Ich beantrage für die in der Anlage aufgeführten Flächen eine Genehmigung für die Umwandlung von Dauergrünland

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Transkript:

Name, Vorname: Straße, Nr.: Unternehmensnummer* Untere Landwirtschaftsbehörde PLZ: Ort: Telefon/Fax: *soweit zugeteilt Zuständiges Landratsamt Untere Landwirtschaftsbehörde Antrag auf Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland (entsprechend der EU- DG-Definition), das bereits am 31. Dezember 2014 als solches bestanden hat * * sogenanntes "altes Dauergrünland" Ich beantrage für die in der Anlage aufgeführten Flächen eine Genehmigung für die Umwandlung von Dauergrünland gegen Ausgleich gemäß 16 Abs. 3 Satz 2 Nummer 3 des Direktzahlungen- Durchführungsgesetzes (DirektZahlDurchfG). ohne Ausgleich gemäß 16 Abs. 3 Satz 4 Nummer 2 DirektZahlDurchfG. Hinweis: Ausgenommen von der Pflicht zur Neuanlage von Dauergrünland sind nun auch nach dem DirektZahlDurchfG die Fälle, bei denen eine Umwandlung in eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung erfolgt. gegen Ausgleich nach 27a Abs. 2 Nummer 1 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG). Bitte beachten Sie, dass sog. umweltsensibles Dauergrünland von greeningpflichtigen Betrieben i.d.r. nicht umgewandelt werden darf. Sofern eine Umwandlung in eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung erfolgen soll, ist ein Antrag auf Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel möglich. Dieser Antrag kann auf Seite 6/7 gestellt werden. In meinem landwirtschaftlichen Betrieb bin ich zur Einhaltung der dem Umwelt- und Klimaschutz förderlichen Landbewirtschaftungsmethoden (Greening) verpflichtet: Ja. Nein. DirektZahlDurchfG und/oder LLG - Antrag Umwandlung altes Dauergrünland gegen Ausgleich

2 Neuanlage von Dauergrünland: Die vorgesehene Ersatzfläche, ist dem Gemeinsamen Antrag des vorangegangenen Antragsjahres entnommen. wird im aktuellen Antragsjahr von mir bewirtschaftet und befindet sich in meinem Eigentum. und befindet sich ganz oder teilweise auf Pachtflächen. Die Zustimmungserklärung des Eigentümers ist angefügt. wird im aktuellen Antragsjahr von einem Dritten bewirtschaftet. Die Bereitschaftserklärung dieses anderen Betriebsinhabers zur Anlage einer entsprechend großen Dauergrünlandfläche ist dem Antrag beigefügt. Es handelt sich um einen Betrieb, der im Folgejahr der Greeninganforderung (Grünlandumwandlungsverbot) unterliegt und diese auch einhält. Umwandlung ohne Pflicht zur Neuanlage von Dauergrünland: Ich bin von der Pflicht zur Neuanlage befreit, da eine Umwandlung in eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung nach 16 Abs. 3 Satz 4 Nummer 2 DirektZahlDurchfG vorliegt.

3 Erklärung Mir ist bekannt, dass mit der Umwandlung erst nach Erteilung der Genehmigung auf Umwandlung von Dauergrünland begonnen werden darf. Flächenkategorie in die umgewandelt werden soll: Acker Dauerkultur nichtlandwirtschaftliche Fläche Mir ist bekannt, dass die Lage und Größe der umzuwandelnden Fläche anzugeben sind. Die Angaben können der Anlage Flurstücksverzeichnis entnommen werden. Die Anlage wurde von mir vollständig ausgefüllt und ist dem Antrag beigefügt. Mir ist bekannt, dass Umwandlungsverbote aufgrund anderer Rechtsvorschriften (z. B. Wasser-, Boden- und Naturschutzrecht) unberührt bleiben. Die umzuwandelnde Fläche liegt nach meiner Kenntnis in einem FFH-Gebiet. Naturschutzgebiet. Landschaftsschutzgebiet. Wasserschutzgebiet. gefährdeten Grundwasserkörper. Überschwemmungsgebiet. Flurneuordnungsgebiet. Bei der Fläche handelt es sich um anmoorigen Boden oder Moorboden. Bei der Fläche handelt es sich um eine CC Wasser2 Fläche. Sonstigen Schutzgebiet:. Mir ist bekannt, dass, sofern das geplante Vorhaben Genehmigungen nach anderen Rechtsvorschriften (z.b. Aufforstungs- oder Baugenehmigung) bedarf, eine entsprechende Genehmigung vorliegen muss. Eine Genehmigung nach anderen Rechtsvorschriften ist nötig: Nein. Ja. Es handelt sich um:. Diese ist/sind dem Antrag in Kopie beigefügt.

4 Ich erkläre, dass die Ersatzfläche, auf der Dauergrünland neu angelegt wird, mindestens der Hektarzahl der umzuwandelnden Fläche entspricht. Mir ist bekannt, - dass die Anlage der Ersatzfläche bis spätestens zum nächsten 15. Mai durchgeführt sein muss. - dass die Genehmigung nach 16 Abs. 3 Satz 1 DirektZahlDurchfG mit Ablauf des nächsten 15. Mai erlischt. - dass die Ersatzfläche sofort als altes Dauergrünland gewertet wird. - dass für greeningpflichtige Betriebe gilt: Wird die Ersatzfläche nicht durch mich (den antragstellenden Betriebsinhaber) sondern durch einen Dritten angelegt, so ist dies nur möglich, wenn es sich bei diesem Betrieb um einen handelt, der zum nächsten Schlusstermin des Gemeinsamen Antrages einen DZ-Antrag stellt und greeningpflichtig ist ( 20 Absatz 3 DirektZahlDurchfV). - dass ich verpflichtet bin, dafür Sorge zu tragen, dass die Ersatzflächen auch mindestens fünf Jahre lang als Dauergrünland erhalten bleiben. - dass während dieses Zeitraumes die Flächen nicht erneut Bestandteil eines Genehmigungsverfahrens sein können. - dass das neu anzulegende Dauergrünland (Ersatzfläche) innerhalb von Baden- Württemberg liegen muss. Mir ist bekannt, - dass bei einer Umwandlungsgenehmigung gemäß 16 Abs. 3 Satz 2 Nummer 3 DirektZahlDurchfG der Ausgleich, der nicht auf einer zu meinem Betrieb gehörenden Fläche erbracht wird, nur auf einer Fläche erfolgen darf, dessen Betriebsinhaber im Folgejahr der Greeninganforderung (Grünlandumwandlungsverbot) unterliegt und diese auch einhält. Betriebe, die an der Kleinerzeugerregelung teilnehmen, können nicht herangezogen werden, um Ersatzflächen zu erbringen. Entsprechendes gilt für Betriebe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/207 ökologisch wirtschaften, sofern diese nicht freiwillig am Greening teilnehmen. - dass ich dafür verantwortlich bin, dass diese Ersatzfläche mindestens fünf Jahre als Dauergrünland erhalten bleibt. Ich erkläre, dass ich, sofern ich Eigentümer der Ersatzfläche bin, im Falle des Wechsels des Besitzes oder des Eigentums an der Ersatzfläche, jeden nachfolgenden Besitzer und den nachfolgenden Eigentümer darüber unterrichte, dass und wie lange die betroffene Fläche als Dauergrünland zu erhalten ist. Mir ist bekannt, dass der Antrag gebührenpflichtig ist.

Hinweise: Direktzahlungen-Durchführungsgesetz Jede Umwandlung einer Dauergrünlandfläche in eine andere Nutzung als Dauergrünland bedarf einer Genehmigung (Unterschied zum LLG). 5 D. h. auch für die Umwandlung von alten Dauergrünlandflächen in nichtlandwirtschaftliche Nutzungen (z. B. Aufforstungen, Infrastrukturmaßnahmen), bei denen die Fläche zu dem Zeitpunkt der Umwandlung noch zum greeningpflichtigen Betrieb gehört, ist eine Genehmigung im Vorfeld zu beantragen. Keine Ersatzgrünlandfläche muss erbracht werden, wenn eine Umwandlung in eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung erfolgt. Bei einer Umwandlung, bei der die Fläche anschließend als Acker oder Dauerkultur genutzt wird, ist grundsätzlich ein Ausgleich zu erbringen, sofern nicht die Ausnahmeregelung nach 16 Abs. 3 Satz 4 Nummer 1 DirektZahlDurchfG vorliegt (Ausnahmefall!). Dauergrünland, das zum 1. Januar 2015 in FFH-Gebieten bestanden hat, ist umweltsensibles Dauergrünland. Für umweltsensibles Dauergrünland besteht grundsätzlich ein absolutes Umwandlungsverbot. Ausgenommen von dem Umwandlungsgebot ist nur solches umweltsensibles Dauergrünland, a) für das besondere vertragliche Vereinbarungen vorliegen: - Umwandlung von Ackerland in Grünland im Rahmen eines LPR-Vertrages; - Beibehaltung von Grünland (LPR-Vertrag), das durch Umwandlung von Ackerland in Grünland im Rahmen eines LPR-Vertrages entstanden ist; - gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2078/92 stillgelegte Fläche. b) für das ein Antrag auf Aufhebung der Bestimmung als umweltsensible Fläche genehmigt wird (vgl. 15 Abs. 2a DirektZahlDurchfG). Eine solche Genehmigung ist auf Antrag nur möglich, sofern es sich um eine Umwandlung in eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung handelt und keine anderen Rechtsvorschriften dieser Umwandlung entgegenstehen. Für diese Fläche, für welche die Bestimmung umweltsensibel auf Antrag aufgehoben werden soll, ist zusätzlich - wie für jedes nicht umweltsensible Dauergrünland - ein Antrag auf Umwandlung zu stellen. Direktzahlungen-Durchführungsgesetz und Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz Für Dauergrünland, welches bei durchgehender Bewirtschaftung mit einer Ackerfutternutzung (ohne Bodenbearbeitung) bis zum 1. Januar 2015 entstanden ist, ist grundsätzlich die Anlage von Ersatzgrünland erforderlich, sofern in eine andere landwirtschaftliche Nutzung umgewandelt wird. Hinweis: Bei einer durchgehenden Bewirtschaftung einer Ackerfutternutzung von mindestens fünf Jahren (mit Bodenbearbeitung) entsteht: im Sinne des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz kein Dauergrünland. im Sinne des Direktzahlungen-Durchführungsgesetz ein Dauergrünland. Ort, Datum Unterschrift Antragsteller

Antrag auf Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als "umweltsensibel" (siehe Hinweise, Seite 5 zum Direktzahlungen-Durchführungsgesetz) 6 Ich bin greeningpflichtig und beantrage für die in der Anlage aufgeführten Flächen, bei denen es sich um umweltsensibles Dauergrünland handelt, eine Genehmigung zur Aufhebung der Bestimmung als umweltsensibel gemäß 15 Abs. 2a DirektZahlDurchfG. Mir ist bekannt, dass nur in den Fällen eine Genehmigung erteilt werden kann, in denen eine Umwandlung in eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung erfolgt und sofern keine anderen Rechtsvorschriften der Genehmigung entgegenstehen. Der Antrag auf Aufhebung der Bestimmung als umweltsensibel ( 15 Abs. 2a DirektZahlDurchfG) ist zusammen mit dem Antrag auf Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland ( 16 Abs. 3 DirektZahlDurchfG) zu stellen. Wird einer der Anträge abgelehnt, gilt der andere Antrag ebenfalls als abgelehnt. Zusätzlich Angaben zu dem Antrag auf Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland, das bereits am 31. Dezember 2014 als solches bestanden hat Mir ist bekannt, dass - sofern das geplante Vorhaben Genehmigungen nach anderen Rechtsvorschriften (z.b. Aufforstungs- oder Baugenehmigung) erfordert -, eine entsprechende Genehmigung vorliegen muss. Ob eine Genehmigung nach anderen Rechtsvorschriften nötig ist, habe ich bereits in dem weiteren Antrag auf Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland (entsprechend der EU-DG-Definition), das bereits am 31. Dezember 2014 als solches bestanden hat angegeben. Eine ggf. notwendige Kopie ist bereits diesem Antrag beigefügt. Das geplante Vorhaben ist nach Bauordnungsrecht anzeige- oder nach sonstigen Vorhaben mitteilungspflichtig (z.b. Bau- oder Projektanzeige): Nein. Ja. Es handelt sich um:. Dem Antrag ist eine Kopie der erstatteten Anzeige beigefügt. Die Anzeige wurde gegenüber der zuständigen Stelle abgegeben am: I I Tag Monat Jahr Die erforderliche Anzeige/Mitteilung ist erfolgt und eine ggf. vorgesehene Wartefrist ist abgelaufen. Ich bestätige, dass die von mir zu vertretenden Voraussetzungen vorliegen und ich nach den Vorschriften des Bauordnungsrechts mit der Ausführung beginnen darf.

7 Die Fläche wird für die Durchführung eines nach 34 Absatz 6 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes anzeigepflichtigen Projekts genutzt. Es handelt sich um ein Projekt im Natura 2000-Gebiet, welches nicht von einer Behörde durchgeführt wird und welches nach anderen Rechtsvorschriften wie dem BNatSchG keiner behördlichen Entscheidung oder Anzeige an eine Behörde bedarf. (Hinweis: Ein solches Projekt ist aber der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde anzuzeigen.) Nein. Ja. Dem Antrag ist eine Kopie der erstatteten Anzeige beigefügt. Die Anzeige wurde gegenüber der zuständigen Stelle abgegeben am: I I Tag Monat Jahr Ich bestätige, dass die für Naturschutz- und Landschaftspflege zuständige Behörde innerhalb der einzuhaltenden Frist (ein Monat nach Eingang der Anzeige) das Projekt nicht untersagt hat noch dass eine Beschränkung verfügt wurde, die die von mir beabsichtigte Nutzung ausschließt. Ort, Datum Unterschrift Antragsteller Anlagen zu dem Antrag/Anträgen: Flurstücksverzeichnis und ggf. Schlagskizzen der Flächen, für die der Antrag auf Umwandlung von Dauergrünland und ggf. der Antrag auf Aufhebung der Bestimmung als umweltsensibel gestellt wird und Flächen, auf denen die Neuanlage von Dauergrünland vorgenommen werden soll. ggf. Kopie einer Genehmigung nach einer anderen Rechtsvorschrift; Kopie einer erstatteten Anzeige Neuanlage von Dauergrünland Bei Pachtflächen ist die Zustimmungserklärung der Grundstückseigentümer zur Neuanlage von Dauergrünland erforderlich. Bei Flächen, die durch einen anderen Betriebsinhaber bewirtschaftet werden, ist die Bereitschaftserklärung des Bewirtschafters zur Neuanlage von Dauergrünland erforderlich. Umwandlung von Dauergrünland Die Einholung des Einverständnisses der Grundstückseigentümer zur Nutzungsänderung der vorhandenen Dauergrünlandfläche wird empfohlen.

8 Bearbeitungsvermerk der ULB Antrag auf Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland Antrag/Anträge auf Umwandlung von Dauergrünland, das bereits am 31. Dezember 2014 als solches bestanden hat: Einverständniserklärung der Grundstückseigentümer ist erforderlich und liegt vor. Bereitschaftserklärung eines anderen Betriebsinhabers zur Umwandlung einer Fläche in Dauergrünland ist erforderlich und liegt vor. Antrag gemäß 16 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 DirektZahlDurchfG wurde geprüft und genehmigt. wurde geprüft und abgelehnt. Antrag gemäß 16 Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 DirektZahlDurchfG wurde geprüft und genehmigt. wurde geprüft und abgelehnt. Antrag gemäß 27a Abs. 2 Nummer 1 LLG wurde geprüft und genehmigt. wurde geprüft und abgelehnt. Antrag auf Aufhebung der Bestimmung als umweltsensibles Dauergrünland Antrag gemäß 15 Abs. 2a DirektZahlDurchfG wurde geprüft und genehmigt. wurde geprüft und abgelehnt. Begründung: Datum / Ort Unterschrift ULB

Unternehmensnummer*: *soweit zugeteilt Name; Vorname: Anlage zum Antrag auf Dauergrünlandumwandlung gegen Ausgleich gemäß 16 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 DirektZahlDurchfG gegen Ausgleich gemäß 27a Abs. 2 Nr. 1 LLG Fl u r s t ü c k s v e r z e i c h n i s Dauergrünlandflächen, die in eine andere landwirtschaftliche Nutzung oder sonstige Nutzung umgewandelt werden sollen: Gemeinde Gemarkungs-Nr. Flur-Nr. Flurstücks-Nr. Unter- Nr. Los-Nr. Katasterfläche ha, Ar, m 2 Größe der Fläche, die umgewandelt werden soll ha, Ar, m 2 Eigentum (E) Pachtfläche (P) Fremdfläche (F) nicht beantragt (nb) (ggf. Mehrfachnennung) Gegebenenfalls sind Schlagskizzen beizufügen.

10 Unternehmensnummer*: *soweit zugeteilt Name; Vorname: Nicht als Dauergrünland genutzte landwirtschaftliche Flächen, die in Dauergrünland umgewandelt werden sollen: Gemeinde Gemarkungs-Nr. Flur-Nr. Flurstücks-Nr. Unter- Nr. Los-Nr. Katasterfläche ha, Ar, m 2 Tauschfläche ha, Ar; m 2 Eigentum (E) Pachtfläche (P) Fremdfläche (F) nicht beantragt (nb) (ggf. Mehrfachnennung) Gegebenenfalls sind Schlagskizzen beizufügen. Begründung des Flächentausches: