Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Mathematik

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Transkript:

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Mathematik vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt und von diesem für vorläufig anwendbar erklärt worden. Die Studienordnung der Pädagogischen Hochschule Erfurt wird von der Universität Erfurt als Rechtsnachfolgerin der Pädagogischen Hochschule Erfurt analog angewandt soweit es die inhaltlichen Strukturen der Hochschulen betrifft. Die auf Grund der Aufhebung der Pädagogischen Hochschule Erfurt und der Übertragung Ihrer Aufgaben auf die Universität Erfurt notwendigen Änderungen sind bei der analogen Anwendung zu berücksichtigen. Die Wiedergabe als PDF-Datei im WWW erfolgt ohne Gewähr für die Aktualität und Freiheit von Wiedergabefehlern. Bei Rückfragen und Hinweisen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Studium und Lehre: studiumundlehre@uni-erfurt.de 1

Erziehungswissenschaftliche Fakultät S t u d i e n o r d n u n g für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Mathematik vom Dezember 1994 mit Änderungen vom Mai 1996 Gemäß 5 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Nr. 11, 83 Abs. 3 Nr. 2, 85 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) vom 7. Juli 1992 (GVBl. S. 315), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Mai 1996 (GVBl. S. 49), erläßt die Pädagogische Hochschule Erfurt (PHE) auf der Grundlage der Thüringer Verordnung über die Erste Staatsprüfung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen; der Rat der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät hat am 30. November 1994 die Änderungen der Studienordnung beschlossen; der Senat der Pädagogischen Hochschule hat am 30. November 1994 der Studienordnung zugestimmt. Die Studienordnung wurde am 30. November 1994 dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur angezeigt. Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Zulassungsvoraussetzungen 3 Studiendauer 4 Ziele und Inhalt des Studiums 5 Aufbau des Studiums 6 Studienleistungen 7 Studienfachberatung 8 Prüfungs- und Anrechnungsbestimmungen 9 Übergangsbestimmungen 10 Inkrafttreten Anlage 2

1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau des Studiums für das Fach Mathematik. Das Studium endet mit der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Regelschulen. 2 Zulassungsvoraussetzungen Für die Zulassung zu diesem Studiengang gelten die allgemeinen Hochschulzugangsvoraussetzungen. 3 Studiendauer Das Studium im Fach Mathematik umfaßt sieben Semester und ein Prüfungssemester. 4 Ziele und Inhalt des Studiums Der Studiengang vermittelt diejenigen fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Kenntnisse und entwickelt solche Fähigkeiten, welche die Studierenden in die Lage versetzen, ein Lehramt an Regelschulen im Fach Mathematik selbständig und verantwortungs-bewußt auszuüben. Der Inhalt des Studiums umfaßt grundlegende Fragestellungen, Begriffe und Erkenntnisse der Mathematik, Methoden der Erkenntnisgewinnung, Arbeitsweisen und den Aufbau von Theorien in der Mathematik, Grundkenntnisse in den Gebieten Analysis, Geometrie und Algebra, um die fachwissenschaftliche Fundierung der Schulmathematik zu sichern und sie in den umfassenden Rahmen der Wissenschaft Mathematik einzuordnen, Grundkenntnisse in den Gebieten Numerik, Stochastik und Informatik einschließlich ihrer anwendungsorientierten Nutzung in der Wirtschaftsmathematik, Statistik und anderen wirtschafts-, natur- und geisteswissenschaftlichen Bereichen, Einblicke in die Geschichte der Mathematik, Grundlagen der Fachdidaktik unter besonderer Berücksichtigung des Fachunterrichts an Regelschulen, vertiefte Kenntnisse in den ausgewählten Wahlpflichtbereichen gemäß 5 Abs. 5, zu deren Angebot die folgenden Spezialisierungsrichtungen gehören: Gewöhnliche und Partielle Differentialgleichungen, Funktionentheorie, Funktionalanalysis (Metrische Räume, Banach- und Hilberträume), Differentialgeometrie, Kombinatorische Geometrie, Analytische Geometrie, Grundlagen der Geometrie, Lineare Algebra, Zahlbereiche, Zahlentheorie, Gruppentheorie sowie Spezialgebiete der Numerik, Stochastik, Informatik und Geschichte der Mathematik. 5 Aufbau des Studiums (1) Das Studium umfaßt ein Grundstudium von 4 Semestern, ein Hauptstudium von 3 Semestern und ein Prüfungssemester. (2) Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl (SWS) beträgt im Grundstudium 33 SWS und 3

im Hauptstudium 22 SWS. (3) Das Grundstudium umfaßt die Lehrgebiete Analysis I und II, Analytische Geometrie/Lineare Algebra, Algebra/Zahlentheorie, Geometrie, Numerik, Informatik, Stochastik sowie ein Proseminar. (4) Das Hauptstudium umfaßt Fachdidaktik, Darstellende Geometrie und Wahlpflichtausbildung. (5) Die Wahlpflichtausbildung wird in den folgenden Wahlpflichtbereichen durchgeführt: Gruppe 1: Analysis, Geometrie, Algebra. Gruppe 2: Numerik, Stochastik, Informatik, Grundlagen und Geschichte der Mathematik. Vom Studierenden sind insgesamt 10 SWS Wahlpflichtausbildung in diesen Bereichen zu absolvieren, wobei aus der ersten Gruppe mindestens zwei und aus der zweiten Gruppe mindestens ein Bereich zu belegen sind. (6) Das Proseminar kann in jedem der Lehrgebiete Analysis, Geometrie und Algebra belegt werden. (7) Ein erziehungswissenschaftliches Orientierungspraktikum von zwei Wochen Dauer ist während der vorlesungsfreien Zeit im Grundstudium zu absolvieren. Ein schulpädagogisches (erziehungswissenschaftliches und fachdidaktisches) Blockpraktikum von vier Wochen Dauer ist während der vorlesungsfreien Zeit im Hauptstudium zu absolvieren.es findet frühestens nach dem 5. Semester statt. Näheres regelt die Praktikumsordnung. (8) Die Stundenverteilung auf die einzelnen Lehrgebiete nach Abs. 3 und Abs. 4 ist in der Anlage verbindlich festgelegt. (9) Bei Kombination mit einem künstlerischen Fach (Musik, Künstlerisches Gestalten) entfällt das Studium in den Wahlpflichtbereichen. 6 Studienleistungen (1) Während des Studiums sind folgende Teilnahme- und Leistungsnachweise zu erbringen: 1. Leistungsnachweise entsprechend den Festlegungen der ThVO/R (Anlage C - Prüfungsfächer) für das Grundstudium: ein Leistungsnachweis zur Analysis, 4

ein Leistungsnachweis zur Algebra und Geometrie, ein Leistungsnachweis zur Numerik, Stochastik und Informatik. 2. Leistungsnachweise entsprechend den Festlegungen der ThürVO/R (Anlage C - Prüfungsfächer) für das Hauptstudium: ein weiterer Leistungsnachweis zur Numerik, Stochastik und Informatik (kann bereits im Grunstudium erworben werden), ein Leistungsnachweis zur Darstellenden Geometrie, zwei Leistungsnachweise aus den Wahlpflichtbereichen der Gruppen 1 und 2 (nach 5 Abs. 5), davon mindestens einer aus der Gruppe 1, zwei Leistungsnachweise zur Fachdidaktik 3. Teilnahmenachweise sind für alle Lehrveranstaltungen des Grund- und Hauptstudiums zu erbringen, für die keine Leistungsnachweise vorgelegt werden. (2) Leistungsnachweise können in der Form einer mündlichen Prüfung, einer Klausur, eines Vortrages, einer schriftlichen Ausarbeitung oder in anderer Form, welche eine Leistungseinschätzung ermöglicht, nach Maßgabe des Instituts und des zuständigen Hochschullehrers erworben werden. (3) Bei Kombination mit einem künstlerischen Fach entfallen die Leistungsnachweise aus den Wahlpflichtbereichen. (4) Es ist eine Übersicht über alle im jeweiligen Semester besuchten Lehrveranstaltungen zu erstellen. 7 Studienfachberatung (1) Der Studienfachberater des Instituts berät die Studierenden in allen Fragen und Belangen, die mit dem Studium des gewählten Faches zusammenhängen. Zu Beginn des Studiums führt das Institut eine Einführungsveranstaltung durch. (2) In Angelegenheiten, die studienbegleitende Prüfungen betreffen, beraten ein zum jeweiligen Prüfungsausschuß gehörender Vertreter des Instituts und das Zentrale Prüfungsamt der Hochschule. In Angelegenheiten, die die Erste Staatsprüfung betreffen, beraten ein zum jeweiligen Prüfungsausschuß gehörender Vertreter des Instituts und die Außenstelle des Landesprüfungsamtes für Lehrämter an der Hochschule. 8 Prüfungs- und Anrechnungsbestimmungen (1) Grundlage für die Zwischenprüfung ist die letztgültige Ordnung für die Zwischenprüfung in Lehramtsstudiengängen (OZP). (2) Die Prüfungsleistungen in der Zwischenprüfung umfassen: 1. Grundkenntnisse aus den Gebieten Analysis, Analytische Geometrie/Lineare Algebra, Algebra/Zahlentheorie und Geometrie, 2. Grundkenntnisse aus den Gebieten Numerik, Stochastik und Informatik. (3) Die Ergebnisse der Leistungsnachweise aus dem Grundstudium werden nach den Bestimmungen der Hochschulinternen Prüfungsordnung zu einem Gesamtprädikat zusammengefaßt, das als Zwischenprüfung gewertet wird. Über die Zwischenprüfung wird ein Zeugnis ausgegeben. 5

(4) Studienleistungen, die an anderen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland erbracht wurden, können auf Antrag für die Zwischenprüfung gemäß 7 der OZP anerkannt werden, Entsprechendes gilt für die Anrechnung der Studienzeiten. (5) Studienleistungen, die an Hochschulen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland erbracht worden sind, können für die Zwischenprüfung auf Antrag angerechnet werden, wenn ihre Gleichwertigkeit durch das Landesprüfungsamt festgestellt ist; Entsprechendes gilt für die Anrechnung der Studienzeiten. (6) Die Prüfungsleistungen in der Ersten Staatsprüfung sowie die Anerkennung von Studienleistungen und Studienzeiten für die Erste Staatsprüfung regelt die ThVO/R. 9 Übergangsbestimmungen (1) Die Übergangsbestimmungen ergeben sich aus 31 der ThVO/R. 10 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am ersten Tag des auf ihre Bekanntmachung im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur folgenden Monats in Kraft. Erfurt, den 6. Januar 1997 Univ.-Prof. Dr. phil. habil. H.-W. Schaller Rektor 6

Anlage Studienverlaufsplan für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Mathematik 1. Grundstudium Semester Lehrgebiet Anzahl der SWS 1. Analysis I 5 V/Ü Analyt. Geometrie/Lineare Algebra 5 V/Ü 2. Analysis II 5 V/Ü Algebra/Zahlentheorie 4 V/Ü 3. Geometrie 4 V/Ü Stochastik 3 V/Ü 4. Numerik 3 V/Ü Informatik 3 V/Ü Proseminar gemäß 5 Abs. 6 1 PS 2. Hauptstudium Lehrgebiet Darstellende Geometrie Wahlpflichtausbildung gemäß 5 Abs. 5 Fachdidaktik Anzahl der SWS 2 V/Ü 10 V/S/Ü 10 V/Ü Zeichenerklärung SWS - Semesterwochenstunden V - Vorlesung Ü - Übung PS - Proseminar S - Seminar 7