CRASHKURS - PRAKTISCHES RUND UM DEN ENERGIEAUSWEIS Inhalt, Rechte und Pflichten beim Neubau und der Sanierung 06. November 2016 // Nicole Hartl
WAS IST DER ENERGIEAUSWEIS UND WOZU DIENT ER? Vergleichbar mit dem KFZ-Typenschein oder dem Kühlschrankpickerl Energieeffizienz Ihres Hauses/Ihrer Wohnung wird beurteilt Gebäudehülle/Verschattung durch Bäume, Häuser Heizungsanlage Lüftung Warmwasserbereitung Eingesetzte Energieträger (Strom, Erdgas, Heizöl, Pellets, Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpe etc.) Kühlung Beleuchtung 2
WAS IST DER ENERGIEAUSWEIS UND WOZU DIENT ER? Ergebnis: Energiebedarf des Gebäudes oder der Wohnung unter Normbedingungen Vergleichbarkeit! Hilfestellung bei Bauvorhaben (Neubau, Sanierung, Umbau, Heizungstausch etc.) Wertsteigerung für energieeffiziente Gebäude 3
RECHTLICHE GRUNDLAGEN EU-Gebäuderichtlinie OIB-Richtlinie 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz Normen Bauordnungen, Baugesetze, Bautechnische Vorschriften etc. Energieausweisvorlagegesetz 4
WELCHE KENNWERTE SIND IM ENERGIEAUSWEIS ERSICHTLICH? 5
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HWB - HEIZWÄRMEBEDARF Heizwärmebedarf = Wärmeverluste -Wärmegewinne 7
PEB - PRIMÄRENERGIEBEDARF Nutzenergiebedarf (=Heizwärmebedarf plus Warmwasserwärmebedarf) + Verluste des haustechnischen Systems und aller benötigten Hilfsenergien, sowie Strombedarf für Geräte und Beleuchtung, inkl. Energiebedarf für vorgelagerte Ketten 8
PEB - PRIMÄRENERGIEBEDARF PEB Primärenergiebedarf [kwh/m²a] Hier wird der Energiebedarf für vorgelagerte Ketten wie Rohstoffgewinnung, Umwandlung, Verteilung und Speicherung berücksichtigt. Multiplizieren des Endenergiebedarfes mit einem vorgegebenen Primärenergieeffizienzfaktor f PE: wie z.b.: Heizöl: 1,23 Erdgas: 1,17 Biomasse: 1,80 Strommix Österreich: 1,91 9
CO 2 - KOHLENDIOXIDEMISSIONEN Nutzenergiebedarf (=Heizwärmebedarf plus Warmwasserwärmebedarf) + Verluste des haustechnischen Systems und aller benötigten Hilfsenergien, sowie Strombedarf für Geräte und Beleuchtung, inkl. Energiebedarf für vorgelagerte Ketten 10
CO 2 - KOHLENDIOXIDEMISSIONEN CO 2 Kohlendioxidemissionen [kg/m²a] Hier werden die CO 2 -Emissionen für den Betrieb des Gebäudes inkl. der Emissionen aus vorgelagerten Prozessen wie Rohstoffgewinnung, Umwandlung, Verteilung und Speicherung berücksichtigt. Multiplizieren des Endenergiebedarfes mit einem vorgegebenen CO 2 - Faktor f CO2 wie z.b. Heizöl: Erdgas: Biomasse: 311 g/kwh 236 g/kwh 4 g/kwh Strommix Österreich: 276 g/kwh 11
f GEE GESAMTENERGIEEFFIZIENZ- FAKTOR Verhältnis von Endenergiebedarf zu einem Referenz- Endenergiebedarf (2007) > 1 eher ineffizient < 1 eher effizient 12
WANN BRAUCHE ICH EINEN ENERGIEAUSWEIS? Als Beilage zur Bewilligung von Neubauten, Sanierungen, Um- und Zubauten an die Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft Beim Förderansuchen an die Förderstelle (z.b. Land OÖ) Beim Verkauf und der Vermietung von Häusern oder Wohnungen (Energieausweisvorlagegesetz (EAVG 2012)) an den Käufer ev. über den Makler Rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung Vollständige Kopie binnen 14 Tagen nach der Vertragsunterzeichnung 13
VERKAUF ODER VERMIETUNG Wohnungen: Varianten: Gebäude: Die Wohnung Das gesamte Gebäude Eine vergleichbare Wohnung im selben Gebäude (gleiche Größe, Gestaltung, Lage/Standortklima, Orientierung, Energieeffizienz) Varianten: Das Gebäude Ein vergleichbares Gebäude (gleiche Größe, Gestaltung, Lage/Standortklima, Orientierung, Energieeffizienz) 14
AUSNAHMEN Nur frostfrei zu haltende Gebäude Abbruchreife Gebäude Gebäude, für Gottesdienste oder sonstige religiöse Zwecke Gebäude mit einer Nutzungsdauer mit weniger als zwei Jahren Industrieanlagen, Werkstätten und landwirtschaftliche Nutzgebäude (wenn der überwiegende Teil der Energie aus eigener Abwärme stammt) Wohngebäude, die Benützung während eines begrenzten Zeitraums Frei stehende Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von weniger als 50 m² 15
MÖGLICHE FOLGEN DER NICHT-VORLAGE Bei Nicht-Vorlage: Es gilt eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Energieeffizienz als vereinbart. Vorsicht: Bestandteil des Kauf- oder Mietvertrages! Falls die Energieeffizienz nicht zutrifft, können Gewährleistungsansprüche vom Käufer oder Mieter geltend gemacht werden. Nicht-Vorlage trotz Aufforderung des Käufers oder Mieters: Aushändigung gerichtlich verlangen oder Selbständig Ausstellung in Auftrag geben und die Kosten vom Vermieter oder Verkäufer einklagen. Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer oder Mieter und Vermieter (zwischen privat und Gewerbe) sind unwirksam. 16
MÖGLICHE FOLGEN DER NICHT-VORLAGE Kommt der Verkäufer oder Vermieter der Vorlagepflicht nicht nach, begeht er eine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 1.450 Euro bestraft werden. 17
WER IST QUALIFIZIERT ENERGIEAUSWEISE AUSZUSTELLEN? Erfahrene ArchitektInnenen, Zivilingenieure/innen und Ingenieurkonsulenten für Bauingenieurwesen Baumeister Technische Büros Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure/innen) Bauphysik, Gebäudetechnik Wichtig: Erfahrung im Baubereich! Realistische Darstellung, (Einzelbauteile, technische Ausstattung ) Anmerkung! Die Energieberatungsstellen/Energieagenturen der Länder unterstützen gerne! 18
WELCHE VALIDIERTEN BERECHNUNGSPROGRAMME GIBT ES? ArchiPHYSIK A-NULL Development GmbH AX3000 - EDV-Software-Service GmbH & CO KG ecoline IT-Concept Software GmbH Ecotech Gebäuderechner BuildDesk Österreich GmbH Gebäudeprofi ETU GmbH GEQ Zehentmayer Software GmbH Grüner GmbH 19
WELCHE UNTERLAGEN WERDEN FÜR DIE AUSSTELLUNG BENÖTIGT? Baupläne aktueller Stand Wandaufbauten (Außenwände, Dach, oberste Geschoßdecke, Boden, Decken über Garagen wenn darüber beheizt wird, etc.) Fensterdetails Details vom Heizungs-, Warmwasser-, Lüftungs- und Kühlsystem Information, welche Räume beheizt werden Unterlagen über bisherige Sanierungen und Umbauten Baubeschreibung Fotos von der Baustelle, Rechnungen, Lieferscheine, Bestellungen 20
WAS KOSTET DER ENERGIEAUSWEIS? Für ein einfaches Einfamilienhaus, bei dem die erforderlichen Unterlagen vorhanden sind: ca. 400,- bis 600,- Euro. Energieausweise für Altbauten mit Umbauten, Sanierungen, unvollständigen Unterlagen, sind die Kosten meist höher. Wichtig: Besichtigung des Gebäudes vor Ort durch den Energieausweisaussteller! Bei Baubewilligungen, Förderansuchen trägt die Kosten der Haus- oder Wohnungseigentümer/Vermieter. Bei Verkauf oder Vermietung trägt der Verkäufer oder Vermieter die Kosten. 21
WAS WIRD MIT DEM ENERGIEAUSWEIS GEMACHT? Zentrale Speicherung in einer Energieausweisdatenbank z.b.: ZEUS (Zentrale Energieausweisumgebung) Steiermark, Salzburg, Kärnten Energieausweiszentrale Vorarlberg WUKSEA (Wiener unabhängiges Kontrollsystem für Energieausweise) Energieausweisdatenbank der Statistik Austria Wozu? Abbildung des Gebäudebestandes Statistiken, Analysen, Bewertungen Fördersysteme, Energiestrategien 22
SCHRITTE ZUM ENERGIEEFFIZIENTEN GEBÄUDE Beratung von Profis Energieberatungsstellen der Bundesländer (OÖ. Energiesparverband) Klimaaktiv Profis (ArchitektInnen, PlanerInnen, InstallateurInnen etc.) http://kamaps.energyagency.at/index.php?id=40 Genaue Erhebung des Baulichen Zustands im Sanierungsfall (Energieeffizienz, Statik, Feuchte etc.) Gebäude dämmen & Fenster tauschen Eignung, Einsatz und Umweltverträglichkeit prüfen Wahl des Passenden Heizsystems Heizungsmatrix Welches Heizsystem passt für welches Gebäude? Förderungen Bund, Länder, Gemeinden fördern effiziente Neubauten und Sanierungen sowie Maßnahmen zur Umstellung von Heizungssystemen. Informieren Sie sich! 23
THERMOGRAFIE UND BLOWERDOOR TEST ALS ZUSÄTZLICHER NUTZEN BEI GEPLANTEN SANIERUNGEN UND NEUBAUTEN Quelle: fotolia 24
DER KLIMAAKTIV STANDARD RICHTSCHNUR FÜR ENERGIEEFFIZIENTES UND ÖKOLOGISCHES BAUEN UND SANIEREN 25
KLIMAAKTIV DEKLARATION/AUSZEICHNUNG https://www.baubook.at/kahg/ 26
DATENÜBERTRAGUNG PER KNOPFDRUCK VON GEQ ZUR KLIMAAKTIV-PLATTFORM 27
KONTAKT Naghmeh Altmann-Mavaddat Wissenschaftliche Mitarbeiterin ÖSTERREICHISCHE ENERGIEAGENTUR AUSTRIAN ENERGY AGENCY Mariahilfer Straße 136 1150 Vienna Austria office@energyagency.at www.energyagency.at 28