März Nr. 3/2016. Amtliche Mitteilung An einen Haushalt Zugestellt durch Post.at

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Transkript:

Amtliche Mitteilung An einen Haushalt Zugestellt durch Post.at März Nr. 3/2016 Verlags- und Herstellungsort: Gemeindeamt Großkirchheim 9843 Großkirchheim, Döllach 47 Tel.: 04825/521 Kehrmaschine Vorankündigungen Kindergarteneinschreibung Erhebung Statistik Austria Informationen für Imker Jahreshauptversammlung ÖKB Fitnesskurs Bauernmarkt Frühjahrskonzerte Bauernball Eltern-Kind-Gruppe Pensionistentreff Kunststoffentsorgung

Kehrmaschine Die Straßenreinigung ist für Montag, den 21.03.2016 geplant. Witterungsbedingt kann sich dieser Termin jedoch ändern. Vorankündigungen Sperrmülltag, am Freitag, den 15.04.2016 Feuerlöscher Überprüfung im FF-Haus, am Freitag, den 29.04. und Samstag, den 30.04.2016 Änderung Veranstaltungskalender Das Volksmusikkonzert der Musikschule Oberes Mölltal findet am Freitag, den 11.03.2016 um 19.00 Uhr im Dorfsaal in Heiligenblut statt. Kindergarteneinschreibung Die Kindergarteneinschreibung für das Jahr 2016/2017 findet am Freitag, den 18.03.2016 von 8:00 bis 11:00 Uhr im Kindergarten Großkirchheim statt. Bitte kommen Sie mit Ihrem Kind und dessen Geburtsurkunde in den Kindergarten. Mit freundlichen Grüßen Ihr Bürgermeister Ihr Herr Pfarrer Ihre Kindergartenleiterin Peter Suntinger Ernst Kabasser Carola Glantschnig

Statistik Austria kündigt SILC-Erhebung an (SILC=Statistiken über Einkommen und Lebensbedingungen) Statistik Austria erstellt im öffentlichen Auftrag hochwertige Statistiken und Analysen, die ein umfassendes, objektives Bild der österreichischen Wirtschaft und Gesellschaft zeichnen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es wichtig, dass verlässliche und aktuelle Informationen über die Lebensbedingungen der Menschen in Österreich zur Verfügung stehen. Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird derzeit die Erhebung SILC (Statistics on Income and Living Conditions/Statistiken über Einkommen und Lebensbedingungen) durchgeführt. Diese Statistik ist die Basis für viele sozialpolitische Entscheidungen. Rechtsgrundlage der Erhebung ist die nationale Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistik-Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (ELStV, BGBl. II Nr. 277/2010). Nach einem reinen Zufallsprinzip werden aus dem Zentralen Melderegister jedes Jahr Haushalte in ganz Österreich für die Befragung ausgewählt. Auch Haushalte Ihrer Gemeinde könnten dabei sein! Die ausgewählten Haushalte werden durch einen Ankündigungsbrief informiert und eine von Statistik Austria beauftragte Erhebungsperson wird von Februar bis Juli 2016 mit den Haushalten Kontakt aufnehmen, um einen Termin für die Befragung zu vereinbaren. Diese Personen können sich entsprechend ausweisen. Jeder ausgewählte Haushalt wird in vier aufeinanderfolgenden Jahren befragt, um auch Veränderungen in den Lebensbedingungen zu erfassen. Haushalte, die schon einmal für SILC befragt wurden, können in den Folgejahren auch telefonisch Auskunft geben. Inhalte der Befragung sind u.a. die Wohnsituation, die Teilnahme am Erwerbsleben, Einkommen sowie Gesundheit und Zufriedenheit mit bestimmten Lebensbereichen. Für die Aussagekraft der mit großem Aufwand erhobenen Daten ist es von enormer Bedeutung, dass sich alle Personen eines Haushalts ab 16 Jahren an der Erhebung beteiligen. Als Dankeschön erhalten die befragten Haushalte einen Einkaufsgutschein über 15,- Euro. Die Statistik, die aus den in der Befragung gewonnenen Daten erstellt wird, ist ein repräsentatives Abbild der Bevölkerung. Eine befragte Person steht darin für Tausend andere Personen in einer ähnlichen Lebenssituation. Die persönlichen Angaben unterliegen der absoluten statistischen Geheimhaltung und dem Datenschutz gemäß dem Bundesstatistikgesetz 2000 17-18. Statistik Austria garantiert, dass die erhobenen Daten nur für statistische Zwecke verwendet und persönliche Daten an keine andere Stelle weitergegeben werden. Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit! Weitere Informationen zu SILC erhalten Sie unter: Statistik Austria, Guglgasse 13, 1110 Wien Tel.: 01/711 28 8338 (Mo-Fr 8:00-17:00 Uhr) E-Mail: silc@statistik.gv.at; Internet: www.statistik.at/silcinfo

Informationen für Imker Das Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz 2007 sieht für Bienenhalter einige Meldeverpflichtungen vor. Lückenlose Meldungen von Bienenvölkern sind vor allem deshalb wichtig, um im Falle von Bienenseuchen flächendeckend notwendige Maßnahmen treffen zu können. Imker, die mit ihren Bienenvölkern außerhalb des Gemeindegebietes vom Heimbienenstand wandern, müssen den Wanderbienenstand bekannt geben. Meldeverpflichtung für Heimbienenstände: Jeder Bienenhalter ist verpflichtet, bis längstens 15. April 2016 alle Heimbienenstände unter Angabe folgender Daten dem Bürgermeister zu melden: Standort des Bienenstandes (Grundstücksnummer, Katastralgemeinde) Anzahl der Bienenvölker Bienenrasse, sofern nicht Bienen der Rasse Carnica gehalten werden Kennzeichnung von Bienenständen: Jeder Bienenstand muss gekennzeichnet sein und zwar mit Name, Anschrift und Telefonnummer des Bienenhalters. So kann im Falle von außergewöhnlichen Umständen (z.b. Auftreten von Bienenkrankheiten) der Bienenhalter umgehend verständigt werden. Wanderimkerei was ist zu beachten? Die Vorschriften hinsichtlich Bienenwanderung betreffen nur jene Imker, die Bienenvölker außerhalb des Gemeindegebietes ihres Heimbienenstandes bringen. Die Bienenwanderung unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung. Wanderbescheinigung: Für eine Bienenwanderung innerhalb von Kärnten benötigt der Imker eine gültige Wanderbescheinigung. Die Wanderbescheinigung enthält folgende Informationen: Name des Bienenhalters Anzahl der Bienenstöcke, mit denen gewandert wird Standort der Bienenstöcke zum Zeitpunkt der Seuchenkontrolle Hinweis auf nachgewiesene Seuchenfreiheit der Bienenvölker Nachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung Angabe der Bienenrasse, falls nicht mit Bienen der Rasse Carnica gewandert wird Die Untersuchung nach dem Bienenseuchengesetz erfolgt von Sachverständigen, deren Kontakte können in den jeweiligen Bezirkshautmannschaften erfragt werden. Wer erteilt die Wanderbescheinigung? Die Wanderbescheinigung wird von den dazu ermächtigten Stellen erteilt. Das sind der Landesverband für Bienenzucht in Kärnten, Obmann Meinhard Schöffmann, Ochsendorf 16, 9064 Pischeldorf und der Landesverband für zukunfts- und erwerbsorientierte Imkerei in Kärnten, Obmann Franz Offner, Siegelsdorf 38, 9431 St. Stefan im Lavanttal. Anträge für die Wanderbescheinigung können von der Homepage heruntergeladen werden www.bienenzucht.org Bienenwanderung nur mit gültiger Wanderbescheinigung: Die Bienenwanderung ist mindestens zwei Wochen vor der geplanten Bienenwanderung beim Bürgermeister bekannt zu geben. Dabei sind der Ort des Wanderbienenstandes mit Grundstücksnummer und Katastralgemeinde und die Anzahl der Bienenvölker anzugeben. Es ist auch eine gültige Wanderbescheinigung für das Jahr 2016 vorzulegen. Schließlich ist die Bienenrasse anzugeben, sofern nicht mit Bienen der Rasse Carnica gewandert wird. Die bei der Bienenwanderung erforderlichen Mindestabstände zu anderen Bienenständen sind im Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz geregelt. Auskünfte und Informationen erteilen: Mag. Carmen Zraunig und DI Barbara Kircher, Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft, T: 050 536 DW 11 414 oder DW 11021

Österreichischer Kameradschaftsbund Ortsverband Großkirchheim Obmann: Pichler Franz, Ranach 2, 9843 Großkirchheim Tel: 04825 455 Homepage: www.oekb-spittal.at/grosskirchheim.html; e-mail: grober@aon.at; grabenschmied@yahoo.de; Einladung Der ÖKB Ortsverband Großkirchheim lädt alle Mitglieder, Gönner und Freunde herzlichst zu der am Sonntag, den 06. März, um 10:30 Uhr im Hotel Schlosswirt stattfindenden Jahreshauptversammlung ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Gedenkminute an verstorbene Mitglieder 3. Grußbotschaften 4. Verlesung des letzten Protokolls 5. Jahresrückblick 6. Bericht des Kassiers 7. Bericht der Kassenprüfer und Antrag auf Entlastung des Vorstandes 8. Vorschau auf Veranstaltungen und Ausrückungen 2016 9. Anträge und Allfälliges Mitgliederbewegungen Mitgliederstand: 131 Mitglieder Verstorben: Fleissner Josef, vlg Mentl Neubeitritte: Messner Josef Marcel, vlg Lamprecht, Mitten 27 Granig Stefan, vlg Zenzer, Göritz 1 Reichhold Emanuel, Stampfen 36 Wir möchten allen treuen Mitgliedern und freiwilligen Helfern, die sich für unsere Aktivitäten aufopferungsvoll gewidmet haben, Vergeltsgott sagen und hoffen auf weiterhin gute kameradschaftliche Zusammenarbeit. Für die Sammlung schwarzes Kreuz wurden 578,70 gespendet.

Terminkalender 2016 des ÖKB 6. März Jahreshauptversammlung Hotel Schlosswirt 10:30 Uhr 24. April Jürgensonntag, Patron der Pfarre Sagritz und der Soldaten Treffpunkt: 8 Uhr Moharwirt 30. April Maibaum aufstellen, Treffpunkt 9 Uhr am Waldfestgelände 29. Mai Maibaum umschneiden 13. August Waldfest des ÖKB mit der Gruppe die Alpencasanovas 25. September Erntedank Treffpunkt 8 Uhr Moharwirt 1. November Allerheiligen Gefallenenehrung; Treffpunkt 13:30 Moharwirt 26. November Christbaum aufstellen am Döllacher Dorfplatz 14 Uhr 18. Dezember Weihnachtsfeier Hotel Post 10:30 Uhr für alle Helfer und Mitglieder des ÖKB Um eine rege Teilnahme bittet der Obmann Franz Pichler Fitnesskurs Dieses neue Trend-Workout verbindet sehr effektive Übungen aus Pilates und Boxen, baut Muskeln auf und: Macht richtig Spaß! Wann? Wo? Kursbeitrag? Info & Anmeldung? freitags, ab 01.04.2016 um 20:00 Uhr VS Großkirchheim, Turnsaal 70,00/Person für 10 Einheiten je 1 Stunde bis Freitag, den 25.03.2016, Gemeindeamt Tel. 04825 521 21 Auf zahlreiche Teilnahme freuen sich Der Ausschuss für Angelegenheiten und Steffi der Familien und der Umwelt der Gemeinde Großkirchheim

Einladung zum Obermölltaler Bauernmarkt am Palmsamstag, den 19. März 2016 von 9-12 Uhr am Dorfplatz in Döllach Wir bieten an: o Landwirtschaftliche Produkte aus Küche, Selchkammer und Backofen o Bäuerliches und gewerbliches Kunsthandwerk o Hobbyerzeugnisse heimischer Talente o Salben, Kräuter, Tee aus den Mölltaler Kräutergärten o Palmbuschen, Geschenke für Ostern o Honigprodukte Auf Ihren geschätzten Besuch freut sich die Bauernmarktgemeinschaft Großkirchheim! Nächster Bauernmarkt: Pfingstsamstag, 14.05.2016 Kontaktadresse: Anton Pichler, Sagritz 16, Tel.: 04825/234 Trachtenkapelle Großkirchheim Frühjahrskonzerte 2016 Palmsamstag, 19. März um 20:00 Uhr Palmsonntag, 20. März um 14:30 Uhr im Nationalparkhaus in Großkirchheim Kapellmeister: Christian Kramser, MA Wir laden Sie herzlich ein und freuen uns auf Ihren Besuch! Eintritt: Freiwillige Spenden

Richtiges Entsorgen von Kunststoff und Leichtverpackungen Rund 100 Liter hat so ein Gelber Sack an Fassungsvolumen! Es ist schade, wenn dieses Potential nicht genutzt wird. Damit ein Gelber Sack optimal und richtig gefüllt werden kann, hier ein paar Tipps und Tricks. Der Knick-Trick! Durch Zusammenfalzen und Zusammenpressen der Abfälle können auch Sie dazu beitragen, Ihren Gelben Sack bestmöglich zu füllen und einen wertvollen Beitrag in Sachen Abfallentsorgung zu leisten. Den Gelben Sack erhalten Sie bei im Gemeindeamt bzw. im Altstoffsammelzentrum. Wohin mit anderen Kunststoffabfällen? Gegenstände aus Hartplastik können im Altstoffzentrum abgegeben werden; alle übrigen Kunststoffabfälle sind Restmüll. TIPPS zur RICHTIGEN ENTSORGUNG von LEICHTVERPACKUNGEN DAS DARF IN DEN GELBEN SACK: Plastikflaschen für: Getränke (z. B. PET-Flaschen, ) Wasch- und Reinigungsmittel (z. B. Haushaltsreiniger, Spülmittel, Weichspüler, Waschmittel, ) Körperpflegemittel ( z. B. Duschgel, Shampoo, ) Verpackungen aus Kunststoffverbundmaterial Joghurtbecher Chipspackungen Gemüse-, Obst- und Fleischtassen Getränkeverpackungen, Getränkekartons (Tetra Pak) Kunststofftuben und kanister Tablettenverpackungen, Blister Plastiksäcke Folien Styropor Wichtig! Die Gegenstände bitte restentleert einwerfen. Knick-Trick : Getränkekartons und Kunststoffflaschen bitte flachdrücken und den Boden umknicken. Das Einbringen von mit einer Presse verdichteten Verpackungsabfällen ist nicht zulässig. ARA DAS DARF NICHT IN DEN GELBEN SACK: Einweg-Handschuhe Schlauchboote, Luftmatratzen Duschvorhänge Planen Kinderspielzeug Wäschekörbe Rohre Gartenschläuche, Schläuche Gummistiefel Zahnbürsten Kleiderbügel Videokassetten

WAS PASSIERT NACH DER ENTSORGUNG? Kunststoffverpackungen werden in der Sortieranlage der Firma Rossbacher in Lienz händisch in einzelne Kunststoffarten aussortiert. Die leeren Verpackungen aus Kunststoff und Materialverbunden sind dann wertvoller Rohstoff für neue Produkte. Durch die Verwertung werden z. B. aus Ihren Plastikflaschen wieder neue Plastikflaschen, Tragetaschen oder Fleecepullover. Je sauberer und besser sortiert das Sammelmaterial ist, desto besser kann es verwertet werden. Daher achten Sie bitte darauf, was nicht in den Gelben Sack gehört. Für das richtige Sammeln gibt es tonnenweise Argumente und die Umwelt profitiert. Energie und Rohstoffe werden eingespart und damit Ressourcen geschont. Der Treibhauseffekt wird verringert, der Klimaschutz gefördert. Durch die getrennte Verpackungssammlung werden jährlich 650.000 Tonnen CO₂ eingespart. TIPPS ZUR ABFALLVERMEIDUNG BEIM EINKAUF Hier noch ein paar Tipps zur Abfallvermeidung. Abfall zu vermeiden ist so einfach, entlastet die Umwelt und schont meist die Geldbörse. Vor allem, da ein wesentlicher Teil an Leichtverpackungen beim Lebensmittelkauf anfällt. Vor dem Einkauf eine Liste schreiben. Kaufen Sie nur die Dinge ein, die auf Ihrer Einkaufsliste stehen und die Sie wirklich brauchen. Einkaufstasche nicht vergessen. So ersparen Sie sich und der Umwelt ein weiteres Einwegsackerl. Nie hungrig einkaufen gehen. Hungrig lässt man sich eher zu ungeplanten und zu großen Einkäufen hinreißen. Auf das Ablaufdatum achten. Schauen Sie schon beim Einkauf auf das Ablaufdatum, sonst landen Vorräte schneller als gedacht im Müll. Kauf von Großpackungen überdenken. Achten Sie darauf, dass Sie auch tatsächlich die gesamte gekaufte Menge verbrauchen können, die Sie einkaufen. Reparieren statt neu kaufen. Nicht alles, was nicht mehr funktioniert, muss gleich ersetzt werden. Jausenboxen und Mehrwegtrinkflaschen verwenden. Für Schule, Ausflüge, im Büro und Co. eine gute Alternative zu Alufolie, Plastikflaschen und Dosen. Müllabfuhrplan 2016 - Restmüll ABFUHRTAG: DIENSTAG UNGERADE WOCHE (2-wöchentlich) Kalenderwoche Abfuhr Termin 1 05.01.2016 3 19.01.2016 5 02.02.2016 7 16.02.2016 9 01.03.2016 11 15.03.2016 13 29.03.2016 15 12.04.2016 17 26.04.2016 19 10.05.2016 21 24.05.2016 23 07.06.2016 25 21.06.2016 27 05.07.2016 29 19.07.2016 31 02.08.2016 33 16.08.2016 35 30.08.2016 37 13.09.2016 39 27.09.2016 41 11.10.2016 43 25.10.2016 45 08.11.2016 47 22.11.2016 49 06.12.2016 51 20.12.2016 1/17 03.01.2017 Um eine reibungslose Müllabfuhr gewährleisten zu können, ersuchen wir Sie, die Müllgefäße und zugebundenen Müllsäcke gut sichtbar am Abfuhrtag um 6:00 Uhr morgens bereitzustellen.