Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. R.C.S. Luxembourg Nr. B31093 1c, rue Gabriel Lippmann L-5365 Munsbach MITTEILUNG AN ALLE ANTEILINHABER DES FONDS Stability Funds MIT DEM TEILFONDS (A0NBKL / LU0341503620) Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. hat in seiner Eigenschaft als Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Sondervermögens Stability Funds beschlossen, die Ertragsverwendung des Teilfonds von Thesaurierung auf Ausschüttung zu ändern. Daneben ändert sich die erwartete Hebelwirkung auf bis zu 150 % (vorher 25 %), wobei diese auch maximal bis zu 250 % (vorher 100 %) betragen kann. Der erhöhte Hebel resultiert aus einem erhöhten Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten um auf der einen Seite Risiken zu begrenzen und auf der anderen Seite stetige Mehrerträge zu vereinnahmen. Die Änderung tritt mit Wirkung zum 18. Oktober 2017 in Kraft. Anteilinhaber, die mit der o.g. Änderung nicht einverstanden sind, haben das Recht, die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes bis zum 16. Oktober 2017 zu beantragen. Der gültige Verkaufsprospekt des Sondervermögens sowie die wesentlichen Anlegerinformationen sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle sowie bei allen Zahlstellen kostenlos erhältlich. Munsbach, den 11. September 2017 Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.
Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. R.C.S. Luxembourg Nr. B31093 1c, rue Gabriel Lippmann L-5365 Munsbach MITTEILUNG AN ALLE ANTEILINHABER DES FONDS STABILITY FUNDS MIT DEM TEILFONDS Anteilklasse P (A0MVSP / LU0307097211) UND DEM TEILFONDS (A0NBKL / LU0341503620) Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. hat in seiner Eigenschaft als Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des oben genannten Sondervermögens mit Zustimmung der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG, Niederlassung Luxemburg in ihrer Eigenschaft als Verwahrstelle, folgende Änderungen beschlossen: Der Teilfonds (übertragender Teilfonds) wird mit dem Teilfonds Stability Funds Core Satellite Strategie (übernehmender Teilfonds) verschmolzen. Durch die geplante Verschmelzung wird die Anteilklasse P des übertragenden Teilfonds mit dem übernehmenden Teilfonds fusioniert. Der Teilfonds wird aus wirtschaftlichen Gründen, d.h. wegen des geringen Teilfondsvolumens, welches eine wirtschaftliche Verwaltung im Sinne der Anleger nicht zulässt, im Einklang mit den gegenwärtig gültigen gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Bestimmungen mit dem Teilfonds verschmolzen. Die Verschmelzung erfolgt in Übereinstimmung mit dem Artikel 13 des aktuell gültigen Verwaltungsreglements des übertragenden und des übernehmenden Teilfonds. Die Verschmelzung erfolgt mit Wirkung zum 18. Oktober 2017 auf Basis der letzten Fondspreisermittlung vom 17. Oktober 2017. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Verschmelzung nach Art. 1, 20 a) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010. Die Anlagepolitik des übertragenden Teilfonds und des übernehmenden Teilfonds stellen sich im Rahmen der Verschmelzung wie folgt dar. Dabei werden die Anleger des übertragenden Teilfonds insbesondere darauf hingewiesen, dass die Anlagepolitik im übernehmenden Teilfonds sich im Wesentlichen in folgenden Punkten unterscheidet: Der Anlageschwerpunkt des übertragenden Teilfonds auf europäischen Titeln entfällt. Der wesentliche Unterschied liegt in der unterschiedlichen Anlagestrategie des übernehmenden Teilfonds, die im wesentlichen aus zwei Komponenten besteht. Eine Komponente ist legt den Fokus auf der Kapitalerhaltung und indexnahe Erträge mit breiter Diversifikation und geringem Risiko. Bei der zweiten Komponente liegt der Fokus auf Ertragsgenerierung mit dem Ziel der Vermögensaufstockung. Die signifikanten Unterschiede in der Anlagepolitik des übertragenden und des übernehmenden Teilfonds sind für die Anleger in der nachfolgenden Übersicht jeweils hervorgehoben:
Übernehmender Teilfonds Übertragender Teilfonds Die Core-Satellite Strategie ist eine effektive Strategie für eine ausgewogene Fondsstruktur mit höheren Chancen und geringerem Risiko. Die Kernanlagen sind Ausdruck der langfristigen Asset- Allocation-Entscheidung und gliedern sich in zwei Teile: Der Protect-Teil, konzentriert sich auf die Kapitalerhaltung und setzt sich aus Barmitteln, Staatsanleihen und strukturierten Produkten mit Kapitalschutz zusammen. Der Participate-Teil, entspricht der äußeren Schicht des Kerns und umfasst Anlagen in Aktien, Anleihen, alternative Anlagen, Indexfonds Exchange Traded Funds (ETF s), Zertifikate und Indexfutures. Der Fokus liegt auf der Kapitalerhaltung und indexnahe Erträge mit breiter Diversifikation und geringem Risiko. Anleger sollten jedoch beachten, dass weder eine vollständige Absicherung des Anlagebetrages, noch eine Erreichung der Anlageziele garantiert wird. Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds ist es, unter Berücksichtigung des Anlagerisikos einen angemessenen Wertzuwachs in der Teilfondswährung zu erzielen. Der Teilfonds investiert grundsätzlich in börsennotierte Wertpapiere (insbesondere Aktien, Wandelanleihen und Zertifikate) und Geldmarktinstrumente aller Art, sowie in Anteile anderer Organismen für gemeinsame Anlagen - dies im Rahmen der Anlagegrenzen des Artikels 4 des Verwaltungsreglements. Insgesamt liegt der Anlageschwerpunkt auf europäischen Titeln. Derivate dürfen sowohl mit dem Ziel der Ertragssteigerung als auch zur Absicherung gehalten werden. Daneben kann der Teilfonds auch flüssige Mittel in den Grenzen des Artikels 4 Absatz 7 des Verwaltungsreglements halten. Genaue Angaben über die Anlagegrenzen insgesamt sind in Artikel 4 des Verwaltungsreglements enthalten. Die Satellitenanlagen entsprechen der Power- Komponente der Core-Satellite-Strategie. Dieser Teil des Fonds ist tendenziell weniger stark diversifiziert und konzentriert sich auf thematische Investments mit höherem Ertragspotential, nicht traditionelle Anlageklassen, strukturierte Produkte oder individuelle Wertschriften mit überdurchschnittlichen Ertragspotential. Der Fokus liegt auf Ertragsgenerierung mit dem Ziel der Vermögensaufstockung. Es kann jedoch keine Zusicherung gegeben werden, dass die vorgenannten Ziele der Anlagepolitik erreicht werden. Der Teilfonds investiert weltweit in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere, Renten und rentenähnliche Wertpapiere, Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen, Optionsscheine, Genussscheine, Investmentanteile von OGA und/oder Organismen für gemeinsame Anlagen ( OGAW ) gemäß Artikel 4 des Verwaltungsreglements (einschließlich börsengehandelter Indexfonds - sog. Exchange Traded Funds - ETF) sowie in Zertifikate, welche Finanzindices, Aktien, Zinsen und Devisen als unterliegenden Basiswert beinalten, sowie Zertifikate, welche die Wertentwicklung von Rohstoffindices und Rohstoffpreisen oder anderen erlaubten Basiswerten (die die Wertentwicklung eines Basiswertes 1:1 wiedergeben und die an Börsen, auf sonstigen geregelten Märkten, die anerkannt, für das Publikum offen und deren Funktionsweise ordnungsgemäß ist - "geregelte Märkte" - amtlich notiert oder gehandelt werden) nachbilden. Der Teilfonds kann hierbei auch zu 100 % in eine der vorgenannten Anlagekategorien investieren, wobei diese Wertpapiere auch vollständig von
Emittenten aus Schwellenländern begeben werden können, sofern diese Wertpapiere auf frei konvertierbare Währungen lauten. Der Teilfonds darf vorübergehend und je nach Einschätzung der Marktlage seine Vermögenswerte bis zu 100 % in Form von flüssigen Mitteln und in ähnlichen Vermögenswerten halten oder als Festgelder anlegen. Darüber hinaus darf der Teilfonds in sonstige zulässige Vermögenswerte gemäß Artikel 4 des nachstehenden Verwaltungsreglements investieren. Zu Absicherungszwecken sowie zur effizienten Portfolioverwaltung darf der Teilfonds Derivate, Zertifikate mit eingebetteten Derivatbestandteilen sowie sonstige Techniken und Instrumente gemäß Artikel 4 Nr. 6. des Verwaltungsreglements einsetzen. Beziehen sich diese Techniken und Instrumente auf die Verwendung von Derivaten im Sinne von Artikel 4 Nr. 1 g) des Allgemeinen Verwaltungsreglements, so müssen die betreffenden Anlagebeschränkungen von Artikel 4 des Allgemeinen Verwaltungsreglements berücksichtigt werden. Des Weiteren sind die Bestimmungen von Artikel 4 Nr. 7. betreffend Risikomanagementverfahren bei Derivaten zu beachten. Die Kostenstruktur des übertragenden Teilfonds und des übernehmenden Teilfonds stellen sich im Rahmen der Verschmelzung wie folgt dar: Wesentliche Kostenelemente des Verkaufsprovision: (in % vom Anteilwert zu Gunsten des jeweiligen Vermittlers): bis zu 5,00% Umtauschprovision: Keine Wesentliche Kostenelemente des Verkaufsprovision: (in % vom Anteilwert zu Gunsten des jeweiligen Vermittlers): bis zu 5,00 % Umtauschprovision: Keine Rücknahmeprovision: Keine Rücknahmeprovision: Keine Mindestanlage: EUR 2.500,- Mindestanlage: EUR 1.000,- Verwaltungsvergütung: (in % des Netto-Teilfondsvermögens): bis zu 0,25 % zuzüglich einer Vergütung von bis zu 1.250,- EUR pro Monat je Anteilklasse Anlageberatervergütung: (in % des Netto- Teilfondsvermögens): bis zu 1,75 % p.a. Verwahrstellenvergütung: (in % des Netto- Teilfondsvermögens): bis zu 0,08 % mindestens 650,- EUR pro Monat je Anteilklasse Ertragsverwendung: Ausschüttung Verwaltungsvergütung: (in % des Netto-Teilfondsvermögens): bis zu 0,25 % zuzüglich einer Vergütung von bis zu 1.250,- EUR pro Monat je Anteilklasse Anlageberatervergütung: (in % des Netto-Teilfondsvermögens): bis zu 1,75 % p.a. Verwahrstellenvergütung: (in % des Netto-Teilfondsvermögens): bis zu 0,08 % mindestens 650,- EUR pro Monat je Anteilklasse Ertragsverwendung: Thesaurierung Risiko- und Ertragsprofil: 4 Risiko- und Ertragsprofil: 5 Laufende Kosten: 3,38 % Laufende Kosten: 4,46 % Die Anleger des übertragenden Teilfonds werden darauf hingewiesen, dass sie ab dem Zeitpunkt der Fusion mit einer etwaig anfallenden Performance Fee belastet werden. Da die Performance Fee bis zum Fusionszeitpunkt bereits im Anteilpreis berücksichtigt ist, betrifft dies die Anleger nur in Höhe der Performance Fee, die zukünftig anfallen wird. Im übertragenden Teilfonds fällt zum Fusionszeitpunkt keine Performance Fee an.
Die Anleger des übertragenden Teilfonds werden außerdem auf folgende Merkmale bezüglich des Risikomanagementverfahrens hingewiesen: Übernehmender Teilfonds Überwachung des Gesamtrisikos / Leverage Zur Überwachung des Marktrisikos wird das Global Exposure mittels eines absoluten Value-at-Risk Ansatzes berechnet. Es wird erwartet, dass die durch den Einsatz von Derivaten und anderen Finanzprodukten mit derivativen Komponenten hervorgerufene Hebelwirkung (Leverage) bis zu 150% des Fondsvolumens beträgt, sie kann allerdings je nach Handhabe des Fondsmanagers bis zu 250% des Fondsvolumens betragen. Abhängig von der Marktsituation ist der Leverage-Wert jedoch Schwankungen ausgesetzt, so dass es kurzfristig zu Überschreitungen des erwarteten Wertes kommen kann. Der Leverage-Wert wird täglich durch die Gesellschaft überwacht. Übertragender Teilfonds Überwachung des Gesamtrisikos / Leverage Zur Überwachung des Marktrisikos wird das Global Exposure mittels eines relativen Value-at-Risk Ansatzes berechnet. Es wird erwartet, dass die durch den Einsatz von Derivaten und anderen Finanzprodukten mit derivativen Komponenten hervorgerufene Hebelwirkung (Leverage) bis zu 25% des Fondsvolumens beträgt, sie kann allerdings je nach Handhabe des Fondsmanagers bis zu 100% des Fondsvolumens betragen. Abhängig von der Marktsituation ist der Leverage-Wert jedoch Schwankungen ausgesetzt, so dass es kurzfristig zu Überschreitungen des erwarteten Wertes kommen kann. Der Leverage-Wert wird täglich durch die Gesellschaft überwacht. Die Vermögensgegenstände des übertragenden Teilfonds werden mit Wirkung zum 18. Oktober 2017 in den übernehmenden Teilfonds eingebracht. Wesentliche Auswirkungen auf das Portfolio oder eine Neuordnung desselben im Rahmen der Verschmelzung sind nicht zu erwarten. Ungeachtet dessen kann es für einen Zeitraum von sechs Monaten nach der Verschmelzung zu kurzfristigen Anlagegrenzverletzungen kommen, die jedoch durch die Verwaltungsgesellschaft schnellstmöglich im Interesse der Anleger in die gesetzlichen Grenzen zurückgeführt werden. Den Anlegern des übertragenden Teilfonds wird empfohlen, sich über den übernehmenden Teilfonds zu informieren und insbesondere die wesentlichen Anlegerinformationen zur Kenntnis zu nehmen. Diese sind auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft unter der Rubrik Fondsinformationen (https://www.hauckaufhaeuser.com/fonds/unsere-partner-im-fondsgeschaeft) abrufbar. Etwaige Rechts-, Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung verbunden sind, werden nicht belastet. Allerdings, soweit gesetzlich zulässig, werden eventuell weitere anfallende Kosten dem übertragenden Teilfonds belastet. Der Bericht des Abschlussprüfers über die Verschmelzung ist auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich. Zeichnungen für den übertragenden Teilfonds, die bis zum 11. September 2017, 12 Uhr Luxemburger Zeit eingehen, werden gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes abgerechnet. Danach wird das Anteilscheingeschäft für Zeichnungen des übertragenden Teilfonds eingestellt. Anteilinhaber, die mit den o.g. Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile bis zum 11. Oktober 2017, 12 Uhr Luxemburger Zeit, zu beantragen. Diese werden gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes abgerechnet. Nach diesem Termin ist eine Rückgabe der Anteile am übertragenden Teilfonds nicht mehr möglich. Anleger des übertragenden Teilfonds, die ihre Anteile nicht innerhalb dieser Frist zurückgegeben haben, haben nach der Fusion das Recht die Anteile des übernehmenden Teilfonds zurückzugeben. Darüber hinaus haben die Anleger des übertragenden Teilfonds, die ihre Anteile nicht innerhalb der genannten Frist zurückgeben und infolgedessen Anteile am übernehmenden Teilfonds erhalten, nach der Verschmelzung die Möglichkeit sämtliche Rechte am übernehmenden Teilfonds auszuüben.
Die letztmalig getrennte Berechnung der Anteilwerte findet am 17. Oktober 2017 statt. Diese Preise dienen als Basis zur Ermittlung des Umtauschverhältnisses. Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Anteilwertes der Anteilklasse P des übertragenden Teilfonds und des Anteilwertes des übernehmenden Teilfonds. Der effektive Verschmelzungstermin ist der 18. Oktober 2017. Die Verwaltungsgesellschaft strebt an, die Verschmelzung des Teilfonds Stability Funds Aktien Strategie Europa steuerneutral durchzuführen. Anlegern wird empfohlen, sich in ihrem Herkunftsland, an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort oder an ihrem Wohnsitz umfassend über die möglichen steuerlichen Konsequenzen, die sich aus dieser Zusammenlegung ergeben, zu informieren bzw. sich diesbezüglich von einem Steuerberater beraten zu lassen. Der gültige Verkaufsprospekt des sowie die wesentlichen Anlegerinformationen, sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle sowie bei den Zahlstellen kostenlos erhältlich. Munsbach, den 11. September 2017 Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.