Fachdienst Gesundheit Günter Werner Dr. med. Eckhart Fink
Forum Trinkwasserversorgung Schleswig Holstein Die behördliche Überwachung
Trinkwasserversorgung im Einwohner: 184.000 Flächenkreis: 1263 [km²] Anzahl Versorgungsgrad [%] Wasserversorgungsanlagen mit einer Förderung von weniger als 1000 m³/jahr Ca. 460 < 1 Wasserversorgungsanlagen mit einer Förderung von mehr als 1000 m³/jahr 35 > 99 Anlagen der Hausinstallation (nicht nur Whg.) aus denen Wasser für den menschlichen Gebrauch abgegeben wird. Geschätzt 100.000
Wasserversorgung Herzogtum
Leitsätze zur Trinkwasserqualität (DIN 2000) Gemeinsames Qualitätsziel Trinkwasser muss frei von Krankheitserregern sein und darf keine gesundheitsschädigenden Eigenschaften aufweisen Trinkwasser soll keimarm sein Trinkwasser soll appetitlich, klar, farblos, kühl, geruchlos und geschmacklich einwandfrei sein und zum Genuss anregen Trinkwasser soll keine mit bloßem Auge sichtbaren Organismen, Tiere und Pflanzenreste sowie ungelöste Stoffe enthalten Im Trinkwasser soll sich der Gehalt an gelösten Stoffen in Grenzen halten Trinkwasser und die damit in Berührung stehenden Werkstoffe sollen so aufeinander abgestimmt sein, dass keine Korrosionsschäden hervorgerufen werden.
Gesetzliche Bestimmungen für die Überwachung Infektionsschutzgesetz (IfsG) vom 20 Juli 2000 37 (1) Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit... nicht zu besorgen ist. 37 (3) Wassergewinnungs - und Wasserversorgungsanlagen... einschließlich ihrer Wasseraufbereitungsanlagen unterliegen... der Überwachung durch das 29, 107 und 110 des Landeswassergesetzes (LWG) Trinkwasserverordnung vom 21 Mai 2001 Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt die gesetzlichen Anforderungen an die Beschaffenheit von Trinkwasser, die Pflichten der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage und die Überwachungsfunktionen durch die Gesundheitsämter Forum Trinkwasserversorgung Schleswig-Holstein
Pflichten des Wasserversorgungsunternehmens nach der Trinkwasserverordnung Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik Einhaltung der Anforderungen und Grenzwerte 4 bis 7 TrinkwV Verwendung von Aufbereitungsstoffen und Desinfektionsverfahren 11 (UBA Liste) Anzeigepflichten 13 Untersuchungspflichten 14 Erstellung eines Maßnahmeplanes 16 Verwendung von unbedenklichen Materialien 17 Durchführung von Anordnungen des es (Störfall) Abgabeverbot bei Grenzwertüberschreitung 4 Unterbrechung und zeitlich befristete Ausnahmen 9 Information der Bevölkerung 9, 16,21
Prüfung einer Wasserversorgungsanlage Die Begehungen werden angekündigt. Wasserversorgungsanlagen mit einer Förderung von weniger als 1000 m³/jahr Wasserversorgungsanlagen mit einer Förderung von mehr als 1000 m³/jahr Besichtigung einer Wasserversorgungsanlage durch das GA Jährlich (Mind. alle 2 Jahre) 19 Abs. 4 TVO Jährlich (Mind. alle 2 Jahre) Checkbogen Wasserversorgungsanlagen 2010 Überprüfungsinhalte: Besichtigung der Wasserversorgungsanlage einschließlich der dazugehörigen Schutzzone. Auswertung der Trinkwasseruntersuchungen Auswertung der Trinkwasseruntersuchungen der letzten Jahre (Auffälligkeiten z. Bsp. Fe und Mn) Besichtigung der Wasserversorgungsanlage einschließlich der dazugehörigen Schutzzonen Wartungs- und Prüfprotokolle (Z. Bsp. Hydrophore, Notstromaggregate etc.) Überprüfung des Betriebsbuches (Fördermengen, Spülungen, Wartungsarbeiten etc.) Reinigungsintervalle eingehalten (Belüftungseinrichtungen, Reinwasserbehälter, Räumlichkeiten, Brunnenstuben etc.)? Maßnahmeplan (Aktualität) Aufzeichnungen der Wartung der Betriebseinrichtungen und Anlagen im Versorgungsnetz (W392 z. Bsp. Be- und Entlüfter, Rückflußverhinderer etc.)
Prüfung einer Wasserversorgungsanlage Häufig vorgefundene Mängel: Wassereinbruch bzw. erhöhte Feuchtigkeit (Brunnenstuben) Schutzzone für die Trinkwassergewinnung (Zone I) nicht gesichert und/ oder zugewachsen Nicht bzw. selten genutzte Leitungsstränge (Stagnation) im Wasserwerk Unzureichend durchgeführte Spülungen (Filter und Netz) Freier Auslauf (Spülwasser) Fehlende Druckbehälterprüfungen Fehlendes Leitungskataster und Bestandspläne (Versorgungsnetz und WW) Nicht durchgeführte Information der Verbraucher über die Wasserqualität Unvollständig oder nicht geführtes Betriebsbuch Fehlende Desinfektionsmöglichkeit (Vertragliche Vereinbarung mit Fachfirma) Regelmäßige Reinigung der Belüftungseinrichtungen (Oxidator) Objektschutz Wartung und Inspektionen im Wasserverteilungsnetz
Prüfung einer Wasserversorgungsanlage Die Ergebnisse der Überwachung werden in einer Niederschrift (Ordnungsverfügung) festgehalten. Mängel werden mit einer Fristsetzung belegt. Bei schwerwiegenderen hygienisch relevanten Problemen wird grundsätzlich versucht, im Einvernehmen mit dem Betreiber der Wasserversorgungsanlage einen geeigneten Lösungsansatz zu finden. Eine 100 % Umsetzung des technischen Regelwerkes bei Altanlagen ist in der Regel nicht möglich.
Veränderungswürdige Zustände im laufenden Wasserwerksbetrieb im Bild Förderbrunnen: Zeitdifferenz der Aufnahme 1 Tag
Untersuchungsbefund
Veränderungswürdige Zustände im laufenden Wasserwerksbetrieb im Bild Lebensmittelbetrieb?
Veränderungswürdige Zustände im laufenden Wasserwerksbetrieb im Bild Ameisen führen zur Verkeimung mit coliformen Bakterien
Veränderungswürdige Zustände im laufenden Wasserwerksbetrieb im Bild Geöffneter Filter (Spülung unzureichend)
Veränderungswürdige Zustände im laufenden Wasserwerksbetrieb im Bild Be - und Entlüftungseinrichtungen Wartung / Inspektion durchgeführt???
Veränderungswürdige Zustände im laufenden Wasserwerksbetrieb im Bild Defekter Rückflußverhinderer
Veränderungswürdige Zustände im laufenden Wasserwerksbetrieb im Bild
Veränderungswürdige Zustände im laufenden Wasserwerksbetrieb im Bild
Veränderungswürdige Zustände im laufenden Wasserwerksbetrieb im Bild
Ansprechpartner bei den Gesundheitsämtern Kreis Stormarn Herr Bessert (04531/160468) Stadt Lübeck Herr Kramp (0451/1223940) Kreis Segeberg Herr Petry (04551/951322) Kreis Ostholstein Herr Masuhr (04521/788130) Herr Werner (04541/888387)
Es gibt viel zu tun packen wir es an!
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit Dr. med. Eckhart Fink