Unselbständig Selbständig. Herausforderungen für die soziale Absicherung und Organisierung von KollegInnen ohne Arbeitgeber



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Transkript:

Unselbständig Selbständig. Herausforderungen für die soziale Absicherung und Organisierung von KollegInnen ohne Arbeitgeber Bettina Haidinger, FORBA Linz, 16.06.2015 Überblick Ablauf des WS Welche Fälle interessieren? (Branchen, Jobs,..) 3 Beispiele Brainstorming anhand der Fälle Unter welchen Rahmenbedingungen findet die Arbeit statt und welche Herausforderungen entstehen daraus? Wer hat was davon? (Perspektive AG, AN, Kunde/Klient) Wer hat welche Nachteile? 2 Ziele und Lösungen: Regulierung, Organisierung, Unterstützung 1

Beispiele aus der Forschung 1) Auslagerungen und Sub-Unternehmertum (Neue Postdienstleister: Brief-, Werbemittel-, Zeitungs-, Paketzustellung; Call-Center): abhängige Selbständigkeit am Ende der Wertschöpfungskette 2) Bauwirtschaft 3) Arbeitsverhältnisse in Privathaushalten (Reinigung/Hhdienste: Dienstleistungsscheck; 24-h- Betreuung) 4) im Auftrag der öffentlichen Hand : Gesundheitsdienste; TrainerInnen in AMS-Kursen 5) Kultur- und Kreativwirtschaft 3 (Eichmann 2013) Kriterienkatalog: Gesammelte Hinweise auf Scheinselbstständigkeit Arbeitszeit Fixe und/oder regelmäßige Arbeitszeit, keine Autonomie über Arbeitszeit Abrechnung und Entlohnung Art der Tätigkeit Arbeitsort Dauer und Regelmäßigkeit Anzahl der Arbeitgeber Verhältnis zum Dienstgeber Gewährleistung UID-/Steuernummer Abrechnungsmodus (Abrechnung nach Stunden vs. nach fertig gestelltem Werk leistungs- statt erfolgsbezogene Entlohnung) Regelmäßige, d.h. z.b. 14-tägige oder monatliche Entlohnung Ausübung von Hilfstätigkeiten oder sehr eng eingegrenzten, immer gleichen, einfachen Tätigkeiten, eingebunden in die betrieblichen Abläufe Arbeit in der Betriebsstätte des Arbeitgebers Regelmäßige, längerfristige Tätigkeit Arbeit für nur einen Arbeitgeber Dauerschuldverhältnis statt Zielschuldverhältnis Weisungsgebundenheit Verpflichtung zur persönlichen Erbringung der Leistung Unternehmerbindung, Konkurrenzverbot Berichterstattungspflicht Keine Haftung, keine Gewährleistungspflicht, kein Tragen des Unternehmerrisikos Keine UID- oder Steuernummer Gesellschaftlicher Aushandlungs- und Definitionsprozess über Selbständigkeit im Spiegel der Machtverhältnisse schleichende Erosion von sozialen Standards, Sardadvar et al 2014 2

5 Höhere Flexibilität und Arbeitskostenreduktion Subunternehmertum: Übergabe ausgewählter Produktionsteile an Klein- und Mittelbetriebe oder selbständige Ein-Personen-Firmen größerer Flexibilitätsspielraum für Generalunternehmen Gewerbeschein und Schein-Selbständigkeit Übertragung des unternehmerischen Risikos auf defacto Beschäftigte Enteignung der Zeit Arbeit auf Abruf und ständige Verfügbarkeit Unregelmäßiger Arbeitsanfall Gelegenheitsjob Imperativ des Kalkulierens Extensive Arbeitszeiten: von 10-12 bis 24 Stunden (Haidinger/Krenn 2009) Bsp. Bauwirtschaft - Ökonomische Notwendigkeit - Unwissenheit; undurchsichtige Konstruktionen - Verfügbarkeit und Vergabepraxis von Gewerbeberechtigungen ist problematisch (Gewerbeschein: Aufräumen von Baustellen) - Lohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz: Kontrolle des Grundlohns - Auftraggeberhaftung im Baugewerbe (Sardadvar et al 2014) 3

PersonenbetreuerIn mit Dienstverhältnis Entlohnung Einstufung nach Mindestlohntarif fur HausgehilfInnen und Hausangestellte, 15 Monatsentgelte (W:1.112+460 wenn Nachtdienst vereinbart) Aufnahme in der Hausgemeinschaft Selbstständige PersonenbetreuerIn mit Gewerbeschein/ Werkvertrag Falligkeit des Honorars ist zu vereinbaren, ca 50-60 Euro pro Tag; 900 Euro/Monat Aufnahme in der Hausgemeinschaft Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung und Steuer werden vom Arbeitgeber einbehalten und an die zustandigen Stellen uberwiesen Anspruch auf ALG Anspruch auf Krankengeld und Entgeltfortzahlung Arbeitszeit (inklusive Arbeitsbereitschaft) mindestens 48 Stunden pro Woche maximal 128 Stunden innerhalb von zwei aufeinander folgenden Wochen Arbeitsblock darf nicht langer als 14 Tage sein und im Anschluss hat eine gleich lange Freizeitphase zu folgen Urlaub Anmeldung bei GSVG ist selbst durchzufuhren SV (PV, KV) sind selbst zu begleichen; Selbstbehalt von 20% bei Arztbesuch Einkommenssteuerpflicht Kein Anspruch auf ALG außer durch Selbstversicherung Kein Anspruch auf Krankengeld und Entgeltfortzahlung keine klare Arbeitszeitregelung, max. 14 Tage durchgehende Arbeitszeit Oftmals abhängig vom Zustand der Pflegebedürftigen Person und von Aushandlungen mit Agentur 5 Wochen bezahlter Urlaub pro vollem Arbeitsjahr kein Anspruch auf bezahlten Urlaub Fehler in der Berufsausübung Bei Haftungsfragen kommt das DHG (DienstnehmerInnenhaftpflichtgesetz) zur Anwendung volle Haftung der selbststandigen PersonenbetreuerInnen fur Fehler in der Beraufsausubung Förderung (bis 2500 Euro Nettoeinkommen, Bezug Pflegegeldstufe 3 oder Demenzerkrankung, Basisausbildung); Steuerabsetzbarkeit der 24 Stunden Betreuung als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt (von Bemessungsgrundlage abgezogen 1.100 monatlich bei zwei unselbstständigen Betreuungskräften 550 monatlich bei zwei selbstständigen BetreuerInnen Quelle: vida Beispiel: PersonenbetreuerInnen (1) PersonenbetreuerInnen sind MigrantInnen, die in vielen Fällen in zwei Ländern arbeiten und leben. (2) PersonenbetreuerInnen sind abhängige Selbständige. Im grenzüberschreitenden Gewerkschaftsprojekt Arbeitsmarkt Plus wurden erstmals muttersprachliche BeraterInnen eingestellt, die sich um Belange und Probleme grenzüberschreitender selbständiger Arbeit zwischen Österreich und der Slowakei bemühen. (steuer- /sozialversicherungsrechtliche Probleme; in Bezug auf den Arbeitsalltag, Problemen mit Agenturen usw.), http://www.arbeitsmarktplus.eu/cms/s06/s06_81.3/rechtsberatung (Haidinger 2015) 4

Beispiel: PersonenbetreuerInnen Forderungen im WKÖ Wahlkampf Mindesthonorar, das an jenes angestellter Pflegekräfte angeglichen wird, und Mindeststandards bei der Arbeit (z.b. Ruhemöglichkeiten). Qualitätssicherung für Agenturen (z.b. in Bezug auf Verträge, Entlohnung) Mehrsprachigkeit und eine Kammer, die gerade den vielen ausländischen Pflegekräften Beratung und Hilfestellung leistet, um Verunsicherung und Rechtsprobleme zu vermeiden http://www.swv.org/news/pflegerin-eva-stryckova-ihr-einsatz-fuerselbststaendige/ Welche Sozialpartner fühlen sich zuständig? Bsp. Bau Bsp. Bau Perspektive Gewerkschaft: Als Gewerkschaft sind wir schon dafür, dass wir sagen, wenn du als Selbstständiger gern bei der Gewerkschaft bist, bist du Mitglied bei uns und hast auch alle Rechte und Pflichten. Und natürlich sind wir aber auch gleichzeitig Sozialpartner. ( ) Wo fängt in Wirklichkeit definitiv unsere Klientel an? Perspektive BR: Dass sie nicht vertreten sind, liegt in der Natur der Sache. Perspektive WKÖ: Er gehört ja nicht zu uns, ganz einfach. Die Wirtschaftskammer ist nun einmal die Interessensvertretung der Selbstständigen und wenn der sich jetzt in so einen Graubereich begibt, muss man sagen, ist es seine Sache. Es ist auch so, dass wir oft an diese Leute gar nicht rankommen. Ja, selbst wenn die einen Gewerbeschein haben, wie gesagt, das wird teilweise schon im Ausland im großen Stil organisiert, also da kommt jemand, der spricht Deutsch, der sagt, ja okay, wenn ihr in Österreich arbeiten wollt, dann müsst ihr das und das unterschreiben, der weiß oft nicht einmal, was er unterschreibt, der kriegt auch nicht vom Auftraggeber das Geld, sondern von irgendeinem Mittelsmann. Und da hat man nicht einmal einen Zugang zu denen. (Quelle: Sardadvar etal 2014) 5

Welche Sozialpartner fühlen sich zuständig? Bsp. PaketDL Perspektive BR: Das ist sicher bis jetzt überhaupt vom Betriebsrat vernachlässigt worden, das Thema. Weil als Betriebsrat bist du selbst auch ein Beschäftigter von der Firma und vertrittst deren Interessen. Verstehst du. Und irgendwie hast du nicht den Kopf wie soll ich sagen? -, die sind nicht die Firma, ja. Also das ist meine private Meinung, wo ich mir denke einfach, ja, ein Wahnsinn, was sich die gefallen lassen müssen, ja. Aber wenn ich dann sehe, dass die sich selbst nicht...wenn sich die selbst gegenseitig auseinanderspielen, dann denke ich mir halt als Betriebsrat, dann sind die selbst irgendwie schuld auch irgendwie. Perspektive BR: 'Wie die Fahrer entlohnt werden, interessiert niemanden.' 'Da gibt's soviel ÜBerschreitungen im Arbeitsrecht, das das ein Horror für jeden BR wäre das was zu erkämpfen.' 'Es ist nicht im Interesse der FIrma die Fahrer anzustellen. Sonst muesst man sich um die Fahrer auch noch kümmern. und jeden Tag 180 Fahrer aufstellen und die Orgnisierung in der Früh, z.b. wenn in der Früh 20 anrufen und sagen ich bin dran.' (Quelle: Haidinger 2011) Welche Sozialpartner fühlen sich zuständig? Bsp. PaketDL Perspektive Fahrer: Ja, das ist...das Gewerbe ist sowieso schon so verworfen, das ist ganz egal, ob Sie da jetzt zur Wirtschaftskammer, zur Arbeiterkammer oder sonst wo hingehen, das Gewerbe hat so einen eigenen Ruf, mit dem will keiner was zum Tun haben, weil es ist sowieso für die Frächter her teilweise ein Kommen und Gehen. ( ) Und die Wirtschaftskammer, und sei es die Arbeiterkammer, ist ja wurscht wer, die lassen sich auf das Spiel gar nimmer ein. (Quelle: Haidinger 2011) 6

Quellen&Literaturverweise Eichmann, Hubert (2013): Arbeiten im Grenzbereich unselbständig - selbständig. Sekundäranalyse vorliegender Studien zu Branchen und Erwerbssegmenten, Projekt Arbeiten im Grenzbereich unselbständig / selbständig: Vorliegende Ergebnisse, Problemfelder und Forschungsdesiderate ; im Auftrag der Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien Haidinger, Bettina/Krenn, Manfred (2009): Un(der)documented migrant labour - characteristics, conditions and labour market impacts; FORBA Research Report 2/2009, Wien, http://www.forba.at/data/downloads/file/312- FORBA%20Research%20Report%202-2009.pdf Haidinger, Bettina (2011): SODIPER Research Report Austria Work Package 2, A report for the project, Social Dialogue and Participation Strategies in the Global Delivery industry: Challenging Precarious Employment relations (SODIPER), funded by the European Commission s DG Employment, VS/2010/0731, http://sodiper.forba.at/reports/sodiper_wp2-research-report-at_en.pdf Haidinger, Bettina (2015, i.e.): Flexibilität, Absicherung und Interessesensvertretung in der 24- Stunden-Betreuung grenzenlos, in Österle, August/ Weicht, Bernhard (HG), Lit Veralg Sardadvar, Karin/ Eva Saunders, Ursula Holtgrewe (2014): Arbeitnehmer bist du irgendwie trotzdem. Grenzbereiche von Selbstständigkeit, Unselbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit in der österreichischen Bauwirtschaft, Projekt im Auftrag der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, FORBA-Forschungsbericht 3/2014, http://media.arbeiterkammer.at/wien/pdf/studien/studie_forba_grenzbereiche_bau_2 013.pdf DANKE FÜR IHR INTERESSE! Mehr dazu auf unserer Website unter www.forba.at 14 7