Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF (auch unter: www.neu-wulmstorf.de ) Ausgabe: 19/2007 Datum: 23.07.2007 Informationen für die Einwohnerinnen und Einwohner Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung ohne Termin: Montag bis Mittwoch, Freitag: 08.00 Uhr bis 12.15 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.15 Uhr, 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung Informationszentrale durchgehend (Anträge, Auskünfte): Montag bis Mittwoch: 07.45 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag: 07.45 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag: 07.45 Uhr bis 12.15 Uhr Sprechzeiten der Außenstelle Elstorf, Feuerwehrhaus, Lindenstraße 2 a: Jeden Montag: 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr In dieser Ausgabe: Richtlinien für die Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern 2-4 Rattenbekämpfung - Bevölkerung ist gefragt 5-6 Verkehrsbehinderungen durch Fahrbahnerneuerung im Zuge der B 73 in Buxtehude-Ovelgönne Erreichbarkeit der Gemeinde Neu Wulmstorf außerhalb der Öffnungszeiten in Notfällen Ärztlicher Notdienst für Neu Wulmstorf 7 8
Ausgabe: 19/2007 Seite 2 GEMEINDE NEU WULMSTORF - Der Bürgermeister - Bahnhofstraße 39-21629 Neu Wulmstorf ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Änderung Die Richtlinien für die Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern in der Gemeinde Neu Wulmstorf haben sich geändert. Nun können neben den Neu Wulmstorfer Sportvereinen auch auswärtige Sportvereine sowie private Personen Einzelsportlerinnen und Einzelsportler, Mannschaften, die überdurchschnittliche Leistungen vorweisen können und Trainerinnen/Trainer, Übungsleiterinnen/Übungsleiter und Personen, die jahrelanges Engagement für den Sport erbracht haben, zur Ehrung vorschlagen. Entsprechende Vorschläge/Anträge sind bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres zu richten an die Gemeinde Neu Wulmstorf, Referat Bürgermeister. Einzelheiten sind aus den beigefügten Richtlinien zu entnehmen.
Ausgabe: 19/2007 Seite 3 Richtlinien für die Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern in der Gemeinde Neu Wulmstorf Als Anreiz zu sportlicher Betätigung ehrt die Gemeinde Sportlerinnen und Sportler für besondere Leistungen und verleiht Urkunden, Sach- bzw. Geldpreise. a) Die Neu Wulmstorfer Sportvereine, auswärtige Sportvereine sowie auch private Personen können bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres Einzelsportlerinnen und Einzelsportler, Mannschaften, die überdurchschnittliche Leistungen vorweisen können, Trainerinnen/Trainer, Übungsleiterinnen/Übungsleiter und Personen, die jahrelanges Engagement für den Sport erbracht haben, 1. zur Ehrung vorschlagen. Die Vorschläge sind zu begründen bzw. die Leistungen durch entsprechende Bescheinigungen oder Urkunden zu belegen. b) Die Vorgeschlagenen sollen in Neu Wulmstorf wohnhaft - also Neu Wulmstorfer Einwohner - sein. In Ausnahmefällen auch Einwohner, die erst kürzlich aus Neu Wulmstorf verzogen sind. Sollte es sich bei den Vorgeschlagenen um eine Mannschaft aus der Gemeinde Neu Wulmstorf handeln, müssen nicht alle Mannschaftsmitglieder Einwohner der Gemeinde sein. c) Die zu Ehrenden sollen jeweils nur einmal in jeder Leistungs- bzw. Altersklasse einer jeden Disziplin bzw. für die gleiche Leistung für den Sport bedacht werden. Die Ehrung durch die Gemeinde - Bürgermeister - soll als "Besondere Auszeichnung" angesehen werden. Es werden bei Einzelsportler(innen)/Mannschaftssportler(innen) nur die vorderen Platzierungen - möglichst auch mehrere im Jahr - geehrt. Über die eingereichten Vorschläge entscheidet der Verwaltungsausschuss. 2. Die Ehrung erfolgt durch die Bürgermeisterin/den Bürgermeister beim Neujahrsempfang eines jeden Jahres durch Übergabe einer Urkunde. 3. - 2 -
Ausgabe: 19/2007 Seite 4-2 - Einzelpersonen erhalten Preise im Wert von ca. 25,-- Euro und Mannschaften einen Geldpreis von 100,-- Euro. Dazu wird eine Urkunde überreicht. Bei Mannschaften erhält jedes Mannschaftsmitglied eine Urkunde. Diese Richtlinien treten am 15.05.2007 in Kraft, die Richtlinien vom 26.04.2001 treten gleichzeitig außer Kraft. 4. Neu Wulmstorf, den 15. Mai 2007 gez. Wolf-Egbert Rosenzweig Bürgermeister
Ausgabe: 19/2007 Seite 5 Rattenbekämpfung in Neu Wulmstorf Auch die Bevölkerung ist hier gefragt Was tun, bevor Ratten zum Problem werden? Ratten sind zweifelsohne intelligente, schlaue und faszinierende Tiere. Extreme Angst und Ekelsituationen beim Anblick einer Ratte sind unbegründet. Allerdings können die kleinen Nager große Schäden anrichten. Sie knabbern Getreidevorräte an und machen große Mengen davon schon alleine durch ihren Kot und Urin ungenießbar. Ihr Nagertrieb macht auch vor Kabelisolierungen nicht halt. Im schlimmsten Fall können sie somit Brände oder technische Probleme verursachen und sogar Flugzeuge am Start hindern. Und immer noch verbreiten wildlebende Ratten gefährliche Krankheiten wie etwa Salmonellen, Trichinose, Ruhr, Cholera oder Leptospirose, die sogar als Berufskrankheit bei Kanalarbeitern anerkannt wird. Die Nähe zum Menschen macht's Ratten sind intelligente, soziale Tiere. Und sehr reinlich! Auch Ratten, die in der Kanalisation hausen, putzen sich regelmäßig. Eigentlich wären solche Orte, wie die Kanalisation oder Müllhalden für Ratten auch eher uninteressant, wenn da nicht die Speiseabfälle wären. Für Ratten sind sie ein wahres Schlaraffenland, haben die kleinen Nager doch Appetit auf Lebensmittel, die auch wir Menschen lieben. So sind Ratten zum "Kulturfolger" des Menschen geworden und damit auch zu einer Bedrohung. Die Ratte aus dem Klo Horrormärchen oder Realität? Die Horrorvision schlechthin: Rattenbesuch aus der Kloschüssel. Dieses Szenario spricht Urängste an und taucht ab und zu als Blickfang einschlägiger Publikationen auf. Wer glaubt, in der Realität sei so etwas unmöglich, liegt falsch. Kloschüsseln zu erklimmen zählt zwar nicht gerade zu den Lieblingstätigkeiten der Nager, aber die Kletterkünste der Ratten sind nicht zu unterschätzen! Wenn Essensreste im Abflussrohr locken, nimmt man als hungriger Nager schon mal mehrere Stockwerke Kraxelei in Kauf - und gelangt schließlich in die Toilettenschüsseln der Menschen. - 2 -
Ausgabe: 19/2007 Seite 6-2 - Wie man Rattenbefall vermeiden kann Einfache Vorkehrungen reichen oft schon aus, um das Risiko eines Rattenbefalls erheblich zu verringern. Essensreste zum Beispiel sollten nie über die Toilette entsorgt und auch nicht auf den offenen Kompost, sondern in die verschließbare Biotonne gegeben werden. Generell gilt auch: keine Nahrungsmittel oder Reste von Katzen- oder Hundenahrung offen stehen lassen, Durchschlupfmöglichkeiten in Türen und Mauern verschließen und Gerümpel entsorgen hier finden Ratten nämlich exzellente Wohn-Bedingungen. Die richtigen Vorkehrungen machen das Umfeld für Ratten unattraktiv. Sie siedeln sich erst gar nicht an, oder werden durch mangelnde Verstecke leicht zur Beute von ihren natürlichen Feinden, Hunden etwa oder Katzen. Auch die regelmäßige Wahrnehmung der Straßenreinigungspflicht nimmt ebenfalls den Ratten einen Teil ihrer Lebensgrundlage. Was ist zu tun, wenn Ratten gesehen werden? Wenn trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Ratten auftauchen, sollte man sich Gedanken über geeignete Gegenmittel machen. Dabei ist zu beachten, dass Bekämpfungsmaßnahmen dem Tierschutzgesetz unterstehen und beispielsweise Leimfallen inzwischen verboten sind. Giftköder darf man nicht offen auslegen sie müssen für Kinder, Haustiere und Vögel unerreichbar sein. Zur Rattenbekämpfung verpflichtet sind die Personen, welche die tatsächliche Gewalt über Grundstücke (Besitzer) ausüben. Sollten also Ratten auf öffentlichem Grund gesichtet werden, ist unverzüglich die Gemeindeverwaltung unter Angabe des genauen Ortes und der Anzahl der Tiere zu informieren. Befinden sich Ratten auf einem Privatgrundstück, so hat sie der Besitzer bzw. Eigentümer auf seine Kosten zu bekämpfen. Lassen Sie sich hierzu unbedingt im Fachhandel beraten oder wenden sich an private Schädlingsbekämpfungsunternehmen. Für Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt jederzeit gerne zur Verfügung.
Ausgabe: 19/2007 Seite 7 Pressemeldung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Stade 3. Fahrbahnerneuerung im Zuge der B 73 in Buxtehude-Ovelgönne - Umbau des Knotenpunktes B 73 / B 3 sowie Neubau einer Fußgängerquerungshilfe Auf der Bundesstraße 73 ist ab Montag, 23.07.2007 mit Behinderungen zu rechnen. Grund sind Bauarbeiten an der Fahrbahndecke. Dies teilt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Stade mit. Nach Mitteilung der Behörde wird die Fahrbahn der Bundesstraße 73 in Ovelgönne wegen starker Verdrückungen und Spurrinnen vom Ortseingang bis ca. 150 m hinter der K 84 (Hogenbarg) erneuert. Die vorhandene Fahrbahn wird 12 cm tief abgefräst, eine neue Binder- und Deckschicht werden eingebaut. Gleichzeitig wird der Knotenpunkt der Bundesstraßen 73/3 um eine Linksabbiegespur im Zuge der Bundesstraße 73 und im Zuge der Bundesstraße 3 um eine Rechtsabbiegespur erweitert. In Höhe des Gasthauses Aldag wird eine neue Fußgängerquerungshilfe errichtet. Die Fahrbahn der Bundesstraße 73 wird halbseitig mit einer Einbahnstraßenregelung gesperrt. Die Fahrtrichtung Hamburg - Stade bleibt offen und die Fahrtrichtung Stade - Hamburg wird über die L 141 Moisburg, Autobahn A1, B 3 bis Elstorf und weiter auf der L 235 nach Neu Wulmstorf umgeleitet. Der Knotenpunkt der B 73/ B 3 bleibt während der gesamten Bauzeit gesperrt. Verkehrsteilnehmer auf der B 3 in Richtung Buxtehude/Stade werden in Elstorf über die L 235 nach Neu Wulmstorf geführt. Der Fußgänger- und Radverkehr wird innerhalb der OD auf die südliche Seite der B 73 verlegt um ein Teilstück des Radweges auf der Nordseite zu erneuern. Der Fußgänger- und Radwegverkehr wird über die Querungshilfe in Höhe des Hotels Ovelgönner Hof entlang der B 73 und über die Straße "Am Hemberg" umgeleitet. Die Bauarbeiten beginnen am Montag, 23. Juli 2007 und sollen bis zum 29. August 2007 andauern. Witterungsbedingte Verzögerungen sind möglich. Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Stade bittet alle Verkehrsteilnehmer und Anwohner um Verständnis. Die Baukosten belaufen sich auf rund 550.000 Euro. Mehr zur Nds. Straßenbauverwaltung: www.strassenbau.niedersachsen.de ============ Die Gemeinde Neu Wulmstorf geht davon aus, dass die in der Pressemeldung beschriebenen Arbeiten erhebliche Auswirkungen auf die Verkehrsströme im Gemeindegebiet Neu Wulmstorf (insbesondere B 73 Buxtehude / Neu Wulmstorf und B 3 Buxtehude / Elstorf) haben werden.
Ausgabe: 19/2007 Seite 8 Bahnhofstraße 39 21629 Neu Wulmstorf Telefon: (040) 700780 Fax: (040) 70078-189 E-Mail: gemeinde@rh-neu-wulmstorf.de Rathaus der Gemeinde Neu Wulmstorf D OMAIN: W W W. N E U-W U L MSTORF. D E ERREICHBARKEIT DER GEMEINDE NEU WULMSTORF AUßERHALB DER ÖFFNUNGSZEITEN IM NOTFALL Die Gemeinde Neu Wulmstorf hat für Notfälle eine Rufbereitschaft eingerichtet, die über die Einsatzleitzentrale in Winsen / Luhe alarmiert wird. Die Rufbereitschaft der Gemeinde Neu Wulmstorf ist in erster Linie für Einsätze der gemeindlichen Gefahrenabwehr, des Katastrophenschutzes oder bei Problemen im Abwasserbereich vorgesehen. In Notfällen rufen Sie deshalb die Einsatzleitzentrale in Winsen / Luhe unter an. 04171 / 3030 Ihre Gemeindeverwaltung Ä R Z T L I C H E R N O T D I E N S T f ü r N e u W u l m s t o r f Tel. 0 1 8 0 / 2 0 0 0 1 0 1