Konzept Pflegeversorgung. der. Stadt Adliswil

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Transkript:

der Stadt, 1. Juli 2012 / 30. Juni 2017

Vorwort Das Pflegegesetz, das seit dem 1. Januar 2011 in Kraft ist, verpflichtet die Gemeinden, ein umfassendes Versorgungskonzept vorzulegen für Leistungen, die in Pflegeheimen oder bei den Leistungsbezügerinnen und -bezügern zu Hause erbracht werden. Das vorliegende Konzept basiert auf einem Raster von Eveline Weil, Gesundheitsfachfrau Stäfa, welcher in Zusammenarbeit mit Fachpersonen von Pro Senectute Kanton Zürich und Karl Conte, Beauftragter für Altersfragen Horgen, weiterentwickelt worden ist 1. Für ausgearbeitet wurde das Konzept von den Ressorts Soziales und Sicherheit und Gesundheit. Es nimmt Bezug auf die spezifische demografische Entwicklung in und zeigt auf, welche Angebote und Massnahmen für die ältere Bevölkerung bereits bestehen. Es soll Antworten geben auf die Fragen, die sich stellen, wenn eine ambulante oder stationäre Behandlung notwendig wird es soll aber auch aufzeigen, was die Stadt an Prävention und Unterstützung im Alltag bietet oder plant. Einzelne Kapitel richten sich explizit an die ältere Bevölkerung es sind jedoch immer auch alle anderen Einwohnerinnen und Einwohner mit angesprochen, die auf Pflege und Unterstützung in der angebotenen Form angewiesen sind. Das vorliegende Konzept soll nicht nur Vorgabe einer kantonalen Direktion sein, sondern - zusammen mit der in erarbeiteten Altersstrategie Auftakt zu weiteren Schritten, um der älteren Bevölkerung in auch bei Unterstützungsbedarf und Pflegebedürftigkeit ein lebenswertes und ressourcenorientiertes Umfeld zu bieten. Es wurde im Januar 2017 überarbeitet und liegt nun in einer aktualisierten Fassung vor. Stadt Soziales Stadt Sicherheit und Gesundheit Renato Günthardt Ressortvorsteher Soziales Susy Senn Ressortvorsteherin Sicherheit und Gesundheit 1 Beratung durch Thomas Nabholz, NB Nabholz Beratung, Zürich 2

Inhaltsverzeichnis Vorwort... 2 1 Ziel des Konzepts... 4 2 Gesetzliche Grundlagen... 4 3 Regelungen und Zuständigkeiten, Geltungsdauer... 5 4 Versorgungsauftrag... 5 5 Bevölkerungsentwicklung und Bedarfsplanung... 5 6 Strategie... 7 7 Beratungs- und Vermittlungsstelle... 8 8 Wohnen zu Hause... 8 9 Freizeitangebote... 9 10 Gesundheitsförderung und Prävention... 9 11 Beratung und Unterstützung... 10 12 Freiwilligenarbeit... 11 13 Ambulante Dienstleistungen... 11 14 Stationäre Dienstleistungen... 14 15 Versorgungskette, Vernetzung und Koordination... 16 16 Kommunikation... 16 17 Mobilität... 16 18 Qualitätssicherung... 17 19 Massnahmen... 18 3

1 Ziel des Konzepts Das vorliegende Konzept Pflegeversorgung zeigt die aktuelle Situation in auf. Es erfüllt zwei Funktionen: a) Es dient als Grundlagenpapier zur Planung geeigneter ambulanter oder stationärer Pflege- oder Entlastungsmöglichkeiten. b) Für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt zeigt es auf, welche ambulanten und stationären Angebote bestehen, wie die Zugangswege dazu sind und wie sich die Schnittstellen im Übergang gestalten. Die Angebote und Dienstleistungen sichern die Versorgung für die gesamte Bevölkerung, sowohl für jüngere und ältere, vorübergehend oder dauernd pflegebedürftige Menschen. Im Konzept sind auch Massnahmen enthalten zur Gesundheitsförderung und Erhaltung der vorhandenen Ressourcen. 2 Gesetzliche Grundlagen Die Gesundheitsdirektion, gestützt auf 5, Abs. 3 des Pflegegesetzes vom 27. September 2010, verfügt: Der Leistungsauftrag legt das minimale Angebot der Gemeinden an Leistungen der Pflegeversorgung gemäss Artikel 5 Abs. 2 Pflegegesetz fest (Standardangebot). Die Leistungen werden so festgelegt und erbracht, dass a) die Selbständigkeit und Eigenverantwortung von Personen mit Pflege- und Betreuungsbedarf gefördert, erhalten und unterstützt werden, b) stationäre Aufenthalte möglichst vermieden oder hinausgezögert und Pflegeheimaustritte nach Hause unterstützt werden. Der Leistungsauftrag basiert insbesondere auf den folgenden Grundlagen: Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) SR 832.10 (18.3.1994) Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) SR 832.102 (27.7.1995) Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) 832.112.31 (29.9.1995) Patientinnen- und Patientengesetz LS 813.13 (5.4.2004) Gesundheitsgesetz (GesG) 810.1 (2.4.2007) Pflegegesetz (27.9.2010) Verordnung über die Pflegeversorgung (22.11.2010) 4

3 Regelungen und Zuständigkeiten, Geltungsdauer Mit dem geänderten Bundesgesetz über die Krankenversicherung und dem neuen kantonalen Pflegegesetz werden seit 1. Januar 2011 die Finanzierung der Pflegeleistungen und Leistungen der Akut- und Übergangspflege in Pflegeheimen und durch die spitalexterne Krankenpflege (Spitex) geregelt. Das Zürcher Pflegegesetz trägt dabei dem Grundsatz ambulant vor stationär Rechnung. Für die Festlegung der zuständigen Gemeinde ist der zivilrechtliche Wohnsitz einer Leistungsbezügerin /eines Leistungsbezügers massgebend. Der Aufenthalt in einem Pflegeheim begründet innerhalb des Kantons Zürich keine neue Zuständigkeit ( 9 Abs. 5, Pflegegesetz). Das Konzept wird alle vier Jahre geprüft. Die Prognosen werden aufgrund der aktuellen Zahlen neu gerechnet und die Angebote den aktuellen Bedürfnissen und Entwicklungen angepasst. 4 Versorgungsauftrag Die Leistungen werden so festgelegt und erbracht, dass die Selbständigkeit und Eigenverantwortung von Personen mit Pflege- und Betreuungsbedarf gefördert, erhalten und unterstützt, stationäre Aufenthalte möglichst vermieden oder hinausgezögert und Pflegeheimaustritte nach Hause unterstützt werden. Der Versorgungsauftrag der Stadt umfasst das gesamte Leistungsspektrum der Pflegeversorgung nach 5 Abs. 2 Pflegegesetz. Die Stadt betreibt eine Beratungs- und Vermittlungsstelle für das Alter. Zudem bestehen Leistungsvereinbarungen mit der Sihlsana AG, Wohn- und Pflegezentren (Alters- und Pflegeheim, Haus zum Mauersegler (für Demenzbetroffene), Pflegewohngruppe Walter L. und Johanna Wolf, Pflegewohngruppe Soodmatte, Pflegewohngruppe Tal sowie Alterssiedlung im Tal für selbständiges Wohnen) sowie mit der Spitex. Enge Zusammenarbeit besteht mit dem Altersheim im Ris sowie mit den Alterssiedlungen der Stiftung für Altersbauten in (SABA) Soodmatte und Wohnen am Bad. Daneben findet eine Zusammenarbeit statt mit umliegenden Alters- und Pflegeheimen, über die die Beratungs- und Vermittlungsstelle für das Alter bei Bedarf gerne Auskunft gibt. 5 Bevölkerungsentwicklung und Bedarfsplanung Grundlage für die Planung bilden die Bevölkerungsentwicklung (demografische Entwicklung) sowie gesellschaftliche Veränderungen. Ausgehend von den Prognosen des Statistischen Amtes des Kantons Zürich sind die bezirksweise hochgerechneten Zahlen den Gegebenheiten von angepasst. Dabei werden laufend folgende Faktoren berücksichtigt: Stand- 5

ort, Wanderungsbewegungen, Bautätigkeit, stationäres Angebot und weitere Rahmenbedingungen gem. 8 Pflegegesetz (Planung nach anerkannten Methoden bzw. Vorgaben der Gesundheitsdirektion). Relevant für sind aktuell folgende Parameter: Stadtplanung: Die Einwohnerzahl der Stadt (per Ende 2015 18 551) wird in den kommenden 25 Jahren um mutmasslich rund 5 500 Personen bzw. knapp 30% zunehmen. Der Anteil der über 80jährigen wird gemäss Prognosen von 974 Ende 2015 mutmasslich bis ins Jahr 2040 auf 1 723 steigen, ein erwarteter Zuwachs von knapp 77 %. 5.1. Voraussichtliche Entwicklung des Bedarfs an Pflegeplätzen Die Entwicklung des künftigen Bedarfs an ambulanten bzw. stationären Pflegeplätzen unterliegt neben den demografischen Ursachen (den zukünftigen Zahlen der älteren Einwohner/innen) auch den Einflüssen weiterer Faktoren: Zuzug/Wegzug von Einwohner/innen Neuregelung Krankenversicherung (KVG/Fallpauschalen) (die Patient/innen werden früher aus dem Spital entlassen) Die familiären Lebenslagen der Senioren und Seniorinnen Die Quantität der möglichen verwandtschaftlichen Pflegepotentiale Alternative Haushaltsformen Das Angebot Spitexleistungen (z.b. Nachtspitex) und an teilstationären und ambulanten Pflegeinrichtungen (Ferienbett, Tagesklinik, Tages- und Nachtklinik etc.) Medizinische Fortschritte Die Zugänglichkeit der eigenen Wohnung der Senioren und Seniorinnen auch für in der Mobilität eingeschränkte Personen Das Vorhandensein von Nachbarschaftshilfe und anderen sozialen Kontakten im Quartier 5.1.1. Voraussichtliche Entwicklung des Bedarfs an stationären Pflegeplätzen Der aktuelle Bestand an stationären Pflegeplätzen in er Einrichtungen beläuft sich auf 128 Plätze in den Wohn- und Pflegezentren der Sihlsana AG. Daneben gibt es weitere Plätze im Altersheim im Ris. Aktuell sind 196 Personen aus in Pflegeinstitutionen platziert. Die Anzahl von Pflegebedürftigen in der Stadt wird in den kommenden Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung steigen. Bis in das Jahr 2035 ist gemäss Referenzszenario mit seinen drei Varianten von einem Bedarf von zwischen mindestens 228 und maximal 278 stationären Pflegeplätzen auszugehen (Szenario I, relative Kompression der Morbidität). Die Einflussgrössen für diese Bandbreite sind gemäss Obsan Bericht 47 und Age Report 2009: Die Zahl der Personen mit mittlerem bis schwerem Pflegebedarf, die einen stationären Pflegeplatz beanspruchen, im Vergleich zur Zahl der Personen, die eintreten mit ausschliesslich sozialen Indikationen. 6

Der Grad des Ausbaus der ambulanten Pflegestrukturen, teilstationären Einrichtungen und betreuten Wohnformen (Langzeitpflege verschiebt sich demzufolge zum ambulanten Bereich hin). Grad des Ausmasses, wie dank Gesundheitsförderung und medizinischen Fortschritten der Eintritt der Pflegebedürftigkeit hinausgeschoben, die Dauer der Pflegebedürftigkeit verkürzt und so die behinderungsfreie Lebenserwartung ausgedehnt werden kann. Auch innovative Ideen und Trends könnten zu tieferen Zahlen führen. 5.1.2. Voraussichtliche Bedarfsentwicklung an ambulanter Pflege Von der Anzahl älterer Menschen, die in mittlerem bis hohem Grad pflegebedürftig sind, werden gemäss statistischer Durchschnittswerte 43% zu Hause gepflegt und betreut. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird auch der Bedarf an ambulanten Pflegeleistungen steigen. So werden statistisch gesehen im Jahr 2035 225 Personen ambulante Pflege benötigen bei statistisch gesehen 128 Personen im Jahr 2015. Bei einer (erwünschten) Verschiebung der Langzeitpflege zum ambulanten Bereich wird der Bedarf sogar noch stärker steigen. Dies voraussichtlich kontinuierlich, so dass sich die Spitex (inkl. Kispex und Onko-Plus) adäquat darauf einstellen kann unter der Bedingung, dass genügend Personal gefunden wird. Dem trägt die Spitex Rechnung, indem sie Nachwuchs fördert: durch Sicherstellung einer wirksamen Ausbildungstätigkeit, Förderung von Wiedereinsteigenden und Massnahmen zur Personalerhaltung. Die Bedarfsprognose für die ambulante Pflegeversorgung ergibt damit folgendes Gesamtbild: Es wird in den kommenden Jahren in allen Versorgungsräumen Steigerungen des Bedarfs an ambulanten Pflegeleistungen geben. Durch die heute schon vorhandenen Betreuungskapazitäten kann der steigende Bedarf mittelfristig bewältigt werden. Der zukünftig wachsende Bedarf an ambulanten Pflegeleistungen wird generell durch Personalaufstockung der bereits bestehenden ambulanten Dienste kompensierbar sein. Kurzfristige Engpässe können in Einzelfällen im Auftrag der Spitex durch frei praktizierende Leistungserbringende sowie Partnerorganisationen gelöst werden. Es ist ein zunehmender Bedarf an ambulanten und teilstationären Betreuungsplätzen für Menschen mit Demenz beobachtbar. Solche Angebote sind in naher Zukunft auszubauen resp. zu schaffen. 7

6 Strategie Der Stadtrat legt die Strategie fest für die Umsetzung des Konzeptes in Form eines Massnahmekatalogs. Vorhandene Leitbilder und Konzepte bilden dazu die Grundlage. Die Strategie der Stadt für das Alter basiert auf folgenden Grundlagen: Legislaturziel 2010-2014: Leben und Wohnen im Alter, sowie Legislaturziel 2014 2018: Verselbständigung der Alterseinrichtungen Altersstrategie, Dezember 2009 Altersleitbild 1999/2000, Überarbeitung geplant durch Arbeitsgruppe Altersstrategie. 7 Beratungs- und Vermittlungsstelle Seit September 2012 verfügt über eine Beratungs- und Vermittlungsstelle für das Angebot der ambulanten und stationären Pflegeversorgung 7 Pflegegesetz. Beratungs- und Vermittlungsstelle für das Alter Ressort Soziales Zürichstrasse 19, 8134, Tel. 044 711 78 38, altersfragen@adliswil.ch Die Beratungs- und Vermittlungsstelle bietet folgende Leistungen an: Sie unterstützt Einwohnerinnen und Einwohner dabei, eine Lebens- und Wohnsituation zu schaffen, die ihnen auch im hohen Alter bzw. bei Bedarf an Hilfestellungen eine gute Lebensqualität in ihrer eigenen Wohnung verspricht. Dabei hilft sie bei der Klärung, bietet Informationen und vermittelt Alltagshilfen. Sie begleitet Einwohnerinnen und Einwohner in ihrem Entscheidungsprozess, wenn eine Veränderung der Wohn- und Lebenssituation ansteht. Sie klärt zusammen mit den Betroffenen und weiteren Fachpersonen die Frage, ob mittelfristig ambulante oder stationäre Pflege angezeigt ist. Sie nimmt Anmeldungen für einen Wohn- oder Pflegeplatz entgegen, unterstützt bei der Klärung und vermittelt einen geeigneten Pflegeplatz. Neben diesen Aufgaben ist die Beratungs- und Vermittlungsstelle zuständig für Information zu Fragen zum Thema Alter, die Koordination und Vernetzung von Dienstleistungen und Angeboten, die Förderung der Freiwilligenarbeit sowie die Kooperation und Vernetzung mit umliegenden Gemeinden. Alle Dienstleistungen der Beratungs- und Vermittlungsstelle sind für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt kostenlos. 8

8 Wohnen zu Hause Ältere Personen, ebenso wie jüngere, wollen möglichst lange autonom und selbständig zu Hause wohnen. Dies spiegelt sich in dem Grundsatz ambulant vor bzw. und stationär wieder. Die Stadt legt im Rahmen der Siedlungsplanung eine Wohnpolitik fest, die es Personen aus der Stadt ermöglicht, so lange wie möglich zu Hause zu bleiben. In ermöglichen insbesondere die Alterssiedlungen im Tal, Soodmatte und Wohnen am Bad selbständige Wohnformen mit der Möglichkeit von Unterstützung durch Siedlungsassistentinnen und weiteren ambulanten Angeboten. Private Anbieter ermöglichen ein generationendurchmischtes Wohnen mit Service. Wohnraum: Anstrengungen sind darauf auszurichten, dass Menschen auch im Alter möglichst lange in ihrer angestammten Umgebung bleiben können. Die Voraussetzung dafür ist, dass genügend alters- resp. behindertengerechter Wohnraum zur Verfügung steht. Es ist schon heute gesetzliche Pflicht, dass neue Arbeits- und Wohnräume behindertengerecht erstellt werden müssen. Bei Bauten werden ergänzende Zugänge, die der Behindertenzugänglichkeit dienen (z.b. Aufzugsanlagen), zusätzlich zu den Ausnützungsreserven zugelassen. Renovationswilligen Hausbesitzern oder verwaltungen von älteren Bauten wird vom Ressort Bau und Planung ein Blatt mit Informationen zum behindertengerechten Umbauen abgegeben und Beratung vermittelt. Weitere Massnahmen (z.b. Broschüre zu Massnahmen im eigenen Haushalt) sind geplant. Die Beratungs- und Vermittlungsstelle gibt darüber bei Bedarf Auskunft. 9 Freizeitangebote Viele Angebote könnten heute aufgrund knapper Ressourcen ohne freiwilliges Engagement nicht realisiert werden. Zudem ist es nicht in jedem Fall sinnvoll, auf staatliche Angebote zurückgreifen zu müssen. Möglichkeiten zu sinnvoller Beschäftigung und zu positiven Sozialkontakten tragen zum Erhalt der geistigen, körperlichen und sozialen Fähigkeiten älterer Menschen bei und machen zudem Spass. Über die vielfältigen Angebote in geben der umfassende Veranstaltungskalender sowie die Broschüre Angebote und Dienstleistungen für die ältere Generation Auskunft. Der Veranstaltungskalender wird vierteljährlich an alle Haushalte 64+ verschickt und im Internet publiziert. Bei Bedarf gibt die Beratungs- und Vermittlungsstelle weitere Auskünfte. 9

10 Gesundheitsförderung und Prävention Gemäss 46 Abs. 1 Gesundheitsgesetz (GesG, LS 810.1) unterstützt die Stadt geeignete Massnahmen zur Förderung und zum Erhalt der Gesundheit ihrer Bevölkerung. Ausgehend vom Grundsatz aus der Verordnung über die Pflegeversorgung ( 1 Abs. 2 lit. b) ambulant vor stationär (heute spricht man vielfach auch von ambulant und stationär ) zielen die gesundheitsfördernden und präventiven Massnahmen auf den Erhalt von Lebensqualität und Selbständigkeit und damit auf die Verhinderung bzw. den Aufschub von Pflegebedürftigkeit. Gesundheitsförderung und Prävention richten sich grundsätzlich an alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt. Drei Zielgruppen sind aufgrund ihres vielversprechenden Wirkungspotenzials besonders zu beachten: Kinder und Jugendliche, sozioökonomisch schlechter gestellte Menschen und ältere Menschen. Zur Gesundheitsförderung und Prävention bestehen für ältere Menschen folgende Massnahmen: Bewegungsangebote Aktionstage Prävention am Krankenbett (Spitex) Informations- und Bildungsveranstaltungen Suchtprävention Teilweise aufsuchende Beratung Bewegungsraum (Outdoorfitness) Über konkrete Angebote sowie weitere, allfällige geplante Massnahmen gibt bei Bedarf die Beratungs- und Vermittlungsstelle Auskunft. 11 Beratung und Unterstützung Zur Vermittlung und gezielten Nutzung der Angebote gehören Beratungsstellen. Sie fördern die Selbständigkeit der Ratsuchenden in den Themen Lebensgestaltung, Finanzen, Recht, Beziehungen und dergleichen. Die unterstützenden Angebote stärken die Eigenkräfte der Personen, die auf Hilfe und Betreuung angewiesen sind. fördert die Beratung und Unterstützung der Einwohnerinnen und Einwohner. Entlastungsangebote wie Tages- oder Ferienaufenthalte, Beratungen, Angehörigengruppe oder Unterstützung durch Freiwillige fördern die Angehörigenarbeit und die nachbarschaftlichen Netzwerke. Die Beratungs- und Vermittlungsstelle für das Alter vermittelt themenspezifisch Adressen weiterer Angebote an Beratung. Daneben stehen für Fragen rund um Pflege, Betreuung und das Alter auch folgende Beratungsstellen zur Verfügung: Kirchlicher Sozialdienst der reformierten Kirche, Webereistr. 31, 8134. Tel. 043 377 19 94 10

Katholische Kirchgemeinde, Altersarbeit, Rellstenstr. 2, 8134, Tel. 044 711 19 01 ursi.wermelinger@zh.kath.ch Ev.-methodistische Kirche, Grundstrasse 12, 8134, Tel. 044 710 62 51 Pro Infirmis Kanton Zürich, Hohlstr. 560, Postfach, 8048 Zürich, Tel. 044 299 44 11 zuerich@proinfirmis.ch Pro Senectute Zimmerberg, Alte Landstrasse 25, 8810 Horgen, Tel. 058 451 52 20, dc.zimmerberg@zh.pro-senectute.ch Spitex, Soodstrasse 50b, 8134, Tel. 044 711 99 11 info@spitex-adliswil.ch Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter, UBA, Malzstrasse 10, 8045 Zürich, Tel. 044 463 00 11 zuerich-schaffhausen@uba.ch Alzheimervereinigung Kanton Zürich, Seefeldstrasse 62, 8008 Zürich, Tel. 043 499 88 63 info@alz-zuerich.ch 12 Freiwilligenarbeit Freiwilligenarbeit ergänzt die bezahlte Arbeit und ist ein unverzichtbarer Teil der allgemeinen Versorgung, Betreuung und Begleitung. Sie erhöht die Lebensqualität im unmittelbaren Umfeld und bietet Freiwilligen ein sinnvolles Engagement in der Stadt. fördert die Freiwilligenarbeit und anerkennt die Leistungen für das Gemeinwesen. Die Beratungs- und Vermittlungsstelle für das Alter führt eine Koordinationsstelle für Freiwilligenarbeit/Nachbarschaftshilfe mit dem Ziel, Personen für ein freiwilliges Engagement zu begeistern. Es bestehen unter anderem folgende Angebote: Angebote für Freiwilligenarbeit der er Kirchen Besuchsdienst Freiwillige Beistände und Beiständinnen Senioren und Seniorinnen in der Schule Einsätze von Freiwilligen in den Alterseinrichtungen. Nachbarschaftshilfe Wer sich für einen Einsatz im Freiwilligenbereich interessiert, kann sich gerne bei der Beratungs- und Vermittlungsstelle für das Alter melden, via freiwillig@adliswil.ch oder auf der Website der Stadt unter Freiwilligenarbeit. 13 Ambulante Dienstleistungen In 5 Pflegegesetz und 4, 7 und 8 Verordnung über die Pflegeversorgung sind die Anspruchsgruppen und Pflichtleistungen für die pflegerischen und nichtpflegerischen Leistun- 11

gen vorgeschrieben. schliesst für die Erbringung der Dienstleistungen Leistungsvereinbarungen mit Organisationen ab oder bietet sie verwaltungsintern an. Mit Organisationen, die spezialisierte Dienstleistungen anbieten, können auch Unterleistungsverträge geschlossen werden. Dabei handelt es sich um alle Leistungen, die eine Spitex-Organisation mit Leistungsvereinbarung nicht erbringen kann, unabhängig ob dies aus qualitativen oder aus quantitativen Gründen der Fall ist. In besteht eine Leistungsvereinbarung mit der Spitex, Soodstrasse 50B, 8134, Tel. 044 711 99 11, www.spitexadliswil.ch Mit folgenden Institutionen hat die Spitex ihrerseits Leistungsvereinbarungen und Zusammenarbeitsvereinbarungen: Kinder-Spitex Kanton Zürich, Schaffhauserstr. 85, 8057 Zürich, Tel. 0842 400 200, www.kinderspitex-zuerich.ch Onko-Plus, Dörflistrasse 50, 8050 Zürich, Tel. 043 305 88 70, Gründungsmitglied Verband spezialisierter Palliative Care Leistungserbringer (SPaC), www.onko-plus.ch, info@onko-plus.ch. Knowledge & Nursing, Leebere 17, 8460 Marthalen, Tel. 0840 30 20 10, www.knowledge-nursing.com, info@knowledge-nursing.com Daneben leistet die Stadt gemäss den gesetzlichen Vorgaben bzw. gemäss allfälligen Individualvereinbarungen Entschädigungen an: private Spitex-Organisationen, selbständig erwerbende Pflegefachpersonen, Hebammen. 13.1. Standardpflege Die Standardpflege im ambulanten Bereich wird in der Regel von der Spitex erbracht. Daneben können nichtpflegerische (hauswirtschaftliche) Unterstützungsleistungen durch die Spitex bezogen werden. Über das Angebot gibt die Spitex bei Bedarf Auskunft. 13.2. Akut- und Übergangspflege (AÜP) Wenn eine ambulante Behandlung im Rahmen der Akut- und Übergangspflege (maximal 14- tägige, vom ärztlichen Personal verordnete Pflege nach einem Spitalaufenthalt) angezeigt ist, werden die entsprechenden Leistungen von der Spitex erbracht. 13.3. Ambulante Leistungen an Personen mit demenziellen Erkrankungen Die pflegerischen Leistungen der spitalexternen Gesundheits- und Krankenpflege durch die Spitex beinhaltet die Bedarfsabklärung und Beratung, die Grundpflege und die Behandlungspflege. Die Behandlung zu Hause ermöglicht der Kundin oder dem Kunden, dass 12

sie oder er möglichst lange in der vertrauten Umgebung bleiben kann. So können individuelle Lebensgewohnheiten und die Lebensqualität aufrechterhalten werden. Zur Unterstützung und Entlastung gehören: Bedarfsabklärung und Beratung Behandlungspflege Grundpflege Haushalthilfe Hilfe und Unterstützung bei der Haushaltführung, Haushaltarbeiten (Tages- und Wochenkehr, Einkaufen, Wäschepflege etc.) Sicherstellung einer ausgewogenen Ernährung und/oder Hilfe bei der Zubereitung von Mahlzeiten. Unterstützung beim Spazierengehen, Begleitung zum Arzt etc. Betreuung von Haustieren und Pflanzen zur Überbrückung bis eine andere Lösung gefunden wird. 13.4. Ambulante Leistungen an Personen mit psychiatrischen Diagnosen Die Spitex bietet, in Zusammenarbeit mit spezialisierten Ärzten und Fachpersonen, ambulante psychiatrische Pflege an, die dazu beitragen soll, dass psychisch kranke Menschen ein würdiges, eigenständiges Leben in ihrem gewohnten Lebenszusammenhang führen können. Durch die Pflege vor Ort sollen das Umfeld beteiligt und die soziale Integration gewährleistet werden. Dienstleistungen der Spitex : Erarbeiten von Bewältigungsstrategien im Zusammenhang mit der psychiatrischen Problematik Krisenintervention Medikations-Management und Monitoring Case-Management und Kooperation mit anderen Professionen und Diensten Angehörigenarbeit Management somatischer Begleiterkrankungen Allgemeine Pflegeverrichtungen Unterstützung und Begleitung in den Aktivitäten des täglichen Lebens Unterstützung im Umgang mit Gefühlen, Wahrnehmungen und Verhaltensweisen, die den erkrankten Menschen und sein Umfeld beeinflussen 13.5. Ambulante Leistungen an Personen mit onkologischen Diagnosen sowie in der palliativen Pflegeversorgung Wenn eine ambulante Behandlung bei Menschen mit weit fortgeschrittener Erkrankung und dem Ziel, die Lebensqualität so gut wie möglich zu erhalten, angezeigt ist, arbeitet die Spitex mit Partnern wie z.b. der Stiftung für mobile Onkologie- und Palliativ-Pflege (Onko- 13

Plus), Apotheken, Ärzten sowie der Zürcher Vereinigung zur Begleitung Schwerkranker zusammen. Dienstleistungen der Spitex sind: Beratung und Begleitung im Zusammenhang mit der praktischen Pflege Schmerztherapie, Symptomkontrolle und alle dazugehörigen Leistungen zur Verbesserung der Lebensqualität Das Pflegeteam wird von kompetenten Personen professionell begleitet und unterstützt. 13.6. Pädiatrische Leistungen Für die ambulante Behandlung von Kindern arbeitet die Spitex mit der Kinderspitex des Kantons Zürich zusammen. 13.7. Hauswirtschaftliche Leistungen und Betreuung 13.8. Mahlzeitendienst 14 Stationäre Dienstleistungen Das Standardangebot an pflegerischen Leistungen im stationären und im ambulanten Bereich umfasst die Pflichtleistungen aus 5 Pflegegesetz und 4, 5 und 6 Verordnung. Weitere Richtlinien sind in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) festgelegt: Die Leistungen der Akut- und Übergangspflege können gemäss Art. 7 Abs. 2 und 3 KLV nach einem Spitalaufenthalt während längstens zwei Wochen erbracht werden. Die Leistungen der Pflegeheime sind über alle Stufen der Pflegebedürftigkeit hinweg sicher zu stellen. schliesst für die Erbringung der Dienstleistungen Leistungsvereinbarungen mit Organisationen ab. Mit Organisationen, die spezialisierte Dienstleistungen anbieten, können auch Unterleistungsverträge geschlossen werden. Dabei handelt es sich um Leistungen, die ein Heim mit Leistungsvereinbarung nicht erbringen kann, unabhängig ob aus qualitativen oder aus quantitativen Gründen. Stationäre Leistungen in werden in der Regel erbracht durch Sihlsana AG, Wohnund Pflegezentren: Pflegezentrum, Badstrasse 4, 8134, Tel. 044 711 97 97 Pflegewohngruppe im Haus zum Mauersegler (f. Demenzbetroffene), Rütistrasse 47, 8134. Tel. 044 711 84 50 Pflegewohngruppe Walter L. und Johanna Wolf, Kronenstrasse 6, 8134, Tel. 044 710 99 29 Pflegewohngruppe Soodmatte, Soodstrasse 46, 8134, Tel. 044 709 00 10 Pflegewohngruppe Tal, Badstrasse 6A, 8134, Tel. 044 711 97 61. 14

Bei mangelndem Platzangebot bzw. dem Wunsch nach einer anderen Einrichtung vermittelt die Beratungs- und Vermittlungsstelle für das Alter das passende Angebot in umliegenden Institutionen auf er Boden sowie in benachbarten Gemeinden. Folgende stationäre Leistungen werden in erbracht: 14.1. Standardangebot Standardpflege, Unterkunft und Verpflegung sowie Betreuung und Alltagsgestaltung werden in allen Pflegeeinrichtungen angeboten. 14.2. Akut- und Übergangspflege Sollte nach einem Spitalaufenthalt eine stationäre Nachsorge notwendig sein, so bietet diese die Sihlsana AG an. 14.3. Stationäre Leistungen an Personen mit onkologischen Diagnosen Die Pflege von Personen mit onkologischen Diagnosen gehört zum Standard- Leistungsangebot der Sihlsana AG. 14.4. Stationäre Leistungen an Personen mit demenziellen Erkrankungen Für Personen mit demenziellen Erkrankungen verfügt über eine auf diese Thematik spezialisierte Institution: die zur Sihlsana AG gehörende Pflegewohngruppe im Haus zum Mauersegler. Diese nimmt ausschliesslich Personen mit Demenzerkrankungen auf und ist bzgl. Konzept, Qualifikation der Mitarbeitenden sowie räumlicher Gestaltung auf die besonderen Bedürfnisse der von Demenz betroffenen Menschen ausgerichtet. Daneben werden auch in den anderen Einrichtungen der Sihlsana AG demenzbetroffene Personen aufgenommen. Bei fehlendem Platz im Haus zum Mauersegler oder in einer der anderen Einrichtungen der Sihlsana AG wird eine geeignete Institution in der näheren Umgebung gesucht. 14.5. Stationäre Leistungen an Personen mit psychiatrischen Diagnosen Nach Möglichkeit werden Personen mit psychiatrischen Diagnosen in den Wohn- und Pflegezentren der Sihlsana AG betreut. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, wird ein Platz in einer geeigneten Institution vermittelt. Zuständig dafür ist die Beratungs- und Vermittlungsstelle für das Alter in Zusammenarbeit mit den Beteiligten. 14.6. Stationäre palliative Pflegeversorgung Palliative Versorgung von Patientinnen und Patienten gehört zum Leistungsangebot der Sihlsana AG. 15

15 Versorgungskette, Vernetzung und Koordination Alle Anbieter von Dienstleistungen bilden eine Versorgungskette. Die verschiedenen Angebote sind aufeinander abgestimmt und entsprechen dem Bedarf der Bevölkerung. Die Nahtstellen (gem. 3, Abs. 2 lit. a und b Verordnung) zwischen den Anbietern funktionieren möglichst übergangslos. In ist die Beratungs- und Vermittlungsstelle für das Alter Drehscheibe für die vielfältigen Angebote und ist mit der Sicherstellung einer funktionierenden Vernetzung und Zusammenarbeit unter den Akteuren beauftragt. Es besteht eine eingespielte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren; Pflegedokumentationen und Übergangsrapporte erleichtern die Sicherstellung der Versorgungskette. 16 Kommunikation Um Menschen im Alter ob ambulant oder stationär sinnvoll unterstützen zu können, ist neben finanziellen Ressourcen und professionellen Hilfestellungen eine breite Unterstützung notwendig: um vorhandene Ressourcen im Sozialraum zu finden, Ideen zu kreieren und zu unterstützen, Freiwilligenarbeit zu leisten etc. Nur durch eine gute Kommunikation werden Projekte und Themen zur Selbstverständlichkeit und finden eine breite Unterstützung. Zudem können Angebote nur dann sinnvoll genutzt werden, wenn sie bekannt sind und geschätzt werden. Die Stadt bietet dazu folgende Informationswege: Website der Stadt (www.adliswil.ch) Veranstaltungskalender für Senioren und Seniorinnen Broschüre Angebote und Dienstleistungen für die Generation 65plus der Stadt Beiträge im Stadtbrief Informationsveranstaltungen Umfassende Information bei der Beratungs- und Vermittlungsstelle für das Alter. 17 Mobilität Mobilität für alle Altersgruppen und die Zugänglichkeit zu den Angeboten sind unentbehrlich für die Versorgung, insbesondere von Personen, die zu Hause wohnen. Der Grundsatz ambulant vor bzw. und stationär verpflichtet die Stadt zu einer guten Anbindung der Haushalte an den öffentlichen und privaten Verkehr. setzt Rahmenbedingungen, die es auch behinderten Personen ermöglicht, selbständig Angebote in Anspruch zu nehmen und soziale Kontakte zu pflegen. 16

Die Anbieter des öffentlichen Verkehrs in sind im ZVV eingebunden. Der ZVV hat sich im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) zum Ziel gesteckt, ab 2014 ein behindertengerechtes Verkehrsnetz zu verwirklichen und Informationssystem und Verkaufsstellen den Bedürfnissen behinderter Menschen anzupassen (Vollausbau bis 2024). Zugänglichkeit und Barrierefreiheit bei öffentlichen Gebäuden gemäss den gesetzlichen Anforderungen. Barrierefreie Gestaltung von Haltestellen für den öffentlichen Verkehr bei Neubau und Revision von Strassen. Barrierefreie Gestaltung von Fusswegen und Trottoir bei Neubau und Revision von Strassen (soweit die Topographie dies zulässt). Private Fahrdienste mit verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten (u.a. Rotkreuzfahrdienst). 18 Qualitätssicherung Die Verordnung über die Pflegeversorgung legt in 9 fest, dass die Stadt verantwortlich zeichnet für die Qualitätssicherung der Angebote und Dienstleistungen. legt die qualitativen Kriterien in den Leistungsvereinbarungen mit den Anbietern fest und verpflichtet die Anbieter, ein anerkanntes Qualitätssicherungs-System zu führen. 18.1. Qualitätssicherung im ambulanten Pflegebereich Die Spitex-Institutionen mit Leistungsvereinbarung mit der Stadt haben an Massnahmen zur Qualitätssicherung im Sinne von Art. 77 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) teilzunehmen. Sie erfüllen die gesetzlichen Bestimmungen nach Artikel 58 KVG und halten sich an den Qualitätsleitfaden des Spitex Verbandes des Kantons Zürich. Sie betreiben eine aktive und überprüfbare Qualitätssicherung. 18.2. Qualitätssicherung im stationären Bereich Die Pflegeinstitutionen der Sihlsana AG arbeiten gemäss gesetzlichen Vorgaben. Innerhalb der Organisation stellt ein anerkanntes Qualitätssystem die Grundlage für die Sicherung von Strukturen, Prozessen und Ergebnissen dar. Gemäss Leistungsvereinbarung legt die Sihlsana AG über die Qualität der Leistungserbringung (Teilnahme am Qualitätsreporting von Curaviva Kanton Zürich) der Stadt gegenüber Rechenschaft ab. Bei der Nutzung privater Anbieter ist deren Qualitätsstandard zu überprüfen. Dort, wo Leistungsvereinbarungen getroffen werden, ist eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Qualitätssicherung schriftlich festzuhalten. 18.3. Qualitätssicherung bzgl. weiterer Massnahmen/Projekte Vereinbarungen, Prozesse und Ergebnisse werden im jeweiligen Arbeitsbereich (z.b. Beratung, Vermittlung, Freiwilligenarbeit etc.) festgehalten und in definierten Zeiträumen evaluiert. 17

Grundsätze zur Qualitätssicherung in allen Bereichen bestehen in: Kundenorientierung zielgruppengerechtes Angebot Personal mit fachlichen und sozialen Kompetenzen Prozess-Management und Dokumentation Reklamationswesen Zuverlässigkeit Garantien/Haftung - Versicherungsdeckung Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung. 19 Massnahmen Geplante und künftig zu treffende Massnahmen werden der Bevölkerung in geeigneter Weise zugänglich gemacht (Website, Informationsblatt, Pressemitteilungen etc.). Sie sind unter Einbezug der jeweiligen Akteure und, wenn immer möglich, der Anspruchsgruppen umzusetzen. Die Koordination hierfür liegt bei der Beratungs- und Vermittlungsstelle für das Alter. 18