Vortragsunterlagen. Verfasst von Zehentmayer Software GmbH, Stand 14. Sep. 2012

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vortragsunterlagen. Verfasst von Zehentmayer Software GmbH, Stand 14. Sep. 2012"

Transkript

1 EAVG 2012

2 Vortragsunterlagen Verfasst von Zehentmayer Software GmbH, Stand 14. Sep

3 Vorlage: Aushändigung: VOR Vertragsunterzeichnung NACH Vertragsunterzeichnung 3

4 Immobilienanzeigen: - Heizwärmebedarf - Gesamtenergieeffizienz-Faktor (bei Energieausweisen lt. OIB 2011) Beispiel: HWB 25, f GEE 0,67 Beide Werte standortbezogen. 4

5 Vorlage: Aushändigung: rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss Rechtzeitige Vorlage: Ein so ausreichend langer Zeitraum, dass sich die Partei auch über den Inhalt des Energieausweises informieren kann. 5

6 Vergleichbares Nutzungsobjekt: - identische Wohnungsgröße - identisch große Wärmeabgabeflächen (Außenwand, Kellerdecke, oberste Decke usw.) - identische Fensterfläche je Himmelsrichtung - identisches Heizsystem usw. 6

7 Maßgeblich ist die Einschätzung des Ausweiserstellers inwieweit zwei Gebäude als ähnlich anzusehen sind. Da der Begriff der Ähnlichkeit großen Interpretationsspielraum bietet ist der Ausweisersteller jedenfalls gut beraten im Zweifelsfall einen gesonderten Energieausweis zu erstellen. Beispiel: Zwei nebeneinander errichtete Einfamilienhäuser sind in ihrer Gestaltung und Größe identisch. Da die beiden Gebäude unterschiedliche Heizsysteme aufweisen, entschließt sich der Ausweisersteller dazu, zwei gesonderte Energieausweise zu erstellen. 7

8 Ad 6. Ein Wohngebäude das nach seiner Art für ganzjährige Benützung geeignet ist, unterliegt nicht der Ausnahmeregelung. Die Ausnahmeregelung bezieht sich auf die Art des Gebäudes und keinesfalls auf die Nutzungszeit des derzeitigen oder zukünftigen Nutzers. 8

9 922 Abs. 1 ABGB Bedungene Eigenschaft: Heizwärmebedarf UND Gesamtenergieeffizienz-Faktor. Beispiel: Der im Rahmen der Verkaufsverhandlungen vorgelegte Energieausweis weist einen HWB von 25 kwh/m²a sowie einen Gesamtenergieeffizienz-Faktor von 0,50 auf. Nach Vertragsunterzeichnung stellt der Käufer oder Bestandnehmer fest, dass das Gebäude einen Gesamtenergieeffizienz-Faktor von 0,75 aufweist. Der Käufer oder Bestandnehmer kann unter Berufung auf den vorgelegten Energieausweis Verbesserung/Austausch oder Preisminderung verlangen bzw. seinen Vertragsrücktritt erklären. 9

10 Der Ausweisersteller haftet für Schäden, die dem Käufer oder Bestandnehmer aus einem unrichtigen Energieausweis erwachsen. Beispiel: Durch ein Versehen wurde im Energieausweis das Alter des Heizsystems unzutreffend angegeben. Bei einer Neuberechnung des Energieausweises stellt sich heraus, dass das Gebäude einen wesentlich ungünstigeren Gesamtenergieeffizienz-Faktor aufweist. Der vereinbarte Verkaufspreis ist aus Sicht des Käufers überhöht, da das Heizungssystem sanierungsbedürftig ist. Der Käufer fordert vom Verkäufer eine teilweise Rückerstattung des Kaufpreises. Gleichzeitig reicht er Klage gegen den Ausweisersteller ein. 10

11 Beispiel: Vor der Vertragsunterzeichnung wird kein Energieausweis vorgelegt. Das besagte Gebäude wurde im Jahre 1990 errichtet. Der Käufer kann also davon ausgehen, dass das Gebäude den damals gültigen Bauvorschriften entspricht. Es stellt sich heraus, dass das Gebäude in mehreren Punkten die Anforderungen der im Jahre 1990 geltenden Bauvorschriften nicht erfüllt. Die Schadenersatzforderung des Käufers bezieht sich auf die Kosten, die im daraus erwachsen, das Gebäude auf den Gesamtenergieeffizienz-Standard des Jahres 1990 zu bringen. 11

12 Beispiel: Der Mieter erhält bis 14 Tage nach Vertragsunterzeichnung keinen Energieausweis ausgehändigt. Daraufhin fordert er den Vermieter schriftlich auf, den Energieausweis innerhalb einer bestimmten Frist auszuhändigen. Da der Vermieter der Aufforderung nicht nachkommt gibt der Mieter einen Energieausweis in Auftrag und fordert die ihm daraus entstandenen angemessenen Kosten vom Vermieter ein. Anmerkung: Seitens des Bestandgebers bzw. Immobilienmaklers ist zu empfehlen, sich in gesonderter Form die Vorlage sowie die Aushändigung des Energieausweises bestätigen zu lassen. 12

13 Beispiel Vertragsbestandteil: Es wird vereinbart keinen Energieausweis auszuhändigen. Dieser Vertragsbestandteil wäre null und nichtig, d.h. ein solcher Vertragsbestandteil würde den Verkäufer NICHT von der Pflicht der Vorlage bzw. Aushändigung des Energieausweises entbinden. Ein solcher Vertragsbestandteil hätte auch keinerlei Einfluss in gewährleistungsrechtlicher Hinsicht. 13

14 Beispiel: Der Immobilienmakler weist den Vermieter schriftlich darauf hin, dass zur Veröffentlichung im Immobilieninserat ein Energieausweis erforderlich ist. Ungeachtet des Hinweises durch den Immobilienmakler besteht der Vermieter darauf, das Inserat zu veröffentlichen ohne den Heizwärmebedarf (bzw. Gesamtenergieeffizienz-Faktor) anzugeben. Der Vermieter begeht damit eine Verwaltungsübertretung, die mit bis zu 1.450,- Euro zu bestrafen ist. 14

15 Ein Verkäufer oder Bestandgeber der den Energieausweis nicht vorlegt begeht eine Verwaltungsübertretung, unabhängig davon ob er den Energieausweis nach der Vertragsunterzeichnung aushändigt oder nicht. Ein Verkäufer oder Bestandgeber der den Energieausweis vorlegt jedoch nicht aushändigt, begeht eine Verwaltungsübertretung. 15

16 Energieausweise lt. OIB-Richtlinie 2007: Angabe des HWB reicht aus. Energieausweise lt. OIB-Richtlinie 2011: HWB und f GEE sind anzugeben. 16

17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 17

Nationalrat beschließt Energieausweis Vorlage Gesetz 2012. FH Doz. Mag. Christoph Kothbauer c.kothbauer@onlinehausverwaltung.at

Nationalrat beschließt Energieausweis Vorlage Gesetz 2012. FH Doz. Mag. Christoph Kothbauer c.kothbauer@onlinehausverwaltung.at NationalratbeschließtEnergieausweisVorlageGesetz2012 FHDoz.Mag.ChristophKothbauer c.kothbauer@onlinehausverwaltung.at DerNationalrathatinseinergestrigen(29.März2012)SitzungdasEnergieausweisVorlage Gesetz2012(EAVG2012)beschlossen,dasam1.Dezember2012inKrafttretenwird.In

Mehr

Energieausweis ab 01.12.2012 "PFLICHT"

Energieausweis ab 01.12.2012 PFLICHT Energieausweis ab 01.12.2012 "PFLICHT" Das Energieausweisvorlagegesetz 2012 (EAVG) wurde am 20. April 2012 im Bundesgesetzblatt kundgemacht und wird am 1. Dezember 2012 in Kraft treten. Hier erfahren Sie

Mehr

Energieausweis- Vorlage- Gesetz EAVG 2012. LZ Dokumentation Copyright by LZ Plan

Energieausweis- Vorlage- Gesetz EAVG 2012. LZ Dokumentation Copyright by LZ Plan Energieausweis- Vorlage- Gesetz 2012 EAVG 2012 Anzeigen in Druckwerken und elektronischen Medien 3. Wird ein Gebäude oder ein Nutzungsobjekt in einem Druckwerk oder einem elektronischen Medium zum Kauf

Mehr

EAVG 2012 Praxiserfahrungen und Stolpersteine

EAVG 2012 Praxiserfahrungen und Stolpersteine EAVG 2012 Praxiserfahrungen und Stolpersteine Ing. Stefan Filzwieser Ingenieurbüro Filos Endresstraße 125 1230 Wien +43 (01) 8890667 office@filos.at www.filos.at Inhalt ( 1) Energieausweisvorlage bei Verkauf

Mehr

ENERGIEAUSWEIS Planung Mehrfamilienhaus Wohnbau Schenner - Bauteil BRANDL

ENERGIEAUSWEIS Planung Mehrfamilienhaus Wohnbau Schenner - Bauteil BRANDL BRANDL Bau GesmbH Ing. Martin Bankhammer Traunkai 18 +43 (0)6132 300 750 m.bankhammer@brandl-bau.at ENERGIEAUSWEIS Planung BMG Bauträger GmbH / GF Andreas Hemetsberger Traunkai 18 26.07. Energieausweis

Mehr

Energieausweis für Wohngebäude

Energieausweis für Wohngebäude Energieausweis für Wohngebäude OIB Richtlinie 6 Ausgabe Oktober 2011 BEZEICHNUNG WEG Letzte Veränderung KGNr. SPEZIFISCHER HEIZWÄRMEBEDARF, PRIMÄRENERGIEBEDARF, KOHLENDIOXIDEMISSIONEN UND GESAMTENERGIEEFFIZIENZFAKTOR

Mehr

Der Unterschied zwischen Energieausweis und Gebäudeausweis

Der Unterschied zwischen Energieausweis und Gebäudeausweis Wir beraten, bilden und forschen für sinnvollen Energieeinsatz und erneuerbare Energieträger. Der Unterschied zwischen Energieausweis und Gebäudeausweis Mit 1.1.2008 wurde der Energieausweis als bau- und

Mehr

Energieausweis für Wohngebäude

Energieausweis für Wohngebäude Energieausweis für Wohngebäude gemäß ÖNORM H5055 und Richtlinie 2002/91/EG Österreichisches Institut für Bautechnik Gebäude Gebäudeart Gebäudezone EigentümerIn 3004 Ried am Köckeis Bauträger GmbH Florianipark

Mehr

Was ist ein Energieausweis?

Was ist ein Energieausweis? Was ist ein Energieausweis? Der Energieausweis ist der nach Maßgabe der jeweiligen (primär landesrechtlichen) technischen Bauvorschriften zu erstellende Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Mehr

Energieausweis für Wohngebäude - Planung

Energieausweis für Wohngebäude - Planung Energieausweis für Wohngebäude Planung gemäß ÖNORM H5055 und Richtlinie 2002/91/EG Österreichisches Institut für Bautechnik Gebäude Gebäudeart Gebäudezone EigentümerIn 905_Wohnanlage BAII 8 Whg. WbfAusführung

Mehr

Datenblatt GEQ Whg Fröbelgasse 4

Datenblatt GEQ Whg Fröbelgasse 4 Datenblatt GEQ Anzeige in Druckwerken und elektronischen Medien HW 153 2,37 Gebäudedaten - Ist-Zustand rutto-grundfläche GF Konditioniertes rutto-volumen Gebäudehüllfläche A 106 440 302 m² m³ m² Ergebnisse

Mehr

1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung...3,5% (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich)

1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung...3,5% (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich) I. Nebenkosten bei Kaufverträge 1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung...3,5% (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich) 2. Grundbuchseintragungsgebühr (Eigentumsrecht)...1% 3. Kosten

Mehr

Mag.(FH) Jürgen Helzl

Mag.(FH) Jürgen Helzl Energieausweis Quelle ÖVI 27.12.2011 eine Information für Käufer und Mieter bei Vertragsabschluss ein erforderliches Dokument im Baubewilligungsverfahren, Immobilientreuhand Mag. (FH) Jürgen Helzl, c/o

Mehr

NEUBAU WOHNHAUS (ERSTBEZUG) DEUTSCH GRIFFEN NÄHE HOCHRINDL. Immobilien HVDS A way of life

NEUBAU WOHNHAUS (ERSTBEZUG) DEUTSCH GRIFFEN NÄHE HOCHRINDL. Immobilien HVDS A way of life NEUBAU WOHNHAUS (ERSTBEZUG) DEUTSCH GRIFFEN NÄHE HOCHRINDL Immobilien HVDS A way of life Beschreibung der Immobilie Lage Nähe Wohnfläche ca. Grundstück Der Ort Deutsch Griffen liegt 4 km von der Durchzugsstraße

Mehr

EU-Energieausweis. Mehr Wert für Ihr Gebäude mit dem EU-Energieausweis. Das lässt keinen kalt. www.austrotherm.com

EU-Energieausweis. Mehr Wert für Ihr Gebäude mit dem EU-Energieausweis. Das lässt keinen kalt. www.austrotherm.com Mehr Wert für Ihr Gebäude mit dem EU-Energieausweis Das lässt keinen kalt. www.austrotherm.com Willkommen bei der 3. Ausgabe der Austrotherm Erfolgsfibel! Wirtschaftlicher Erfolg hängt heute mehr denn

Mehr

Magistratsdirektion Geschäftsbereich Recht Verfassungsdienst und EU-Angelegenheiten

Magistratsdirektion Geschäftsbereich Recht Verfassungsdienst und EU-Angelegenheiten 11/SN-306/ME XXII. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 5 Amt der Wiener Landesregierung Dienststelle: Magistratsdirektion Geschäftsbereich Recht Verfassungsdienst und EU-Angelegenheiten

Mehr

Nebenkostenübersicht und weitere Informationen Miete Pacht Baurecht. I. Nebenkosten bei Mietverträgen

Nebenkostenübersicht und weitere Informationen Miete Pacht Baurecht. I. Nebenkosten bei Mietverträgen Nebenkostenübersicht und weitere Informationen Miete Pacht Baurecht I. Nebenkosten bei Mietverträgen ÖVI-Form Nr. 13M /1/2013 1. Vergebührung des Mietvertrages ( 33 TP 5 GebG): 1 % des auf die Vertragsdauer

Mehr

Nebenkostenübersicht und weitere Informationen

Nebenkostenübersicht und weitere Informationen Nebenkostenübersicht und weitere Informationen Miete / Pacht / Baurecht ÖVI-Form Nr. 13 M / 4 / 2012 I. Nebenkosten bei Mietverträgen 1. Vergebührung des Mietvertrages ( 33 TP 5 GebG): 1 % des auf die

Mehr

Nebenkostenübersicht und weitere Informationen

Nebenkostenübersicht und weitere Informationen NEBENKOSTENÜBERSICHT Miete Pacht Baurecht Nebenkostenübersicht und weitere Informationen Miete Pacht Baurecht ÖVI-Form Nr. 13M /1/2013 I. II. III. IV. V. VI VII. Nebenkosten bei Mietverträgen... 2 Nebenkosten

Mehr

INFORMATION: I-EBK 12-064

INFORMATION: I-EBK 12-064 Klagenfurt, Bearbeiter: DK ZVR-Zahl: 143217488 INFORMATION: ZEUS-Kärnten: Newsletter Nr. 8 INHALTSVERZEICHNIS 1 ZEUS-Kärnten...2 2 Die neue OIB-Richtlinie 6...3 2.1 Die wichtigsten Neuheiten der Richtlinie...

Mehr

beratung & vermittlung Häuser, Grundstücke, Wohnungen, Betriebe www.fivex3.net

beratung & vermittlung Häuser, Grundstücke, Wohnungen, Betriebe www.fivex3.net beratung & vermittlung finanzieren immobilien vorsorgen Bankkredit, Bauspardarlehen, Leasing Häuser, Grundstücke, Wohnungen, Betriebe Haus- und Personenversicherung; Kreditabsicherung gerhard figl @-mail

Mehr

Rechtliches zum Energieausweis: Von der Rechtzeitigkeit und den Rechtsfolgen; Der Energieausweisersteller und seine Haftung

Rechtliches zum Energieausweis: Von der Rechtzeitigkeit und den Rechtsfolgen; Der Energieausweisersteller und seine Haftung Rechtliches zum Energieausweis: Von der Rechtzeitigkeit und den Rechtsfolgen; Der Energieausweisersteller und seine Haftung von RA Mag. Rainer FRANK Das Energieausweisvorlagegesetz (BGBl I Nr. 137/2006;

Mehr

Was ist der Energieausweis?... 2. Inhalte des Energieausweises?... 2. Wer braucht einen Energieausweis?... 3

Was ist der Energieausweis?... 2. Inhalte des Energieausweises?... 2. Wer braucht einen Energieausweis?... 3 Der Energieausweis Inhalt Was ist der Energieausweis?... 2 Inhalte des Energieausweises?... 2 Wer braucht einen Energieausweis?... 3 Wie muss der Energieausweis aussehen?... 3 Wer darf einen Energieausweis

Mehr

Nebenkostenübersicht und weitere Informationen Miete/Pacht/Baurecht

Nebenkostenübersicht und weitere Informationen Miete/Pacht/Baurecht 1 Nebenkostenübersicht und weitere Informationen Miete/Pacht/Baurecht Dieses Formular wird Ihnen von der Firma Immobilien Weber OG Hofkirchnergasse 7-9 3400 Klosterneuburg überreicht, welche als Makler

Mehr

Immobilienrecht fh-doz. mag. kothbauer informiert. Energieausweis kompakt 2.0 Fragen und Antworten zum Energieausweis Vorlage Gesetz (EAVG)

Immobilienrecht fh-doz. mag. kothbauer informiert. Energieausweis kompakt 2.0 Fragen und Antworten zum Energieausweis Vorlage Gesetz (EAVG) news Immobilienrecht fh-doz. mag. kothbauer informiert Energieausweis kompakt 2.0 Fragen und Antworten zum Energieausweis Vorlage Gesetz (EAVG) Nachdem bereits im Vorjahr mit dem Energieausweis kompakt

Mehr

FAQ - Rechtliche Informationen

FAQ - Rechtliche Informationen FAQ - Rechtliche Informationen Alle FAQ aufklappen Suche Suche zurücksetzen Ab wann kann ich als Neumieter oder Käufer einen Energieausweis verlangen?öffnen Kauf- oder Mietinteressenten muss der Energieausweis

Mehr

Energieausweis-Vorlage Vorlage-Gesetz 2012 Ing. Stefan Filzwieser Ingenieurbüro Filos Endresstraße 125 1230 Wien +43 (01) 8890667 office@filos.at www.filos.at Inhalt ( 1)( Energieausweisvorlage bei Verkauf

Mehr

Nebenkostenübersicht und weitere Informationen. Miete/Pacht/Baurecht. I. Nebenkosten Mietverträge. II. Nebenkosten Pachtverträge

Nebenkostenübersicht und weitere Informationen. Miete/Pacht/Baurecht. I. Nebenkosten Mietverträge. II. Nebenkosten Pachtverträge Nebenkostenübersicht und weitere Informationen Miete/Pacht/Baurecht Dieses Formular wird Ihnen von der Firma CORE Immobilien GmbH. 1060 Wien, Mariahilfer Straße 19-21/24 Tel.: +43 1 890 32 44 Mobil: +43

Mehr

beratung & vermittlung Häuser, Grundstücke, Wohnungen, Betriebe www.fivex3.net

beratung & vermittlung Häuser, Grundstücke, Wohnungen, Betriebe www.fivex3.net beratung & vermittlung finanzieren immobilien vorsorgen Bankkredit, Bauspardarlehen, Leasing Häuser, Grundstücke, Wohnungen, Betriebe Haus- und Personenversicherung; Kreditabsicherung gerhard figl @-mail

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Gebäude in Oberösterreich. Energieeffizienz steigern & Transparenz erhöhen

ENERGIEAUSWEIS für Gebäude in Oberösterreich. Energieeffizienz steigern & Transparenz erhöhen ENERGIEAUSWEIS für Gebäude in Oberösterreich Energieeffizienz steigern & Transparenz erhöhen ENERGIEAUSWEIS für Gebäude in Oberösterreich Energieeffizienz steigern und Transparenz erhöhen Den Energieausweis

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Was gilt wirklich?

Allgemeine Geschäftsbedingungen Was gilt wirklich? Allgemeine Geschäftsbedingungen Was gilt wirklich? Praxistipps zur Aktualisierung und richtigen Verwendung von AGB Dr. Bernhard Huber / Mag. Elisabeth Nagel Rechtsanwälte Schillerstraße 12 4020 Linz Linz,

Mehr

Energieausweis. Ob Haus oder Wohnung der Energieausweis schafft Klarheit.

Energieausweis. Ob Haus oder Wohnung der Energieausweis schafft Klarheit. Energieausweis Energiebilanz ziehen! Wie viel Heizenergie verbraucht ein Gebäude? Ob Haus oder Wohnung der Energieausweis schafft Klarheit. Tirol A++ Unsere Energiezukunft für eine gesunde Umwelt und Wirtschaft!

Mehr

Nachstehend nimmt die Mietervereinigung Österreichs zu oa Gesetzesvorschlag

Nachstehend nimmt die Mietervereinigung Österreichs zu oa Gesetzesvorschlag 14/SN-306/ME XXII. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 5 An das Bundesministerium für Justiz Dr Gerhard Hopf Museumsstraße 7 1070 Wien Wien, am 1.8.2005 Betrifft: Entwurf eines

Mehr

ENEV 2014. Immobilienanzeigen und Wettbewerbsrecht. Vertragsgestaltung

ENEV 2014. Immobilienanzeigen und Wettbewerbsrecht. Vertragsgestaltung ENEV 2014 Immobilienanzeigen und Wettbewerbsrecht Vertragsgestaltung Vortrag IHK RA Heß Haus & Grund Michael Heß Geschäftsführer Haus & Grund Krefeld und den Niederrhein e.v. Rechtsanwalt Seit 2005 im

Mehr

Der Energiepass und seine rechtlichen Konsequenzen. Rechtsanwalt Dr. sc. jur. Eckhard Heinrichs Kanzlei Dr. Heinrichs, Haldensleben

Der Energiepass und seine rechtlichen Konsequenzen. Rechtsanwalt Dr. sc. jur. Eckhard Heinrichs Kanzlei Dr. Heinrichs, Haldensleben Der Energiepass und seine rechtlichen Konsequenzen Rechtsanwalt Dr. sc. jur. Eckhard Heinrichs Kanzlei Dr. Heinrichs, Haldensleben Inhaltsverzeichnis: Einführung 1. Juristische und ökologische Grundlagen

Mehr

Der Energieausweis. Eine Amtsinformation der Fachabteilung Energie und Wohnbau Land Steiermark in Kooperation mit der Grazer Energieagentur

Der Energieausweis. Eine Amtsinformation der Fachabteilung Energie und Wohnbau Land Steiermark in Kooperation mit der Grazer Energieagentur Der Energieausweis Eine Amtsinformation der fachabteilung energie und Wohnbau Eine Amtsinformation der Fachabteilung Energie und Wohnbau Land Steiermark in Kooperation mit der Grazer Energieagentur Was

Mehr

Miete Pacht Baurecht Und Informationen zum Maklervertrag Quelle: ÖVI-Form Nr. 13M /5/2014

Miete Pacht Baurecht Und Informationen zum Maklervertrag Quelle: ÖVI-Form Nr. 13M /5/2014 Nebenkostenübersicht Miete Pacht Baurecht Und Informationen zum Maklervertrag Quelle: ÖVI-Form Nr. 13M /5/2014 I. Nebenkosten bei Mietverträgen 2 II. Nebenkosten bei Pachtverträgen 3 III. Nebenkosten bei

Mehr

E n e r g i e a u s w e i s

E n e r g i e a u s w e i s E n e r g i e a u s w e i s I n f o r m a t i o n s b r o s c h ü r e Was ist ein Energieausweis? Der Ausweis ist ein offizielles Dokument und gibt den energetischen Zustand eines Gebäudes an. Er ist vergleichbar

Mehr

IV. Energieausweis...4. VII. Rücktrittsrechte...10

IV. Energieausweis...4. VII. Rücktrittsrechte...10 Nebenkostenübersicht Miete Pacht Baurecht und Information zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13M /5/2014 I. Nebenkosten bei Mietverträgen...2 II. Nebenkosten bei Pachtverträgen...3 III. Nebenkosten bei der

Mehr

Nebenkostenübersicht und weitere Informationen für den Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie

Nebenkostenübersicht und weitere Informationen für den Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie 1 Nebenkostenübersicht und weitere Informationen für den Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie Dieses Formular wird Ihnen von der Firma Immobilien Weber Hofkirchnergasse 7-9 3400 Klosterneuburg überreicht,

Mehr

2. Vertragserrichtungskosten nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters.

2. Vertragserrichtungskosten nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters. NEBENKOSTENÜBERSICHT Miete / Pacht / Baurecht einer Immobilie und Informationen zum Maklervertrag Diese Broschüre wird Ihnen von der Firma überreicht, welche als Makler tätig ist. 7-2014 Entsprechend dem

Mehr

Pflichtangaben in kommerziellen Immobilienanzeigen nach EnEV 2014 Das trifft nicht nur Makler!!

Pflichtangaben in kommerziellen Immobilienanzeigen nach EnEV 2014 Das trifft nicht nur Makler!! Pflichtangaben in kommerziellen Immobilienanzeigen nach EnEV 2014 Das trifft nicht nur Makler!! Jeder muss ab 01.05. 2014 in einer Anzeige- egal ob Zeitung oder Internetden Energieverbauch laut Energieausweis

Mehr

Nebenkostenübersicht und weitere Informationen für den Mieter/Vermieter, Pächter/Verpächter, Baurecht

Nebenkostenübersicht und weitere Informationen für den Mieter/Vermieter, Pächter/Verpächter, Baurecht Dieses Formular wird Ihnen von der Firma Nebenkostenübersicht und weitere Informationen für den Mieter/Vermieter, Pächter/Verpächter, Baurecht überreicht. BISCHOF IMMOBILIEN GES.M.B.H 1010 Wien, 8750 Judenburg

Mehr

Energieausweis NEU für Gebäude in Oberösterreich. Energieeffizienz steigern und Transparenz erhöhen

Energieausweis NEU für Gebäude in Oberösterreich. Energieeffizienz steigern und Transparenz erhöhen Energieausweis NEU für Gebäude in Oberösterreich Energieeffizienz steigern und Transparenz erhöhen Energieausweis NEU für Gebäude in Oberösterreich Energieeffizienz steigern und Transparenz erhöhen Seit

Mehr

Nachweisführung nach 10 EEWärmeG / Ersatzmaßnahmen

Nachweisführung nach 10 EEWärmeG / Ersatzmaßnahmen Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG) Nachweisführung nach 10 EEWärmeG / Ersatzmaßnahmen Diese Vorlage dient als Hilfestellung bei der

Mehr

und Information zum Maklervertrag

und Information zum Maklervertrag Nebenkostenübersicht Miete Pacht Baurecht und Information zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13M /5/2014 I. Nebenkosten bei Mietverträgen...2 II. Nebenkosten bei Pachtverträgen...3 III. Nebenkosten bei der

Mehr

SERVICEINFORMATION. Fragen und Antworten zum Energieausweis. Alles Wichtige im Überblick

SERVICEINFORMATION. Fragen und Antworten zum Energieausweis. Alles Wichtige im Überblick SERVICEINFORMATION Fragen und Antworten zum Energieausweis Alles Wichtige im Überblick Allgemeine Fragen zum Energieausweis 1. Was ist ein Energieausweis für Gebäude? Der Energieausweis ist ein Ausweis,

Mehr

I. Nebenkosten bei Mietverträgen... - 2 - II. Nebenkosten bei Pachtverträgen... - 3 - III. Nebenkosten bei der Vermittlung von Baurechten...

I. Nebenkosten bei Mietverträgen... - 2 - II. Nebenkosten bei Pachtverträgen... - 3 - III. Nebenkosten bei der Vermittlung von Baurechten... Nebenkostenübersicht Miete Pacht Baurecht und Information zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13M /5/2014 I. Nebenkosten bei Mietverträgen... - 2 - II. Nebenkosten bei Pachtverträgen... - 3 - III. Nebenkosten

Mehr

I. Nebenkosten bei Mietverträgen... 2. II. Nebenkosten bei Pachtverträgen... 3. III. Nebenkosten bei der Vermittlung von Baurechten...

I. Nebenkosten bei Mietverträgen... 2. II. Nebenkosten bei Pachtverträgen... 3. III. Nebenkosten bei der Vermittlung von Baurechten... Nebenkostenübersicht Miete Pacht Baurecht und Information zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13M /5/2014 I. Nebenkosten bei Mietverträgen... 2 II. Nebenkosten bei Pachtverträgen... 3 III. Nebenkosten bei der

Mehr

ENERGIEAUSWEIS. Bestand - Ist-Zustand Mehrfamilienhaus. Wohngebäude Neufeldweg 109

ENERGIEAUSWEIS. Bestand - Ist-Zustand Mehrfamilienhaus. Wohngebäude Neufeldweg 109 AZ project management consulting DI Alfred Zellner Brunnbodensiedlung 9/5 8101 Gratkorn 0043 676 4500380 office@pmconsult.at ENERGIEAUSWEIS Bestand - Ist-Zustand Mehrfamilienhaus WEG Neufeldweg 109 / Hr.

Mehr

III. Nebenkosten bei der Vermittlung von Baurechten... ... V. Grundlagen der Maklerprovision... ...

III. Nebenkosten bei der Vermittlung von Baurechten... ... V. Grundlagen der Maklerprovision... ... Nebenkostenübersicht Miete Pacht Baurecht und Information zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13M /5/2014 I. Nebenkosten bei Mietverträgen... 2 II. Nebenkosten bei Pachtverträgen... 3 III. Nebenkosten bei der

Mehr

BAUGRUND KRANZLHOFEN VELDEN AM WÖRTHERSEE. Immobilien HVDS A way of life

BAUGRUND KRANZLHOFEN VELDEN AM WÖRTHERSEE. Immobilien HVDS A way of life BAUGRUND KRANZLHOFEN VELDEN AM WÖRTHERSEE Immobilien HVDS A way of life Exposé www.immobilien-hvds.at 2 Beschreibung der Immobilie Lage Nähe Fläche ca. Widmung Aufschließung Kaufpreis Sonstiges Adresse

Mehr

Der Energieausweis. Transparenz

Der Energieausweis. Transparenz Der Energieausweis mehr Transparenz Der Energieausweis www.ista.de Energie effizient nutzen Kühlschränke und Waschmaschinen werden schon lange nach Energieeffizienzklassen beurteilt, auch bei Autos hängt

Mehr

I. Nebenkosten bei Mietverträgen... 2. II. Nebenkosten bei Pachtverträgen... 3. III. Nebenkosten bei der Vermittlung von Baurechten...

I. Nebenkosten bei Mietverträgen... 2. II. Nebenkosten bei Pachtverträgen... 3. III. Nebenkosten bei der Vermittlung von Baurechten... Nebenkostenübersicht Miete Pacht Baurecht und Information zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13M /5/2014 I. Nebenkosten bei Mietverträgen... 2 II. Nebenkosten bei Pachtverträgen... 3 III. Nebenkosten bei der

Mehr

(Quelle: Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder http://www.ovi.at/de/verband/recht/energieausweis/energieausweis.php ; Stand: 20.1.

(Quelle: Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder http://www.ovi.at/de/verband/recht/energieausweis/energieausweis.php ; Stand: 20.1. Energieausweis eine Information für Käufer und Mieter bei Vertragsabschluss ein erforderliches Dokument im Baubewilligungsverfahren Ab 01.01.2009 ist bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden

Mehr

Angaben in Anzeigen bei Energieausweis nach EnEV 2014 (neuer Ausweis)

Angaben in Anzeigen bei Energieausweis nach EnEV 2014 (neuer Ausweis) Wohngebäude Nichtwohngebäude Angaben in Anzeigen bei Energieausweis nach EnEV 2014 (neuer Ausweis) Art des Energieausweises: Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis Endenergiebedarf Art des Energieausweises:

Mehr

Der neue EU-Kurs: Kostenoptimale Anforderungen an den Wärmeschutz. Christian Pöhn Bauphysiklabor - MA 39 PÜZ 18. April 2012

Der neue EU-Kurs: Kostenoptimale Anforderungen an den Wärmeschutz. Christian Pöhn Bauphysiklabor - MA 39 PÜZ 18. April 2012 Der neue EU-Kurs: Kostenoptimale Anforderungen an den Wärmeschutz Christian Pöhn Bauphysiklabor - MA 39 PÜZ 18. April 2012 1 EPBD:2002 2 Die erste Normengeneration 1G 3 4 Anforderungsdiskussion 2005/06

Mehr

AGB ATTENTION. Dezember 2015

AGB ATTENTION. Dezember 2015 AGB ATTENTION. Dezember 2015 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ATTENTION. DIE EVENTAGENTUR GMBH, FN 441496 i Bürgerstrasse 6, 4020 Linz, UID-Nr.: ATU69960125 ALLGEMEIN Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen

Mehr

370/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 8. 1 von 8. www.parlament.gv.at

370/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 8. 1 von 8. www.parlament.gv.at 370/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 8 1 von 8 2 von 8 2 von 8 Textgegenüberstellung Artikel 1 905. (1) Kann der Erfüllungsort weder aus der Verabredung noch

Mehr

Nebenkostenübersicht. Miete Pacht Baurecht. und Information zum Maklervertrag. ÖVI-Form Nr. 13M /5/2014. I. Nebenkosten bei Mietverträgen...

Nebenkostenübersicht. Miete Pacht Baurecht. und Information zum Maklervertrag. ÖVI-Form Nr. 13M /5/2014. I. Nebenkosten bei Mietverträgen... Nebenkostenübersicht Miete Pacht Baurecht und Information zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13M /5/2014 I. Nebenkosten bei Mietverträgen... 2 II. Nebenkosten bei Pachtverträgen... 3 III. Nebenkosten bei der

Mehr

I. Nebenkosten bei Mietverträgen... 2. II. Nebenkosten bei Pachtverträgen... 3. III. Nebenkosten bei der Vermittlung von Baurechten...

I. Nebenkosten bei Mietverträgen... 2. II. Nebenkosten bei Pachtverträgen... 3. III. Nebenkosten bei der Vermittlung von Baurechten... Nebenkostenübersicht Miete Pacht Baurecht und Information zum Maklervertrag ÖVI-Form Nr. 13M /5/2014 I. Nebenkosten bei Mietverträgen... 2 II. Nebenkosten bei Pachtverträgen... 3 III. Nebenkosten bei der

Mehr

B.E.ST. Stromlieferungsvertrag - B.E.ST. Vertrag über Stromlieferung an Endkunden. Zwischen. (nachfolgend Kunde genannt) und

B.E.ST. Stromlieferungsvertrag - B.E.ST. Vertrag über Stromlieferung an Endkunden. Zwischen. (nachfolgend Kunde genannt) und B.E.ST. Stromlieferungsvertrag - Anlagen I B.E.ST. Vertrag über Stromlieferung an Endkunden Zwischen Name: Anschrift: Genaue Wohnungsbezeichnung: Straße und Hausnummer:... Berlin (nachfolgend Kunde genannt)

Mehr

Vorblatt. 1 von 15. Problem

Vorblatt. 1 von 15. Problem 303/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Vorblatt und Erläuterungen 1 von 15 1 von 15 Problem Vorblatt Die Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz

Mehr

I. Nebenkosten bei Mietverträgen... 2. II. Nebenkosten bei Pachtverträgen... 3. III. Nebenkosten bei der Vermittlung Von Baurechten...

I. Nebenkosten bei Mietverträgen... 2. II. Nebenkosten bei Pachtverträgen... 3. III. Nebenkosten bei der Vermittlung Von Baurechten... Nebenkostenübersicht Miete Pacht Baurecht und Information zum Maklervertrag OVI-Form Nr. 13M /5/2014 I. Nebenkosten bei Mietverträgen... 2 II. Nebenkosten bei Pachtverträgen... 3 III. Nebenkosten bei der

Mehr

Effizienz im Fokus Energieausweis - Chance für mehr

Effizienz im Fokus Energieausweis - Chance für mehr Effizienz im Fokus Energieausweis - Chance für mehr Zukunftsmarkt Energieeffizienz Zielvorgabe der EU: 20% weniger CO2 20% mehr Erneuerbare Energien 20% weniger Verbrauch Richtlinien der EU EndenergieeffizienzRL

Mehr

IVD vor Ort. Bestellerprinzip, EnEV und Geldwäschegesetz. Rudolf Koch IVD IVD West, 26./27.08.2015 Gütersloh, Bochum, Neuss, Aachen

IVD vor Ort. Bestellerprinzip, EnEV und Geldwäschegesetz. Rudolf Koch IVD IVD West, 26./27.08.2015 Gütersloh, Bochum, Neuss, Aachen IVD vor Ort Bestellerprinzip, EnEV und Geldwäschegesetz Rudolf Koch IVD IVD West, 26./27.08.2015 Gütersloh, Bochum, Neuss, Aachen Bestellerprinzip, EnEV und Geldwäschegesetz Agenda Bestellerprinzip und

Mehr

Dienstleistungsvertrag Muster

Dienstleistungsvertrag Muster Dienstleistungsvertrag Muster zwischen FIRMA Muster Straße ORT (im folgenden Auftraggeber genannt) und GERMANIA Gebäudedienste GmbH Fraunhoferstr. 5 53121 Bonn (im folgenden Auftragnehmer genannt) wird

Mehr

Verzug. Univ.-Prof. Dr. Brigitta Jud

Verzug. Univ.-Prof. Dr. Brigitta Jud Verzug Univ.-Prof. Dr. Brigitta Jud Begriffe Schuldnerverzug - 918 Abs 1 ABGB wenn der Schuldner den Vertrag nicht zur gehörigen Zeit, am gehörigen Ort und auf die bedungene Weise erfüllt Gläubigerverzug

Mehr

Welche Haftungsrisiken bestehen für Aussteller von Energieausweisen und wie können diese entsprechend abgesichert werden?

Welche Haftungsrisiken bestehen für Aussteller von Energieausweisen und wie können diese entsprechend abgesichert werden? Welche Haftungsrisiken bestehen für Aussteller von Energieausweisen und wie können diese entsprechend abgesichert werden? Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena): Stand 06 / 2009 Seit spätestens Anfang 2009

Mehr

Nebenkostenübersicht und weitere Informationen für den Käufer/Verkäufer, Mieter/Vermieter bzw. Pächter/Verpächter einer Immobilie

Nebenkostenübersicht und weitere Informationen für den Käufer/Verkäufer, Mieter/Vermieter bzw. Pächter/Verpächter einer Immobilie Von der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, empfohlene Geschäftsbedingungen gem. 10 IMVO 1996, BGBl. Nr. 297/1996 (Verordnung über Standes und Ausübungsregeln

Mehr

Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Kreuztal. Workshop Energieeffizientes Bauen und Sanieren

Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Kreuztal. Workshop Energieeffizientes Bauen und Sanieren Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Kreuztal Workshop Energieeffizientes Bauen und Sanieren Gefördert durch: Förderkennzeichen: FKZ03KS3955 3 Vorgaben EnEV 2009/ 2014 Neubauten ab 1. Januar 2016

Mehr

Charmantes Haus zu mieten

Charmantes Haus zu mieten Charmantes Haus zu mieten 9521 Landskron, Österreich Eckdaten Objektnummer 36359188 Wohnfläche: ca. 175 m² Grundfläche: ca. 1.800 m² Mietdauer: 5 Jahre Heizung: Zentralheizung Zimmer: 6 Balkon: 1 Bäder:

Mehr

Praxistest Energieausweis Hintergrund Energieausweise T F

Praxistest Energieausweis Hintergrund Energieausweise T F PRESSEINFORMATION Berlin, 23. September 2015 Praxistest Energieausweis Hintergrund Wer ein Gebäude verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen will, muss gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) einen

Mehr

+43 664 392 44 55. Allgemeine Geschäftsbedingen der jake.at Werbeagentur

+43 664 392 44 55. Allgemeine Geschäftsbedingen der jake.at Werbeagentur Allgemeine Geschäftsbedingen der jake.at Werbeagentur in Abstimmung mit den Einheitlichen Geschäftsbedingungen der österreichischen Werbeagenturen*, Ausgabe 2002, empfohlen vom Fachverband Werbung und

Mehr

Energieausweis für Wohngebäude

Energieausweis für Wohngebäude Energieausweis für Wohngebäude gemäß ÖNORM H5055 und Richtlinie 2002/91/EG Österreichisches Institut für autechnik Gebäude Gebäudeart Gebäudezone Straße PLZ/Ort EigentümerIn Mehrfamilienhaus 4541 Adlwang

Mehr

Energieausweis (fast) alles klar

Energieausweis (fast) alles klar ÖGEBAU-Journal, Beitrag Dipl.-Ing. Robert Rosenberger Energieausweis (fast) alles klar Wer die Frage stellt, wo der Energieausweis in Österreich geregelt ist, muss sich auf eine umfangreiche Antwort einstellen.

Mehr

Endnutzer Lizenzvertrag SOAP Client

Endnutzer Lizenzvertrag SOAP Client Endnutzer Lizenzvertrag SOAP Client Präambel Sie planen in Ihrem Unternehmen den zeitlich befristeten Einsatz eines SOAP Clients als Softwareprodukt der stiftung elektro altgeräte register (nachfolgend

Mehr

Energieausweise 2012 - was kosten sie?

Energieausweise 2012 - was kosten sie? Energieausweise 2012 - was kosten sie? MMag. Josef Kaufmann Juli 2012 Meine AK. Ganz groß für mich da. AK-Hotline T 05 7799-0 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung und Beweggründe für die Erhebung... 2 2. Beschreibung

Mehr

Bundesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Makler und über Änderungen des Konsumentenschutzgesetzes (Maklergesetz - MaklerG)

Bundesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Makler und über Änderungen des Konsumentenschutzgesetzes (Maklergesetz - MaklerG) Maklergesetz Bundesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Makler und über Änderungen des Konsumentenschutzgesetzes (Maklergesetz - MaklerG) Der Nationalrat hat beschlossen: Artikel I Maklergesetz 1. Teil:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines Diese Geschäftsbedingungen berücksichtigen die Bestimmungen des Maklergesetzes 1996, der Immobilienmaklerverordnung 1996, Änderung der Immobilienmaklerverordnung

Mehr

MIETOBJEKT MARKHOFGASSE 1-9 WÜRTZLERSTRASSE 20 1030 Wien

MIETOBJEKT MARKHOFGASSE 1-9 WÜRTZLERSTRASSE 20 1030 Wien MIETOBJEKT MARKHOFGASSE 1-9 WÜRTZLERSTRASSE 20 1030 Wien LAGEPLAN MARKHOFGASSE 1-9 Das Objekt MARKHOFGASSE liegt zentrumsnahe und äußerst verkehrsgünstig - direkt an der U3 Schlachthausgasse! Zudem ist

Mehr

IHK Forum Immobilienwirtschaft. Der Maklervertrag und das neue Widerrufsrecht. Der Makler und die EnEV 2014

IHK Forum Immobilienwirtschaft. Der Maklervertrag und das neue Widerrufsrecht. Der Makler und die EnEV 2014 IHK Forum Immobilienwirtschaft Der Maklervertrag und das neue Widerrufsrecht Der Makler und die EnEV 2014 Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Koblenz, 15. Mai 2014 Agenda Die EU Verbraucherrechterichtlinie

Mehr

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen 1. Geltungsbereich (1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Version April 2008, Seite 1/5

Allgemeine Geschäftsbedingungen Version April 2008, Seite 1/5 Allgemeine Geschäftsbedingungen Version April 2008, Seite 1/5 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Die Annahme und Ausführung aller Aufträge der DIC Performance Resins GmbH ("DPR") erfolgt ausschließlich zu

Mehr

Urteil des LG Linz betreffend Vertragsklauseln in einem Agenturvertrag bzw. Vermittlungsvertrag

Urteil des LG Linz betreffend Vertragsklauseln in einem Agenturvertrag bzw. Vermittlungsvertrag Urteil des LG Linz betreffend Vertragsklauseln in einem Agenturvertrag bzw. Vermittlungsvertrag Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte im Auftrag des österreichischen Konsumentenschutzministeriums

Mehr

Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ein Energiebedarfsausweis auszustellen.

Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ein Energiebedarfsausweis auszustellen. Info s zum Energieausweis Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. In Deutschland regelt die EnEV (Energieeinsparverordnung) die Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und

Mehr

Der neue Energieausweis

Der neue Energieausweis Der neue Energieausweis Ihr Typenschein für Haus und Wohnung Eine Amtsinformation des Lebensressorts und der Wohnbauförderungsabteilung Land Steiermark- In Kooperation mit der Grazer Energieagentur A15

Mehr

Der Energieausweis im Kärntner Baurecht

Der Energieausweis im Kärntner Baurecht Der Energieausweis im Kärntner Baurecht Mag. Susanne Mariska 2008 Burggasse 14/IV, A-9020 Klagenfurt, Tel.: 05 0536 22871-22879, Fax: 05 0536 22870, e-mail: kvak@ktn.gv.at http://www.verwaltungsakademie.ktn.gv.at

Mehr

EnEV 2014 und Novellierung EWärmeG

EnEV 2014 und Novellierung EWärmeG EnEV 2014 und Novellierung EWärmeG RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Artikel 9 Niedrigstenergiegebäude (1) Die Mitgliedstaaten gewährleisten,

Mehr

ENERGIEAUSWEIS Neubau - Planung Einfamilienhaus Wohngebäude Winkelgasse 6 Baulücke

ENERGIEAUSWEIS Neubau - Planung Einfamilienhaus Wohngebäude Winkelgasse 6 Baulücke AZ project management consulting DI Alfred Zellner Brunnbodensiedlung 9/5 8101 Gratkorn 0043 676 4500380 office@pmconsult.at ENERGIEAUSWEIS Neubau - Planung Einfamilienhaus Wohngebäude Winkelgasse 6 /

Mehr

1050 Wien Grüngasse 9 Top 2

1050 Wien Grüngasse 9 Top 2 1050 Wien Grüngasse 9 Top 2 Eine 2-Zimmer-Wohnung im 1. Liftstock in der Nähe vom Naschmarkt Objektbeschreibung Das Objekt befindet sich in einem Neubauhaus mit Lift und dazugehöriger Tiefgarage. Diese

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag. im Landhaus zur Badischen Weinstraße, Ballrechen-Dottingen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag. im Landhaus zur Badischen Weinstraße, Ballrechen-Dottingen Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag im Landhaus zur Badischen Weinstraße, Ballrechen-Dottingen 1 Geltungsbereich 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 1 Geltungsbereich. Definition

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 1 Geltungsbereich. Definition Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Mietboss, Inhaber Daniel Krumdiek, Schützenweg 24, 27243 Harpstedt

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH 1. Allgemeines Geltungsbereich 1.1 Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend: AEB ) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren

Mehr

MASSGEBEND. für Ihre Immobilie

MASSGEBEND. für Ihre Immobilie MASSGEBEND für Ihre Immobilie DAMIT SIE BEIM IMMOBILIENAN- UND VERKAUF KEINE UNANGENEHMEN ÜBERRASCHUNGEN ERLEBEN: WIR ERMITTELN DEN WAHREN WERT IHRER IMMOBILIE. Sie erhalten rasch und unbürokratisch Sachverständigen-Gutachten

Mehr

Der Energieausweis nach EnEV 2009 bei Immobilien

Der Energieausweis nach EnEV 2009 bei Immobilien Der Energieausweis nach EnEV 2009 bei Immobilien Auswirkungen im Kauf-, Miet- und Baurecht Kanzlei am Steinmarkt Dr. Andreas Stangl Rechtsanwalt Fachanwalt Bau- und Architektenrecht Fachanwalt Miet- und

Mehr

Der Typenschein Ihrer Immobilie

Der Typenschein Ihrer Immobilie ENERGIEAUSWEIS Der Typenschein Ihrer Immobilie Bmst Ing. Christoph Sagmeister Teamsüd BauConsulting TS OG Schützenstraße 1 9020 Klagenfurt +43 699 102 106 66 office@teamsued.com Inhaltsangabe Einleitung

Mehr

Ausschluss der Sachmängelhaftung beim Verkauf durch eine Privatperson

Ausschluss der Sachmängelhaftung beim Verkauf durch eine Privatperson Ausschluss der Sachmängelhaftung beim Verkauf durch eine Privatperson Aus gegebenem Anlass wollen wir nochmals auf die ganz offensichtlich nur wenig bekannte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider 1. Angebot und Vertrag 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Tourisoft und ihren Kunden.

Mehr

Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen dreizig Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu

Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen dreizig Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen dreizig Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt dreizig Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter

Mehr