Programm zur Begebung von Schuldverschreibungen an Privatkunden

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Transkript:

Nachtrag Nr. 2 zum Prospekt der Erste Group Bank AG für das Programm zur Begebung von Schuldverschreibungen an Privatkunden Dieser Nachtrag (der "Nachtrag") stellt einen Nachtrag zum Prospekt gemäß Art 16 (1) der Richtlinie 2003/71/EG (die "EU- Prospekt-Richtlinie") und Art 13.1 von Kapitel 1 Teil II des luxemburgischen Gesetzes über Wertpapierprospekte (loi relative aux prospectus pour valeurs mobilières) (das "Prospektgesetz") dar und ergänzt den Prospekt vom 14.7.2011 (der "Original Prospekt") und den ersten Nachtrag vom 11.10.2011 (der "Erste Nachtrag" und zusammen mit dem Original Prospekt, der "Prospekt") für das Programm zur Begebung von Schuldverschreibungen (die "Schuldverschreibungen") an Privatkunden (das "Programm") der Erste Group Bank AG (die "Emittentin" oder die "Erste Group Bank") und sollte gemeinsam mit dem Prospekt gelesen werden. Der Original Prospekt wurde am 14.7.2011 von der Commission de Surveillance du Secteur Financier ("CSSF") des Großherzogtums Luxemburg ("Luxemburg") in ihrer Eigenschaft als für die Billigung des Original Prospekts zuständige Behörde gemäß dem Prospektgesetz gebilligt. Dieser Nachtrag wurde bei der CSSF als zuständige Behörde gemäß dem Prospektgesetz zur Billigung eingereicht. Dieser Nachtrag wurde bei der Wiener Börse, die das Programm zum Amtlichen Handel und zum Geregelten Freiverkehr zugelassen hat, eingereicht. Dieser Nachtrag wurde in elektronischer Form auf der Website der Emittentin unter "www.erstegroup.com" und auf der Website der Luxemburger Börse (Bourse de Luxembourg) unter www.bourse.lu veröffentlicht. Papierversionen dieses Nachtrags sind kostenlos am Sitz der Emittentin, Graben 21, 1010 Wien, Österreich zu den üblichen Geschäftszeiten erhältlich. Die Emittentin hat die CSSF ersucht, den zuständigen Behörden der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland eine Bescheinigung über die Billigung zu übermitteln, aus der hervorgeht, dass dieser Nachtrag gemäß der EU-Prospekt-Richtlinie und dem Prospektgesetz erstellt wurde. Begriffe, die im Prospekt definiert sind, haben in diesem Nachtrag dieselbe Bedeutung wie im Prospekt. Dieser Nachtrag stellt weder ein Angebot zum Verkauf von Schuldverschreibungen noch eine Einladung, ein Angebot zum Kauf von Schuldverschreibungen zu stellen, dar. Soweit es Abweichungen zwischen (a) einer Aussage in diesem Nachtrag oder einer Aussage, die durch diesen Nachtrag per Verweis in den Prospekt aufgenommen wurde und (b) einer anderen Aussage im Prospekt oder einer Aussage, die durch Verweis in den Prospekt aufgenommen wurde, gibt, geht die in (a) erwähnte Aussage vor. Soweit in diesem Nachtrag nichts Gegenteiliges angegeben ist, gab es keine wichtigen neuen Umstände, wesentliche Unrichtigkeiten oder Ungenauigkeiten in Bezug auf die im Prospekt enthaltenen Angaben, die seit der Veröffentlichung des Prospekts aufgetreten sind bzw festgestellt wurden. Gemäß Art 16 der EU-Prospekt-Richtlinie und Art 13.2 des Kapitels 1 von Teil II des Prospektgesetzes haben Anleger, die den Erwerb oder eine Zeichnung von Schuldverschreibungen nach dem Eintritt eines Umstandes, einer Unrichtigkeit oder Ungenauigkeit, die in diesem Nachtrag beschrieben sind, aber vor der Veröffentlichung dieses Nachtrags zugesagt haben, das Recht ihre Zusagen innerhalb einer Frist von zwei Bankarbeitstagen nach Veröffentlichung dieses Nachtrags zurückzuziehen. 31.10.2011

Dieser Nachtrag ist kein Angebot zum Kauf und keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf der Schuldverschreibungen an Personen in Ländern, in denen ein solches Angebot oder eine Aufforderung ein Angebot zu stellen unrechtmäßig wäre. Die Aushändigung dieses Nachtrags oder ein Verkauf hierunter bedeuten unter keinen Umständen, dass die darin enthaltenen Angaben zu jedem Zeitpunkt nach dem Datum dieses Nachtrags zutreffend sind. Insbesondere bedeuten weder die Aushändigung dieses Nachtrags noch der Verkauf oder die Lieferung von Schuldverschreibungen, dass sich seit dem Datum dieses Nachtrags, oder falls dies früher ist, das Datum auf das sich die entsprechende im Nachtrag enthaltene Information bezieht, keine nachteiligen Änderungen ergeben haben oder Ereignisse eingetreten sind, die zu einer nachteiligen Änderung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin oder ihrer Tochter- und Beteiligungsunternehmen als Gesamtes (zusammen die "Erste Group") führen oder führen können. Dies gilt ungeachtet der Verpflichtung der Emittentin, jeden wichtigen neuen Umstand oder jede wesentliche Unrichtigkeit oder Ungenauigkeit in Bezug auf die im Prospekt enthaltenen Angaben, die die Beurteilung der Schuldverschreibungen beeinflussen könnten und die zwischen der Billigung des Prospekts und dem endgültigen Schluss des öffentlichen Angebots oder, wenn diese früher eintritt, der Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt auftreten bzw. festgestellt werden, in einem Nachtrag zum Prospekt bekannt gemacht zu machen. Die in diesem Nachtrag enthaltenen Angaben wurden durch die Emittentin und etwaigen anderen in diesem Nachtrag angegebenen Quellen zur Verfügung gestellt. Die Vervielfältigung und Verbreitung der Informationen zu einem anderen Zweck als dem Erwerb der Schuldverschreibungen ist unzulässig. Keine Person ist berechtigt, Angaben zu dem Angebot von unter dem Programm begebenen Schuldverschreibungen zu machen oder Erklärungen zu diesem Angebot abzugeben, die nicht in dem durch diesen Nachtrag ergänzten Prospekt enthalten sind. Falls derartige Angaben gemacht oder Erklärungen abgegeben werden, darf nicht davon ausgegangen werden, dass diese von der Emittentin genehmigt wurden. Informationen oder Zusicherungen, die im Zusammenhang mit dem Angebot, der Zeichnung oder dem Verkauf der Schuldverschreibungen gegeben werden und die über die in dem um diesen (und allfällige weitere) Nachtrag(Nachträge) ergänzten Prospekt enthaltenen Angaben hinausgehen, sind ungültig. Die Angaben in dem durch diesen Nachtrag ergänzten Prospekt sind nicht als rechtliche, wirtschaftliche oder steuerliche Beratung auszulegen. Es wird jedem Anleger ausdrücklich empfohlen, vor dem Erwerb von Schuldverschreibungen eigene Berater zu konsultieren. Anleger sollten eine eigenständige Beurteilung der rechtlichen, steuerlichen, finanziellen und sonstigen Folgen der mit dem Erwerb der Schuldverschreibungen verbundenen Risiken durchführen. Die Schuldverschreibungen wurden und werden weder gemäß dem Securities Act registriert werden und noch von irgendeiner Behörde eines U.S. Bundesstaates oder gemäß den anwendbaren wertpapierrechtlichen Bestimmungen von Australien, Kanada, Japan oder dem Vereinigten Königreich registriert und dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch für oder auf Rechnung von U.S. Personen oder andere Personen, die in Australien, Kanada, Japan oder den Vereinigten Staaten ansässig sind angeboten oder verkauft werden.

Die folgenden wichtigen neuen Umstände (gemäß Art 16 (1) der EU-Prospekt-Richtlinie und Art 13.1 des Kapitels 1 von Teil II des Prospektgesetzes) betreffend die im Prospekt angegebenen Informationen wurden der Emittentin bekannt, die die Beurteilung der Schuldverschreibungen beeinträchtigen könnten: Am 28.10.2011 wurde der ungeprüfte konsolidierter Bericht der Emittentin für das dritte Quartal, das am 30.9.2011 geendet hat, veröffentlicht. Nach Auffassung der Emittentin enthält diese Information wichtige neue Umstände, die die Beurteilung der Schuldverschreibungen beeinträchtigen könnten, weshalb sie wie folgt in den Prospekt aufgenommen werden: 1. Aufnahme neuer Abschnitte unter der Überschrift "Ereignisse in jüngster Vergangenheit" in das Kapitel "Erste Group Bank AG" Am Ende des Kapitels "Erste Group Bank AG" im Abschnitt "Ereignisse in jüngster Vergangenheit" nach der Überschrift "Entscheidung des Vorstands vom 10.10.2011 über das CDS-Portfolio, das Geschäft in Ungarn und Rumänien, sowie die Effektivzinsmethode" vor dem Kapitel "Organe der Erste Group Bank" auf Seite 91 des Original Prospekts werden die folgenden neuen Abschnitte aufgenommen: "Auszug aus der am 28.10.2011 veröffentlichten Investoreninformation Aufgrund von negativen Marktbewertungen rückläufige Betriebserträge und moderat steigende Betriebskosten führten in den ersten neun Monaten 2011 zu einem Rückgang im Betriebsergebnis auf EUR 2.631,9 Mio (-8,8% gegenüber EUR 2.884,5 Mio in den ersten neun Monaten 2010). Die Betriebserträge beliefen sich in den ersten neun Monaten 2011 auf EUR 5.523,5 Mio (1-9 2010: EUR 5.756,2 Mio). Dabei konnte der Zuwachs im Zinsüberschuss (+0,9% auf EUR 4.134,1 Mio) zwar die Rückgänge im Provisionsüberschuss (-1,3% auf EUR 1.352,0 Mio), nicht jedoch jene im Handelsergebnis (-87,1% auf EUR 37,4 Mio) kompensieren. Die Verwaltungsaufwendungen stiegen um 0,7% auf EUR 2.891,6 Mio (1-9 2010: EUR 2.871,7 Mio). Daraus resultierte eine Kosten-Ertrags-Relation von 52,4% (1-9 2010: 49,9%). Der Periodenverlust nach Steuern und Minderheiten für die ersten neun Monaten 2011 belief sich auf EUR 973,0 Mio. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres erwirtschaftete die Erste Group einen Periodengewinn von EUR 633,8 Mio. Die Cash-Eigenkapitalverzinsung, d.h. die Eigenkapitalverzinsung, bereinigt um nicht auszahlungswirksame Positionen wie Firmenwertabschreibungen und die lineare Abschreibung für den Kundenstock, lag in den ersten neun Monaten 2011 bei 0,1% (ausgewiesener Wert: -9,7%); in den ersten neun Monaten 2010 lag sie bei 6,8% (ausgewiesener Wert: 6,5%). Der Cash-Verlust je Aktie lag in den ersten 9 Monaten 2011 bei EUR -0,26 (ausgewiesener Wert: EUR -2,87) nach einem Cash-Gewinn von EUR 1,49 (ausgewiesener Wert: EUR 1,41) in den ersten 9 Monaten 2010. Die Bilanzsumme stieg seit Jahresende 2010 um 5,0% auf EUR 216,1 Mrd. Auf der Passivseite war dies auf den Zuwachs bei den Kundeneinlagen sowie bei den eigenen Emissionen, auf der Aktivseite auf einen Anstieg bei den Forderungen an Kunden und bei den Finanz- und Handelsaktiva zurückzuführen. Bei nahezu unveränderten risikogewichteten Aktiva und anrechenbaren Eigenmitteln blieb die Eigenmittelquote per 30. September 2011 bei 13,5% stabil (Ende 2010: 13,5%). Sie lag damit weiterhin komfortabel über dem gesetzlichen Mindesterfordernis von 8,0%. Die Tier 1-Quote, bezogen auf das Gesamtrisiko, betrug zum 30. September 2011 9,8% (nach 10,2% zum Jahresende 2010). 3

Ausblick Als Folge der außerordentlichen Belastungen erwartet die Erste Group für 2011 einen Nettoverlust von EUR 700 bis 800 Mio (vor außerordentlichen Belastungen entspricht dies einem Nettogewinn von EUR 850-950 Mio). Auf Konzernebene werden 2011 Risikokosten in Höhe von EUR 2,3 Mrd (vor außerordentlichen Belastungen: EUR 1,8 Mrd) prognostiziert. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde ("EBA") hat festgelegt, dass bis Juni 2012 eine Core Tier 1-Quote von mindestens 9% erreicht werden muss. Auf Grundlage der Zahlen für die ersten sechs Monate 2011 und ohne Berücksichtigung des privaten Partizipationskapitals von EUR 540 Millionen hat die Erste Group einen Kapitalbedarf von EUR 59 Mio. Der endgültige zusätzliche Kapitalbedarf wird auf Basis des Quartalsberichts vom 30.9.2011 errechnet, damit werden auch die von der Erste Group kürzlich durchgeführten Maßnahmen berücksichtigt. Auf Basis der von EBA vorgegebenen Berechnungsmethode sowie der Zahlen per Ende September erwartet der Vorstand der Erste Group eine Erhöhung des Kern-Kapitalbedarfs von insgesamt ca. EUR 750 Mio. Die von EBA gerechneten Daten zum 30.09.2011 werden voraussichtlich Mitte November bekanntgegeben." 2. Quartalsbericht zum dritten Quartal 2011 2.1 Im Kapitel "Durch Verweis aufgenommene Dokumente" ab Seite 7 des Original Prospekts wird in der Tabelle der durch Verweis in den Prospekt aufgenommenen Finanzinformationen nach dem Abschnitt mit der Überschrift "Ungeprüfter konsolidierter Bericht der Emittentin für das erste Halbjahr, das am 30.6.2011 geendet hat" der folgende neue Abschnitt aufgenommen und der unmittelbar darauf folgende Absatz durch den unten nachfolgenden ersetzt: "Ungeprüfter konsolidierter Bericht der Emittentin für das dritte Quartal, das am 30.9.2011 geendet hat Quartalsbericht zum dritten Quartal 2011 Konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung Konsolidierte Bilanz Konsolidierte Kapitalveränderungsrechnung Geldflussrechnung Anhang zum Quartalsbericht 9 10 11 11 12 31 Der Klarheit halber wird darauf hingewiesen, dass die Teile des Jahresabschlusses 2009 und 2010, des Quartalsberichts 2011 sowie des Halbjahresberichts 2011 und des Quartalsberichts zum dritten Quartal 2011, die nicht ausdrücklich in den Tabellen oben angeführt sind, nicht durch Verweis in diesen Prospekt einbezogen sind. Diese nicht durch Verweis in den Prospekt einbezogenen Informationen, sind entweder für die Anleger nicht relevant oder bereits an anderer Stelle im Prospekt enthalten." Die durch Verweis in den Prospekt einbezogenen Dokumente sind auf der Website der Emittentin unter "www.erstegroup.com" und auf der Website der Luxemburger Börse unter "www.bourse.lu" und, sofern die Schuldverschreibungen entsprechend den in den Konditionenblättern enthaltenen Vorgaben an einer anderen als der Wiener und/oder Luxemburger Börse zugelassen werden, auf der Website dieser Börse erhältlich." 4

VERANTWORTLICHKEITSERKLÄRUNG DER ERSTE GROUP BANK AG Die Erste Group Bank AG, Graben 21, A-1010 Wien, Österreich, ist alleine verantwortlich für die in diesem Nachtrag enthaltenen Informationen. Die Emittentin erklärt, die erforderliche Sorgfalt angewendet zu haben, um sicherzustellen, dass die in diesem Nachtrag genannten Angaben ihres Wissens nach richtig sind und keine Tatsachen ausgelassen worden sind, die die Aussage des Nachtrags wahrscheinlich verändern können. 5