkeit. Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses. Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist bei allen deutschen Standesämtern sowie bei den Auslandsvertretungen wie Botschaft oder Konsulat erhältlich. Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes. Sollte nie ein Wohnsitz oder nur vorübergehend in Deutschland vorhanden gewesen sein, dann ist das Standesamt I in Berlin dafür zuständig (www.berlin.de/standesamt1). Auf dieser Internetseite kann auch ein Antragsformular heruntergeladen werden. Das Ehefähigkeitszeugnis wird auf einem internationalen Vordruck ausgestellt. Es ist sechs Monate gültig. Das bedeutet, dass der Eheschließungstermin innerhalb dieser sechs Monate liegen muss. Ausgestellt werden kann das Ehefähigkeitszeugnis auch erst sechs Monate vor dem vorgesehenen Eheschließungstermin. Wohnsitzbescheinigung (Attestation de résidence) der monegassischen Meldebehörde (Sureté Publique) vom in Monaco lebenden Heiratswilligen, sowie der Wohnsitzgemeinde vom nicht in Monaco lebenden Heiratswilligen. Fotokopien der Personalausweise von den Trauzeugen. Originale der Personalausweise müssen am Tag der Eheschließung vorgelegt werden. Zum Güterrecht: Falls nicht das gesetzliche Güterrecht gemäß Heimatrecht eines der Verlobten zur Anwendung kommen soll, kann ein notarieller Ehevertrag geschlossen werden. Eine Bescheinigung des Notars in französischer Sprache muss zehn Tage vor dem Termin dem Standesamt vorgelegt werden. 4

Wie viele Trauzeugen müssen bei der Trauung zugegen sein? Es müssen mindestens zwei, höchstens vier über 18-jährige Trauzeugen bei der Trauung anwesend sein. Ist ein Dolmetscher erforderlich? In der Regel ist bei Trauungen von Ausländern kein Dolmetscher erforderlich, sofern die Heiratswilligen der französischen Sprache mächtig sind. Welches Verfahren ist nach der Eheschließung einzuhalten? Besondere Formvorschriften sind nicht bekannt. Bei in Monaco ansässigen Deutschen muss die Eheschließung bei der Sureté Publique gemeldet werden. Wird die Eheschließung in Deutschland anerkannt? Eine in Monaco geschlossene Ehe ist auch in Deutschland gültig, wenn die Heiratswilligen die Eheschließungsvoraussetzungen nach ihrem jeweiligen Heimatrecht erfüllen und die Ehe formwirksam nach monegassischem Recht geschlossen wurde. Ist eine Legalisation der Heiratsurkunde erforderlich? Monaco ist Unterzeichnerstaat des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Daher darf von deutschen Behörden als Förmlichkeit auf einer monegassischen Heiratsurkunde nur eine Apostille verlangt werden. Die Haager Apostille ist ebenso wie die Legalisation die Bestätigung der Echtheit einer Urkunde. Sie wird jedoch anders als bei der Legalisation - von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt. Eine Beteiligung der deutschen Botschaft in Paris ist nicht erforderlich. Quelle: Auswärtiges Amt Weitere Informationen des Auswärtigen Amtes unter www.konsularinfo.diplo.de Stichwort: Urkunden und Beglaubigungen. 5

Welches Namensrecht gilt? Aus deutscher Sicht unterliegt die Namensführung jedes Ehegatten seinem Heimatrecht (Art. 10 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch BGBEG). Dies bedeutet, dass der deutsche Ehegatte hinsichtlich seiner Namensführung allein deutschem Recht untersteht. Seine Namensführung ändert sich nicht, wenn keine Erklärung bei oder nach der Eheschließung abgegeben wird. Sollte bei Eheschließung im Ausland eine Erklärung zur Namensführung in der Ehe abgegeben worden sein, ist diese unter Umständen für den deutschen Rechtsbereich bereits wirksam, wenn die Erklärung deutschem Recht entspricht und sich alle beteiligten Rechte (Heimatrechte beider Ehegatten, Recht am Ort der Eheschließung) insoweit entsprechen. Aufgrund der Vielzahl aller denkbaren Konstellationen kann an dieser Stelle nicht auf Einzelheiten eingegangen werden. Es empfiehlt sich eine Nachfrage bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, beim Wohnsitzstandesamt bzw. beim Standesamt I in Berlin. Wirkt sich die Eheschließung auf die Staatsangehörigkeit aus? Eine Eheschließung ist nach dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht weder ein Erwerbs- noch ein Verlustgrund der deutschen Staatsangehörigkeit. Wird von den für Ehepartner erleichterten Einbürgerungsmöglichkeiten in Monaco Gebrauch gemacht, ist vor Antragstellung eine Beibehaltungsgenehmigung erforderlich, falls die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren gehen soll. Nähere Informationen über die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bietet das Bundesverwaltungsamt an unter www.bundesverwaltungsamt.de Stichwort: Deutsche Staatsangehörigkeit. Was machen Deutsche, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben? Deutsche, die keinen Wohnsitz in Deutschland besitzen haben die Möglichkeit, Nachbeurkundungen sämtlicher Personenstandsfälle beim Standesamt I in Berlin gegen eine Gebühr vornehmen zu lassen. Auf der Internetseite des Standesamtes I unter www.berlin.de/standesamt1 sind weitere Auskünfte erhältlich. Quelle: Standesamt I, Berlin Bekommt man durch Eheschließung ein automatisches Aufenthaltsrecht? Durch Eheschließung bekommt man als Ausländer nicht automatisch ein Aufenthaltsrecht. 6

Ist eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft gesetzlich verankert? In Monaco ist weder eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft noch eine gleichgeschlechtliche Ehe möglich. Welche Gebühren fallen an? Die anfallenden Gebühren erfragen Sie bitte bei den zuständigen Standesämtern für Ihren Wohnsitz und für Ihren Eheschließungsort. Offene Fragen? Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnsitz zuständige Standesamt oder an die monegassische Botschaft in Berlin. Ein persönliches Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle ist sinnvoll, da Schriften naturgemäß nicht Antworten auf den jeweiligen Einzelfall geben können. Das Beratungsstellenverzeichnis finden Sie unter www.bundesverwaltungsamt.de Stichwort: Auswanderer und Auslandstätige Beratungsstellen. 7