Wir sichern und versichern Prävention, Feuerwehr, Versicherung



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Transkript:

wir sichern und versichern Wir sichern und versichern Prävention, Feuerwehr, Versicherung www.gvl.ch

Inhaltsverzeichnis Prävention Seite 5 Feuerwehr Seite 7 Versicherung Seite 9 Versicherungsdeckung Seite 10 Schadenfall Seite 11 Ergänzende Versicherungen Seite 12 Unternehmensporträt Seite 15

Sicherheit Seit 1810 sichert und versichert die Gebäudeversicherung Luzern alle Wohnhäuser, öf fentlichen Gebäude, Industrie- und Gewerbebauten einfach jedes Gebäude im Kanton Luzern. Haus - eigentümer profitieren von drei aufeinander abgestimmten Geschäftsbereichen. Geschäftsbereich Prävention In der Präventionsarbeit steht der Schutz von Personen, Tieren, Sachwerten und der Umwelt vor den Gefahren des Feuers und der Naturgewalten im Zentrum. So beurteilt die Gebäude versicherung Luzern beispielsweise alle Bau - gesuche im Kanton Luzern gemäss den Schweizerischen Brandschutzvorschriften. Dank der zielgerichteten Präven - tionsarbeit werden Gebäudeschäden minimiert. Weitere Informationen: Seite 5 Geschäftsbereich Versicherung Trotz der Präventionsarbeit und den wirkungsvollen Feuerwehreinsätzen können Schäden an Gebäuden entstehen. Deshalb sind die Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden bei der Gebäudeversicherung Luzern versichert. Die Neuwertversicherung ermöglicht es den Hauseigentümern, das Gebäude nach einem Schadenfall in der gleichen Art und Grösse wieder aufzubauen. Weitere Informationen: Seite 9 Geschäftsbereich Feuerwehr Durch eine schnelle Alarmierung sowie mit der richtigen Ausrüstung und Ausbildung der Feuerwehren können Per - sonen-, Tier-, Umwelt- und Sachschäden in einem Ernstfall in Grenzen gehalten werden. Das Feuerwehrinspektorat der Gebäudeversicherung Luzern organisiert und überwacht deshalb das Feuerwehrwesen im Kanton Luzern. Weitere Informationen: Seite 7 3

Prävention Mit präventiven Massnahmen werden Personen, Tiere, Gebäude und die Umwelt vor Feuer- und Elementarschäden geschützt. Rund 20 Prozent der Prämieneinnahmen fliessen deshalb in die Prävention. Brandschutzvorschriften als zentrales Element Um die Sicherheit in den Gebäuden zu erhöhen und Gebäudeschäden zu minimieren, beurteilt die Gebäudeversicherung Luzern alle Baugesuche im Kanton gemäss den Schweizerischen Brandschutzvorschriften. Sie ist für die feuerpolizeilichen Beurteilungen und Bewilligungen sowie für Bauund Betriebskontrollen zuständig. Die Brand schutzexperten stehen Planern, Bauherren und Ge meindebehörden für Beratungen unentgeltlich zur Verfügung. Gebäude vor Elementarschäden schützen Die Elementarereignisse der letzten Jahre zeigten es deutlich: Die Elemente Wind, Wasser, Erde und Luft haben eine zerstörerische Kraft und können Gebäude stark beschädigen. Deshalb engagiert sich die Gebäudeversicherung Luzern in der Elementarschadenprävention und berät die Hauseigentümer, wie sie ihr Haus besser vor den Naturgefahren schützen können. Kontrolle erhöht die Sicherheit Die Experten der Gebäudeversicherung Luzern erhöhen durch ihre verschiedenen Kontrollaufgaben die Sicherheit in den Gebäuden. Sie führen Bau- und Abnahmekontrollen sowie periodische Überprüfungen von Brandschutzeinrichtungen und Objekten mit hoher Personengefährdung durch. Bei Sicherheitslücken müssen die Hauseigentümer die fest - gestellten Mängel beheben lassen. Finanzielle Beiträge Die Gebäudeversicherung Luzern bezahlt Beiträge an Massnahmen, welche Gebäudeschäden verhindern und die Sicherheit im Gebäude erhöhen. Basierend auf dem Beitrags - reglement beteiligt sie sich beispielsweise an der Installation von Brandmelde-, Lösch- und Blitzschutzanlagen sowie am Ausbau der Löschwasserversorgung. Zusätzlich beteiligt sie sich an Objektschutzmassnahmen, um bestehende Gebäude besser vor Elementarschäden zu schützen. 5

Feuerwehr Die Gebäudeversicherung Luzern organisiert und überwacht das Luzerner Feuerwehrwesen. Eine wichtige Aufgabe für die Sicherheit im Kanton Luzern. Gleichzeitig können durch wirkungsvolle Feuerwehreinsätze die Gebäudeschäden minimiert werden. Reibungslose Alarmierung Im Ernstfall ist ein rasches Aufgebot der Feuerwehren von entscheidender Bedeutung. Damit die richtigen Feuerwehren mit den benötigten Einsatzmitteln ausrücken, genehmigt und betreut das Feuerwehrinspektorat der Ge bäude versicherung Luzern die Alarmdispositive der Feuerwehren. Realitätsnahe Ausbildung für den Ernstfall Jedes Jahr führt das Feuerwehrinspektorat zahlreiche Kurse für die Kader und Spezialisten der Feuerwehren durch. Das Feuer wehrhandwerk und die Einsatzführung werden durch die Feuerwehrinstruktoren praxisnah vermittelt. Ausbildungs- und Dienstleistungszentrum Das Feuerwehrzentrum der Gebäudeversicherung Luzern dient als Ausbildungszentrum und bietet für die Feuerwehren eine breite Dienstleistungspalette an. Zusätzlich werden bei Ernstfällen die Feuerwehren logistisch unterstützt. Im Ernstfall beratend vor Ort Das Feuerwehrinspektorat unterhält einen Pikettdienst und ist bei allen grösseren Ereignissen vor Ort. Bei Grossereignissen können speziell ausgebildete Katastropheneinsatz - leiter der Gebäudeversicherung Luzern angefordert werden. Diese unterstützen und beraten die Einsatzleitung. Inspektionen zur Überprüfung Die Luzerner Feuerwehren werden regelmässig durch das Feuerwehrinspektorat auf ihre Einsatzbereitschaft überprüft. Finanzielle Beiträge Die Gebäudeversicherung Luzern unterstützt die Luzerner Feuerwehren mit finanziellen Beiträgen an die Alarmierungs kosten, Gerätelokale sowie Fahrzeuge und Ausrüstungen. Das Feuerwehrinspektorat bearbeitet die Beitragsgesuche, erlässt die Anforderungskriterien und berät die Feuerwehren bei grösseren Investitionen. 7

Versicherung Die Gebäudeversicherung Luzern versichert alle Gebäude im Kanton Luzern. Dank der Neuwertversicherung können Sie Ihr Gebäude nach einem Schadenfall wieder in gleicher Art und Grösse aufbauen und dies zu den aktuellen Baupreisen. Ab Baubeginn versichert Bereits während der Bauzeit ist das Risiko von Feuer- und Elementarschäden vorhanden. Sofern Sie eine Baubewilligung besitzen, ist der Neu- oder Umbau von Baubeginn weg automatisch bei der Gebäudeversicherung Luzern versichert. Eine spezielle Meldung Ihrerseits ist nötig, wenn Sie wertvermehrende Investitionen am Ge bäude vornehmen, für welche keine Baubewilligung erforderlich ist. Gebäudeschatzung nach Bauende Die Versicherungswerte werden nach Abschluss der Bauarbeiten ermittelt und automatisch alle 10 bis 15 Jahre wieder überprüft. Die Neu- resp. Revisionsschatzungen werden von Schatzungsexperten der Gebäudeversicherung Luzern durchgeführt. Nach den Schatzungen erhalten Sie jeweils eine Police mit den aktuellen Angaben. Aktuelle Versicherungswerte Damit Sie Ihr Gebäude nach einem Schadenfall zu aktuellen Baupreisen wieder aufbauen können, wird der Versicherungswert dem Schweizer Baupreisindex angepasst. Hier ist Ihre Meldung erforderlich Damit Sie einen optimalen Versicherungsschutz geniessen, melden Sie uns bitte, wenn Sie einen nicht baubewilligungspflichtigen Umbau ausführen die Neu- und Umbauten beendet (= bezugsbereit) sind ein Gebäude oder einen Gebäudeteil abbrechen die Nutzung des Objektes ändern Ihre Adresse, die Verwaltung oder sich die Eigentumsverhältnisse ändern eine Neuschatzung möchten 9

Versicherungsdeckung Ihr Gebäude ist gegen Feuer- und Elementarschäden bei der Gebäudeversicherung Luzern versichert. Mit der Versicherung werden die meisten Feuer- und Elementarrisiken abgedeckt. Ergänzende Versicherungsmöglichkeiten finden Sie auf Seite 12 und 13. Versicherte Gebäudeschäden Feuerschäden Feuer, Rauch oder Hitze Blitzschlag Explosion abstürzende Luftfahrzeuge (kein Selbstbehalt) Elementarschäden Sturmwind Hagel Hochwasser, Überschwemmung oder Sturmflut Lawine, Schneedruck oder Schneerutsch Erdrutsch, Steinschlag oder Felssturz (10 % Selbstbehalt; mind. 200, max. 2 000 Franken) Nicht versicherte Schäden Gemäss Gesetz sind u. a. Gebäudeschäden von der Versicherung ausgeschlossen, welche entstanden sind durch: ordentliche Abnützung fortgesetzte Einwirkung (z. B. Rauch von Kerzen oder Zigarettenrauch) Baumängel oder mangelhaften Unterhalt das Eindringen von Regen-, Schnee- und Schmelzwasser durch das Dach ausfliessendes Leitungswasser oder überlaufende Lavabos / Badewannen Rückstau aus Abwasserkanalisationen Grund wasserschäden Erdbeben (zusätzliche Informationen siehe S. 13) Ebenfalls ausgenommen sind Schäden, welche die Gebäude - umgebung betreffen (Vorplätze, Gärten usw.) 10

Schadenfall Melden Sie uns einen Schadenfall so schnell als möglich. Damit können wir Ihnen beim wei teren Vorgehen behilflich sein. Nach der Schadenmeldung begutachten unsere Schatzungs experten im Normalfall die Gebäudeschäden vor Ort. Schadenfall melden telefonisch: 041 227 22 22 Internet: www.gvl.ch Sofortmassnahmen Provisorische Schutzmassnahmen veranlassen, um weitere Schäden zu verhindern (z. B. Dach abdecken). Fotos erstellen, um Schadenausmass festzuhalten. Mit Trocknungs- und Reinigungsarbeiten sofort beginnen (Entfeuchtungs- und Trocknungsapparate in geschlossenen Räumen einsetzen). Achtung: Beschädigte Gebäudeteile und Einrichtungen erst nach Schadenbesichtigung unserer Experten entsorgen. Vollschaden Wird das Gebäude vollständig zerstört und gleichwertig wieder aufgebaut, wird der Versicherungswert gemäss Police vergütet. Wird das Gebäude nicht wieder aufgebaut, erhalten Sie den Verkehrswert. Teilschaden Bei einem Teilschaden werden die Wiederherstellungskosten ent schädigt. Die zum Wiederaufbau verwendbaren Ge bäudeteile können nicht entschädigt werden. Nebenleistungen Vergütet werden zusätzlich: Abbruch- und Räumungskosten Schutzvorkehrungen (z. B. Notdach) durch Brandbekämpfung verursachte Kulturschäden Kosten für Schadenminderung 11

Ergänzende Versicherungen Damit Ihr Eigenheim umfassend geschützt ist, empfehlen wir Ihnen, zusätzliche Angebote der Privatversicherungen zu prüfen. Sie finden nachfolgend die wichtigsten Versicherungsprodukte. Ausführliche Informationen erhalten Sie bei Ihrem Versicherungsberater. Wasser (Gebäudewasser) Schäden durch Wasser aus Wasserleitungen, von Regen-, Schnee- und Schmelzwasser über das Dach und von Aussen - ablaufrohren im Innern des Gebäudes, Schäden durch Grundwasser und Rückstau aus der Kanalisation im Innern des Gebäudes, Frostschäden an Leitungen und Apparaten, Wasser aus Aquarien, Wasserbetten, Zierbrunnen. Gebäudebeschädigung Kosten einer Gebäudereparatur, die z. B. bei einem Einbruch entstanden sind (falls nicht durch die Hausratversicherung des Bewohners gedeckt). Umgebung Rasenflächen, Ziersträucher, Gärten, Geländer, Teiche, Spielplätze, Beleuchtungsanlagen, Platten- und Kieswege, Poolanlagen usw. Haftpflicht Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit fehlerhaften Anlagen oder mangelhaftem Unterhalt der Liegenschaft entstehen. Bei selbstbewohnten Ein- bis Dreifamilienhäusern ohne Gewerbeanteil ist die Gebäudehaftpflicht in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Glas Bruch von Gebäudeverglasungen, wenn sie mit dem Ge - bäude fest verbunden sind, Glaskeramikfelder, Lavabos, Closets, Bidets, Badewannen, Duschtassen, Sonnenkollektoren und Lichtkuppeln. Mietertragsausfall Ertragsausfall, der in Mehrfamilienhäusern aus der Unbenützbarkeit der Wohnungen durch einen Feuer- oder Wasserschaden entsteht. 12

Bauwesenversicherung Beschädigungen und Zerstörungen durch Bauunfälle am Gebäude während der Bauzeit, Verluste und Diebstahl während der Bauzeit. Bauherrenhaftpflicht Personen- und Sachschäden, die während des Bauens Dritten zugefügt werden. Baugarantieversicherung Versichert bzw. garantiert die Behebung versteckter Mängel, die erst nach der vollendeten und abgenommenen Arbeit oder Lieferung festgestellt werden. Erdbebenversicherung In der Elementarschadenversicherung der Gebäudeversicherung Luzern sind Erdbebenschäden an Gebäuden ausgeschlossen. Die in einem Pool für Erdbebendeckung zu - sammengeschlossenen Kantonalen Gebäudeversicherungen gewähren ohne Mehrprämie eine begrenzte freiwillige Deckung von 2 Milliarden Franken (bei Beben ab Stärke VII auf der MSK-Skala). Der Selbstbehalt beträgt pro Gebäude 10 Prozent des Versicherungswertes oder mindestens 50 000 Franken. Auf politischer Ebene wird über die Einführung einer obligatorischen gesamtschweizerischen Erdbebenversicherung diskutiert. Einzelne Privatversicherungen bieten eine Erdbebenversicherung (Gebäude und Hausrat) an. 13

Unternehmensporträt Die Gebäudeversicherung Luzern ist ein selbständiges Non-Profit-Unternehmen und wurde 1810 gegründet. Basierend auf dem Gebäudeversicherungsgesetz setzt sie sich für die Sicherheit der Bevölkerung und der Gebäude im Kanton Luzern ein. Tiefe Prämien dank Solidarität Die Gebäudeeigentümer haben im Kanton Luzern nicht die freie Versicherungswahl. Sie profitieren jedoch dank der Solidarität aller Luzerner Hauseigentümer von einer tiefen Prämie und einer Gebäudeversicherung Luzern, welche sich für die Anliegen der Hauseigentümer und die Sicherheit im Kanton Luzern einsetzt. Finanziert durch Prämien und Kapitalerträge Die Versicherungsprämie und die Kapitalerträge der Reserven stellen sicher, dass sowohl die Schadenauszahlung gewährleistet ist als auch die restlichen finanziellen Aufwendungen (wie Rückversicherungsprämien, Reservefonds, Präventionsbeiträge, Verwaltungskosten usw.) bezahlt werden können. Die Prämien werden vom Regierungsrat des Kantons Luzern festgelegt. Der Kanton haftet jedoch nicht für die Verbindlichkeiten der Gebäudeversicherung Luzern. Rückversicherung dient als Absicherung Eigene Reserven, der Interkantonale Rückversicherungsverband der Gebäudeversicherungen (IRV) und die gegenseitigen Versicherungsversprechungen der Gebäudeversicherungen bilden das Rückgrat für ausserordentliche Schadenfälle. Dieses gegenseitige Garantieversprechen der 19 Kan tonalen Gebäudeversicherungen gewährleist eine volle Deckung der Schäden auch bei Extremereignissen wie den Unwettern im August 2005. Arbeitgeberin für fast 150 Mitarbeitende Die Gebäudeversicherung Luzern beschäftigt über 50 Mitarbeitende in den Bereichen Brandschutz, Versicherung, Feuerwehr und in den notwendigen Querschnittsfunktionen. Hinzu kommen je rund 50 Schatzungsexperten und Feuerwehrinstruktoren, welche im Nebenamt tätig sind. 15

Gebäudeversicherung Luzern Hirschengraben 19 Postfach 6002 Luzern Telefon 041 227 22 22 Fax 041 227 22 23 www.gvl.ch