Die Rechtsvorschriften der Ehe (Ungarn)
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1 Die Rechtsvorschriften der Ehe (Ungarn) Beitrag von dr. Tóth Bernadett Otzenhausen, 16. November 2010
2 2 Einführung Ich begrüße Sie recht herzlich. Es ist für mich eine große Ehre, hier und heute vor Ihnen über die ungarischen Rechtsvorschriften der Ehe und der Eheschließung zu berichten. Um den Bericht zu veranschaulichen, habe ich eine PowerPoint Präsentation vorbereitet. In Ungarn gibt es vier verschiedene Formen von Partnerschaften, wie Sie aus dieser Tabelle entnehmen können: Partner verschiedenen Geschlechts Partner gleichen Geschlechts Durchführung im Standesamt Änderung im Personenstand 1. Ehe X X X 2.registrierte Lebenspartnerschaft X X X im Register eingetragene Lebenspartnerschaft X X (Notar) einfaches Zusammenleben X X Mein heutiger Bericht beschäftigt sich mit den ersten zwei Punkten, also mit der Ehe und mit der registrierten Lebenspartnerschaft. Rechtsgrundlagen Zunächst möchte ich über die wichtigsten ungarischen Rechtsgrundlagen sprechen. Der Schutz der Institutionen Ehe und Familie ist in der Republik Ungarn im Grundgesetz verankert. Die gesetzlichen Regelungen des Verfahrens im Standesamt sind im Gesetz über die allgemeinen Regeln der Verfahren und Leistungen von Verwaltungsbehörden vorgeschrieben.
3 3 Natürlich ist es in Ungarn genau so, wie in vielen von Ihren Ländern, dass weitere geltende Vorschriften auch im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Gesetz über das internationale Privatrecht, weiterhin im Gesetz über die Ehe, das Familienrecht und Vormundschaft niedergeschrieben sind. Die speziellen weiterführenden Bestimmungen sind im Gesetz über das Personenstandswesen und in der Verordnung zur Ausführung des Personenstandswesensgesetzes zu finden. Das letzte Gesetz, das zu unserem Thema passt, ist das Gesetz über die eingetragenen Lebenspartnerschaften. Dieses Gesetz ist erst im Jahr 2009 in Kraft getreten. Am Ende meines Berichtes werde ich über dieses Gesetz ausführlich sprechen. Meine erste Frage lautet: Zivilehe oder kirchliche Ehe? In Ungarn ist heute die so genannte Zivilehe die obligatorische Ehe. Es bedeutet, dass staatliche Instanzen nur diejenigen als Eheleute betrachten, die im Standesamt geheiratet haben und die es mit einer Heiratsurkunde beweisen können. Die kirchliche Trauung darf vor oder nach der obligatorischen Eheschließung stattfinden. Die kirchliche Trauung hat keine zivilrechtliche Relevanz und ist auch nicht staatlichen Beschränkungen unterworfen. Welche Ehevoraussetzungen sollen erfüllt werden, um eine Ehe im Standesamt schließen zu können? Um heiraten zu können, muss man ehefähig sein und auch darf kein Eheverbot für einen vorliegen. Ehefähigkeit ist gegeben, wenn eine Person ehemündig und geschäftsfähig ist. Männer und Frauen werden mit dem vollendeten 18. Lebensjahr volljährig sowie ehemündig und erhalten damit volle Handlungs- und Geschäftsfähigkeit. Eine Ehe soll also nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden. Das Jugendamt kann aber auf Antrag von der oben genannten Vorschrift Befreiung erteilen, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte volljährig ist. Das Jugendamt erteilt eine Befreiung unter folgenden Voraussetzungen: - entsprechende körperliche, geistige und moralische Reife - Teilnahme an einem Beratungsgespräch - Wohnmöglichkeit und Lebensunterhalt müssen gesichert sein. Die Befreiung verliert die Gültigkeit nach 6 Monaten.
4 4 Wenn die Ehe nach der Befreiung im Standesamt geschlossen wird, gilt der Minderjährige als Volljährig. Bei der Anmeldung der Eheschließung soll das Standesamt feststellen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Was sind die Ehehindernisse? In Ungarn sprechen wir über zwei Gruppen von Ehehindernissen: es gibt unüberwindbare und überwindbare Ehehindernisse. Wenn unüberwindbare Ehehindernisse vorliegen, kann die Ehe nicht geschlossen werden. Unüberwindbare Ehehindernisse sind: - Doppelehe Es bedeutet, dass niemand eine Ehe eingehen darf, solange er oder sie noch in einer bestehenden Ehe oder eingetragenen Partnerschaft lebt. Dabei ist unbedeutend, ob ein tatsächliches Zusammenleben der Eheleute vorliegt. Entscheidend ist, dass die Ehe noch nicht aufgelöst (z.b. durch Scheidung, Aufhebung, Tod) oder für nichtig erklärt wurde - Blutsverwandtschaft Die Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Blutsverwandten gerader Linie (z.b. Vater und Tochter) oder zwischen Geschwistern bzw. Halbgeschwistern. Dies gilt auch dann, wenn die Blutsverwandtschaft auf unehelicher Geburt beruht. Es gibt auch Ausnahmen: Geschwister durch Adoption und Stiefgeschwister können natürlich eine Ehe schließen. Wenn es sich um überwindbare Ehehindernisse handelt, kann man entweder mit Aufhebung oder mit Erlaubnis die Ehe schließen. Überwindbare Ehehindernisse sind: - Verwandtschaft zweiten Grades - Adoptivverhältnis
5 5 Eine Ehe darf zwischen Adoptivmutter/Adoptivvater und Adoptivkind erst geschlossen werden, wenn das Adoptivverhältnis aufgelöst wurde. Die Aufhebung wird von der Geschäftsführung des Standesamtes gegeben. Das Anmeldeverfahren Die Eheschließenden können ihre beabsichtigte Eheschließung mündlich bei jeglichem Standesamt anmelden, wo sie heiraten möchten. Die Ehe ist aber dort zu schließen, wo die angemeldet wurde. Wenn eine/r der Eheschließenden keinen Wohnsitz in Ungarn hat, kann er oder sie die Absicht eine Ehe auch schriftlich beim zuständigen Konsularamt anmelden. Wird bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen kein Ehehindernis festgestellt, so teilt das Standesamt den Verlobten mit, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Über die Anmeldung ist ein Protokoll aufzunehmen. Die Eheanmeldung verliert nach sechs Monaten ihre Gültigkeit. Wenn seit der Anmeldung mehr als sechs Monate vergangen, ohne dass die Ehe geschlossen wurde, ist ein erneutes Anmeldeverfahren notwendig. Direkt vor der Eheschließung hat der Standesbeamte wieder zu prüfen, ob seit der Anmeldung Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen der Verlobten ergeben sind. Die Ehe ist ungültig, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung mindestens einer der folgenden Umstände bestehen oder bestanden: - wenigstens einer der beiden Verlobten geschäftsunfähig ist, - die Verlobten gleichgeschlechtlich sind, - wenigstens einer der Verlobten unter 16 Jahre alt ist, - wenigstens einer der Verlobten zwischen 16 und 18 Jahre alt ist, jedoch keine Erlaubnis vom Jugendamt erhalten hat. Maßgebendes Recht für Ausländer Wenn ein Ausländer in Ungarn heiraten möchte, muss er ein Zeugnis der zuständigen inneren Behörde seines Heimatlandes vorlegen, das beweist, dass die rechtlichen Voraussetzungen nach seinem Recht erfüllt sind. In diesen Fällen wird das Protokoll mit den beigefügten Dokumenten und Unterlagen zum zuständigen Kreisverwaltungsreferat weitergeleitet und dort überprüft. Vom Kreisverwaltungsreferat wird eine Genehmigung zur Eheschließung gegeben. Wenn es keine Möglichkeit gibt, aus dem Heimatland ein Ehefähigkeitszeugnis zu besorgen, müssen die Partner einen Aufhebungsantrag im Standesamt stellen.
6 6 In diesen Fällen wird die Ehe mit der Aufhebung der Kreisverwaltungsreferates geschlossen. Das Ehefähigkeitszeugnis und die Aufhebung sind 6 Monate lang gültig. Welche Unterlagen sind vorzulegen? Um die Eheschließung anzumelden, benötigt man auch in Ungarn verschiedene Unterlagen, damit der Standesbeamte prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, oder ob dem Heiratswunsch möglicherweise ein Eheverbot entgegensteht. Es werden die folgenden Unterlagen benötigt: - gültiger Personalausweis oder Reisepass - Bescheinigung über den Familienstand - Auszug aus dem Geburtenbuch - Bescheinigung über den Wohnsitz Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden. Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form benötigt oder müssen von einem öffentlich bestellten und vereidigten Dolmetscher übersetzt sein. Vollmacht Laut Gesetz gibt es keine Möglichkeit, einen oder beide Partner beim Anmeldeverfahren oder bei der Eheschließung im Standesamt durch Stellvertreter zu ersetzen, auch nicht mit Hilfe einer Vollmacht. In welchem Register wird die Ehe registriert? Die Ehe wird im Heiratsbuch registriert und die Zentralpersonendatenregister weitergeleitet. Daten werden in das Wenn Minderjährige eine Ehe schließen, wird das zuständige Jugendamt benachrichtigt.
7 7 Wie sieht die Zeremonie aus? In Ungarn werden die Ehen auf dem Zivilstandesamt geschlossen. Es ist die Aufgabe jeder Selbstverwaltung, sich um einen geeigneten Raum für den Standesbeamten und für die Eheschließung zu kümmern. Die Eheschließung ist öffentlich. Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Verlobten vor dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Die Erklärungen können nicht unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung abgegeben werden. Der Standesbeamte soll die Eheschließungen in das Heiratsbuch eintragen. Die Ehe kommt auch zustande, wenn es im Heiratsbuch nicht eingetragen ist. Verlobte, die die ungarisch Sprache nicht sprechen, müssen zur Anmeldung und auch zur Eheschließung eine dolmetschende Person mitbringen. Diese darf weder mit der Braut noch mit dem Bräutigam nahe verwandt sein und muss sich über die entsprechenden Sprachkenntnisse ausweisen können. Weitere rechtlich verpflichtende Teile In allgemeinem findet die Eheschließung also im Trauungsraum statt. Der Zeitpunkt der Eheschließung legt das Zivilstandsamt im Einvernehmen mit den Verlobten fest. Eheschließungen sind von Montag bis Sonntag möglich. In den meisten Fällen finden Eheschließungen am Wochenende statt. Zur Eheschließung hat das Brautpaar zwei mündige Zeuginnen oder Zeugen mitzubringen. Bei sprachlichen Verständigungsschwierigkeiten müssen die Verlobten eine dolmetschende Person besorgen, wie ich es früher schon berichtet habe. Laut Gesetz soll die Eheschließung festlich sein. Der Standesbeamte soll eine landesfarbene, also rot-weiß-grüne Schärpe tragen. Der Standesbeamte soll bei der Eheschließung in Gegenwart von zwei Zeugen an die Verlobten einzeln und nacheinander die Frage richten, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen, und, nachdem die Verlobten auf die Frage Ja antwortet haben, im Namen des ungarischen Rechts aussprechen, dass sie nun mehr rechtmäßig verbundene Eheleute seien.
8 8 Wie sind die Trauungen außerhalb des Standesamtes geregelt? Um die Eheschließung außerhalb des Standesamtes durchführen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: - die Anwesenheit der Zeugen muss gesichert werden - die entsprechenden Rahmenbedingungen müssen zur Verfügung stehen - die Hin- und Rückreise des Standesbeamtes und das Heiratsbuches muss gesichert werden. - während der Veranstaltung muss das Heiratsbuch sicher verwahrt werden, das heißt, das Buch darf weder gestohlen noch beschädigt werden. Wie bei Ihnen wahrscheinlich auch, sind die folgenden Orte die beliebtesten heutzutage: - Flussufer - Schlosspark - Wiese - Fußballplatz Über die Nottrauungen Soll die Ehe wegen lebensgefährlicher Erkrankung eines Eheschließenden ohne abschließende Prüfung der Ehehindernisse geschlossen werden, so muss durch ärztliches Zeugnis oder auf andere Weise nachgewiesen werden, dass die Eheschließung nicht aufgeschoben werden kann. In diesen Fällen muss glaubhaft gemacht werden, dass kein Ehehindernis besteht. In jedem Fall hat der Standesbeamte die Geschäftsfähigkeit und die Einsichtsfähigkeit in die Bedeutung der Eheschließung auf Seiten der Verlobten zu prüfen. Eine Eheschließung ist auch in diesen Fällen nur möglich, so lange der Erkrankte geschäftsfähig ist. Frei zu gestaltende Teile Es ist auch in Ungarn sehr beliebt, die Zeremonie im Trauungssaal mit verschiedenen frei zu gestaltenden Teilen noch festlicher und unvergesslicher zu machen. Das Brautpaar kann entscheiden, welche Musik es während der Zeremonie hören möchte und kann natürlich die Ringe wechseln. Man kann während der Zeremonie auch Gedichte anhören, zum Beispiel bei den Eltern der Verlobten mit einem Gedicht Danke sagen. Nach dem obligatorischen Teil ist es auch möglich, dass einige Freunde oder Verwandte der Verlobten eine Grußrede zu halten.
9 9 Es kommt auch oft vor, dass die Verlobten zusammen eine große Kerze mit zwei kleineren Kerzen anzünden, um damit ihr Zusammenleben für die Ewigkeit zu symbolisieren. Wie wird die im Ausland geschlossene Ehe anerkannt? Die Ehe ungarischer Staatsbürger, die außerhalb Ungarn geschlossen wurde, ist auch in Ungarn zu beurkunden, unabhängig davon, wie die Personen die ungarische Staatsbürgerschaft bekommen haben. Eine im Ausland geschlossene Ehe ist in Ungarn gültig, wenn sie nach den im Eheschließungsland geltenden Gesetzen geschlossen wurde und nicht gegen ungarische Vorschriften verstößt. Die zuständige Behörde, bei der man den Antrag stellen kann, ist das Standesamt des Wohnsitzes, oder des gewöhnlichen Aufenthalts in Ungarn. Im Ausland kann man den Antrag auch bei den Konsularbeamten stellen. Für die Beantragung der Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt: - Geburtsurkunden der Ehegatten - Heiratsurkunde der Ehegatten - Einbürgerungsurkunde oder entsprechende Staatsangehörigkeitsnachweise - Personalausweis oder Reisepass Welche weiteren Unterlagen vorzulegen sind und welche davon wiederum mit einer Apostille oder Legalisation versehen werden müssen, ist vom Einzelfall abhängig. Die fremdsprachigen Urkunden sind mit amtlich beglaubigter Übersetzung anzufügen. Die Nachbeurkundung ist zentralisiert. Dafür ist die Abteilung für einheimische Beurkundung des Amtes für Einwanderung und Staatsbürgerschaft zuständig. Nach Prüfung der Unterlagen durch dieses Standesamt wird anschließend eine ungarische Heiratsurkunde erstellt. Wie wird eine Ehe aufgelöst? Vor einer Ehescheidung ist die Frage zu klären, ob wirklich eine gültige Ehe besteht. Der Nachweis einer gültigen Ehe wird durch Vorlage der Heiratsurkunde erbracht. Die Ehe wird durch gerichtliche Entscheidung geschieden. Sie ist mit der Rechtskraft der Entscheidung aufgelöst.
10 10 Ein Ehegatte kann Scheidung begehren, wenn der andere durch eine schwere Eheverfehlung oder durch ehrloses oder unsittliches Verhalten die Ehe schuldhaft so tief zerrüttet hat, dass die Wiederherstellung einer ihrem Wesen entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann. Das Familiengericht kann die Ehe nur dann scheiden, wenn sie ohne Aussicht auf Besserung zerrüttet und somit gescheitert ist. Weitere Voraussetzung ist, dass die Eheleute eine gewisse Zeit getrennt gelebt haben müssen, bevor der Richter einer Scheidung zustimmt.
11 11 Registrierte Lebenspartnerschaft Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft vom Jahr 2009 ermöglicht zwei Menschen gleichen Geschlechts in Ungarn die Begründung einer Lebenspartnerschaft. Hierbei ist die sexuelle Orientierung der Personen unerheblich. Eine Lebenspartnerschaft ist also eine Möglichkeit, der gleichgeschlechtlichen Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu geben. Die Rechtsfolgen der Lebenspartnerschaft sind den Rechtsfolgen der Ehe in bürgerlichrechtlichen Angelegenheiten zum größten Teil nachgebildet. Die eingetragene Lebenspartnerschaft steht nur gleichgeschlechtlichen Paaren zu. Es werden fast alle für die Ehe geltenden Regeln auf die Lebenspartnerschaft angewandt. Die Ausnahmen sind im Gesetz derartig festgeschrieben: - Minderjährige können eine Lebenspartnerschaft nicht begründen. - Die Lebenspartnerschaft kann im gegenseitigen Einverständnis vor einem Notar geschieden werden. - Die Lebenspartner dürfen kein Kind gemeinsam adoptieren, auch nicht das leibliche Kind eines Lebenspartners. - Die Vorschriften zur menschlichen Reproduktion für Eheleute gelten nicht für die eingetragenen Lebenspartner. - Die Lebenspartner können keinen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen als neuen gemeinsamen Nachnamen bei dem Eintrag der Partnerschaft wählen. Die Lebenspartnerschaft wird wie die Eheschließung grundsätzlich in den Räumen des Standesamts begründet, aber die Partner können auch einen Antrag stellen, die Veranstaltung außerhalb des Standesamts organisieren zu dürfen. Nachbeurkundung Es werden ausschließlich die nach ersten Juli 2009 im Ausland eingetragenen Lebenspartnerschaften beurkundet.
12 12 Namensrecht Wie ich es in Gesprächen mit ausländischen Kollegen und Kolleginnen erfahren habe, sehen sie das ungarische Namensrecht und das System der Ehenamen als etwas ganz spezielles an. Ich möchte diese Regelung im Folgenden erläutern. Der Geburtsname besteht in Ungarn aus Familien- und Vorname in dieser Reihenfolge. Laut Gesetz ist der Ehename derjenige Name, der dem Betroffenen laut Eintragung im Heiratsbuch gegeben wurde. Die Verlobten können verschieden Formen der Namensführung wählen, so wie sie im Gesetz über Ehe, Familie und Vormundschaft aufgeführt sind. Der Familienname des Ehenamens kann einteilig oder zweiteilig sein. Wenn der Familienname ein Doppelname ist, sind die Namen durch einen Bindestrich zu verbinden. Die Verlobten müssen bei der Anmeldung der Eheschließung eine Erklärung abgeben, welche Form des Namens sie nach der Eheschließung tragen möchten. Jeder der beiden Verlobten hat das Recht, eine Form des Ehenamens zu wählen. Laut Gesetz sind die folgenden Möglichkeiten zulässig: Die Frau kann nach der Eheschließung: - ihren bisherigen Namen beibehalten. - den Geburtsnamen ihres Mannes mit der Ergänzung -né tragen - den Familiennamen ihres Mannes und ihre eigenen Vornamen tragen - den Familiennamen ihres Mannes mit der Erganzung -né und ihren eigenen Geburtsnamen tragen Der Mann kann nach der Eheschließung - seinen eigenen Namen tragen - den Familiennamen seiner Frau und seinen eigenen Vornamen tragen Beide können als Ehename den aus ihren Familiennamen gebildeten zweiteiligen Familiennamen und den eigenen Vornamen tragen. Es gibt eine wichtige Vorschrift: die Frau und der Mann können ihre Familien- oder Geburtsnamen nicht vertauschen. Der Familienname, den der Mann und die Frau gewählt haben, wird bestimmen, welchen Namen die aus dieser Ehe geborenen Kinder tragen werden. Die getragenen Ehenamen können während der Ehe oder nach der Ehescheidung abgeändert werden, jeweils auf Antrag des Betroffenen. Für das Verfahren ist dasselbe Standesamt zuständig, in dem die Ehe eingetragen wurde, aber das Antragsformular kann
13 13 man auch bei dem Standesamt ausfüllen, bei dem man den Wohnsitz hat. (Im Ausland bei den zuständigen Konsularbeamten.) Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Informationen zum deutschen Namensrecht
Rechts- und Konsularabteilung Deutsche Botschaft Brüssel Rue Jacques de Lalaingstraat 8-14 1040 Brüssel Tel.: 02-787.18.00 Fax: 02-787.28.00 Informationen zum deutschen Namensrecht Mit der Verabschiedung
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